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   OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 2 MB 20/17   

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OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 2 MB 20/17 (https://dejure.org/2017,47839)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.12.2017 - 2 MB 20/17 (https://dejure.org/2017,47839)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Dezember 2017 - 2 MB 20/17 (https://dejure.org/2017,47839)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Relevanz eines höherwertigen Statusamts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstellen auf das höhere Statusamt bei der Auswahlentscheidung durch den Dienstherrn bei formal gleicher Beurteilung der Bewerber aus unterschiedlichen Statusämtern; Besetzung der Schulleitungsstelle an einer Grundschule und Gemeinschaftsschule

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Abstellen auf das höhere Statusamt bei der Auswahlentscheidung durch den Dienstherrn bei formal gleicher Beurteilung der Bewerber aus unterschiedlichen Statusämtern; Besetzung der Schulleitungsstelle an einer Grundschule und Gemeinschaftsschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 2 MB 20/17
    Auswahlentscheidungen sind danach grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (stRspr. vgl. BVerwG, zuletzt Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46 und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f., Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 m.w.N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m.w.N.).

    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58, Kammerbeschlüsse vom 14. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 12 und vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 79).

    Solche Unterschiede kommen etwa dann in Betracht, wenn sich bei konkurrierenden Bewerbern die dienstlichen Beurteilungen auf unterschiedliche Statusämter beziehen, da an Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 59, Kammerbeschlüsse vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn.80, vom 20. März 2013 - 2 BvR 2470/06 - juris, vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 13 und vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - juris Rn. 15).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 2 MB 20/17
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58, Kammerbeschlüsse vom 14. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 12 und vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 79).

    Solche Unterschiede kommen etwa dann in Betracht, wenn sich bei konkurrierenden Bewerbern die dienstlichen Beurteilungen auf unterschiedliche Statusämter beziehen, da an Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 59, Kammerbeschlüsse vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn.80, vom 20. März 2013 - 2 BvR 2470/06 - juris, vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 13 und vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - juris Rn. 15).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 2 MB 20/17
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58, Kammerbeschlüsse vom 14. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 12 und vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 79).

    Solche Unterschiede kommen etwa dann in Betracht, wenn sich bei konkurrierenden Bewerbern die dienstlichen Beurteilungen auf unterschiedliche Statusämter beziehen, da an Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 59, Kammerbeschlüsse vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn.80, vom 20. März 2013 - 2 BvR 2470/06 - juris, vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 13 und vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - juris Rn. 15).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 2 MB 20/17
    Solche Unterschiede kommen etwa dann in Betracht, wenn sich bei konkurrierenden Bewerbern die dienstlichen Beurteilungen auf unterschiedliche Statusämter beziehen, da an Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 59, Kammerbeschlüsse vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn.80, vom 20. März 2013 - 2 BvR 2470/06 - juris, vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 13 und vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - juris Rn. 15).

    Der Grundsatz vom höheren Statusamt kann jedoch nicht schematisch auf jeden Fall einer Beförderungskonkurrenz zwischen zwei Beamten oder Richtern unterschiedlicher Statusämter angewendet werden, sondern das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und dies insbesondere, wenn wie hier, das höhere Statusamt durch die Anzahl der in einer Schule angemeldeten Schüler und Schülerinnen bedingt ist (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 2 MB 20/17
    Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung hat Erfolg, d.h. das Verwaltungsgericht muss dem Dienstherrn die Ernennung untersagen, wenn die Auswahlentscheidung (und damit auch die beabsichtigte Ernennung) den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers verletzt und ein Erfolg seiner Bewerbung bei leistungsgerechter Würdigung jedenfalls möglich erscheint (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - BVerwG, Urteile vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - und vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - Rn. 32; BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15- Rn. 19).

    Auswahlentscheidungen sind danach grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (stRspr. vgl. BVerwG, zuletzt Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46 und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f., Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 m.w.N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 2 MB 20/17
    Auswahlentscheidungen sind danach grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (stRspr. vgl. BVerwG, zuletzt Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46 und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f., Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 m.w.N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 MB 13/17

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Leitenden Oberstaatsanwalts;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 2 MB 20/17
    Amtszulagen sind Bestandteil des Grundgehalts (§ 46 Abs. 2 Satz 2 BesG); eine Besoldung mit Amtszulage ist statusrechtlich eine andere Besoldungsgruppe als diejenige ohne Amtszulage (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 16. April 2007 - 2 B 25.07 -, juris, Rn. 4, Leitsatz 1.; OVG Schleswig, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 2 MB 20/17
    Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung hat Erfolg, d.h. das Verwaltungsgericht muss dem Dienstherrn die Ernennung untersagen, wenn die Auswahlentscheidung (und damit auch die beabsichtigte Ernennung) den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers verletzt und ein Erfolg seiner Bewerbung bei leistungsgerechter Würdigung jedenfalls möglich erscheint (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - BVerwG, Urteile vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - und vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - Rn. 32; BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15- Rn. 19).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 2 MB 20/17
    Auswahlentscheidungen sind danach grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (stRspr. vgl. BVerwG, zuletzt Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46 und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f., Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 m.w.N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 2 MB 20/17
    Auswahlentscheidungen sind danach grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (stRspr. vgl. BVerwG, zuletzt Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46 und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f., Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 m.w.N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerwG, 16.04.2007 - 2 B 25.07

    Formelle Anforderungen bei Gewährung einer Amtszulage durch den Dienstherrn;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • VG Schleswig, 14.10.2019 - 12 B 38/19

    Stellenbesetzung

    Damit setzt der verwaltungsgerichtliche Eilrechtsschutz zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs voraus, dass die Aussichten des Antragstellers, im Falle eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens zum Zuge zu kommen, offen sind, das heißt seine Auswahl muss als möglich erscheinen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04. Dezember 2017 - 2 MB 20/17 -, juris, Rn. 5; m.w.N.).

    Amtszulagen sind Bestandteil des Grundgehalts; eine Besoldung mit Amtszulage ist statusrechtlich eine andere Besoldungsgruppe als diejenige ohne Amtszulage (BVerwG, Beschluss vom 16. April 2007 - 2 B 25/07 -, Rn. 4, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04. Dezember 2017 - 2 MB 20/17 -, Rn. 9, juris).

    Bei der Auswahlentscheidung ist es nicht zwingend, aus der Besserstellung der Beigeladenen durch die Entscheidung des Besoldungsgesetzgebers, die Amtszulagen an die Anzahl der zu betreuenden Schüler in den jeweiligen Schulen zu knüpfen, einen Ansatzpunkt für eine Differenzierung zwischen dem Antragsteller und den beiden Beigeladenen im Hinblick auf die von ihnen ausgeübte Funktion und dem damit etwa zusammenhängenden höheren Verwaltungsaufwand nach Befähigung, Eignung und Leistung herzuleiten (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04. Dezember 2017 - 2 MB 20/17 -, Rn. 15 f., juris).

  • VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 21/20

    Vizepräsident des Lübecker Landgerichts: Stellenbesetzung gestoppt

    Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht führt hierzu in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2017 (Az. 2 MB 20/17, juris, Rn. 7) aus:.

    So heißt es in der vorgenannten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts weiter (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 4. Dezember 2017 - 2 MB 20/17 - juris, Rn. 13):.

  • VG Schleswig, 26.07.2018 - 12 B 49/17

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs einer Sekundarschullehrkraft

    Der Umstand der Erprobung wird in der dienstlichen Beurteilung vom 17.03.2017 auch unmissverständlich klargestellt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04. Dezember 2017 - 2 MB 20/17 -, juris Rn. 7; sowie abermals ............... in.................., Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Band 2, Kapitel B IV, Rn. 238).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2019 - 2 MB 22/18

    Beförderungskonkurrenz zwischen Beamten unterschiedlicher Statusämter

    Der Antragsgegner kann mit seinem dagegen geltend gemachten Einwand, der Antragsteller habe keinen Bewertungsvorsprung aufgrund des um zwei Statusämter höheren statusrechtlichen Amtes (richtig: 4 Statusämter; vgl. insoweit zum Begriff des "Statusamtes": Beschluss des Senats vom 4. Dezember 2017 - 2 MB 20/17 -, juris, Rn. 9), weil er im Gesamturteil um eine Notenstufe schlechter als der Beigeladene beurteilt worden sei, nicht durchdringen.
  • VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 43/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Der Beigeladene erhält Besoldung nach A 13, der Antragsteller eine solche nach A 15; der Antragsteller ist demnach Inhaber eines höheren Statusamts (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 29.09.2017 -2 MB 13/17 - und vom 04.12.2017 - 2 MB 20/17).
  • VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 17/20

    Stelle des Landgerichtspräsidenten Lübeck: Besetzungsentscheidung bestätigt

    Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht führt hierzu in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2017 (Az. 2 MB 20/17, juris, Rn. 7) aus:.
  • VG Schleswig, 10.10.2023 - 12 B 46/23

    Besetzung von zwei Vorsitzendenstellen am Oberverwaltungsgericht gestoppt -

    Damit handelt es sich bei Ämtern gleicher Besoldungsgruppe mit und ohne Amtszulage um zwei statusrechtlich verschiedene Ämter (BVerwG, Beschluss vom 16.04.2007 - 2 B 25.07 -, juris Rn. 4; OVG Schleswig, Beschluss vom 04.12.2017 - 2 MB 20/17 -, juris Rn. 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2020 - 2 MB 18/20

    Versetzung unter Übertragung der Aufgabe eines "Supporter Projektmanagement

    Dies hat zur Folge, dass es sich trotz etwaig gleicher Amtsbezeichnungen um unterschiedliche Statusämter handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. April 2007 - 2 B 25.07 -, Juris Rn. 4; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1972 - 6 C 11.70 -, Juris Rn. 17; Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2017 - 2 MB 20/17 -, Juris Rn. 9 und vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, Juris Rn. 16).
  • VG Schleswig, 22.05.2018 - 12 B 31/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Die Beigeladene erhält Besoldung nach A14 Z, die Antragstellerin eine solche nach A13 Z; die Beigeladene ist demnach Inhaberin eines höheren Statusamt (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 29.09.2017 -2 MB 13/17 - und vom 04.12.2017 - 2 MB 20/17).
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