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   OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2022 - 1 LB 6/21   

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OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2022 - 1 LB 6/21 (https://dejure.org/2022,4019)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.02.2022 - 1 LB 6/21 (https://dejure.org/2022,4019)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - 1 LB 6/21 (https://dejure.org/2022,4019)
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    AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 1a
    Anforderungen an die Bezeichnung des Herkunftsstaates in Dublin-Bescheiden

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (30)

  • VG Ansbach, 14.07.2020 - AN 17 K 19.50875

    Unmenschliche Behandlung anerkannter subsidiär Schutzberechtigter in Griechenland

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2022 - 1 LB 6/21
    Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG sind jedoch nach dem klaren Wortlaut und Aufbau des Tenors des Bescheids und unter ergänzender Berücksichtigung der Begründung (Ausführungen zu Ziffer 2, Seite 3 unten bis Seite 11 oben des Bescheids) Regelungsgegenstand von Ziffer 2 des Bescheids und verneint worden (vgl. zur Differenzierung zwischen der inhaltlichen Prüfung von Abschiebungsverboten und dem vorsorglichen Ausschluss einer Abschiebung in den Herkunftsstaat bei unzulässigen Asylanträgen auch VG Ansbach, Urteil vom 14.07.2020 - AN 17 K 19.50875 -, Rn. 72, juris).

    Gerade weil bei einem unzulässigen Asylantrag nicht geprüft wird, ob im Herkunftsstaat des Ausländers eine Verfolgungsgefahr besteht, bietet es sich an, durch einen entsprechenden Ausspruch sicherzustellen, dass der Ausländer nicht dorthin abgeschoben wird (Pietzsch, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, Stand April 2021, § 35 AsylG Rn. 11; VG Ansbach, Urteil vom 14.07.2020 - AN 17 K 19.50875 -, Rn. 71, juris).

    Diese Feststellung wurde von der Beklagten so nicht getroffen und war nicht gewollt, sie verstand sich vielmehr im laufenden Dublin-Verfahren von selbst (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 14.07.2020 - AN 17 K 19.50875 -, Rn. 72, juris).

    Die Verwaltungsgerichte Ansbach und Arnsberg gehen davon aus, dass bei Aufhebung der Abschiebungsandrohung im Falle einer Unzulässigkeitsentscheidung die Feststellung, dass nicht in den Herkunftsstaat des Ausländers abgeschoben werden könne, nicht isoliert bestehen bleiben könne (VG Ansbach, Urteil vom 17.03.2020 - AN 17 K 18.50394 -, Rn. 67, juris, und Urteil vom 14.07.2020 - AN 17 K 19.50875 -, Rn. 71 f.; VG Arnsberg, Beschluss vom 15.09.2020 - 13 L 749/20.A -, Rn. 26 ff., juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2020 - 1 LB 24/19

    Asylantrag eines in Deutschland geborenen Kindes von im Dublin-Ausland

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2022 - 1 LB 6/21
    2. An seiner abweichenden Rechtsprechung zur isolierten Fortgeltung der Staatenbezeichnung bei Entscheidungen nach § 29 Abs. 1 Nr. 1a) AsylG (vgl. Beschluss des Senats vom 03.02.2020 - 1 LB 24/19 -, Rn. 75, juris) hält der Senat nicht mehr fest.

    Mit Beschluss vom 16. Juni 2021 hat der Senat auf Antrag der Klägerin die Berufung gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG zugelassen, weil der Beschluss vom 23. März 2020 von der ständigen Rechtsprechung des Senats abweiche, der unter anderem in dem von der Klägerin zur Begründung des Zulassungsantrags herangezogenen Beschluss vom 3. Februar 2020 - 1 LB 24/19 -, Rn. 75, juris, im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.01.2019 - 1 C 15.18 -, Rn. 7, juris) davon ausgehe, dass selbst bei einer umfassenden Antragstellung die den Kläger ausschließlich begünstigende Feststellung, dass er nicht in seinen Herkunftsstaat abgeschoben werden dürfe, bei sachdienlicher Auslegung von seinem Klagebegehren nicht erfasst sei.

    An seiner abweichenden Rechtsprechung zur isolierten Fortgeltung der Staatenbezeichnung bei Entscheidungen nach § 29 Abs. 1 Nr. 1a) AsylG (vgl. Beschluss des Senats vom 03.02.2020 - 1 LB 24/19 -, Rn. 75, juris) hält der Senat nicht mehr fest.

    OVG, Beschluss vom 03.02.2020 - 1 LB 24/19 -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 21.12.2018 - W 10 K 17.33394 -, Rn. 18, juris; VG Würzburg, Urteil vom 11.10.2018 - W 2 K 18.31310 -, Rn. 14, juris).

  • BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 15.18

    Unwirksamkeit einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2022 - 1 LB 6/21
    In dem dort angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 2019 - 1 C 15.18 -, Rn. 7, juris, setze sich dieses nicht ausdrücklich mit der Frage auseinander, sondern stelle lediglich klar, dass das dortige Verwaltungsgericht eine sachdienliche Auslegung des Klagebegehrens vorgenommen habe.

    Mit Beschluss vom 16. Juni 2021 hat der Senat auf Antrag der Klägerin die Berufung gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG zugelassen, weil der Beschluss vom 23. März 2020 von der ständigen Rechtsprechung des Senats abweiche, der unter anderem in dem von der Klägerin zur Begründung des Zulassungsantrags herangezogenen Beschluss vom 3. Februar 2020 - 1 LB 24/19 -, Rn. 75, juris, im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.01.2019 - 1 C 15.18 -, Rn. 7, juris) davon ausgehe, dass selbst bei einer umfassenden Antragstellung die den Kläger ausschließlich begünstigende Feststellung, dass er nicht in seinen Herkunftsstaat abgeschoben werden dürfe, bei sachdienlicher Auslegung von seinem Klagebegehren nicht erfasst sei.

    Der vollständigen Aufhebung der Abschiebungsandrohung stand auch nicht entgegen, dass es sich nach dem zu einer Entscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bei der Bezeichnung des Staats, in den nicht abgeschoben werden darf, um eine verselbstständigungsfähige Teilregelung handelt (BVerwG, Urteil vom 17.06.2014 - 10 C 7.13 -, Rn. 36, juris; unter Verweis auf diese Entscheidung auch Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Oktober 2021, § 34 AsylG Rn. 51; Hruschka/Mantel, in: Huber/Mantel, Aufenthaltsgesetz/Asylgesetz, 3. Aufl. 2021, § 60 AufenthG Rn. 65 f.; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 15.01.2019 - 1 C 15.18 -, Rn. 7, juris).

    Auch dem ebenfalls zu § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 2019 (- 1 C 15.18 -, Rn. 7, juris), auf das der Senat seine von der des Verwaltungsgerichts in der angefochtenen Entscheidung divergierende Rechtsprechung gestützt hat, lässt sich nicht entnehmen, dass die Bezeichnung des Staats, in den nicht abgeschoben werden darf, bei entsprechender Antragstellung oder gar von Amts wegen trotz Aufhebung der Abschiebungsandrohung im Übrigen bestehen bleibt.

  • VG Arnsberg, 15.09.2020 - 13 L 749/20
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2022 - 1 LB 6/21
    Denn wenn die Begünstigung nicht ohne die Belastung ausgesprochen worden wäre und diese isoliert betrachtet gehaltlos ist, ist für diese nach Aufhebung der belastenden Regelung kein Raum mehr (so VG Arnsberg, Beschluss vom 15.09.2020 - 13 L 749/20.A -, Rn. 27 ff., juris, unter Hinweis auf Nds. OVG, Beschluss vom 18.11.1991 - 12 M 7489/91 -, Rn. 2 f., juris).

    Jedenfalls enthält die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keine ausdrücklichen Ausführungen zu der Frage, ob eine mit einer Abschiebungsandrohung verbundene Feststellung, nach der ein Asylantragsteller nicht in seinen Herkunftsstaat abgeschoben werden darf, auch nach gerichtlicher Aufhebung der Abschiebungsandrohung isoliert bestehen bleiben kann (so VG Arnsberg, Beschluss vom 15.09.2020 - 13 L 749/20.A -, Rn. 38 ff., eine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bejahend aber VG Ansbach, Urteil vom 17.03.2020 - AN 17 K 18.50394 -, Rn. 72, juris).

    Die Verwaltungsgerichte Ansbach und Arnsberg gehen davon aus, dass bei Aufhebung der Abschiebungsandrohung im Falle einer Unzulässigkeitsentscheidung die Feststellung, dass nicht in den Herkunftsstaat des Ausländers abgeschoben werden könne, nicht isoliert bestehen bleiben könne (VG Ansbach, Urteil vom 17.03.2020 - AN 17 K 18.50394 -, Rn. 67, juris, und Urteil vom 14.07.2020 - AN 17 K 19.50875 -, Rn. 71 f.; VG Arnsberg, Beschluss vom 15.09.2020 - 13 L 749/20.A -, Rn. 26 ff., juris).

  • VG Ansbach, 17.03.2020 - AN 17 K 18.50394

    Erfolgreiche Klage gegen Bescheid mit Abschiebungsandrohung nach Griechenland

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2022 - 1 LB 6/21
    Jedenfalls enthält die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keine ausdrücklichen Ausführungen zu der Frage, ob eine mit einer Abschiebungsandrohung verbundene Feststellung, nach der ein Asylantragsteller nicht in seinen Herkunftsstaat abgeschoben werden darf, auch nach gerichtlicher Aufhebung der Abschiebungsandrohung isoliert bestehen bleiben kann (so VG Arnsberg, Beschluss vom 15.09.2020 - 13 L 749/20.A -, Rn. 38 ff., eine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bejahend aber VG Ansbach, Urteil vom 17.03.2020 - AN 17 K 18.50394 -, Rn. 72, juris).

    Die Verwaltungsgerichte Ansbach und Arnsberg gehen davon aus, dass bei Aufhebung der Abschiebungsandrohung im Falle einer Unzulässigkeitsentscheidung die Feststellung, dass nicht in den Herkunftsstaat des Ausländers abgeschoben werden könne, nicht isoliert bestehen bleiben könne (VG Ansbach, Urteil vom 17.03.2020 - AN 17 K 18.50394 -, Rn. 67, juris, und Urteil vom 14.07.2020 - AN 17 K 19.50875 -, Rn. 71 f.; VG Arnsberg, Beschluss vom 15.09.2020 - 13 L 749/20.A -, Rn. 26 ff., juris).

  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2022 - 1 LB 6/21
    In diesem Sinne sei auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 -, Rn. 36, juris, zu verstehen, denn auch dort wäre die ansonsten aufrechterhaltene Abschiebungsandrohung ohne entsprechende Ergänzung zu weitreichend gewesen.

    Der vollständigen Aufhebung der Abschiebungsandrohung stand auch nicht entgegen, dass es sich nach dem zu einer Entscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bei der Bezeichnung des Staats, in den nicht abgeschoben werden darf, um eine verselbstständigungsfähige Teilregelung handelt (BVerwG, Urteil vom 17.06.2014 - 10 C 7.13 -, Rn. 36, juris; unter Verweis auf diese Entscheidung auch Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Oktober 2021, § 34 AsylG Rn. 51; Hruschka/Mantel, in: Huber/Mantel, Aufenthaltsgesetz/Asylgesetz, 3. Aufl. 2021, § 60 AufenthG Rn. 65 f.; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 15.01.2019 - 1 C 15.18 -, Rn. 7, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.11.2019 - 1 LB 5/19

    Asylantrag eines in Deutschland geborenen Kindes von im Dublin-Ausland

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2022 - 1 LB 6/21
    Auf die hiergegen mit Anwaltsschriftsatz erhobene Klage, gerichtet auf Aufhebung des Bescheids vom 27. September 2019 mit Ausnahme der Anordnung, dass die Klägerin nicht nach Syrien abgeschoben werden darf, hat das Verwaltungsgericht den Bescheid mit Gerichtsbescheid vom 20. Februar 2020 vollständig aufgehoben, weil die Ablehnung eines Asylantrags eines nachgeborenen Kindes von als international schutzberechtigt anerkannten Eltern aus den Gründen des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. November 2019 - 1 LB 5/19 -, juris, rechtswidrig sei und die Klägerin in ihren Rechten verletze.

    Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht habe die Frage, ob bei Aufhebung der Abschiebungsandrohung eine Staatenbezeichnung einem eigenständigen prozessualen Schicksal zugeführt werden könne, in seinem Urteil vom 7. November 2019 - 1 LB 5/19 -, Rn. 81, juris, aus prozessualen Gründen offengelassen.

  • VG Köln, 08.09.2021 - 12 K 4019/20
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2022 - 1 LB 6/21
    Auch wird bei einem umfassend gestellten Klageantrag vertreten, dass mangels Verletzung eigener Rechte durch den insoweit begünstigenden Verwaltungsakt die Klagebefugnis fehle (VG Köln, Urteil vom 08.09.2021 - 12 K 4019/20.A -, Rn. 42, juris).
  • VG Hannover, 24.03.2021 - 3 A 5416/19

    Alleinstehender Mann; alleinstehender, gesunder Mann; Bulgarien; Bulgarien mit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2022 - 1 LB 6/21
    Das Verwaltungsgericht Hannover begründet die entsprechende Auslegung mit dem wohlverstandenen Rechtsschutzinteresse des Klägers, zumal diese Regelung ihn auch nicht in seinen Rechten verletze und deshalb gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO ohnehin nicht aufzuheben gewesen wäre (VG Hannover, Urteil vom 24.03.2021 - 3 A 5416/19 -, Rn. 45, juris).
  • VG Würzburg, 11.10.2018 - W 2 K 18.31310

    Dublin-Zuständigkeit für "nachgeborenes" Kind

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2022 - 1 LB 6/21
    OVG, Beschluss vom 03.02.2020 - 1 LB 24/19 -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 21.12.2018 - W 10 K 17.33394 -, Rn. 18, juris; VG Würzburg, Urteil vom 11.10.2018 - W 2 K 18.31310 -, Rn. 14, juris).
  • VG Regensburg, 28.08.2020 - RO 13 K 19.31958

    Behandlung von anerkannten Schutzberechtigten in Griechenland

  • VG Schleswig, 08.02.2019 - 10 A 603/18

    Dublinverfahren; Unzulässigkeit eines Asylantrages eines in Deutschland geborenen

  • VG Würzburg, 21.12.2018 - W 10 K 17.33394

    Erfolgreiche Klage gegen die Ablehnung eines vor dem 20. Juli 2015 gestellten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2021 - 11 A 1564/20

    In Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dürfen derzeit nicht rücküberstellt

  • VG Düsseldorf, 24.08.2018 - 12 K 16165/17
  • VG Düsseldorf, 27.05.2020 - 22 K 5035/18

    Unzulässigkeitsentscheidung, Schutzgewährung, Abschiebungsverbot, Hauptantrag,

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

  • OVG Niedersachsen, 18.11.1991 - 12 M 7489/91

    Verwaltungsakt; Begünstigend; Belastend; Untrennbarer Zusammenhang; Anordnung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2021 - 11 A 2982/20

    In Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dürfen derzeit nicht rücküberstellt

  • BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 54.15

    Teilzulassung der Revision; Streitgegenstand; Teilbarkeit des Streitgegenstandes;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2021 - 11 A 1674/20

    Oberverwaltungsgericht für das Land NRW: Aus Italien nach Deutschland

  • VG Gießen, 15.01.2018 - 2 K 5228/17

    Internationaler Schutz in EU-Staat, Unwirksamkeit, Unzulässigkeit,

  • VG Aachen, 12.05.2020 - 10 K 1208/19

    Asyl; Drittstaat; Griechenland; Abschiebungsverbot; erniedrigende Behandlung;

  • BVerwG, 23.07.2014 - 6 B 1.14

    Nichtzulassungsbeschwerde; beklagte Behörde; Aufhebung des Verwaltungsakts;

  • BVerwG, 21.09.2018 - 6 C 6.17

    Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung darf regulatorisch eingeschränkt werden, um

  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

  • BVerwG, 19.06.1969 - I C 13.66

    Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung eines Wasserkraftwerks -

  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703

    Parkflächenmarkierung und die Verpflichtung zum uneingeschränkten Erlass eines

  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - 13 A 1499/01

    Isolierte Anfechtbarkeit nicht zuerkannter höherer Entgeltbeträge im Rahmen der

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2022 - 1 LB 7/21

    Bezeichnung des Herkunftsstaates als Staat, in den nicht abgeschoben werden darf,

    An seiner abweichenden Rechtsprechung zur isolierten Fortgeltung der Staatenbezeichnung bei Entscheidungen nach § 29 Abs. 1 Nr. 1a) AsylG (vgl. Beschluss des Senats vom 03.02.2020 - 1 LB 24/19 -, Rn. 75, juris) hält der Senat nicht mehr fest (vgl. rechtskräftiges Urteil des Senats vom 03.02.2022 - 1 LB 6/21 -, juris).

    Für die Berufung fehlt aber das Rechtsschutzinteresse (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 03.02.2022 - 1 LB 6/21 -, Rn. 20 ff., juris).

    An seiner abweichenden Rechtsprechung zur isolierten Fortgeltung der Staatenbezeichnung bei Entscheidungen nach § 29 Abs. 1 Nr. 1a) AsylG (vgl. Beschluss des Senats vom 03.02.2020 - 1 LB 24/19 -, Rn. 75, juris) hält der Senat nicht mehr fest (vgl. rechtskräftiges Urteil des Senats vom 03.02.2022 - 1 LB 6/21 -, juris).

    OVG, Urteil vom 03.02.2022 - 1 LB 6/21 -]; VG Würzburg, Urteil vom 21.12.2018 - W 10 K 17.33394 -, Rn. 18, juris; VG Würzburg, Urteil vom 11.10.2018 - W 2 K 18.31310 -, Rn. 14, juris).

  • VG Aachen, 03.06.2022 - 10 K 2844/20

    Asyl; Iran; exilpolitische Betätigung; kene Bindungswirkungen einer Anerkennung

    vgl. zum Ganzen SchlHOVG, Urteil vom 03.02.2022 - 1 LB 6/21 -, juris Rn. 22 ff.; VG Arnsberg, Beschluss vom 15.09.2020 - 13 L 749/20.A -, Rn. 26 ff.; VG Ansbach, Urteil vom 14.07.2020 - AN 17 K 19.50875 -, juris Rn. 72 f.

    vgl. SchlHOVG, Urteil vom 03.02.2022 - 1 LB 6/21 -, juris Rn. 36 f.; VG Arnsberg, Beschluss vom 15.09.2020 - 13 L 49/20.A -, juris Rn. 36 und 38 f.

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2022 - 5 MB 3/22

    Untersagung eines Feuerwerks; einseitige Erledigungerklärung;

    Der Beschluss ist formell zu ihren Lasten ergangen (vgl. zur formellen Beschwer OVG Schleswig, Urteil vom 3. Februar 2022 - 1 LB 6/21 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 17.03.2023 - RO 13 K 22.31542

    Abschiebungsandrohung in den Herkunftsstaat trotz Zuerkennung der

    Würde die Feststellung isoliert aufrechterhalten bleiben, würde dies ihre Qualität ändern und ihr die unzutreffende Aussage beimessen, dass Abschiebungsverbote nach § 60 AufenthG inhaltlich geprüft und positiv festgestellt worden sind (vgl. Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 3. Juni 2022 - 10 K 2844/20.A; vgl. hierzu ausführlich Oberverwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 3. Februar 2022 - 1 LB 6/21).
  • VG Bremen, 09.11.2022 - 1 K 572/21

    Syrien: Dublin Rumänien: Rechtswidrige Unzulässigkeitsentscheidung; Unmenschliche

    Diese steht ersichtlich in unmittelbarem und untrennbarem Zusammenhang mit der Abschiebungsandrohung und kann ohne diese nicht mit sinnvollem Regelungsgehalt isoliert stehen bleiben (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 03.02.2022 - 1 LB 6/21 -, juris Rn. 23).
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