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   OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 3 LB 11/17   

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https://dejure.org/2017,46743
OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 3 LB 11/17 (https://dejure.org/2017,46743)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.12.2017 - 3 LB 11/17 (https://dejure.org/2017,46743)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - 3 LB 11/17 (https://dejure.org/2017,46743)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung der Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat einer GmbH durch Beschluss i.R.d. Anforderungen an die geschlechterparitätische Gremienbesetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung der Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat einer GmbH durch Beschluss i.R.d. Anforderungen an die geschlechterparitätische Gremienbesetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Gleichstellung gilt auch in Aufsichtsräten kommunaler Gesellschaften

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gleichstellung gilt auch in Aufsichtsräten kommunaler Gesellschaften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2018, 548
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 3 LB 11/17
    Abgesehen davon, dass die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG ausdrücklich nur im Rahmen der Gesetze besteht und die landesverfassungsrechtliche Garantie des Art. 54 Abs. 1 SHVerf die Selbstverwaltung der Gemeinden ausdrücklich nur schützt, soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen, sind Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässig, soweit die gesetzliche Regelung durch hinreichende sachliche Gründe getragen ist, einem legitimen Zweck dient, den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügt und den Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie unangetastet lässt (vgl. BVerfG, Urt. v. 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16 -, juris, Rn. 69 ff. m.w.N.).

    Zu dem verfassungsrechtlich verbürgten Kernbereich zählen vor allem die gemeindlichen Hoheitsrechte (Gebiets-, Planungs-, Personal-, Organisations- und Finanzhoheit), die der Staat den Gemeinden im Interesse einer funktionsgerechten Aufgabenwahrnehmung in ihrem Grundbestand garantieren muss (BVerfG, Urt. v. 21.11.2017, a.a.O., juris Rn. 88).

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 3 LB 11/17
    Dem entspricht eine Norm immer dann, wenn etwaige Auslegungsprobleme mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (vgl. BVerfG, Urt. v. 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. -, BVerfGE 102, S. 254, 337, juris Rn. 326).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 3 LB 11/17
    b) § 15 Abs. 1 GstG steht auch im Einklang mit Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. zur Geltung als allgemeiner Rechtsgrundsatz: BVerfG, Beschl. v. 02.05.1967 - 1 BvR 578/63 -, juris Rn. 30).
  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02

    Vermittlungsausschuss

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 3 LB 11/17
    Nach diesem Grundsatz müssen, wenn aus einem Organ heraus, in dem das Wahlvolk unmittelbar repräsentiert wird, andere Organe geschaffen werden, diese weiteren Organe in ihrer Zusammensetzung die Mehrheitsverhältnisse in dem übergeordneten Organ in ihrer politischen Gewichtung widerspiegeln (vgl. BVerfG, Urt. v. 08.12.2004 - 2 BvE 3/02 -, juris Rn. 46).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 3 LB 11/17
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen (BVerwG, Beschl. v. 27.02.2003 - 1 WB 57.02 -, juris Rn. 28 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 4 ZB 22.2095

    Kein Spiegelbildlichkeitsprinzip bei der Besetzung von Aufsichtsräten kommunaler

    Sie sollen in dieser Funktion nicht die im Rat vorhandene Pluralität der Meinungen widerspiegeln (vgl. OVG SH, U.v. 6.12.2017 - 3 LB 11/17 - juris Rn. 55), sondern dafür sorgen, dass "die Gemeinde" im Sinne von Art. 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GO als beteiligte Gebietskörperschaft einen angemessenen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben kann.
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