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   OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 4 MB 91/17   

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https://dejure.org/2017,47840
OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 4 MB 91/17 (https://dejure.org/2017,47840)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.12.2017 - 4 MB 91/17 (https://dejure.org/2017,47840)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - 4 MB 91/17 (https://dejure.org/2017,47840)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Grundlage der Fahrerlaubnisentziehung sind die Eintragungen im Mehrfachtäter-Punktesystem

  • verkehrslexikon.de

    Grundlage der Fahrerlaubnisentziehung sind die Eintragungen im Mehrfachtäter-Punktesystem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Berücksichtung von vor Verwarnung begangenen und im Zeitpunkt der Verwarnung noch nicht bekannten Zuwiderhandlungen bei Entziehung der Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 4 Abs. 5; StVG § 4 Abs. 6; StVG § 4 Abs. 8
    Entziehung; Fahrerlaubnis; Tattagprinzip; Verwarnung; Warnfunktion; Fahrerlaubnisentziehung; Mehrfachtäter-Punktesystem

  • rechtsportal.de

    Keine Berücksichtung von vor Verwarnung begangenen und im Zeitpunkt der Verwarnung noch nicht bekannten Zuwiderhandlungen bei Entziehung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eintragungen im Mehrfachtäter-Punktesystem als Grundlage einer Entziehung der Fahrerlaubnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.01.2017 - 3 C 21.15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 4 MB 91/17
    Maßgebend für die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme nach § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG und eine Verringerung des Punktestandes nach § 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 StVG sind vielmehr die im Fahrerlaubnisregister eingetragenen und der Fahrerlaubnisbehörde im Zeitpunkt des Ergreifens der Maßnahme nach § 4 Abs. 8 StVG übermittelten Zuwiderhandlungen (BVerwG, Urt. v. 26.01.2017 - 3 C 21.15 -, Juris Rn. 22).

    Eine andere Betrachtung liefe dem Ziel der Gesetzesänderung zuwider, bei einer Anhäufung von Verkehrsverstößen die Entziehung der Fahrerlaubnis auch dann zu ermöglichen, wenn der Betroffene nach der Verwarnung die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr durch eine Änderung seines Verkehrsverhaltens verhindern kann (BVerwG, Urt. v. 26.01.2017, a.a.O. Rn. 25).

    Die Prüfung der Behörde, ob die Maßnahme der vorangehenden Stufe bereits ergriffen worden ist, ist vom Kenntnisstand der Behörde bei der Bearbeitung zu beurteilen und beeinflusst das Entstehen von Punkten nicht (BVerwG, Urt. v. 26.01.2017, a.a.O. Rn. 23 unter Hinweis auf BT-Drs. 18/2775, S. 9).

    Der Senat hat deshalb ebenso wie das Verwaltungsgericht keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 4 StVG normierten Regelungen über das Fahreignungs-Bewertungssystem (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 26.01.2017, a.a.O. Rn. 33 ff. u. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.08.2015 - 10 S 1176/15 -, Juris Rn. 18 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2015 - 10 S 1176/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Abfolge mehrerer Taten; Verwarnungszeitpunkt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 4 MB 91/17
    Der Senat hat deshalb ebenso wie das Verwaltungsgericht keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 4 StVG normierten Regelungen über das Fahreignungs-Bewertungssystem (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 26.01.2017, a.a.O. Rn. 33 ff. u. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.08.2015 - 10 S 1176/15 -, Juris Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 4 MB 91/17
    Richtig ist, dass das Bundesverwaltungsgericht im alten Mehrfachtäter-Punktesystem der Stufung der Maßnahmen eine "Warnfunktion" beigemessen und daraus hergeleitet hatte, dass die Maßnahmen den Fahrerlaubnisinhaber möglichst frühzeitig und insbesondere noch vor Eintritt in die nächste Stufe erreichen sollten, damit ihm die Möglichkeit der Verhaltensänderung effektiv eröffnet werde (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 3 C 3.07 -, BVerwGE 132, 48 Rn. 33).
  • OVG Sachsen, 14.09.2023 - 6 B 113/23

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Kraftfahrt-Bundesamt; Zuwiderhandlung;

    An dieser Auffassung, die der einhelligen Auffassung der Oberverwaltungsgerichte (SächsOVG, Beschl. v. 6. November 2020 - 6 B 269/20 -, juris Rn. 5 ff.; v. 18. Mai 2020 - 6 B 330/19 -, juris Rn. 3 ff. und v. 10. Februar 2017 - 3 B 217/16 -, juris Rn. 8; VGH BW, Beschl. v. 13. März 2023 - 13 S 2370/22 -, juris Rn. 7; v. 6. August 2015 - 10 S 1176/15 -, juris Rn. 13 ff.; BayVGH, Beschl. v. 13. Juni 2022 - 11 CS 21.2794 -, juris Rn. 13; NdsOVG, Beschl. v. 3. März 2020 - 12 ME 6/20 -, juris Rn. 17, 23; OVG LSA, Beschl. v. 13. Juni 2019 - 3 M 85/19 -, juris Rn. 13; OVG Schl.-H., Beschl. v. 6. Dezember - 4 MB 91/17 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschl. v. 25. November 2020 - 16 B 854/20 -, juris Rn. 20 ff.; v. 20. Juli 2016 - 16 B 382/16 -, juris Rn. 8 ff.) und der überwiegenden Auffassung in der Literatur (Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 4 StVG Rn. 88b [zweifelnd noch in der 45. Aufl. Rn. 88a]; Stieber, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl. Stand: 1. Dezember 2021, § 4 StVG Rn. 82; Koehl, NJW 2018, 1281, 1284; a. A.: Pießkalla, NZV 2017, 261, 262 f.) entspricht, hält der Senat auch in Ansehung des Beschwerdevorbringens fest.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2019 - 3 M 85/19

    Maßgeblicher Kenntnisstand der Behörde im Fahreignungs- und Bewertungssystem

    Für die Frage, ob die Maßnahme der davor liegenden Stufe noch nicht ergriffen worden ist und sich, wenn zunächst diese Maßnahme zu ergreifen ist, der Punktestand verringert (§ 5 Abs. 6 Satz 2 und 3 StVG), gilt nichts anderes (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017, a. a. O. Rn. 25, OVG SH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 4 MB 91/17 -, juris Rn. 4).
  • VG Düsseldorf, 09.02.2021 - 6 L 118/21
    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 C 21/15 -, Rn. 22; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 3. März 2020 - 12 ME 6/20 -, juris, Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Juni 2019 - 3 M 85/19 -, juris, Rn. 13; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 4 MB 91/17 -, juris, Rn. 4.
  • VG Düsseldorf, 07.01.2021 - 6 L 2246/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 C 21/15 -, Rn. 22; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 3. März 2020 - 12 ME 6/20 -, juris, Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Juni 2019 - 3 M 85/19 -, juris, Rn. 13; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 4 MB 91/17 -, juris, Rn. 4.
  • OVG Sachsen, 06.11.2020 - 6 B 269/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisbehörde; Kenntnis; Übermittlung

    Dementsprechend geht auch die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte übereinstimmend davon aus, dass die zuständige Behörde Kenntnis von Zuwiderhandlungen nicht bereits durch eine Selbstanzeige des Fahrerlaubnisinhabers, sondern erst durch eine Übermittlung der vorhandenen Eintragungen aus dem Fahreignungsregister durch das Kraftfahrt-Bundesamt gemäß § 4 Abs. 8 Satz 1 StVG erlangt (SächsOVG, Beschl. v. 18. Mai 2020 - 6 B 330/19 -, juris Rn. 3 ff. und Beschl. v. 10. Februar 2017 - 3 B 217/16 -, juris Rn. 8; NdsOVG, Beschl. v. 3. März 2020 - 12 ME 6/20 -, juris Rn. 23; OVG LSA, Beschl. v. 13. Juni 2019 - 3 M 85/19 -, juris Rn. 13; OVG Schl.-H., Beschl. v. 6. Dezember 2017 - 4 MB 91/17 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschl. v. 20. Juli 2016 - 16 B 382/16 -, juris Rn. 8 ff.; VGH BW, Beschl. v. 6. August 2015 - 10 S 1176/15 -, juris Rn. 13 ff.).
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