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   OVG Schleswig-Holstein, 03.08.2012 - 4 LA 40/12   

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https://dejure.org/2012,87654
OVG Schleswig-Holstein, 03.08.2012 - 4 LA 40/12 (https://dejure.org/2012,87654)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.08.2012 - 4 LA 40/12 (https://dejure.org/2012,87654)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. August 2012 - 4 LA 40/12 (https://dejure.org/2012,87654)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.06.2010 - 6 C 5.09

    Polizeiliches Informationssystem; Verbunddatei; "Gewalttäter Sport" Speicherung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.08.2012 - 4 LA 40/12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22.10.2003 (Az. 6 C 3/03 zitiert nach juris; ebenso Urt. v. 09.06.2010 - 6 C 5/09 -, NJW 2011, 105) auf den Wortlaut des § 8 Abs. 3 BKAG abgestellt, der zeige, dass die Speicherung nur unzulässig sei, wenn sich aus den Gründen der Entscheidung positiv ergebe, dass der Betroffene die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen habe.
  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.08.2012 - 4 LA 40/12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22.10.2003 (Az. 6 C 3/03 zitiert nach juris; ebenso Urt. v. 09.06.2010 - 6 C 5/09 -, NJW 2011, 105) auf den Wortlaut des § 8 Abs. 3 BKAG abgestellt, der zeige, dass die Speicherung nur unzulässig sei, wenn sich aus den Gründen der Entscheidung positiv ergebe, dass der Betroffene die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen habe.
  • BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 3.03

    Pflicht des Bundeskriminalamts (BKA) zur Löschung der in Dateien gespeicherten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.08.2012 - 4 LA 40/12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22.10.2003 (Az. 6 C 3/03 zitiert nach juris; ebenso Urt. v. 09.06.2010 - 6 C 5/09 -, NJW 2011, 105) auf den Wortlaut des § 8 Abs. 3 BKAG abgestellt, der zeige, dass die Speicherung nur unzulässig sei, wenn sich aus den Gründen der Entscheidung positiv ergebe, dass der Betroffene die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen habe.
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.08.2012 - 4 LA 40/12
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen dann, wenn gegen dessen Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und sich ohne nähere Prüfung die Frage nicht beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 zitiert nach juris; Kopp/Schenke, VwGO, § 124, Rn. 7).
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