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   OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 1 MR 10/20   

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https://dejure.org/2023,10561
OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 1 MR 10/20 (https://dejure.org/2023,10561)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.05.2023 - 1 MR 10/20 (https://dejure.org/2023,10561)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Mai 2023 - 1 MR 10/20 (https://dejure.org/2023,10561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außervollzugsetzung der Satzung der Gemeinde über die 6. Änderung des Bebauungsplans "Schmiedekoppel" (hier: Entwässerungskonzept); Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Umweltprüfung und den Umweltbericht?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 2 D 36/09

    Anforderungen an eine hinreichende Abwägung im Zusammenhang mit der Aufstellung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 1 MR 10/20
    Für die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB niedergelegten Umweltbelange wird § 2 Abs. 3 BauGB durch § 2 Abs. 4 BauGB konkretisiert, der grundsätzlich alle Bebauungspläne einer Umweltprüfungspflicht unabhängig davon unterwirft, ob die spezifischen Voraussetzungen nach der Anlage zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben sind (OVG NRW, Urteil vom 17.02.2011 - 2 D 36/09.NE -, juris, Rn. 103 ff.).

    Von der Gemeinde kann nicht mehr gefordert werden, als dass sie die Annahmen zugrunde legt, die dem allgemeinen Kenntnisstand und den allgemein anerkannten Prüfungsmethoden entsprechen (OVG NRW, Urteil vom 17.02.2011 - 2 D 36/09.NE -, juris, Rn. 109).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2022 - 2 D 289/21

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Öffentlichkeit; Niederschlagswasser; Trennsystem;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 1 MR 10/20
    Eine bei der Bemessung der Regenrückhaltung angesetzte Überschreitungshäufigkeit eines fünfjährigen Hochwassers entspricht den anerkannten Regeln der Technik (OVG NRW, Urteil vom 07.06.2022 - 2 D 289/21.NE -, juris, Rn. 78).

    Denn es ist anerkannt, dass sich der Plangeber jedenfalls dann auf fachliche Stellungnahmen nicht am Planungsverfahren beteiligter - und insoweit neutraler - Fachbehörden verlassen kann, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese aus fachlicher Sicht unzureichend sein könnten (OVG NRW, Urteil vom 07.06.2022 - 2 D 289/21.NE -, juris, Rn. 80).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10277/11

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Einrichtung für psychisch kranke Menschen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 1 MR 10/20
    Vorliegend spricht viel dafür, dass schon im Planungsstadium erkennbar war, dass sich die Frage der Entwässerung spätestens auf der Stufe der Planverwirklichung, d. h. vor Beginn der Erschließungsarbeiten würde klären lassen (vgl. zur Konfliktverlagerung hinsichtlich der Entwässerungsfrage OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24.02.2011 - 1 C 10277/11 -, Rn. 35 f. bei juris; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24.02.2010 - 1 C 10852/09 -, Rn. 44 bei juris).

    Gegen die Zulässigkeit einer Konfliktverlagerung sprechen nicht die Ausführungen in der insoweit von den Antragstellern herangezogenen, vom Senat aber für die Zulässigkeit einer Konfliktverlagerung zitierten Entscheidung des Rheinland-Pfälzischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.02.2011 - 1 C 10277/11 -, juris, Rn. 35).

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 1 MR 10/20
    Abgesehen davon wird nicht nach bestimmten Fehlerarten differenziert (BVerwG, Urteil vom 18.09.2003 - 4 CN 20.02 -, juris, Rn. 34; BVerwG, Urteil vom 08.10.1998 - 4 CN 7.97 -, juris, Rn. 13; vgl. auch Urteil des Senats vom 05.05.2022 - 1 KN 3/18 - juris, Rn. 41; Sennekamp, in: Brügelmann, BauGB, Stand Oktober 2022, § 214 Rn. 144).

    Das ergänzende Verfahren bietet darüber hinaus keine Handhabe dafür, die Planung in ihren Grundzügen zu modifizieren; die Identität der Satzung darf nicht angetastet werden (BVerwG, Urteil vom 18.09.2003 - 4 CN 20.02 -, juris, Rn. 34; Sennekamp, in: Brügelmann, BauGB, Stand Oktober 2022, § 214 Rn. 140).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.05.2022 - 1 KN 3/18

    Notwendigkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vor Aufstellung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 1 MR 10/20
    Sie hat das Verfahren an dem Punkt wiederaufgenommen, an dem sich der Fehler gezeigt hat (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 06.03.2000 - 4 BN 31.99 -, juris, Rn. 24; Urteil des Senats vom 05.05.2022 - 1 KN 3/18 -, juris, Rn. 26).

    Abgesehen davon wird nicht nach bestimmten Fehlerarten differenziert (BVerwG, Urteil vom 18.09.2003 - 4 CN 20.02 -, juris, Rn. 34; BVerwG, Urteil vom 08.10.1998 - 4 CN 7.97 -, juris, Rn. 13; vgl. auch Urteil des Senats vom 05.05.2022 - 1 KN 3/18 - juris, Rn. 41; Sennekamp, in: Brügelmann, BauGB, Stand Oktober 2022, § 214 Rn. 144).

  • VGH Hessen, 29.03.2012 - 4 C 694/10

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: FFH-Verträglichkieitsprüfung,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 1 MR 10/20
    Gegen diesen Grundsatz würde verstoßen, wenn Anforderungen an die artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme gestellt würden, die keinen für die Planungsentscheidung wesentlichen Erkenntnisgewinn versprechen und außerhalb jedes vernünftigen Verhältnisses zu dem damit erreichbaren Gewinn für Natur und Umwelt stehen würden(Hess. VGH, Urteil vom 29.03.2012 - 4 C 694/10.N -, juris, Rn 38).
  • BVerwG, 26.03.2007 - 4 BN 10.07

    Ermittlung und Feststellung des abwägungserheblichen Materials bei der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 1 MR 10/20
    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offengelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (BVerwG, Beschluss vom 26.03.2007 - 4 BN 10.07 -, Rn. 9 bei juris; BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, Rn. 18 bei juris).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 1 MR 10/20
    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offengelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (BVerwG, Beschluss vom 26.03.2007 - 4 BN 10.07 -, Rn. 9 bei juris; BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, Rn. 18 bei juris).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 1 MR 10/20
    Sind Ermittlungen anzustellen, so hat die Behörde lediglich Sorge dafür zu tragen, dass die Verfahren, die im konkreten Fall zur Erreichung des Untersuchungszwecks qualitativ und quantitativ geeignet erscheinen, nicht ungenutzt bleiben (OVG NRW, a. a. O., Rn 109; BVerwG, Urteil vom 21.03.1996 - 4 C 19.94 -, juris, Rn. 23 f.; BVerwG, Beschluss vom 18.01.2011 - 7 B 19.10 -, juris, Rn. 64).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 1 C 10852/09

    Beschleunigtes Verfahren für Bebauungsplan bei Außenbereichsinsel

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 1 MR 10/20
    Vorliegend spricht viel dafür, dass schon im Planungsstadium erkennbar war, dass sich die Frage der Entwässerung spätestens auf der Stufe der Planverwirklichung, d. h. vor Beginn der Erschließungsarbeiten würde klären lassen (vgl. zur Konfliktverlagerung hinsichtlich der Entwässerungsfrage OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24.02.2011 - 1 C 10277/11 -, Rn. 35 f. bei juris; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24.02.2010 - 1 C 10852/09 -, Rn. 44 bei juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17

    Anforderungen an einen Bebauungsplan der Innenentwicklung

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2022 - 3 S 470/22

    Erfolgreicher Antrag auf Abänderung eines Beschlusses, mit ein Bebauungsplan

  • BSG, 05.06.2018 - B 2 U 52/18 B
  • BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09

    Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer

  • BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10

    Ziele der Raumordnung; Abgrabung; Windenergieanlagen; Ausfuhrbeschränkung;

  • OVG Hamburg, 07.06.2018 - 2 Bs 48/18

    Streitwert für ein Abänderungsverfahren, in dem sich die Behörde zum Sachwalter

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2001 - 1 MN 1194/01

    Abänderungsverfahren; Bebauungsplan; Eilverfahren; ergänzendes Verfahren;

  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 NE 18.6

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses- Unwirksamkeit von Bebauungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - 5 S 437/16

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren - Unterlassung der

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2022 - 1 ME 58/22

    Baugenehmigung; Bebauungsplan; großflächiger Einzelhandel;

  • BVerwG, 06.03.2000 - 4 BN 31.99

    Bauplanungsrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Bebauungsplan; zwischengemeindliche

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97

    Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung;

  • EuGH, 18.04.2013 - C-463/11

    L - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2015 - 1 MN 39/15

    Ergänzendes Verfahren; Heilung; Normenkontrolleilantrag;

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.07.2023 - 1 MR 9/20

    Bebauungsplan Nr. 35 Heisch in Westerrönfeld vorerst vollziehbar

    Der Beschluss des Senats vom 29. Oktober 2020 im vorliegenden Verfahren ist dadurch nicht gegenstands- bzw. wirkungslos geworden (vgl. Senatsbeschluss vom 03.05.2023 - 1 MR 10/20 -, juris, Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 19.03.2012 - 1 NE 12.259 -, juris, Rn. 10 ff.; OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 16.01.2023 - OVG 10 S 1/23 -, juris, Rn. 13 ff.; a. A. Nds. OVG, Beschluss vom 24.06.2015 - 1 MN 39/15 -, juris, Rn. 14 ff.; Beschluss vom 14.06.2022 - 1 MN 83/21-, juris, Rn. 21; Sächs. OVG, Beschluss vom 13.04.2022 - 1 B 395/12 -, juris, Rn. 40 ff.).

    Für das Verfahren zur Änderung eines Beschlusses nach § 47 Abs. 6 VwGO in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO gelten dieselben Maßstäbe wie für das Aussetzungsverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO (Senatsbeschluss vom 03.05.2023 - 1 MR 10/20 -, juris, Rn. 23; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.04.2022 - 3 S 470/22 -, juris, Rn. 9).

    Die Umweltprüfung ist kein "Suchverfahren", in dem alle nur erdenklichen Auswirkungen eines Vorhabens auf Umweltgüter und deren Wertigkeit bis in alle Einzelheiten und feinsten Verästelungen zu untersuchen wären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.01.2011 - 7 B 19.10 -, juris, Rn. 64 m. w. N.; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 23.05.2019 - OVG 2 A 4.19 -, juris, Rn. 123 ; s. a. Senatsbeschluss vom 03.05.2023 - 1 MR 10/20 -, juris, Rn. 53; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 25.01.2022 - OVG 10 S 17/21 -, juris, Rn. 48 ; Krautzberger/Kment, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2022, § 2 Rn. 517; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 2 Rn. 11).

    Der Streitwert für ein Änderungsverfahren ist nach dem Interesse des Änderungsantragstellers festzusetzen (Senatsbeschluss vom 03.05.2023 - 1 MR 10/20 -, juris, Rn. 95), hier also nach dem Interesse der Antragsgegnerin an dem Vollzug des Bebauungsplans.

  • VGH Bayern, 28.07.2023 - 9 N 20.2183

    Erfolgloses Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan

    Ausgenommen sind nur Nachbesserungen, die geeignet sind, das planerische Gesamtkonzept in Frage zu stellen, oder die die Grundzüge der Planung berühren (vgl. BVerwG, U.v. 18.9.2003 - 4 CN 20.02 - juris Rn. 34; OVG LSH, B.v. 3.5.2023 - 1 MR 10/20 - juris Rn. 21 m.w.N.).
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