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   OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 62/04   

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OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 62/04 (https://dejure.org/2005,17900)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.01.2005 - 2 LB 62/04 (https://dejure.org/2005,17900)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Januar 2005 - 2 LB 62/04 (https://dejure.org/2005,17900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Begründung des Anschlusszwangs und des Benutzungszwangs bezüglich einer Fernwärmeeinrichtung mit Gründen des globalen Klimaschutzes ; Bestehen eines Anspruchs auf Befreiung von der Verpflichtung sich an eine gemeindliche Fernwärmeeinrichtung ...

  • Judicialis

    GO SH § 17 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 119.79

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels im Rechtsmittelverfahren - Zu ergreifende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 62/04
    Daher kann nicht davon gesprochen werden, dass mittlerweile eine neue Widerspruchsbehörde zuständig wäre (vgl. hierzu BVerwGE 65, 45 49).
  • OVG Niedersachsen, 08.01.1991 - 9 L 280/89

    Öffentliches Bedürfnis; Anschluß- und Benutzungszwang; Beschränkte gerichtliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 62/04
    Soll eine Einrichtung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen geschaffen werden, können Rentabilitätsgesichtspunkte zusätzlich mit einbezogen werden (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 08.01.1991 - 9 L 280/89 -, NVwZ-RR 1991, 576).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 30/00

    Wärmeversorgung von Grundstücken mit Bürogebäuden und Pflicht zum Anschluss an

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 62/04
    Der Senat hat das Verfahren insoweit eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, und die Berufung der Klägerin im Übrigen durch Urteil vom 21. August 2002 - 2 L 30/00 - zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 13.01.1982 - 4 B 526/79

    Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeeinrichtungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 62/04
    So kommt es nach einer älteren Entscheidung des VGH München zu einer vergleichbaren Gesetzesfassung (Schutz der Volksgesundheit) darauf an, ob auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse durch Luftverunreinigungen Gesundheitsgefährdungen bestehen, die durch konsequente Nutzung der Fernwärmeanlage eingedämmt werden können (vgl. VGH München, Urt. v. 13.01.1982 - 4 B 526/79 -, NVwZ 1983, 167, 168; Borchert, KVR SH/GO, Rd. 58 zu § 17).
  • VG Stuttgart, 17.07.2001 - 6 K 2646/99

    Satzung der Stadt Aalen über öffentliche Fernwärmeversorgung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 62/04
    Unter diesen Voraussetzungen können mit Hilfe eines Blockheizkraftwerkes nicht nur die CO2-Emissionen erheblich vermindert werden, sondern auch der Ausstoß anderer Schadstoffe (vgl. VG Stuttgart, Urteil v. 17.07.2001 - 6 K 2646/99 -, UA S. 9 sowie - nachfolgend - VGH BW, Urt. v. 18.03.2004 - 1 S 2261/02 -, NuR 2004, 668 = VBlBW 2004, 337, 339).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 KN 5/02

    Feststellung der Nichtigkeit der Vorschriften einer kommunalen Satzung über die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 62/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu Urt. v. 22.10.2003 - 2 KN 5/02 - m. w. N.) ist der Begriff der öffentlichen Einrichtung rechtlich zu verstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2004 - 1 S 2261/02

    Anschluss- und Benutzungszwang betreffend Einrichtungen der Fernwärme nur bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 62/04
    Unter diesen Voraussetzungen können mit Hilfe eines Blockheizkraftwerkes nicht nur die CO2-Emissionen erheblich vermindert werden, sondern auch der Ausstoß anderer Schadstoffe (vgl. VG Stuttgart, Urteil v. 17.07.2001 - 6 K 2646/99 -, UA S. 9 sowie - nachfolgend - VGH BW, Urt. v. 18.03.2004 - 1 S 2261/02 -, NuR 2004, 668 = VBlBW 2004, 337, 339).
  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4729
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 62/04
    Bei der Gewichtung dieser Werte ist ferner zu berücksichtigen, dass die Europäische Union sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichtet hat, die Treibhausgasemissionen in der ersten Verpflichtungsperiode 2008/2012 um insgesamt 8 % gegenüber 1990 zu mindern und es das Ziel der Bundesregierung ist, die CO2-Emissionen bis 2005, bezogen auf 1990, um 25 % zu vermindern (Nationales Klimaschutzprotokoll, Fünfter Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe BT-Drucksache 14/4729, dort S. 10).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.12.1968 - III C 1/67
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 62/04
    Das dringende öffentliche Bedürfnis kann sich also auch daraus ergeben, dass der Zweck der Einrichtung nur durch den Anschluss einer möglichst großen Zahl von Grundstücken verwirklicht werden kann (OVG Lüneburg, Urt. v. 13.12.1968 - III C 1/67 -, E 25, 375, 381).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 4 K 180/12

    Normenkontrolle einer Satzung zur Begründung eines Anschluss- und

    Von der Gemeinde zu ermitteln ist daher, in welchem Umfang eine Fernwärmeversorgung unter der Geltung des Anschluss- und Benutzungszwangs zu einer Reduzierung von CO 2 -Emissionen führt (so im grundsätzlichen Ansatz auch OVG Schleswig-Holstein v. 21. August 2002 - 2 L 30/00 -, zit. nach JURIS; i.E. auch Urt. v. 5. Januar 2005 - 2 LB 62/04 -, jeweils zu einer landesrechtlichen Ermächtigung; vgl. weiter Tomerius, ER 2013, 65).

    Dies gilt auch für den Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärmeversorgung (VGH Bayern, Urt. v. 7. März 2007 - 4 BV 05.2974 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 5. Januar 2005 - 2 LB 62/04 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21. Februar 2007 - 2 L 156/05 -, zit. nach JURIS).

  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 4 N 70/03

    Unwirksamkeit einer Fernwärmeversorgungssatzung, die keine Ausnahmen vom

    Es ist in der Rechtsprechung auf Grund verschiedener Gutachten anerkannt, dass die Wärmeversorgung über Fernheizanlagen einen wesentlich geringeren CO²-Ausstoß zur Folge hat als die Verbrennung von festen Brennstoffen wie Kohle oder Holz oder in Einzelgasanlagen (hierzu im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 25.01.2006 - 8 C 13.05 - a. a. O. und vorgehend OVG SH, Urteil vom 05.01.2005 - 2 LB 62/04 - zitiert nach Juris; Topp in Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, Rn. 4 ff. zum KWKModG Einf.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 4 L 180/12

    Anschluss- und Benutzungszwang; Anschlusszwang; Aufgaben; Befreiung;

    Von der Gemeinde zu ermitteln ist daher, in welchem Umfang eine Fernwärmeversorgung unter der Geltung des Anschluss- und Benutzungszwangs zu einer Reduzierung von CO2-Emissionen führt (so im grundsätzlichen Ansatz auch OVG Schleswig-Holstein v. 21. August 2002 - 2 L 30/00 -, zit. nach [...]; i.E. auch Urt. v. 5. Januar 2005 - 2 LB 62/04 -, jeweils zu einer landesrechtlichen Ermächtigung; vgl. weiter Tomerius, ER 2013, 65).

    Dies gilt auch für den Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärmeversorgung (VGH Bayern, Urt. v. 7. März 2007 - 4 BV 05.2974 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 5. Januar 2005 - 2 LB 62/04 -, jeweils zit. nach [...]; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21. Februar 2007 - 2 L 156/05 -, zit. nach [...]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2018 - 4 K 181/15

    Kein Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgung mangels maßgeblichen

    Nicht ausreichend ist angesichts des globalen Maßstabes allerdings, dass im Vergleich überhaupt eine Reduktion vorliegt (a.M. wohl OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 5. Januar 2005 - 2 LB 62/04 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 15 A 971/17

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Anordnung über einen Anschluss- u.

    vgl. allgemein dazu OVG NRW, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - 15 B 1355/02 -, juris Rn. 8; speziell zur Fernwärmeversorgung siehe OVG S.-H., Urteil vom 5. Januar 2005 - 2 LB 62/04 -, juris Rn. 73; Sächs. OVG, Urteile vom 3. Juni 2003 - 4 D 373/99 -, juris Rn. 116 und 119, und vom 25. Februar 2003- 4 D 699/99 -, juris Rn. 73.
  • VG Potsdam, 21.01.2020 - 8 L 238/19
    An der hinreichenden Bestimmtheit der hier zu betrachtenden Befreiungsregelungen bestehen keine Zweifel, da sich Sinn und Zweck der Regelungen ermitteln lassen und den Regelungen selbst objektive Kriterien zu entnehmen sind, die eine willkürfreie Anwendung ermöglichen (OVG Brandenburg, a.a.O.;; VG Cottbus, Urteil vom 25. September 2009 - 7 K 923/07 -, juris Rn. 30; auch OVG Schleswig, Urteil vom 5. Januar 2005 - 2 LB 62/04 -, juris Rn. 102).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2007 - 2 L 156/05

    Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgung

    Unabhängig davon, ob der Einsatz einer vergleichsweise umweltschonenden Feuerungstechnik einen "besonderen Grund" im Sinne von § 5 Nr. 1 FWS darstellt und damit eine im Vergleich zu den übrigen Anschluss- und Benutzungspflichtigen atypische Situation gegeben ist (vgl. hierzu OVG SH, Urt. v. 05.01.2005 - 2 LB 62/04 -, Juris, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 25.01.2005 - 8 C 13.05 -, BVerwGE 125, 68), ist nicht erkennbar, inwieweit sich aus diesen Umständen für die Klägerin auch eine Unzumutbarkeit des Anschluss- und Benutzungszwangs im Sinne des § 5 Nr. 1 FWS ergeben soll.
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