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   OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2018 - 2 MB 17/18   

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OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2018 - 2 MB 17/18 (https://dejure.org/2018,37550)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.11.2018 - 2 MB 17/18 (https://dejure.org/2018,37550)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. November 2018 - 2 MB 17/18 (https://dejure.org/2018,37550)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrechtlicher Ersatzanspruch; Beamter auf Widerruf; Vorwegnahme der Hauptsache

  • rechtsportal.de

    Vorwegnahme der Hauptsache i.R.e. Antrags im einstweiligen Rechtsschutz auf Ernennung als (Polizei-)Beamter auf Widerruf; Entfallen des Anordnungsgrunds i.R.d. Möglichkeit eines beamtenrechtlichen Ersatzanspruchs nach Obsiegen in der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2018 - 2 MB 17/18
    Weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen einfachgesetzlichen Vorschriften des Bundes gewähren einen Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 A 1.02 - juris Rn. 11).

    Die charakterliche Eignung ist ein Unterfall der persönlichen Eignung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 18.16 - juris Rn. 26; Beschluss vom 25. November 2015 - 2 B 38.15 - juris Rn. 9; Urteil vom 30. Januar 2003, a.a.O.).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 A 1.02 - juris Rn. 11, m.w.N., stRspr).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2017 - 2 MB 33/16

    (Kein) Anspruch auf vorläufige Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2018 - 2 MB 17/18
    Im Gegensatz zur dort begehrten Ernennung zum Beamten auf Probe kann die Ernennung des Beamten auf Widerruf gemäß § 23 Abs. 4 BeamtStG jederzeit widerrufen werden (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 MB 33/16 - juris  Rn. 25 ff.).

    Da die Eignung jedes einzelnen Beamten individuell festzustellen ist, ist es - entgegen der Auffassung des Antragstellers  - irrelevant, wie das Eignungsurteil hinsichtlich der anderen Lehrgangsteilnehmer, die an einem Vorfall auch beteiligt waren, ausgefallen ist (vgl. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 MB 33/16 - juris Rn. 37).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2016 - 1 B 1194/16

    Einstellung eines Beamten auf Probe für die Beschäftigung als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2018 - 2 MB 17/18
    Dabei darf der Dienstherr die Einstellung eines Bewerbers bereits dann ablehnen, wenn berechtigte Zweifel an dessen Eignung bestehen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 02. Dezember 2016 - 1 B 1194/16 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2018 - 2 MB 17/18
    Hierfür ist die prognostische Einschätzung entscheidend, inwieweit der Bewerber der von ihm zu fordernden Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung gerecht werden wird (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2001 - 2 C 43.99 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 25.11.2015 - 2 B 38.15

    Zum Verhältnis von mangelnder Befähigung und Anzahl von Tagessätzen bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2018 - 2 MB 17/18
    Die charakterliche Eignung ist ein Unterfall der persönlichen Eignung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 18.16 - juris Rn. 26; Beschluss vom 25. November 2015 - 2 B 38.15 - juris Rn. 9; Urteil vom 30. Januar 2003, a.a.O.).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2018 - 2 MB 17/18
    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Einstellungsbewerbers, die einen Rückschluss auf die für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17

    Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2018 - 2 MB 17/18
    Zudem gebietet der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 BGB dem Antragsteller, seine Ansprüche im Wege des Primärrechtsschutzes geltend zu machen und sich nicht auf die spätere Geltendmachung von Sekundäransprüchen zu verlagern (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2018 - 2 C 19.17 - juris Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16

    Rechtfertigung der Annahme der fehlenden charakterlichen Eignung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2018 - 2 MB 17/18
    Die charakterliche Eignung ist ein Unterfall der persönlichen Eignung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 18.16 - juris Rn. 26; Beschluss vom 25. November 2015 - 2 B 38.15 - juris Rn. 9; Urteil vom 30. Januar 2003, a.a.O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 1 M 51/20

    Entlassung eines Polizeianwärters wegen Alkoholfahrt

    Hierfür ist die prognostische Einschätzung entscheidend, inwieweit der Beamte der von ihm zu fordernden Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung gerecht werden wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 2015 - 2 B 38.15 -, juris Rn. 9, und vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 -, juris Rn. 26; OVG SH, Beschluss vom 5. November 2018 - 2 MB 17/18 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2019, a. a. O.).

    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Beamten, die einen Rückschluss auf die für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 2015, a. a. O., und vom 20. Juli 2016, a. a. O.; OVG SH, Beschluss vom 5. November 2018, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2019, a. a. O.).

    Eignungszweifel können sich dabei sowohl aus dem dienstlichen als auch dem außerdienstlichen Verhalten ergeben (vgl. OVG SH, Beschluss vom 5. November 2018, a. a. O. Rn. 13; BremOVG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 2 B 174.18 -, juris Rn. 10).

    Für die Beurteilung der charakterlichen Eignung kommen nicht nur strafrechtlich relevante Verhaltensweisen und auch nicht nur während des Dienstes gezeigtes Verhalten in Betracht, sondern es ist - wie bereits verdeutlicht - gerade Aufgabe des Dienstherrn, alle Aspekte des Verhaltens des Betreffenden, die einen Rückschluss auf die für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen, zu würdigen (vgl. OVG SH, Beschluss vom 5. November 2018, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2022 - 2 B 10974/22

    Polizei Rheinland-Pfalz muss keine Bewerber einstellen, deren Tätowierungen

    Nach der Rechtsprechung genügen bereits berechtigte Zweifel, ob der Beamte die notwendige Eignung besitzt (zuletzt OVG RP, Beschluss vom 18. August 2022 - 2 B 10690/22.OVG -, n.v.; OVG NRW, Beschluss vom 2. Dezember 2016 - 1 B 1194/16 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 5. September 2019 - 6 B 651/19 -, juris Rn. 6; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 5. November 2018 - 2 MB 17/18 -, juris Rn. 11).
  • VG Gießen, 04.08.2021 - 5 K 509/20

    Klage eines Polizeianwärters auf Übernahme in den Polizeidienst

    Dabei setzt die Ablehnung der Einstellung nicht die Feststellung voraus, dass ein Bewerber ungeeignet ist, vielmehr genügen bereits berechtigte Zweifel an seiner (charakterlichen) Eignung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018, - 1 B 2011/18 -, nicht veröffentlicht; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. September 2019, - 6 B 651/19 -, juris, Rn. 6; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 5. November 2018, - 2 MB 17/18 -, juris, Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2021 - 1 A 793/13

    Rechtmäßige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Mai 2019- 2 A 15.17 -, juris, Rn. 53 f.; BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris, Rn. 56; OVG NRW, Beschlüsse vom 7. April 2017 - 1 B 1416/16 -, juris, Rn. 6 f., m. w. N., vom 27. September 2017 - 6 B 977/17 -, juris, Rn. 4, vom 19. September 2019 - 6 B 539/19 -, juris, Rn. 4, und vom 29. Mai 2020 - 6 B 479/20 -, juris, Rn. 4; Bay VGH, Beschluss vom 8. Februar 2021 - 6 CS 21.111 -, juris, Rn. 14; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 2 B 174/18 -, juris, Rn. 11 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 1 M 51/20 -, juris, Rn. 7; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 5. November 2018 - 2 MB 17/18 -, juris, Rn. 11; auch zu Folgendem: Hoffmann, A., in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht-Kommentar, Stand Juli 2021, 5.1.1 (Bewährung in der Probezeit), Rn. 8.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 2011 - 2 B 38.15 -, juris, Rn. 9, und vom 20. Juli 2016 - 2 B 18.16 -, juris, Rn. 10 und 26; Bay VGH, Beschluss vom 8. Februar 2021 - 6 CS 21.111 -, juris, Rn. 16; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 2 B 174/18 -, juris, Rn. 10; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Mai 2020 -1 M 51/20 -, juris, Rn. 5; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 5. November 2018- 2 MB 17/18 -, juris, Rn. 11; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: November 2021, BBG 2009 § 34 Rn. 18.

  • VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21

    Kein "Recht zum Schweigen und zur Lüge" eines Bewerbers um die Aufnahme in den

    Es genügen berechtigte Zweifel an seiner (charakterlichen) Eignung (zum Ganzen: Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2020 - 1 B 2155/19 -, juris Rn. 31 und vom 19. Dezember 2018 - 1 B 2011/18 - n. v.; OVG NRW, Beschluss vom 5. September 2019 - 6 B 651/19 - juris Rn. 6; OVG S-H, Beschluss vom 5. November 2018 - 2 MB 17/18 - juris Rn. 11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 2 MB 29/20

    Eilantrag auf Fortsetzung der Laufbahnausbildung zur Polizeikommissaranwärterin

    Unabhängig davon, dass die Antragstellerin mit einer Neubewertung der Prüfungsleistung bzw. einer weiteren Wiederholungsprüfung (als externe Prüfungsteilnehmerin) ihr darüberhinausgehendes Rechtsschutzziel einer vorläufigen Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes (ohne in der Zwischenzeit Versäumnisse in der Laufbahnausbildung hinnehmen zu müssen) ohne oder mit erneuter Begründung eines Widerrufsbeamtenverhältnisses (§ 4 Abs. 4 BeamtStG), also innerhalb oder außerhalb des Beamtenstatus, gar nicht erreicht (vgl. zur Möglichkeit der vorläufigen Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen jederzeitiger Entlassungsmöglichkeit nach § 23 Abs. 4 BeamtStG: Senatsbeschlüsse vom 5. November 2018 - 2 MB 17/18 -, juris, Ls 1 und Rn. 7, 9 und vom 10. Januar 2017 - 2 MB 33/16 - juris, Rn. 25 ff.), würde der Antragstellerin damit der vorläufige Rechtsschutz ebenso pauschal wie in dem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Februar 2020 (aaO) allein mit der Begründung versagt, dass sie - die Antragstellerin - die Prüfung endgültig nicht bestanden hat und die daran anknüpfende gesetzliche Rechtsfolge - hier: die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf - unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Prüfungsentscheidung eintritt.

    Der erstinstanzliche in Höhe eines Betrages von 3.993,66 EUR festgesetzte Streitwert ist entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. April 2019 - 2 MB 21/18 -, juris, Rn. 75 und vom 5. November 2018 - 2 MB 17/18 - juris, Rn. 31) gemäß § 63 Abs. 3 Nr. 2 GKG geändert worden.

  • VGH Bayern, 13.04.2021 - 6 CS 21.587

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen fehlender

    Insoweit genügen bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte auf Widerruf die persönliche Eignung für sein Amt besitzt (vgl. BVerwG, B.v. 25.11.2015 - 2 B 38.15 - juris Rn. 9; B.v. 20.7.2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 26; OVG LSA, B.v. 7.5.2020 - 1 M 51/20 - juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 18.2.2019 - 6 B 1551/18 - juris; OVG SH, B.v. 5.11.2018 - 2 MB 17/18 - juris Rn. 11).

    Eignungszweifel können sich dabei sowohl aus dem dienstlichen als auch dem außerdienstlichen Verhalten ergeben (vgl. OVG SH, B.v. 5.11.2018, - 2 MB 17/18 - juris Rn. 13; OVG Bremen, B.v. 13.7.2018 - 2 B 174.18 - juris Rn. 10).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 2 MB 32/20

    Vorläufiger Rechtsschutz: Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach

    Unabhängig davon, dass der Antragsteller mit einer Neubewertung der Prüfungsleistung bzw. einer weiteren Wiederholungsprüfung (als externer Prüfungsteilnehmer) sein darüberhinausgehendes Rechtsschutzziel einer vorläufigen Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes (ohne in der Zwischenzeit Versäumnisse in der Laufbahnausbildung hinnehmen zu müssen) ohne oder mit erneuter Begründung eines Widerrufsbeamtenverhältnisses (§ 4 Abs. 4 BeamtStG), also innerhalb oder außerhalb des Beamtenstatus, gar nicht erreicht (vgl. zur Möglichkeit der vorläufigen Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen jederzeitiger Entlassungsmöglichkeit nach § 23 Abs. 4 BeamtStG: Senatsbeschlüsse vom 5. November 2018 - 2 MB 17/18 -, juris, Ls 1 und Rn. 7, 9 und vom 10. Januar 2017 - 2 MB 33/16 - juris, Rn. 25 ff.), würde dem Antragsteller damit der vorläufige Rechtsschutz ebenso pauschal wie in dem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Februar 2020 (aaO) allein mit der Begründung versagt, dass er - der Antragsteller - die Prüfung endgültig nicht bestanden hat und die daran anknüpfende gesetzliche Rechtsfolge - hier: die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf - unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Prüfungsentscheidung eintritt.

    Der erstinstanzliche in Höhe eines Betrages von 3.993,66 EUR festgesetzte Streitwert ist entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. April 2019 - 2 MB 21/18 -, juris, Rn. 75 und vom 5. November 2018 - 2 MB 17/18 - juris, Rn. 31) gemäß § 63 Abs. 3 Nr. 2 GKG geändert worden.

  • VGH Hessen, 09.01.2020 - 1 B 2155/19

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

    Es genügen berechtigte Zweifel an seiner (charakterlichen) Eignung (zum Ganzen: Hess. VGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 1 B 2011/18 - n. v.; OVG NRW, Beschluss vom 5. September 2019 - 6 B 651/19 - juris Rn. 6; OVG S-H, Beschluss vom 5. November 2018 - 2 MB 17/18 - juris Rn. 11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 2 MB 31/20

    Vorläufiger Rechtsschutz: Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach

    Unabhängig davon, dass der Antragsteller mit einer Neubewertung der Prüfungsleistung bzw. einer weiteren Wiederholungsprüfung (als externer Prüfungsteilnehmer) sein darüberhinausgehendes Rechtsschutzziel einer vorläufigen Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes (ohne in der Zwischenzeit Versäumnisse in der Laufbahnausbildung hinnehmen zu müssen) ohne oder mit erneuter Begründung eines Widerrufsbeamtenverhältnisses (§ 4 Abs. 4 BeamtStG), also innerhalb oder außerhalb des Beamtenstatus, gar nicht erreicht (vgl. zur Möglichkeit der vorläufigen Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen jederzeitiger Entlassungsmöglichkeit nach § 23 Abs. 4 BeamtStG: Senatsbeschlüsse vom 5. November 2018 - 2 MB 17/18 -, juris, Ls 1 und Rn. 7, 9 und vom 10. Januar 2017 - 2 MB 33/16 - juris, Rn. 25 ff.), würde dem Antragsteller damit der vorläufige Rechtsschutz ebenso pauschal wie in dem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Februar 2020 (aaO) allein mit der Begründung versagt, dass er - der Antragsteller - die Prüfung endgültig nicht bestanden hat und die daran anknüpfende gesetzliche Rechtsfolge - hier: die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf - unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Prüfungsentscheidung eintritt.

    Der erstinstanzliche in Höhe eines Betrages von 3.993,66 EUR festgesetzte Streitwert ist entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. April 2019 - 2 MB 21/18 -, juris, Rn. 75 und vom 5. November 2018 - 2 MB 17/18 - juris, Rn. 31) gemäß § 63 Abs. 3 Nr. 2 GKG geändert worden.

  • VGH Hessen, 28.11.2019 - 1 B 372/19

    Einstellung in gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 2 MB 30/20

    Vorläufiger Rechtsschutz: Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2024 - 2 MB 19/23

    Nichtbestehen der Rechtspflegerprüfung; vorbeugender einstweiliger Rechtsschutz

  • VG Schleswig, 24.09.2020 - 12 B 58/20

    Entlassung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Frankfurt/Main, 31.01.2019 - 9 L 4544/18

    Der Dienstherr kann einen Bewerber für den Polizeivollzugsdienst aufgrund

  • VGH Hessen, 18.12.2019 - 1 B 443/19

    Kontakte zum Drogenmilieu bei jugendlichem Polizeibewerber

  • VG Schleswig, 24.09.2020 - 12 B 61/20

    Entlassung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Schleswig, 23.07.2019 - 12 B 7/19

    Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe bei fehlender charakterlicher

  • VGH Bayern, 19.08.2021 - 6 CS 21.1910

    Keine aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen Verbot zur Führung der

  • VG Kassel, 19.04.2021 - 1 L 2415/20

    Eignungszweifel bei einer Einstellung als Polizeianwärter nach strafrechtlichem

  • VG Schleswig, 30.01.2020 - 12 B 5/20

    Anspruch eines Polizeivollzugsbeamten auf vorübergehende Berufung in das

  • VGH Bayern, 19.07.2021 - 6 BV 20.3094

    Beförderung zur Polizeiobermeisterin

  • VG Schleswig, 08.01.2020 - 12 B 63/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • VG Schleswig, 16.10.2019 - 12 B 56/19

    Entlassung in der Probezeit

  • VG Schleswig, 01.07.2021 - 12 B 28/21

    Vorläufige Einstellung in den Vorbereitungsdienst

  • OVG Bremen, 06.10.2023 - 2 B 278/23

    Anhörung; Beamtenverhältnis auf Widerruf; Beurteilungsfehler; charakterliche

  • VG Schleswig, 01.03.2022 - 12 B 10003/21

    Einstweiliger Rechtschutz bei Entlassung

  • VG Schleswig, 20.01.2020 - 12 B 90/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Einstellung in den Polizeivollzugsdienst

  • VG Schleswig, 24.10.2019 - 12 B 55/19

    Entlassung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Schleswig, 21.10.2019 - 12 B 16/19

    Recht der Bundesbeamten - Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe - Antrag

  • VGH Bayern, 15.09.2022 - 6 CE 22.1803

    Zusicherung der Einstellung im Polizeidienst

  • VG Schleswig, 29.01.2020 - 12 B 58/19

    Verlängerung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit wegen Inanspruchnahme von

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