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   OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 58/04   

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OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 58/04 (https://dejure.org/2005,18435)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.01.2005 - 2 LB 58/04 (https://dejure.org/2005,18435)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Januar 2005 - 2 LB 58/04 (https://dejure.org/2005,18435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Kostenausgleichsanspruchs durch einen privaten Kindergartenträger; Verjährung von Ansprüchen öffentlicher Anstalten, welche dem Unterrichte, der Erziehung, Verpflegung oder Heilung dienen.; Zweckbestimmung der Verjährungsregelungen bei laufenden ...

  • Judicialis

    BGB § 291; ; KiTaG SH § 25 Abs. 2; ; SGB I § 45

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 98.65

    Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verjährung im öffentlichen Recht bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 58/04
    Welche Verjährungsfrist im Einzelfall maßgeblich ist, hänge davon ab, ob der geltend gemachte Anspruch den in §§ 195 bis 197 BGB a.F. bezeichneten Ansprüchen gleicht oder ähnelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1967 - VI C 98.65 -, BVerwGE 28, 336; Urt. v. 12.03.1987 - 2 C 10.83 -, ZBR 1987, 339).

    Es würde sich möglicherweise als ernsthafte Behinderung einer Gemeinde bei der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben auswirken, wenn ihr Gläubiger nicht eindeutig klarstellte, dass er laufend zu erfüllende (und bei dieser Erfüllungsart für den Schuldner tragbare) Forderungen geltend machen wolle, und wenn er stattdessen unbesorgt sogar umstrittene Forderungen über Jahre bis zu einer dann alsbald in einer Summe zu begleichenden und deshalb besonders belastenden Gesamtforderung anwachsen lassen könnte (BVerwG, Urt. v. 15.12.1967, a.a.O., S. 339).

    Unter Hinweis auf die "Motive zu dem Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich" wird die Auffassung vertreten, dass die kurzen Verjährungsfristen des § 196 Abs. 1 BGB a.F. auf öffentlich-rechtliche Ansprüche nur dann anwendbar seien, wenn die maßgeblichen Sachverhalte in allen wesentlichen Punkten vergleichbar sind (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 03.03.1989 - Bf IV 22/89 -, Juris m.w.N.; siehe auch BVerwG, Urt. v. 15.12.1967, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98

    Zahlung eines angemessenen Kostenausgleichs; Betreuung von Kindern; Richtiger

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 58/04
    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Zahlungsanspruch - wie hier - von einem privaten Träger einer Kindertagesstätte erhoben wird und somit ein subordinationsrechtliches Verhältnis besteht (Urt. d. Senats v. 15.12.1999 - 2 L 253/98 -, Die Gemeinde 2000, 200 = NordÖR 2000, 208).

    Daher besteht hier kein Unterschied zu dem oben genannten Verfahren - 2 L 253/98 -, in dem der Anspruch bereits vor Eintritt der Rechtsänderung geltend gemacht worden war.

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 58/04
    Ist jedoch während des Verfahrens eine Rechtsänderung zu Ungunsten des Klägers eingetreten, kommt es darauf an, ob die Neufassung des Gesetzes einen durch das alte Recht etwa begründeten Anspruch des Klägers beseitigt oder unberührt gelassen hat (BVerwGE 84, 157, 160 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1990 - 10 S 763/89

    Verjährung von Behandlungskosten - öffentlich rechtliche Streitigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 58/04
    Die Anwendung der regelmäßigen Verjährungsfrist von 30 Jahren würde dem Interesse an einer beschleunigten Abwicklung solcher Rechtsbeziehungen nicht gerecht (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 18.07.1990 - 10 S 763/89 -, NJW 1991, 2985 bezüglich der Kosten der Unterbringung und Behandlung in einem Landeskrankenhaus).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 28.97

    Prozeßzinsen für rückständige Versorgungsbezüge;; - , bei eindeutig bestimmter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 58/04
    Nach ständiger Rechtsprechung ist § 291 Satz 1 BGB im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar, wenn das einschlägige Fachgesetz keine gegenteilige Regelung enthält (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.05.1998 - 2 C 28.97 -, NJW 1998, 3368; Urt. d. Senats v. 12.09.2001 - 2 L 46/01 - m.w.N.).
  • BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 6/99 R

    Krankenhausbehandlung - Vergütungsanspruch - Krankenhaus - Krankenkasse -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 58/04
    So ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts § 45 SGB I als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsprinzips der 4-jährigen Verjährung im Sozialrecht anzusehen und daher auf Ansprüche, die keine Sozialleistungen darstellen, entsprechend anzuwenden (BSG, Urt. v. 17.06.1999 - B 3 KR 6/99 R -, FEVS 51, 259).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 58/04
    Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts sind die Rechtsvorschriften, die sich im Zeitpunkt der Entscheidung für die Beurteilung des Klagebegehrens Geltung beimessen, und zwar gleichgültig, ob es sich um eine Feststellungsklage, eine Leistungsklage, eine Anfechtungsklage oder eine Verpflichtungsklage handelt (BVerwGE 97, 79, 81 f.).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 10.83

    Beamteter Hochschullehrer; Nutzungsentgelt; Nebentätigkeit; Verjährung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 58/04
    Welche Verjährungsfrist im Einzelfall maßgeblich ist, hänge davon ab, ob der geltend gemachte Anspruch den in §§ 195 bis 197 BGB a.F. bezeichneten Ansprüchen gleicht oder ähnelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1967 - VI C 98.65 -, BVerwGE 28, 336; Urt. v. 12.03.1987 - 2 C 10.83 -, ZBR 1987, 339).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 74.85

    Aufwendungsersatzansprüche - Verjährung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 58/04
    In dem seinerzeit zu entscheidenden Fall hat es für den Aufwendungsersatzanspruch nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BSHG in entsprechender Anwendung von § 195 BGB in der bis Ende 2001 geltenden Fassung eine 30-jährige Verjährung angenommen (BVerwG, Urt. v. 27.11.1986 - 5 C 74.85 -, E 75, 173 = FEVS 36, 270).
  • OVG Hamburg, 03.03.1989 - Bf IV 22/89
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 58/04
    Unter Hinweis auf die "Motive zu dem Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich" wird die Auffassung vertreten, dass die kurzen Verjährungsfristen des § 196 Abs. 1 BGB a.F. auf öffentlich-rechtliche Ansprüche nur dann anwendbar seien, wenn die maßgeblichen Sachverhalte in allen wesentlichen Punkten vergleichbar sind (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 03.03.1989 - Bf IV 22/89 -, Juris m.w.N.; siehe auch BVerwG, Urt. v. 15.12.1967, a.a.O.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2021 - 3 LB 1/21

    Kostenausgleich bei Besuch einer auswärtigen Kindertagesstätte

    Das kommt insbesondere bei Streitigkeiten über geldliche Zuwendungen in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.12.1989 - 8 C 17.87 -, juris Rn. 24; OVG Schleswig, Urt. v. 05.01.2005 - 2 LB 58/04 -, juris Rn. 24, Bezug nehmend auf Urt. v. 15.12.1999 - 2 L 253/98 -, juris Rn. 21).

    Vielmehr sind Ausgleichsansprüche, die vor der Rechtsänderung entstanden sind, zugunsten des ehemals Berechtigten nach Maßgabe der zuvor geltenden Vorschriften zuzusprechen (vgl. zur damaligen Rechtsänderung: OVG Schleswig, Urt. v. 05.01.2005 - 2 LB 58/04 -, juris, Rn. 25, bezugnehmend auf Urt. v. 15.12.1999 - 2 L 253/98 -, juris).

    Das Verfahren ist nicht gemäß § 188 Satz 2 Hs. 1 VwGO gerichtskostenfrei (st. Rspr. OVG Schleswig, vgl. Urt. v. 17.08.2005 - 2 LB 13/05 -, juris Rn. 27 und 05.01.2005 - 2 LB 58/04 -, juris Rn. 35).

  • OVG Saarland, 10.09.2018 - 2 A 161/18

    Jugendhilferechtlicher Anspruch einer privaten Einrichtung aus abgetretenem Recht

    Auch im öffentlichen Recht führt die Verjährung - soweit nicht besonders gesetzlich geregelt - grundsätzlich nicht zum Erlöschen des Anspruchs, sondern begründet nach § 214 Abs. 1 BGB eine Einrede und ist nur dann zu berücksichtigen, wenn - wie vorliegend der Beklagte - der Schuldner sich auf dieses Recht beruft.(OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 5.1.2005 - 2 LB 58/04 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2011 - 2 LB 17/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist § 291 Satz 1 BGB im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar, wenn das einschlägige Fachgesetz keine gegenteilige Regelung enthält (Senatsurt. v. 05.01.2005 - 2 LB 58/04 -, NordÖR 2005, 280 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2011 - 2 LB 16/10

    Städtebaulicher Vertrag

    Nach ständiger Rechtsprechung ist § 291 Satz 1 BGB im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar, wenn das einschlägige Fachgesetz keine gegenteilige Regelung enthält (Senatsurt. v. 05.01.2005 - 2 LB 58/04 -, NordÖR 2005, 280 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2007 - 3 L 263/05

    Erstattungen von Aufwendungen nach dem Ausführungsgesetz zum BSHG

    Ob die allgemeine Verjährungsregelung des § 195 BGB a. F. oder ob der Anwendungsbereich einer die in den §§ 196, 197 BGB a. F. genannten Fallgruppen für eine kürzere Verjährungsfrist eröffnet ist, ist jeweils im Einzelfall zu klären (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 05.01.2005 - 2 LB 58/04 - ZfSH/SGB 2006, 368 für einen Kostenausgleich im Kindertagesstättenrecht).
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