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   OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20 (https://dejure.org/2021,3876)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.03.2021 - 1 LB 28/20 (https://dejure.org/2021,3876)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. März 2021 - 1 LB 28/20 (https://dejure.org/2021,3876)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren bei anstehender bahnfremder Nutzung mit eisenbahnbetriebsbezogenen Auswirkungen; Rechtmäßigkeit einer von der Beklagten verfügten Baueinstellung und der nachfolgend angeordneten Baustellenversiegelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Baueinstellung am Schleswiger Bahnhof bestätigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bei gemischter Bahnhofsnutzung ist auch Bauaufsicht zuständig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Baustopp bei ohne Genehmigung begonnenen Bauarbeiten - OVG Schleswig bestätigt Baueinstellung am Schleswiger Bahnhof

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 10.12

    Planfeststellung für Hafen Köln-Godorf aufgehoben

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20
    Für die nicht der Planfeststellung zugänglichen Nutzungen bedarf es einer Zulassungsentscheidung der dafür jeweils zuständigen Behörden (so ausdrücklich zu § 18 AEG BVerwG, Urteil vom 19.02.2015 - 7 C 10.12 -, Rn. 38 f. bei juris, für den Fall des Ausbaus eines Hafens zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für den sogenannten trimodalen Umschlag des Güterverkehrs zwischen den Verkehrsträgern Wasser, Schiene und Straße) (bb).

    Gemeinsames Kriterium für die (objektive) Zugehörigkeit zur Bahnanlage ist damit unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse die Eisenbahnbetriebsbezogenheit, d. h. die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb (vgl. stRspr des Bundesverwaltungsgerichts, Urteile vom 19.02.2015 - 7 C 10.12 -, Rn. 36 bei juris, vom 28.05.2014 - 6 C 4.13 -, Rn. 13 bei juris, vom 23.09.2014 - 7 C 14.13 -, Rn. 10 bei juris, und vom 27.11.1996 - 11 A 2.96 -, Rn. 21 bei juris).

    bb) Aus dem für die Anwendbarkeit von § 18 AEG erforderlichen Zusammenhang mit der Eisenbahnbetriebsbezogenheit folgt aber auch, dass die Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes dort endet, wo das Bauvorhaben keinen Bezug zum Eisenbahnbetrieb hat (BVerwG, Urteil vom 19.02.2015 - 7 C 10.12 -, Rn. 38 f. bei juris).

    Zusammenfassend gilt, dass bei gemischt genutzten Anlagen nur der bahnspezifische Teil des Vorhabens der Planfeststellung unterliegt (insoweit offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 19.02.2015 - 7 C 10.12 -, Rn. 38 bei juris) und nicht das Vorhaben insgesamt.

    Das hat zur Folge, dass die Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses (§ 75 VwVfG) sich nicht auf die Gesamtanlage erstreckt (BVerwG, Urteil vom 19.02.2015 - 7 C 10.12 -, Rn. 39 bei juris; vgl. auch vorgehend OVG NRW, Urteil vom 15.03.2011 - 20 A 2147/09 -, Rn. 166 bei juris; Ronellenfitsch, Bauleitplanung und eisenbahnrechtliche Fachplanung, VerwArch 1999, 581, 594).

    Ein materielles Interesse an der planerischen Koordination verschiedener Belange rechtfertigt für sich genommen noch nicht, die gesetzliche Verfahrenszuständigkeit zu ändern und den Anwendungsbereich des Planfeststellungsverfahrens über seine tatbestandlichen Voraussetzungen hinaus zu erweitern, sondern ergibt nur die Notwendigkeit, die verschiedenen Verfahren aufeinander abzustimmen (BVerwG, Urteil vom 19.02.2015 - 7 C 10.12 -, Rn. 39 bei juris).

    Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.02.2015 - 7 C 10.12 -, juris) und im Übrigen um Fragen der Auslegung nicht revisiblen Landesrechts.

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2018 - 1 MB 5/18

    Bahnhof Schleswig: Es bleibt vorerst bei der Einstellung der Bauarbeiten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20
    Der Kläger erhielt im Rahmen einer notariell beurkundeten Versteigerung vom 13.04.2013 den Zuschlag zum Erwerb einer noch zu vermessenden, mit dem Bahnhofsgebäude bebauten und ca. 2.300 m² großen Teilfläche des insgesamt 54.529 m² großen Schleswiger Bahnhofsgrundstücks, deren Eigentümer er inzwischen ist (vgl. Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Stand 11.09.2016, Beiakte A zu 1 MB 5/18, Bl. 3, im Folgenden: Beiakte A; Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Stand 11.09.2017, Beiakte A zu 8 A 829/17, Bl. 105; vgl. zu den Einzelheiten des Erwerbs auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.12.2020 - 9 U 39/20 -, Rn. 2 ff. bei juris).

    OVG, Beschluss vom 28.08.2018 - 1 MB 5/18 -, juris).

    Durch Beschluss vom 18.08.2020 - 1 LA 1/19 -, dem Kläger zugestellt am 19.08.2020, hat der Senat die Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen, weil die Rechtssache im Hinblick auf die Frage, ob die Beklagte als untere Bauaufsichtsbehörde zum Erlass der ein Bahnhofsgebäude betreffenden streitgegenständlichen Ordnungsverfügungen (Baueinstellung vom 04.10.2016, bestätigt durch Verfügung vom 02.02.2017 und Versiegelung vom 02.03.2017, bestätigt durch Verfügung vom 09.03.2017) zuständig war oder diese Maßnahmen in die Zuständigkeit einer für Eisenbahnrecht zuständigen Behörde fielen, besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten aufweise, wie sich aus den im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidungen, insbesondere dem Beschluss des Senats vom 28.08.2018 - 1 MB 5/18 - (bei juris, Rn. 11 ff.) ergebe.

    Das ergebe sich nicht nur aus der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren 1 MB 5/18 angeführten Handreichung der Baubehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, sondern etwa auch aus dem an die untere Bauaufsichtsbehörde gerichteten Positionspapier des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 15.06.1998 (Nr. 11 B 4 - 3542 -001/97, zitiert nach Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Nr. 67 "Bauaufsichtliche Behandlung von Bahnanlagen").

    Hinsichtlich der vom Kläger herangezogenen Handreichung der Baubehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Bauprüfdienst 4/1999 (Anlage Ast 7 zum Schriftsatz vom 28.05.2018 im Verfahren 1 MB 5/18), hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 28.08.2018 - 1 MB 5/18 - ausgeführt, dass diese für den Senat nicht bindend und vom Kläger, der eine alleinige Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes aus Ziffer 3.2 der Handreichung ableitet, unvollständig zitiert worden ist.

  • VG Schleswig, 06.10.2017 - 8 B 145/17

    Bauordnungsverfügung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20
    Die auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche bzw. später der Klage gegen die Baueinstellung und die Versiegelung gerichteten Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes sind im Ergebnis erfolglos geblieben (vgl. im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO Schl.-Holst. VG, Beschluss vom 06.10.2017 - 8 B 145/17 -, juris, Schl.-Holst.

    VG Beschluss vom 04.05.2018 - 8 B 145/17 -, Schl.-Holst.

    Zur Begründung hat es, wie schon in seinem Beschluss vom 04.05.2018 - 8 B 145/17 -, ausgeführt, dass gegenüber dem Kläger lediglich der Beklagten als unterer Bauaufsichtsbehörde ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse zustünden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Berufungsverfahren wird auf die eingereichten Schriftsätze nebst Anlagen sowie die beigezogenen Akten 8 B 145/17, 8 A 828/17, 8 A 829/17 und 8 A 685/17 nebst Beiakten verwiesen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.2017 - 1 MB 18/17

    Vorläufiger Baustopp im Bahnhof Schleswig

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20
    OVG, Beschluss vom 20.12.2017 - 1 MB 18/17 -, juris, und im Anhörungsrügeverfahren Beschluss vom 15.01.2018 - 1 MB 1/18 -, im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO Schl.-Holst.

    Nachdem der Senat in seinem Beschluss vom 20.12.2017 - 1 MB 18/17 - ausgeführt hatte, dass auch bei einem auf eine gemischte Nutzung gerichteten Bauvorhaben allein das Eisenbahn-Bundesamt für eine Baueinstellung zuständig sei, wenn durch Bauarbeiten die Standsicherheit (Statik) und der Brandschutz des gesamten Bahnhofsgebäudes infrage gestellt seien, hat der Kläger geltend gemacht, dass die von ihm angestrebten Umbau- bzw. Änderungsmaßnahmen unzweifelhaft und in erheblichem Maße in die Statik des eine Betriebsanlage im Sinne des § 18 AEG darstellenden Empfangsgebäudes des Bahnhofs Schleswig eingriffen.

    Zutreffend habe der Senat in seinem Beschluss vom 20.12.2017 - 1 MB 18/17 - ausgeführt, dass die sachliche Zuständigkeit der Beklagten nur so lange bestehe, wie nicht Standsicherheit (Statik) und der Brandschutz des gesamten Bahnhofsgebäudes infrage gestellt seien.

    Der Senat hält angesichts der vorstehenden Erwägungen nicht mehr an seiner Auffassung fest, dass die im Hinblick auf bahnfremde bauliche Maßnahmen und Nutzungen im Bahnhof Schleswig begründete sachliche Zuständigkeit der Beklagten nur so lange besteht, wie nicht die Standsicherheit (Statik) und der Brandschutz des gesamten Bahnhofsgebäudes in Frage gestellt sind (Beschluss vom 20.12.2017 - 1 MB 18/17 -, Rn. 30 bei juris).

  • VG Schleswig, 07.11.2018 - 8 A 829/17

    "Eventbahnhof Schleswig": Klagen des Betreibers abgewiesen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20
    Der Kläger erhielt im Rahmen einer notariell beurkundeten Versteigerung vom 13.04.2013 den Zuschlag zum Erwerb einer noch zu vermessenden, mit dem Bahnhofsgebäude bebauten und ca. 2.300 m² großen Teilfläche des insgesamt 54.529 m² großen Schleswiger Bahnhofsgrundstücks, deren Eigentümer er inzwischen ist (vgl. Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Stand 11.09.2016, Beiakte A zu 1 MB 5/18, Bl. 3, im Folgenden: Beiakte A; Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Stand 11.09.2017, Beiakte A zu 8 A 829/17, Bl. 105; vgl. zu den Einzelheiten des Erwerbs auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.12.2020 - 9 U 39/20 -, Rn. 2 ff. bei juris).

    In gegen die Denkmalschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg gerichteten Klageverfahren hatte der Kläger weder mit seinem Antrag auf Feststellung, dass die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung wegen Fristablaufs gemäß § 13 Abs. 1 DSchG als fiktiv erteilt gelte (Schl.-Holst. VG, Urteil vom 07.11.2018 - 8 A 685/17 -, Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 18.08.2020 - 1 LA 3/19 -) noch mit seiner Klage gegen die Untersagung der Wiederaufnahme von Bauarbeiten durch Bescheid vom 23.10.2017 und Widerspruchsbescheid vom 07.11.2017 (Schl.-Holst. VG, Urteil vom 07.11.2018 - 8 A 829/17 -, Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 18.08.2020 - 1 LA 2/19 -) Erfolg.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Berufungsverfahren wird auf die eingereichten Schriftsätze nebst Anlagen sowie die beigezogenen Akten 8 B 145/17, 8 A 828/17, 8 A 829/17 und 8 A 685/17 nebst Beiakten verwiesen.

  • VG Schleswig, 07.11.2018 - 8 A 685/17

    "Eventbahnhof Schleswig": Klagen des Betreibers abgewiesen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20
    In gegen die Denkmalschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg gerichteten Klageverfahren hatte der Kläger weder mit seinem Antrag auf Feststellung, dass die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung wegen Fristablaufs gemäß § 13 Abs. 1 DSchG als fiktiv erteilt gelte (Schl.-Holst. VG, Urteil vom 07.11.2018 - 8 A 685/17 -, Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 18.08.2020 - 1 LA 3/19 -) noch mit seiner Klage gegen die Untersagung der Wiederaufnahme von Bauarbeiten durch Bescheid vom 23.10.2017 und Widerspruchsbescheid vom 07.11.2017 (Schl.-Holst. VG, Urteil vom 07.11.2018 - 8 A 829/17 -, Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 18.08.2020 - 1 LA 2/19 -) Erfolg.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Berufungsverfahren wird auf die eingereichten Schriftsätze nebst Anlagen sowie die beigezogenen Akten 8 B 145/17, 8 A 828/17, 8 A 829/17 und 8 A 685/17 nebst Beiakten verwiesen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.08.2020 - 1 LA 58/18

    Baugenehmigung - Rücknahmefiktion wegen Nichtvorlage angeforderter Unterlagen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20
    In einem weiteren gegen die Beklagte als untere Bauaufsichtsbehörde gerichteten Klageverfahren hatte der Kläger mit seinem auf Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben "Umgestaltung des Bahnhofsgebäudes Schleswig zur Kultur- und Erlebnisgastronomie" gerichteten Antrag keinen Erfolg, weil einer Erteilung der Baugenehmigung entgegenstand, dass der Bauantrag wegen der Nichtvorlage zu Recht nachgeforderter Unterlagen als zurückgenommen galt (Schl.-Holst. VG, Urteil vom 07.11.2018 - A 828/17 -, Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 18.08.2020 - 1 LA 58/18 -).

    Sie ist auch nicht fiktiv entstanden, vielmehr gilt der Bauantrag, wie auf Grund des Beschlusses des Senats vom 18.08.2020 im Verfahren 1 LA 58/18 rechtskräftig feststeht, als zurückgenommen.

  • BVerwG, 23.09.2014 - 7 C 14.13

    Bahnanlagen; Betriebsanlagen; Betriebsbezogenheit; Verkehrsfunktion;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20
    Gemeinsames Kriterium für die (objektive) Zugehörigkeit zur Bahnanlage ist damit unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse die Eisenbahnbetriebsbezogenheit, d. h. die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb (vgl. stRspr des Bundesverwaltungsgerichts, Urteile vom 19.02.2015 - 7 C 10.12 -, Rn. 36 bei juris, vom 28.05.2014 - 6 C 4.13 -, Rn. 13 bei juris, vom 23.09.2014 - 7 C 14.13 -, Rn. 10 bei juris, und vom 27.11.1996 - 11 A 2.96 -, Rn. 21 bei juris).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20
    Gemeinsames Kriterium für die (objektive) Zugehörigkeit zur Bahnanlage ist damit unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse die Eisenbahnbetriebsbezogenheit, d. h. die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb (vgl. stRspr des Bundesverwaltungsgerichts, Urteile vom 19.02.2015 - 7 C 10.12 -, Rn. 36 bei juris, vom 28.05.2014 - 6 C 4.13 -, Rn. 13 bei juris, vom 23.09.2014 - 7 C 14.13 -, Rn. 10 bei juris, und vom 27.11.1996 - 11 A 2.96 -, Rn. 21 bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 10 S 42.15

    Anordnung der Baueinstellung; Abgrenzung von genehmigungsfreien

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20
    Zum einen gilt, dass für die Beurteilung der Baugenehmigungsfreiheit oder Baugenehmigungspflicht das Vorhaben insgesamt in den Blick zu nehmen ist und es nicht darauf ankommt, ob einzelne Baumaßnahmen für sich genommen baugenehmigungsfrei sind (OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 22.12.2016 - OVG 10 S 42.15 -, Rn. 6 ff. bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2147/09

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2148/09

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 1 MB 2/17

    Baustilllegung bei formeller Baurechtswidrigkeit

  • VGH Bayern, 11.03.2009 - 15 BV 08.1306

    Abgrenzung der Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde und des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1998 - 7 A 3818/96

    Anlage; Bahnanlage; Eisenbahnbetriebsbezogenheit; Räumlicher Zusammenhang;

  • VG Schleswig, 07.11.2018 - 8 A 828/17

    "Eventbahnhof Schleswig": Klagen des Betreibers abgewiesen

  • OVG Niedersachsen, 31.05.1996 - 6 L 3564/93

    Gewerbetrieb in Bahnhofsgebäude; Bauantrag nach den §§ 1 ff. der

  • VGH Bayern, 20.10.1998 - 20 A 98.40022

    Recht des Schienenverkehrs: Errichtung von Ladenlokalen in einem Hauptbahnhof,

  • BVerwG, 28.05.2014 - 6 C 4.13

    Bundespolizei; Bahnpolizei; sachliche Zuständigkeit; Bahnhofsvorplatz;

  • VGH Bayern, 14.04.2020 - 1 CS 20.143

    Einstellung von Bauarbeiten im Dachgeschoss

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2010 - 20 B 1320/09

    Westfalen bestätigt Baustopp für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 62.66

    Wirkung von Widerruf einer Baugenehmigung und Anordnung der Beseitigung bei

  • OLG Schleswig, 09.11.2017 - 2 Ss OWi 126/17

    Bußgeldverfahren wegen fahrlässiger Errichtung einer baulichen Anlage:

  • BVerwG, 21.03.2014 - 6 B 55.13

    Verhältnis der Stilllegungsgenehmigung nach § 11 AEG 1994 zur

  • VG Potsdam, 14.09.2000 - 4 L 1039/00

    Gerichtsentscheidung zur Bahnhofsspange am "Potsdam-Center": Nutzungsverbot der

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2020 - 1 LB 2/17

    Flensburger Baugestaltungssatzung; Austausch von Kunststofffenstern gegen

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.08.2020 - 1 LA 3/19

    Zurückweisungsfiktion im Denkmalschutzrecht

  • OLG Schleswig, 22.12.2020 - 9 U 39/20

    Bahnhof Schleswig - Eigentümer muss den Zugang zu Teilen des Bahnhofsgebäudes und

  • VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 259/20
    Antragstellerin im Planfeststellungsverfahren kann nur die Eisenbahn sein, um deren Betriebsanlage es geht (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. März 2021 - 1 LB 28/20 -, Rn. 59, juris).
  • VG Potsdam, 23.11.2022 - 4 K 101/22
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, da es sich bei einer Baueinstellungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (vgl. VGH München, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 14 ZB 04.3407 -, juris Rn. 11; OVG Schleswig, Urteil vom 5. März 2020 - 1 LB 2/17 -, juris Rn. 29; Urteil vom 4. März 2021 - 1 LB 28/20 -, juris Rn. 41; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 28. April 2020 - 7 K 136/16 -, juris Rn. 25; VG München, Beschluss vom 30. Juni 2021 - M 1 S 21.1851 -, juris Rn. 25; VG Ansbach, Beschluss vom 9. August 2021 - AN 3 S 21.01233 -, juris Rn. 35; VG Bremen, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 1 V 2956/20 -, juris Rn. 21; Decker, in: Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Werkstand: 147. EL August 2022, Art. 75 Rn. 13).
  • VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21

    Baueinstellungsverfügung bei ungenehmigter Einzäunung eines Grundstücks mit einem

    Anders als bei einer Beseitigungsanordnung verlangt eine Baustilllegungsverfügung nach § 59 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 (lit. a) LBO tatbestandlich lediglich die formelle, nicht hingegen die materielle Illegalität der Anlage, es sei denn, das Vorhaben ist ausnahmsweise offensichtlich genehmigungsfähig bzw. bei verfahrensfreien Vorhaben offensichtlich zulässig (vgl. hierzu zuletzt OVG Schleswig, Urteil vom 04.03.2021 - 1 LB 28/20 -, Rn. 76, juris, m.w.N.).Dies ist hier der Fall.
  • VG Schleswig, 06.04.2022 - 2 B 4/22

    Bauordnungsverfügung - Baueinstellungsverfügung

    Anders wäre dies nur zu beurteilen, wenn das Vorhaben offensichtlich genehmigungsfähig wäre und die Erteilung der Baugenehmigung deshalb alsbald zu erwarten wäre (OVG Schleswig, Urteil vom 04.03.2021 - 1 LB 28/20 -, Rn. 67, juris).
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