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   OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 20/17   

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OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 20/17 (https://dejure.org/2021,35466)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.08.2021 - 1 KN 20/17 (https://dejure.org/2021,35466)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. August 2021 - 1 KN 20/17 (https://dejure.org/2021,35466)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgeschlossenheitsbescheinigung; Aktive Duldung; Kurgebiet; Sonstiges Sondergebiet; Teilungsvertrag; Wohnnutzung in einem sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Kurgebiet" und der Festsetzung "Hotel"

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutz von Wohnungseigentümer gegen Bebauunsplan mit dem Ziel der Ausweisung eines Sondergebietes "Hotelbetrieb" für das Gebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • VGH Bayern, 25.03.2004 - 25 N 01.308

    Bebauungsplan; Antragsbefugnis bei Zwangsversteigerung; Sondergebiet Kurgebiet;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 20/17
    Es genügt dann, wenn sich der Gebietscharakter eines Kurgebiets aus Darstellungen im Flächennutzungsplan oder Festsetzungen in Bebauungsplänen für angrenzende Gebiete ergibt und diese noch nicht funktionslos geworden sind (vgl. zur Entwicklung eines Kurgebiets ausführlich Bay. VGH, Urteil vom 25.03.2004 - 25 N 01.308 -, Rn. 45 ff., juris).

    Insoweit ist aber zu berücksichtigen, dass der städtebauliche Kurbegriff des § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO ein weiter Begriff ist (vgl. ausführlich BayVGH, Urteil vom 25.03.2004 - 25 N 01.308 -, Rn. 51 ff.).

    Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der in einem Bebauungsplan festgesetzten Nutzung stehen dem Inkrafttreten dieser Festsetzung nur entgegen, wenn nach Lage der Dinge eine Rentabilität der festgenutzten Nutzung auf Dauer nicht erwartet werden kann (BVerwG, Urteil vom 29.09.1978 - IV C 30.76 -, Rn. 40, juris; Bay. VGH, Urteil vom 25.03.2004 - 25 N 01.308 -, Rn. 36 ff., juris; vgl. auch Gierke in: Brügelmann, Baugesetzbuch, Stand Januar 2021, § 1 Rn. 172).

  • BVerwG, 13.03.2017 - 4 BN 25.16

    Anforderungen an die Abwägungsentscheidung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 20/17
    aa) Zutreffend verweisen die Antragsteller darauf, dass es im Rahmen der planerischen Abwägung auf bauliche Nutzungsrechte ankommt (BVerwG, Beschluss vom 13.03.2017 - 4 BN 25.16 -, Rn. 6 ff., juris).

    Im Rahmen der Abwägungsentscheidung nach § 1 Abs. 7 BauGB hat die Gemeinde folglich die Nachteile einer Planung für Planunterworfene zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2017 - 4 BN 25.16 -, Rn. 5, juris; BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 -, Rn. 12 ff., juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 3 S 2278/12

    Normenkontrolle: Präklusion von Rügen - Begriff "Baugebiet" - Festsetzung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 20/17
    Es ist bereits fraglich, ob die fehlende Absicht eines Eigentümers, sein Grundstück der festgesetzten Nutzung entsprechend zu nutzen bzw. nutzen zu lassen, überhaupt zu einem dauerhaften Umsetzungshindernis für einen Bebauungsplan oder jedenfalls für eine einzelne seiner Festsetzungen führen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.07.2014 - 3 S 2278/12 -, Rn.87, juris).

    Auch wenn die Antragsteller aktuell an ihrer Wohnnutzung festhalten, ist nicht ausgeschlossen, dass sich ihre eigenen Vorstellungen oder diejenigen ihrer Rechtsnachfolger hinsichtlich des auf langfristige Realisierung angelegten Plans ändern (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.07.2014 - 3 S 2278/12 -, Rn. 87, juris; Nds. OVG, Urteil vom 30.07.2015 - 12 KN 265/13 -, Rn. 31, juris; Schrödter/Wahlhäuser, in: Schrödter, Baugesetzbuch, 9. Aufl. 2019, § 1 Rn. 48).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 1 KN 4/15

    Pinneberger Bebauungsplan Parkstadt Eggerstedt unwirksam

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 20/17
    Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.03.2013 - 4 CN 7.11 -, Rn. 10, juris; stRspr des Senats, vgl. Urteil vom 15.03.2018 - 1 KN 4/15 -, Rn. 45, juris, und Urteil vom 16.06.2020 - 1 KN 18/15 - Rn. 44, juris).

    Das Vorziehen und Zurücksetzen bestimmter Belange innerhalb des vorgegebenen Rahmens ist die elementare planerische Entschließung der Gemeinde über die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und kein aufsichtlich oder gerichtlich nachvollziehbarer Vorgang (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 MR 1/19 -, Rn. 29, juris; Urteil vom 15. März 2018 - 1 KN 4/15 -, Rn. 67, juris).

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 20/17
    Auf eine subjektive Rechtsverletzung der Antragstellerin kommt es in diesem objektiven Rechtsbeanstandungsverfahren nicht an (BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, Rn. 13, juris).

    Sie decken sich mit denen, die die Rechtsprechung bezogen auf die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials aus dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB entwickelt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, Rn. 18 ff., juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan: Mitwirkungsverbot eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 20/17
    Das wäre nur dann der Fall, wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos erwiese, weil die Antragsteller durch die von ihnen angestrebte Unwirksamerklärung des angefochtenen Bebauungsplans keine tatsächlichen Vorteile ziehen und auch ihre Rechtsstellung (aktuell) nicht verbessern könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.06.2008 - 4 BN 13.08 -, Rn. 5, juris; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 01.10.2020 - 1 KN 13/15 -, Rn. 42, juris, m. w. N.).

    Nur ergänzend weist der Senat deshalb darauf hin, dass eine wirksame Rüge schon nach dem Wortlaut erst nach Fristbeginn erhoben werden kann (vgl. ausführlich und mit m. w. N. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 1 KN 13/15 -, Rn. 83, juris) und deshalb die im Planverfahren eingereichte Stellungnahme der Antragsteller zu 12 und zu 13 vom 19. Februar 2016 ein Rügeschreiben nach § 215 Abs. 1 BauGB nicht zu ersetzen vermag.

  • BVerwG, 23.06.1992 - 4 B 55.92

    Bauplanungsrecht: Festsetzung eines "Sondergebiets Fremdenverkehr" in einem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 20/17
    Eine unzulässige Negativplanung liegt vor, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entspricht, sondern nur vorgeschoben ist, um eine andere Nutzung zu verhindern (BVerwG, Beschluss vom 23.06.1992 - 4 B 55.92 -, Rn. 3, juris; BayVGH, Urteil vom 29.11.1991 - 1 B 90.2688 -, Rn. 23, juris), wenn also eine Diskrepanz zwischen Planungswillen und Planungsinhalt im Sinne eines sog. Etikettenschwindels vorliegt (vgl. Gierke in: Brügelmann, Baugesetzbuch, Stand Januar 2021, § 1 Rn. 175).

    Sind aber (reine) Beherbergungsbetriebe wesentlicher Teil eines Kurgebiets, so ist es nicht unzulässig, wenn ein Bebauungsplan, der sich grundsätzlich zulässigerweise auch auf nur ein Grundstück erstrecken kann (BVerwG, Beschluss vom 23.06.1992 - 4 B 55.92 -, Rn. 3, juris), ein Sondergebiet "Kur" festsetzt, in dem im Wesentlichen nur ein Hotel zulässig ist.

  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 20/17
    Mit dem nicht legal definierten, sondern vom Gesetzgeber als städtebaulicher Terminus vorausgesetzten Begriff der Innenentwicklung, der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, knüpft der Gesetzgeber an die ältere Bodenschutzklausel des § 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB an, wonach mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll und dabei zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß begrenzt werden sollen (BVerwG, Urteil vom 04.11.2015 - 4 CN 9.14 -, Rn. 22, 24, juris).

    Als Gebiete, die für Bebauungspläne der Innenentwicklung in Betracht kommen, nennt der Gesetzgeber beispielhaft die im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB, innerhalb des Siedlungsbereichs befindliche brachgefallene Flächen sowie innerhalb des Siedlungsbereichs befindliche Gebiete mit einem Bebauungsplan, der infolge notwendiger Anpassungsmaßnahmen geändert oder durch einen neuen Bebauungsplan abgelöst werden soll (BVerwG, Urteil vom 04.11.2015 - 4 CN 9.14 -, Rn. 24, juris, mit Verweis auf BT-Drs. 16/2496 S. 12 zu Nummer 8 und Absatz 1).

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11

    Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 20/17
    Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.03.2013 - 4 CN 7.11 -, Rn. 10, juris; stRspr des Senats, vgl. Urteil vom 15.03.2018 - 1 KN 4/15 -, Rn. 45, juris, und Urteil vom 16.06.2020 - 1 KN 18/15 - Rn. 44, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2019 - 1 MR 1/19

    Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen eines baurechtlichen Normenkontrollverfahrens;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 20/17
    Das Vorziehen und Zurücksetzen bestimmter Belange innerhalb des vorgegebenen Rahmens ist die elementare planerische Entschließung der Gemeinde über die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und kein aufsichtlich oder gerichtlich nachvollziehbarer Vorgang (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 MR 1/19 -, Rn. 29, juris; Urteil vom 15. März 2018 - 1 KN 4/15 -, Rn. 67, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 28.04.2020 - 9 K 8146/16

    Bauantrag, Unbestimmtheit, Betriebsbeschreibung, Festsaal, Vergnügungsstätte,

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des

  • BVerwG, 24.07.1985 - 4 B 125.85

    Rechtswirkung einer wohnungseigentumsrechtlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.06.1983 - 14 A 39/82

    Abgeschlossenheitsbescheinigung; Wohnungseigentum; Apartment; Wohnung; Rücknahme;

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

  • BVerwG, 12.09.2013 - 4 C 8.12

    Versagungsgegenklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Nutzungsänderung;

  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 C 5.16

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.06.1983 - 14 A 6/82
  • BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95

    Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung,

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2015 - 12 KN 265/13

    Abwägung; Eigentum; Begründung; Erforderlichkeit des Bebauungsplans;

  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2012 - 2 A 760/10

    Beseitigung einer "ehemals errichteten Jagdhütte"(jetzt: Einfamilienhaus) auf

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 1 KN 18/15

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Anforderungen an die Verkündung bei

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 1 KN 151/04

    Festsetzung eines Sondergebietes "Kur"; Begriff des "Etikettenschwindels";

  • VGH Bayern, 29.11.1991 - 1 B 90.2688
  • BVerwG, 20.06.2017 - 4 BN 30.16

    Bebauungsplan der Innentwicklung; Begriff und Inhalt

  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 BN 13.08

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2023 - 2 B 677/23
    vgl. in diesem Zusammenhang auch: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 5. August 2021 - 1 KN 20/17 -, juris Rn. 65 bis 72.

    vgl. in diesem Zusammenhang allgemein auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 5. August 2021 - 1 KN 20/17 -, juris Rn. 66 ff.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2021 - 8 S 48/19

    Begriff der anderen Maßnahmen der Innenentwicklung; Anpassungspflicht an

    Dazu kann dann auch die Änderung oder Beschränkung von Nutzungen zu rechnen sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.09.2014 - 2 D 89/13.NE -, BauR 2015, 1095, juris Rn. 36 f.; OVG Schleswig-Holstein, Urteile vom 29.08.2017 - 1 KN 10/16 -, juris Rn. 58, und vom 05.08.2021 - 1 KN 20/17 -, juris Rn. 38).
  • OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 1 KN 85/20

    Betriebswohnen; Betriebswohnung; Dauerwohnen; Reines Wohngebiet; Sondergebiet

    Hinzu kommt, dass für eine Untersagung der baurechtswidrigen Nutzung gemäß § 79 NBauO nicht die steuererhebende Antragsgegnerin, sondern der Landkreis B-Stadt zuständig wäre (vgl. OVG SH, Urt. v. 5.8.2021 - 1 KN 20/17 -, NordÖR 2021, 569 = juris Rn. 72).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.11.2023 - 1 KN 11/19

    Einstellen der Bebauungsplanunterlagen in das Internet; antragsbefugter

    Dabei ist nicht erforderlich, dass die begehrte Unwirksamkeitserklärung unmittelbar zum eigentlichen Rechtsschutzziel führt (st. Rspr. des Senats, vgl. Urteil vom 05.08.2021 - 1 KN 20/17 - juris, Rn. 31; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23.04.2002 - 4 CN 3.01 -, juris, Rn. 10 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2022 - 1 KN 22/17

    Notwendigkeit der Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs; Einbeziehung einer

    "Innenentwicklung" ist deshalb der Oberbegriff, der die Anwendung des beschleunigten Verfahrens eröffnet (zum Ganzen: Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 05.08.2021 - 1 KN 20/17 -, Rn. 37, juris m.w.N.).
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