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   OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2023 - 2 LA 52/19   

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OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2023 - 2 LA 52/19 (https://dejure.org/2023,7296)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.04.2023 - 2 LA 52/19 (https://dejure.org/2023,7296)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. April 2023 - 2 LA 52/19 (https://dejure.org/2023,7296)
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    Zulassung der Berufung wegen Divergenz (hier: Verpflichtung des Dienstherrn zur Suche nach einer anderweitigen Verwendung des dienstunfähigen Beamten)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2023 - 2 LA 52/19
    Soweit der Kläger mit Schriftsatz vom 14. Oktober 2019, bei Gericht eingegangen am 18. Oktober 2019, ergänzend vorträgt, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche ebenfalls von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 - und vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - ab, ist dieser Vortrag unbeachtlich, da er nach der am 5. September 2019 abgelaufenen zweimonatigen Begründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO und damit verspätet erfolgt ist.

    Mit der Wiedergabe der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, welche die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 - und vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - als Fundstellen enthielt (siehe OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juli 2017 - OVG 4 B 3.16 -, juris Rn. 29), wird nicht zugleich eine Divergenz zu Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts im oben genannten Sinne dargelegt.

    Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass zu diesen Fragen einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung existiert (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 -, juris Rn. 25 ff., vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 -, juris Rn. 35, vom 16. November 2017 - 2 A 5.16 -, juris Rn. 31 ff.; Beschlüsse des Senats vom 25. Oktober 2021 - 2 MB 6/21 -, juris Rn. 17 ff. und vom 24. Oktober 2022 - 2 LA 12/19 -, juris Rn. 17 f.), die vom Kläger zum Teil selbst angeführt worden ist.

    Ist der Beamte generell dienstunfähig, ist eine Suche nach in Betracht kommenden anderweitigen Dienstposten oder Tätigkeitsfeldern nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, juris Rn. 40, vom 5. Juni 2014, a. a. O. und vom 16. November 2017, a. a. O., Rn. 34).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2023 - 2 LA 11/19

    Gewährung einer Erschwerniszulage für die Ruhezeiten an Bord eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2023 - 2 LA 52/19
    Grundsätzliche Bedeutung weist eine Rechtsstreitigkeit auf, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und im Sinne der Rechtseinheit einer Klärung bedarf (vgl. Beschluss des Senats vom 26. Januar 2023 - 2 LA 11/19 -, juris Rn. 18).

    Eine Aufklärungsrüge erfordert die Darlegung (vgl. § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO), welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (stRspr., vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - 8 B 63.16 -, juris Rn. 10 und vom 9. Februar 2010 - 7 B 41/09 -, juris Rn. 11; Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 2021 - 2 LA 192/17 -, juris Rn. 19 und vom 26. Januar 2023, a. a. O., Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 4 B 3.16

    Vorzeitige Zurruhesetzung eines Lehrers; Suchpflicht des Dienstherrn nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2023 - 2 LA 52/19
    Die vom Kläger zur Begründung der Divergenz angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juli 2017 - OVG 4 B 3.16 - stammt bereits nicht von einem divergenzfähigen Gericht.

    Mit der Wiedergabe der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, welche die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 - und vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - als Fundstellen enthielt (siehe OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juli 2017 - OVG 4 B 3.16 -, juris Rn. 29), wird nicht zugleich eine Divergenz zu Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts im oben genannten Sinne dargelegt.

  • BVerwG, 16.11.2017 - 2 A 5.16

    Versetzung eines Beamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2023 - 2 LA 52/19
    Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass zu diesen Fragen einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung existiert (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 -, juris Rn. 25 ff., vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 -, juris Rn. 35, vom 16. November 2017 - 2 A 5.16 -, juris Rn. 31 ff.; Beschlüsse des Senats vom 25. Oktober 2021 - 2 MB 6/21 -, juris Rn. 17 ff. und vom 24. Oktober 2022 - 2 LA 12/19 -, juris Rn. 17 f.), die vom Kläger zum Teil selbst angeführt worden ist.

    Ist der Beamte generell dienstunfähig, ist eine Suche nach in Betracht kommenden anderweitigen Dienstposten oder Tätigkeitsfeldern nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, juris Rn. 40, vom 5. Juni 2014, a. a. O. und vom 16. November 2017, a. a. O., Rn. 34).

  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2023 - 2 LA 52/19
    Dies gölte selbst dann, wenn das Ergebnis der Untersuchung sein sollte, dass der Kläger nunmehr dienstfähig wäre, da es für die Frage der Rechtmäßigkeit einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier den 14. Mai 2018, ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - 8 A 2384/13

    Berücksichtigung einer nach Fristablauf eingehenden Antragsbegründung auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2023 - 2 LA 52/19
    Zwar können bloße Erläuterungen, Ergänzungen oder Klarstellungen zu fristgerecht dargelegten Zulassungsgründen auch noch nach Fristablauf angebracht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2022 - 3 B 2.22 -, juris Rn. 6; OVG Münster, Beschluss vom 16. September 2015 - 8 A 2384/13 -, juris Rn. 2; Seibert, in: NK-VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 133).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2021 - 5 LA 1/21

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ausschluss der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2023 - 2 LA 52/19
    Schließlich kann dahinstehen, ob der Kläger bei verständiger Würdigung neben den explizit benannten Zulassungsgründen konkludent auch den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) geltend macht (vgl. zu dieser Problematik OVG Münster, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 -, juris Rn. 61; VGH München, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 9 ZB 06.978 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 18. August 2006 - 9 ZB 05.3054 -, juris Rn. 3; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 6 AD 2/08 -, juris Rn. 2; OVG Schleswig, Beschlüsse vom 16. März 2009 - 1 LA 126/08 -, juris Rn. 8 und vom 9. September 2021 - 5 LA 1/21 -, juris Rn. 28 f.; Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124a Rn. 58).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2008 - 6 AD 2/08

    Anforderungen an die Substantiierung eines Berufungszulassungsgrundes im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2023 - 2 LA 52/19
    Schließlich kann dahinstehen, ob der Kläger bei verständiger Würdigung neben den explizit benannten Zulassungsgründen konkludent auch den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) geltend macht (vgl. zu dieser Problematik OVG Münster, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 -, juris Rn. 61; VGH München, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 9 ZB 06.978 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 18. August 2006 - 9 ZB 05.3054 -, juris Rn. 3; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 6 AD 2/08 -, juris Rn. 2; OVG Schleswig, Beschlüsse vom 16. März 2009 - 1 LA 126/08 -, juris Rn. 8 und vom 9. September 2021 - 5 LA 1/21 -, juris Rn. 28 f.; Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124a Rn. 58).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2021 - 2 LA 192/17

    Rückerstattung überzahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2023 - 2 LA 52/19
    Eine Aufklärungsrüge erfordert die Darlegung (vgl. § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO), welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (stRspr., vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - 8 B 63.16 -, juris Rn. 10 und vom 9. Februar 2010 - 7 B 41/09 -, juris Rn. 11; Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 2021 - 2 LA 192/17 -, juris Rn. 19 und vom 26. Januar 2023, a. a. O., Rn. 8).
  • VG Aachen, 26.02.2016 - 1 K 1324/14

    Dienstunfähigkeit; vorzeitiger Ruhestand; Zurruhesetzungsverfügung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2023 - 2 LA 52/19
    Ebenso wenig legt der Kläger eine grundsätzliche Bedeutung dar, indem er unter Bezugnahme auf bestehende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Aachen vom 26. Februar 2016 - 1 K 1324/14 - anführt, es sei Sache der Beklagten, schlüssig darzulegen, dass bei der Suche nach einer anderweitigen Verwendung für den Beamten diese Vorgaben beachtet worden seien und es hieran im vorliegenden Verfahren vollständig fehle sowie, dass der Beklagte überhaupt nicht geprüft habe, ob auch eine Übertragung einer geringerwertigen Tätigkeit im Bereich desselben Dienstherren möglich sei.
  • BVerwG, 29.12.2022 - 3 B 2.22

    Feststellung seiner Zuverlässigkeit nach § 7 Abs. 1 des Luftsicherheitsgesetzes

  • BVerwG, 19.12.2022 - 1 B 73.22

    Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2021 - 2 LA 214/17

    Ausbau einer Straße

  • BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 63.16

    Festsetzung einer Entschädigung; rechtliches Gehör; Amtsermittlungsgrundsatz;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2021 - 4 LA 24/20

    Jagdrechtliche Befriedung eines Grundstücks

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2021 - 2 MB 6/21

    Einbehaltung der Dienstbezüge

  • VGH Bayern, 18.08.2006 - 9 ZB 05.3054
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2009 - 1 LA 126/08

    Erteilung einer Kiesabbaugenehmigung; Berufungszulassung, Hinweispflichten des

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2022 - 2 LA 12/19

    Dienstunfähiger Beamter; Suche nach einer anderweitigen Verwendung

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

  • BVerwG, 09.02.2010 - 7 B 41.09

    Zur Rechtmäßigkeit einer Biosphärenreservatsverordnung; Biosphärenreservat

  • VGH Bayern, 21.07.2006 - 9 ZB 06.978
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 19 A 1131/20

    Für die Darlegung ernstlicher Zweifel genügt das bloße Anzweifeln der Richtigkeit

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 LA 61/19
    Soweit dabei tatsächliche Feststellungen des Verwaltungsgerichts in Zweifel gezogen werden, reicht es nicht aus, bloß deren Richtigkeit in Frage zu stellen oder das schlichte Gegenteil zu behaupten, erforderlich ist vielmehr, konkret aufzuzeigen, welcher Sachverhalt aus Sicht des die Zulassung Begehrenden zutreffend ist und woraus er seine Sicht der Dinge konkret ableitet (vgl. Beschluss des Senats vom 4. April 2023 - 2 LA 52/19 -?, juris Rn. 16 mit Verweis auf OVG Münster, Beschluss vom 2. Juli 2021 -? 19 A 1131/20 -?, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2023 - 3 LA 142/19

    Veranlassung der Bestattung durch die Gemeinde und anschließende

    Andere Verwaltungsgerichte sind in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO nicht aufgeführt; mit "Oberverwaltungsgericht" ist ausschließlich das dem jeweiligen Verwaltungsgericht im Rechtszug übergeordnete Oberverwaltungsgericht gemeint (vgl. nur OVG Schleswig, Beschl. v. 04.04.2023 - 2 LA 52/19 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
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