Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1992 - 4 L 238/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Führen; Kraftfahrzeug; Eignung; Alkohol; Abstinenz; Erteilung; Fahrerlaubnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 3 A 168/91
- OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1992 - 4 L 238/91
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 17.03.2021 - 3 C 3.20
MPU auch nach einmaliger Trunkenheitsfahrt mit hoher Blutalkoholkonzentration und …
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht habe entschieden, dass es die dem Urteil vom 7. April 1992 - 4 L 238/91 - zugrundeliegenden grundsätzlichen Ausführungen eines Gutachtens in diesem Sinne künftig in anhängigen Verfahren berücksichtigen werde. - OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14
Ergehen einer Fahrtenbuchauflage geraume Zeit nach Begehung des …
Zwar ist denkbar, dass für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage der zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage verstrichene Zeitraum relevant sein kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286) und eine Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach Ablauf eines erheblichen Zeitraums als unverhältnismäßig anzusehen ist.Dabei sind etwa die Dauer der notwendigen Ermittlungen, die Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde und das Verhalten des Fahrzeughalters zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286, juris Rdn. 3).
- OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13
Fahrtenbuchanordnung; zeitlicher Abstand zur Tat
Zwar ist denkbar, dass für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage der zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage verstrichene Zeitraum relevant sein kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286) und eine Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach Ablauf eines erheblichen Zeitraums als unverhältnismäßig anzusehen ist.Dabei sind etwa die Dauer der notwendigen Ermittlungen, die Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde und das Verhalten des Fahrzeughalters zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286, juris Rdn. 3).
- OVG Niedersachsen, 23.08.2013 - 12 LA 156/12
Unverhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchanordnung nach Vergehen eines erheblichen …
Dagegen ist denkbar, dass für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage der zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit/Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage verstrichene Zeitraum relevant sein kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286) und eine Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach Vergehen eines erheblichen Zeitraums als unverhältnismäßig anzusehen ist.Zudem wäre die denkbare Frage der Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage, die erst geraume Zeit nach dem zugrundeliegenden Verkehrsverstoß verfügt wird, auch einer allgemein-abstrakten Klärung nicht zugänglich, sondern nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls (notwendige Dauer der Ermittlungen, Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde, Verhalten des Fahrzeughalters etc., vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286) zu beantworten.
- VGH Hessen, 22.10.2019 - 2 A 641/19
Einmalige Alkoholfahrt mit BAK 1,3 Promille
Man bezog sich dabei auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein (Urteil vom 7. April 1992 - 4 L 238/91 -, juris) und die Ausführungen in einem Sachverständigengutachten, das dieser Entscheidung zugrunde lag.In der grundlegenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein vom 7. April 1992 - 4 L 238/91 - (juris), auf die sich die Begründung des Bundesrates zu dieser Regelung (…a.a.O.) bezieht, ist unter Bezugnahme auf ein Sachverständigengutachten von Stephan ausgeführt, dass diejenigen Personen, die im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr auffällig würden, beim Trinken nicht mehr realisierten, wann sie die kritische Grenze der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit überschritten.
- OVG Schleswig-Holstein, 19.04.1996 - 4 L 180/95
Fahrerlaubnis; Wiedererteilungsverfahren; Klageverfahren; Beweisaufnahme
Wie die Widerspruchsbehörde und das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt haben, ist nach der Rechtsprechung des Senats davon auszugehen, daß von alkoholauffälligen Kraftfahrern, die mit Blutalkoholwerten über 1, 6 Promille am Straßenverkehr teilgenommen haben, eine dauerhafte Abstinenz erwartet werden muß, damit sie wieder als charakterlich geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erachtet werden können (vgl. Urteil des Senats vom 07.04.1992 - 4 L 238/91 -, NVwZ 1992 S. 379).