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   OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 4 LA 141/18   

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https://dejure.org/2020,29408
OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 4 LA 141/18 (https://dejure.org/2020,29408)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.10.2020 - 4 LA 141/18 (https://dejure.org/2020,29408)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Oktober 2020 - 4 LA 141/18 (https://dejure.org/2020,29408)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 8 Abs 1 S 1 Nr 3 UIG, § 9 Abs 1 S 1 Nr 3 UIG, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO
    Herabsetzung der Anforderungen an die Darlegung eines Ausschlussgrundes nach dem UIG

  • lda.brandenburg.de PDF

    Interessenabwägung, Strafverfolgung, Prozessuales, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Kurzfassungen/Presse (6)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Verpflichtung des Kraftfahrtbundesamtes auf Gewährung von Einsicht in Unterlagen im Zusammenhang mit dem Rückruf von Dieselfahrzeugen ist rechtskräftig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kraftfahrtbundesamt muss Einsicht in VW-Unterlagen im Dieselskandal gewähren

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Interessenabwägung, Strafverfolgung, Prozessuales, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kraftfahrt-Bundesamt muss Einsicht zum Abgasskandal gewähren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kraftfahrtbundesamtes muss Deutscher Umwelthilfe Akteneinsicht bei Rückruf von Dieselfahrzeugen gewähren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kraftfahrtbundesamt muss Einsicht in VW-Unterlagen im Zusammenhang mit dem Rückruf von Dieselfahrzeugen gewähren - OVG bestätigt erstinstanzliche Entscheidung und weist die Berufung unanfechtbar ab

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2020 - 4 LA 251/19

    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz: Anspruch auf Einsicht in

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 4 LA 141/18
    War es unter der Geltung des früheren Rechts konsequent, dass ein Zugang zu Informationen während eines laufenden Ermittlungsverfahrens ausschließlich nach den dafür geltenden strafprozessualen Regelungen erfolgen konnte, ist die informationspflichtige Behörde nun zu einer eigenständigen Entscheidung über den Ablehnungsgrund berufen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2019 - 12 B 13.18 -, juris Rn. 50, OVG Schleswig, Beschluss vom 27. April 2020 - 4 LA 251/19 -, juris Rn. 16).

    Im Übrigen hat sich der Senat bereits zum Sinngehalt dieser Stellungnahme geäußert (Beschluss vom 27. April 2020 - 4 LA 251/19 -, juris Rn. 17 f.).

    Insbesondere zeigt sie nicht auf, durch welche verfassungsrechtlichen Maßstäbe die Auslegung von § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UIG beeinflusst wird, wie sich dies fallbezogen auswirkt und warum das angefochtene Urteil hiervon abweicht (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 27. April 2020 - 4 LA 251/19 -, juris Rn. 34).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 7 B 45.12

    Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 4 LA 141/18
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die prognostische Einschätzung nachteiliger Auswirkungen im Falle des Bekanntwerdens von Informationen nachvollziehbar und plausibel darlegt werden muss (BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 7 B 45.12 -, juris Rn. 16).

    Die Frage des Maßstabs, nach dem sich entscheidet, ob einzelne Umstände zu den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zählen, entscheidet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls und entzieht sich einer fallübergreifenden Beantwortung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 7 B 45.12 -, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 18.12

    Informationszugang; BaFin; Staatsanwaltschaft; Aktenvorlage; strafrechtliches

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 4 LA 141/18
    Die Beklagte beanstandet nicht, dass das das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Maßstab herangezogen hat (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18.12 -, juris Rn. 17 ff.), wonach die Anforderungen an die Darlegung des Ausschlussgrundes herabgesetzt sind, soweit sich die Behörde bei Akten, die wegen ihres thematischen Bezugs zum Untersuchungsgegenstand bereits in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen einbezogen worden sind, auf eine Vermutungswirkung berufen kann, und die Behörde in diesen Fällen ihre Darlegungslast bereits genügt, indem sie eine auf Prüfung der Sachlage gegründete Einschätzung der Staatsanwaltschaft vorlegt, dass der Untersuchungszweck durch Preisgabe der begehrten Information gefährdet würde.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass die informationspflichtige Behörde ihrer Darlegungslast in Fällen, in denen die Akten wegen ihres thematischen Bezugs zum Untersuchungsgegenstand in staatsanwaltschaftliche Ermittlungen einbezogen worden sind, aufgrund der dann eintretenden Vermutungswirkung grundsätzlich bereits dann genügt, wenn sie eine auf Prüfung der Sachlage gegründete Einschätzung der Staatsanwaltschaft vorlegt, dass neue Ermittlungsansätze denkbar sind und der Untersuchungszweck durch Preisgabe der begehrten Informationen gefährdet würde (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18.12 -, juris Rn. 19 und 25 betreffend die inhaltsgleiche Regelung des § 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g IFG).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 12 B 13.18

    Bundesverkehrsministerium muss Unterlagen zum Abgasskandal an Deutsche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 4 LA 141/18
    War es unter der Geltung des früheren Rechts konsequent, dass ein Zugang zu Informationen während eines laufenden Ermittlungsverfahrens ausschließlich nach den dafür geltenden strafprozessualen Regelungen erfolgen konnte, ist die informationspflichtige Behörde nun zu einer eigenständigen Entscheidung über den Ablehnungsgrund berufen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2019 - 12 B 13.18 -, juris Rn. 50, OVG Schleswig, Beschluss vom 27. April 2020 - 4 LA 251/19 -, juris Rn. 16).

    Aktuelle, von früheren abweichende Einschätzungen der Strafverfolgungsbehörden zu nachteiligen Auswirkungen einer Bekanntgabe der Informationen sind in ein laufendes Verwaltungsverfahren über den Informationszugang unverzüglich einzuführen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2019 - 12 B 13.18 -, juris Rn. 48).

  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 4 LA 141/18
    Denn das Zulassungsverfahren ermöglicht den Zugang zur Rechtsmittelinstanz mit Blick auf das prognostizierte Ergebnis des angestrebten Rechtsmittels und soll die Richtigkeit der Entscheidung über den Streitgegenstand im Einzelfall gewährleisten (BVerwG, Beschluss vom 11. November 2002 - 7 AV 3.02 -, juris Rn. 11 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2017 - 2 LA 51/16

    Beweislastverteilung im Dienstunfallrecht bei Rücknahme von Bescheiden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 4 LA 141/18
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung liegt nur dann vor, wenn die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 2 LA 51/16 -, juris Rn. 7).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2016 - 2 LA 16/16

    (Keine) Zulassung der Berufung bei unzureichender Auseinandersetzung mit der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 4 LA 141/18
    In der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung muss deutlich werden, warum prinzipielle Bedenken gegen einen vom Verwaltungsgericht in einer konkreten Rechts- oder Tatsachenfrage eingenommenen Standpunkt bestehen, warum es also erforderlich ist, dass sich das Berufungsgericht noch einmal klärend mit der aufgeworfenen Frage auseinandersetzt und entscheidet, ob die Bedenken durchgreifen (OVG Schleswig, Beschluss vom 12. Februar 2016 - 2 LA 16/16 -, juris Rn. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 4 LA 141/18
    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich ferner auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (OVG Schleswig, Beschluss vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 22.04.2020 - 10 B 19.19

    Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision; Einordnung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 4 LA 141/18
    Soweit die Beigeladene angeregt hat, das Verfahren analog § 94 VwGO auszusetzen, bis das Bundesverwaltungsgericht über die zugelassene Revision im Verfahren "DUH./.BRD" (Az. 10 B 19.19 (10 C 2.20)) entschieden hat, besteht hierzu keine Veranlassung.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 4 LA 12/17

    Fahrtenbuch: Anforderungen an Art und Umfang der Ermittlungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 4 LA 141/18
    Dabei muss der Erfolg des Rechtsmittels nach summarischer Prüfung allerdings nicht wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn.19; Beschluss des Senats vom 26. April 2017 - 4 LA 12/17 -, juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 15 ZB 19.2231

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Nachbarn wegen Erweiterung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.03.2016 - 14 LA 2/15

    Disziplinarverfahren - Aufklärungspflicht der Behörde und Anhörung zum

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

  • BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19

    Aufklärungsrüge; Auskunft; Auskunftsersuchen; BaFin; Begründungsmangel;

  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79

    Abweichung von Verwaltungsvorschriften unter dem Aspekt einer klärungsbedürftigen

  • BVerwG, 27.02.2020 - 8 C 13.19

    Klage gegen die Feststellung von Gebäudeeigentum an einem als Kälberstall

  • BVerwG, 26.04.2021 - 10 C 2.20

    Zugang zu Unterlagen über CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2024 - 6 LA 16/24

    Ausländerrecht Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts durch Ehegatten einer

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich ferner auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 02.10.2020 - 4 LA 141/18 -, juris Rn. 57, Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2021 - 4 LA 241/19

    Ausländerrecht - Beachtung unionsrechtlicher Vorgaben bei einer

    Zwar ist es im Interesse der Richtigkeit der Entscheidung über den Streitgegenstand zulässig, im Zulassungsverfahren auch solche nach materiellem Recht entscheidungserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen, die erst nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung eingetreten sind und vom Antragsteller innerhalb der Antragsfrist vorgetragen werden (OVG Schleswig, Beschl. v. 02.10.2020 - 4 LA 141/18 -, juris Rn. 34), doch genügt es zur Darlegung ernstlicher Zweifel nicht, bloße Behauptungen aufzustellen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2023 - 4 LA 49/20

    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten Glücksspiels im

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich ferner auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (vgl. Beschl. d. Senats v. 02.10.2020 - 4 LA 141/18 -, juris Rn. 57; OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.07.2022 - 4 LA 11/20

    Videoüberwachung eines Fitness-Studios

    Im Tatsächlichen ist dies besonders bei wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Zusammenhängen, im Rechtlichen bei neuartigen oder ausgefallenen Rechtsfragen der Fall (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 17; Beschl. d. Senats v. 02.10.2020 - 4 LA 141/18 -, juris Rn. 57).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2023 - 4 LA 9/22

    Spielhallenerlaubnis - Vereinbarkeit des Verbots der Verbundspielhallen mit Art.

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich ferner auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (vgl. Beschl. d. Senats v. 02.10.2020 - 4 LA 141/18 -, juris Rn. 57; OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.07.2022 - 4 LA 11/20

    Untersagung der Videoüberwachung in einem Fitnessstudio u.a. im Bereich der

    Im Tatsächlichen ist dies besonders bei wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Zusammenhängen, im Rechtlichen bei neuartigen oder ausgefallenen Rechtsfragen der Fall (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 17; Beschl. d. Senats v. 02.10.2020 - 4 LA 141/18 -, juris Rn. 57).
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