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   OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 KN 21/16   

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OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 KN 21/16 (https://dejure.org/2021,16420)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.05.2021 - 1 KN 21/16 (https://dejure.org/2021,16420)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Mai 2021 - 1 KN 21/16 (https://dejure.org/2021,16420)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
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    Anforderungen an ortsübliche Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Städtebauliche Erforderlichkeit eines Bebauungsplans; Beachtliche Abwägungsmängel bei einem Bebauungsplan

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an ortsübliche Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Städtebauliche Erforderlichkeit eines Bebauungsplans; Beachtliche Abwägungsmängel bei einem Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 CN 7.18

    Anstoßwirkung; Arten der umweltbezogenen Informationen; Bekanntmachung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 KN 21/16
    Die Bedeutung der Anforderung hat das Bundesverwaltungsgericht grundlegend in seinem auch von der Antragstellerin zitierten Urteil vom 18. Juli 2013 (4 CN 3.12, juris [Rn. 14 ff.]) dargelegt und insbesondere in seinem Urteil vom 6. Juni 2019 (4 CN 7.18, juris [Rn. 11 ff.]) weiter konkretisiert.

    Die Informationen müssen daher eine erste inhaltliche Einschätzung ermöglichen, welche Umweltbelange in den vorliegenden Stellungnahmen und sonstigen Unterlagen behandelt werden (BVerwG, Urteil vom 06.06.2019 - 4 CN 7.18 -, a.a.O. [Rn. 13] m.w.N.).

    Dass die Antragsgegnerin bei dem betroffenen Schutzgut "Boden", das - bei der Herstellung eines Rad- und Fußweges naheliegend - durch (neue) Bodenversiegelungen Ausgleichsmaßnahmen erfordert, gleichwohl diesen Aspekt mit dem Schlagwort "Maßnahmen zum Ausgleich der Bodenversiegelung" besonders anführt, steht dem nicht entgegen, denn § 3 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB untersagt nicht, besonders detaillierte Schlagwörter zu verwenden oder gesetzlich nicht geschuldete Angaben bekannt zu machen (BVerwG, Urteil vom 06.06.2019 - 4 CN 7.18 -, a.aO. [Rn. 18]).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 1 KN 4/15

    Pinneberger Bebauungsplan Parkstadt Eggerstedt unwirksam

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 KN 21/16
    Beteiligungsrechte werden durch diese gewählte Verfahrensweise der teilweisen "Überplanung" nicht verkürzt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23.05.2005 - 1 MN 57/05 -, juris [Rn. 38 f.]; s.a. Urteil des Senats vom 15.03.2018 - 1 KN 4/15 -, juris [Rn. 33]).

    Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.03.2013 - 4 CN 7.11 -, juris [Rn. 10]; s.a. Urteil des Senats vom 15.03.2018 - 1 KN 4/15 -, a.a.O. [Rn. 45]).

    Das Vorziehen und Zurücksetzen bestimmter Belange innerhalb des vorgegebenen Rahmens ist die elementare planerische Entschließung der Gemeinde über die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und kein aufsichtlich oder gerichtlich nachvollziehbarer Vorgang (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 15.03.2018 - 1 KN 4/15 -, a.a.O. [Rn. 67]).

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 KN 21/16
    Auf eine subjektive Rechtsverletzung der Antragstellerin kommt es in diesem objektiven Rechtsbeanstandungsverfahren nicht mehr an (BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, juris [Rn. 13]).

    Sie decken sich mit denen, die die Rechtsprechung bezogen auf die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials aus dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB entwickelt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, a.a.O. [Rn. 18 ff.]).

    Ein Mangel ist im Sinne von § 214 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB dann auf das Ergebnis des Verfahrens von Einfluss, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder nahe liegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, a.a.O. [Rn. 22]) bzw. wenn nach den Umständen des jeweiligen Falls die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 140. EL Oktober 2020, § 214 Rn. 144 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 KN 21/16
    Erforderlich ist dies allerdings nur dann, wenn die Festsetzungen des früheren Plans auf jeden Fall beseitigt werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.08.1990 - 4 C 3.90 -, juris [Rn. 22]).

    Entfällt wegen etwaiger Unwirksamkeit der späteren Norm die Derogation des früheren Rechts, hat dies allein zum Ergebnis, dass die alte Rechtsnorm unverändert fortgilt (BVerwG, Urteil vom 10.08.1990 - 4 C 3.90 -, a.a.O. [Rn. 21]).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 3 S 2278/12

    Normenkontrolle: Präklusion von Rügen - Begriff "Baugebiet" - Festsetzung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 KN 21/16
    Es ist bereits fraglich, ob die fehlende Absicht eines Eigentümers, sein Grundstück der festgesetzten Nutzung entsprechend zu nutzen bzw. nutzen zu lassen, überhaupt zu einem dauerhaften Umsetzungshindernis für einen Bebauungsplan oder jedenfalls für eine einzelne seiner Festsetzungen führen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.07.2014 - 3 S 2278/12 -, juris [Rn. 87]).

    Auch wenn die Antragstellerin aktuell keinen Veräußerungswillen besitzen mag, ist nicht ausgeschlossen, dass sich ihre eigenen Vorstellungen oder etwa diejenigen ihrer Rechtsnachfolger hinsichtlich des auf langfristige Realisierung angelegten Plans ändern (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.07.2014 - 3 S 2278/12 -, a.a.O. [Rn. 87]; Nds. OVG, Urteil vom 30.07.2015 - 12 KN 265/13 -, juris [Rn. 31]; Schrödter/Wahlhäuser, in: Schrödter (Hrsg.), Baugesetzbuch, Kommentar, 9. Aufl. 2019, § 1 Rn. 48).

  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 KN 21/16
    Insbesondere die dortige Beschreibung der Informationen zu den Schutzgütern "Pflanzen, Biotope und Tiere" werde den dazu in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.07.2013 - 4 CN 3.12 - und Beschluss vom 17.09.2008 - 4 BN 22.08 -) entwickelten Anforderungen nicht gerecht.

    Die Bedeutung der Anforderung hat das Bundesverwaltungsgericht grundlegend in seinem auch von der Antragstellerin zitierten Urteil vom 18. Juli 2013 (4 CN 3.12, juris [Rn. 14 ff.]) dargelegt und insbesondere in seinem Urteil vom 6. Juni 2019 (4 CN 7.18, juris [Rn. 11 ff.]) weiter konkretisiert.

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan: Mitwirkungsverbot eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 KN 21/16
    Das wäre nur dann der Fall, wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos erwiese, weil die Antragstellerin durch die von ihr angestrebte Unwirksamerklärung des angefochtenen Bebauungsplans keine tatsächlichen Vorteile ziehen und auch ihre Rechtsstellung (aktuell) nicht verbessern könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.06.2008 - 4 BN 13.08 -, juris [Rn. 5]; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 01.10.2020 - 1 KN 13/15 -, juris [Rn. 42] m.w.N.).

    Als Folge dieser Regelung ist - wie vorstehend ausgeführt - die Erhebung einer Rüge innerhalb der vorgesehenen Frist zusätzliche Tatbestandsvoraussetzung des Aufhebungsanspruchs (Schliesky/Schulz, in: Bracker u. a., Praxis der Kommunalverwaltung, GO, § 4 Rn. 246; s.a. Urteil des Senats vom 01.10.2020 - 1 KN 13/15 -, a.a.O. [Rn. 58 ff.]).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2020 - 1 KN 2/19

    Normenkontrolle gegen eine Veränderungssperre: Erforderlichkeit einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 KN 21/16
    Ortsüblich im Sinne dieser Vorschrift ist diejenige Form der Verkündung der örtlichen Rechtsetzung, die nach Landes- oder Ortsrecht für die Bekanntmachung bestimmt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.09.1974 - 4 B 113.74 -, juris [Rn. 3]; s.a. Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 140. EL Oktober 2020, § 10 Rn. 112; zur entsprechenden Regelung in § 16 Abs. 2 BauGB Urteil des Senats vom 21.10.2020 - 1 KN 2/19 -, n.v.).

    Bei diesem Erfordernis handelt es sich um eine zwingende, aus dem Landesrecht folgende Verkündungsvoraussetzung, die kumulativ zur Bereitstellung der Bekanntmachung im Internet hinzutreten muss (vgl. Urteil des Senats vom 21.10.2020 - 1 KN 2/19 -, n.v.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 5 S 884/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 KN 21/16
    Die Notwendigkeit bestimmter Einzelmaßnahmen richtet sich im Übrigen nach dem Maßstab praktischer Vernunft (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.06.2010 - 5 S 884/09 -, juris [Rn. 55] m.w.N.).
  • VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12

    Ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans bei der Bezugnahme auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 KN 21/16
    Deshalb sind Erkenntnisse aus langjährigen Beobachtungen und aus früheren Untersuchungen oder aus der allgemeinen ökologischen Literatur eine nicht gering zu schätzende Erkenntnisquelle (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 20.03.2014 - 4 C 448/12.N - juris [Rn. 68]).
  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11

    Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des

  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

  • BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10

    Zum Planungsschadensrecht - Verfassungsbeschwerde von Grundstückseigentümern

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2015 - 12 KN 265/13

    Abwägung; Eigentum; Begründung; Erforderlichkeit des Bebauungsplans;

  • BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 1.14

    Anforderungen an den Hinweis auf die Arten verfügbarer Umweltinformationen;

  • BVerwG, 22.01.2008 - 4 B 5.08

    Erfüllung der Kriterien eines bestimmten Anlagentyps durch Festsetzung einer

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 7 D 28/15

    Festsetzung des Grundstücks eines Eigentümers als private Grünfläche mit der

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 1 MN 57/05

    Abwägung; Abwägungsgebot; Angemessenheit; Anlieger; Anliegergebrauch;

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 1 L 262/95

    Planungsrecht; Ausbau; Dachgeschoß; Bebauungsplan; Bekanntmachungsfehler;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - 7 D 60/16

    Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle in dem

  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 15 N 14.2033

    Fortwirken von Mängeln des ursprünglichen Bebauungsplans auf eine Ergänzungs-

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2013 - 1 MN 157/13

    Ausschließliche Bekanntgabe von Satzungen nach dem Baugesetzbuch im Internet

  • BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 10.14

    Normenkontrolle; Antragsfrist; Bekanntmachung; Ausfertigungsmangel; ergänzendes

  • BVerwG, 31.01.2018 - 4 BN 17.17

    Revisionszulassung wegen Divergenz; Betroffenheit eines Grundstückseigentümers

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2018 - 1 KN 19/16

    Anwendbarkeit der Aufhebung von VwGO a.F. § 47 Abs 2a auf "alte"

  • BVerwG, 17.09.2008 - 4 BN 22.08

    Inhalt der Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs eines Flächennutzungsplans

  • BVerwG, 23.09.1974 - IV B 113.74

    Landes- bzw. ortsrechtliche Festlegung des Auslegungsorts für einen Bebauungsplan

  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 CN 3.19

    Intertemporales Prozessrecht; Normenkontrollantrag; Präklusion; Schutzwürdige

  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 BN 13.08

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2019 - 1 KN 64/15

    Bekanntmachung; Bekanntmachungsmangel; Ferienwohnen; Hauptsatzung; Sondergebiet;

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2023 - 1 KN 19/18

    Erhaltung oder Einrichtung zentraler Versorgungsbereiche

    Das Vorziehen und Zurücksetzen bestimmter Belange innerhalb des vorgegebenen Rahmens ist die elementare planerische Entschließung der Gemeinde über die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und kein aufsichtlich oder gerichtlich nachvollziehbarer Vorgang (st. Rspr. des Senats, vgl. Urteil vom 15.03.2018 - 1 KN 4/15 -, Rn. 67, juris; Urteil vom 06.05.2021 - 1 KN 21/16 -, Rn. 60, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2023 - 1 KN 2/18

    Bestimmtheit; Bezugspunkt; Gebäudehöhe; Höhenlinie; Inanspruchnahme privater

    Insbesondere muss er prüfen, ob das Planungsziel nicht auch unter weiter gehender Schonung des Grundeigentums der Betroffenen zu erreichen wäre, welche baurechtliche Qualität die betroffenen Flächen aufweisen und ob die Planung ein Mindestmaß an Lastengleichheit zwischen allen betroffenen Eigentümern gewährleistet (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 06.05.2021 - 1 KN 21/16 -, juris, Rn. 65, mit Verweis auch auf OVG NRW, Urteil vom 08.03.2018 - 7 D 60/16.NE -, juris, Rn. 55 und Urteil vom 28.09.2016 - 7 D 28/15. NE -, juris, Rn. 54 ff.).

    Das Vorziehen und Zurücksetzen bestimmter Belange innerhalb des vorgegebenen Rahmens ist die elementare planerische Entschließung der Gemeinde über die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und kein aufsichtlich oder gerichtlich nachvollziehbarer Vorgang (st. Rspr., Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 06.05.2021 - 1 KN 21/16 -, juris, Rn. 60 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2023 - 1 MR 3/23

    Einstweiliger Rechtsschutzes gegen eine Veränderungssperre zu einem Bebauungsplan

    Ortsüblich ist diejenige Art der Verkündung, die in der Gemeinde für örtliche Rechtsvorschriften, und insbesondere für Satzungen, nach den einschlägigen landes- oder ortsrechtlichen Bestimmungen maßgebend ist (BVerwG, Beschluss vom 08.07.1992 - 4 NB 20.92 -, juris, Rn. 7; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 06.05.2021 - 1 KN 21/16 -, juris, Rn. 33 m. w. N.).

    Die Formulierung aus § 1 Abs. 1 Nr. 3 und § 4 BekanntVO ("Bereitstellung im Internet") wird hingegen nicht verwendet (vgl. hierzu Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 06.05.2021 - 1 KN 21/16 -, juris, Rn. 33 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2022 - 1 KN 16/17

    Normenkontrollverfahren gegen die Änderung eines Bebauungsplans mit dem

    Das Vorziehen und Zurücksetzen bestimmter Belange innerhalb des vorgegebenen Rahmens ist die elementare planerische Entschließung der Gemeinde über die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und kein aufsichtlich oder gerichtlich nachvollziehbarer Vorgang (st. Rspr. des Senats, vgl. Urteil vom 15.03.2018 - 1 KN 4/15 -, Rn. 67, juris; Urteil vom 06.05.2021 - 1 KN 21/16 -, Rn. 60, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2022 - 1 KN 25/17

    Normenkontrollklage gegen die Änderung eines Bebauungsplans; Nachverdichtung

    Das Vorziehen und Zurücksetzen bestimmter Belange innerhalb des vorgegebenen Rahmens ist die elementare planerische Entschließung der Gemeinde über die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und kein aufsichtlich oder gerichtlich nachvollziehbarer Vorgang (st. Rspr. des Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 15.03.2018 - 1 KN 4/15 -, Rn. 67, juris; Urteil vom 06.05.2021 - 1 KN 21/16 -, Rn. 60, juris).
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