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OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 5 LA 12/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80
Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 5 LA 12/19
Das gilt besonders dann, wenn es - wie bei der hier begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung - um die Aufklärung von Verkehrsordnungswidrigkeiten geht, die nur einen Sinn hat, wenn der Täter vor Ablauf der Verjährungsfrist so rechtzeitig bekannt ist, dass die Verkehrsordnungswidrigkeit mit Aussicht auf Erfolg geahndet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 -, Rn. 7, juris;… vgl. auch Siegmund in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 31a StVZO (Stand: 16.10.2020), Rn. 44 m. w. N., juris).Das Foto stellt hier jedenfalls kein besonderes Beweisanzeichen dar, das aus Sicht der Behörde auf eine bestimmte Person des Fahrzeugführers deutete (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3/80 -, Rn. 7, juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98
Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 5 LA 12/19
Ernstliche Zweifel in diesem Sinne liegen nach ständiger Rechtsprechung auch des erkennenden Senats vor, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist, wie dessen Misserfolg (Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 14.05.1999, - 2 L 244/98 -, NordÖR 1999, 285). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 5 LA 12/19
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils scheiden deshalb auch dann aus, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, welche das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, Rn. 7, juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 14.12.1999 - 4 M 102/99
Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Ablehnung eines Antrags auf …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 5 LA 12/19
Dabei müssen die Zweifel das Ergebnis der Entscheidung betreffen (Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 14.12.1999, - 4 M 102/99 -, NVwZ 2000, 341). - OVG Sachsen, 10.01.2020 - 6 B 297/19
Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungspflichten bei Firmenfahrzeugen
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 5 LA 12/19
Es fällt vielmehr in die Sphäre der Geschäftsleitung, entweder von vornherein organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Firmenfahrzeug benutzt hat, oder jedenfalls der Behörde den Firmenangehörigen oder gegebenenfalls auch mehrere Firmenangehörige zu benennen, denen das betreffende Fahrzeug betriebsintern zugeordnet ist (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Januar 2020 - 6 B 297/19 -, Rn. 3, juris;… vgl. auch Siegmund in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 31a StVZO, Rn. 61 f. (Stand: 16.10.2020). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2020 - 8 A 4299/19
Fahrtenbuchauflage, Mitwirkungsobliegenheit, Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 5 LA 12/19
Die Mitwirkungsobliegenheit besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob dem Halter ein Foto vorgelegt wird (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 8 A 4299/19 -, Rn. 8, juris;… Siegmund in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 31a StVZO (Stand: 16.10.2020), Rn. 42 f., juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2022 - 5 LB 17/22
Fahrtenbuchauflage: Unmöglichkeit der Täterermittlung vor Ablauf der …
Der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin muss so rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist bekannt werden, dass die begangene Verkehrsordnungswidrigkeit mit Aussicht auf Erfolg geahndet werden kann und daran etwa anknüpfende straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden können (Beschluss des Senats vom 3. März 2021 - 5 LA 12/19 -, juris Rn. 13; OVG Münster…, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 8 B 892/20 -, juris Rn. 19).