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   OVG Schleswig-Holstein, 07.09.2017 - 1 MB 11/17   

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OVG Schleswig-Holstein, 07.09.2017 - 1 MB 11/17 (https://dejure.org/2017,40739)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.09.2017 - 1 MB 11/17 (https://dejure.org/2017,40739)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. September 2017 - 1 MB 11/17 (https://dejure.org/2017,40739)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 3 Abs 4 BauNVO, § 15 BauNVO, § 12 BauNVO
    Nachbarklage gegen den Umbau einer denkmalgeschützten Villa mit ehedem drei Wohneinheiten zu einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für intensivpflegebedürftige Menschen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - 7 A 775/15

    Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für ein Vorhaben betreffend eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.09.2017 - 1 MB 11/17
    Diese Kriterien dienen insbesondere dazu, das Wohnen von anderen Nutzungsformen abzugrenzen, etwa der Unterbringung, des Verwahrens unter gleichzeitiger Betreuung, der bloßen Schlafstätte oder anderer Einrichtungen, die dann nicht als Wohngebäude, sondern als soziale Einrichtungen einzustufen sind (vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.11.2016 - 7 A 775/15 -, juris [Rn. 53] m.w.N. und Beschluss vom 23.07.1998 - 10 B 1319/98 -, juris [Rn. 14]).

    Auch Pflegeheime bzw. sog. Pflegewohnheime können danach grundsätzlich zulässige Wohngebäude im Sinne des § 3 Abs. 4 BauNVO sein (vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.11.2016 - 7 A 775/15 -, a.a.O. [Rn. 54] m.w.N.).

    Ein solcher Verstoß ist nur in Ausnahmefällen anzunehmen und setzte voraus, dass mit dem Vorhaben eine Verschärfung der Verkehrssituation für die Nachbargrundstücke verbunden ist und die sich daraus ergebende Gesamtbelastung die Eigentümer der Nachbargrundstücke bei Abwägung aller Belange unzumutbar trifft (vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.11.2016 - 7 A 775/15 -, a.a.O. [Rn. 80 f.] m.w.N).

  • OVG Saarland, 08.12.2010 - 2 B 308/10

    Bauordnungsrecht: Nachbarschutz gegen Grenzanbau

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.09.2017 - 1 MB 11/17
    Garagen- oder Stellplatzimmissionen gehören überdies heutzutage auch in Wohnbereichen zu den "Alltagserscheinungen" und sind daher grundsätzlich hinzunehmen, soweit sie durch die zur Deckung des Stellplatzbedarfs notwendigen Anlagen verursacht werden (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 08.12.2010 - 2 B 308/10 -, juris [Rn. 11]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2015 - 2 B 909/15

    Erforderliche Bestimmtheit einer Baugenehmigung; Beurteilung der Auswirkungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.09.2017 - 1 MB 11/17
    In diesem Fall ist ausnahmsweise ein "Durchgriff auf das wirklich Gewollte" anerkannt, weil die Bauaufsichtsbehörde sich in einem solchen Fall nicht zu Lasten betroffener Nachbarn auf den formalen Standpunkt stellen darf, sie habe lediglich eine nach dem Gesetz zulässige Nutzung antragsgemäß genehmigt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23.09.2015 - 2 B 909/15 -, juris [Rn. 16]; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 24.07.2008 - 1 MB 11/08 -, juris [Rn. 31]).
  • BVerwG, 15.05.1996 - 5 B 161.95

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mit einem Verfahrensfehler - Umfang

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.09.2017 - 1 MB 11/17
    Indessen ist bei Beschlüssen dieser Art die für Urteile in § 117 Abs. 2 Nrn. 4 und 5 VwGO vorgesehene Zweiteilung der Gründe in Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht zwingend (BVerwG, Urteil vom 04.10.1999 - 6 C 31/98 -, juris [Rn. 27] und Beschluss vom 15.05.1996 - 5 B 161/95 -, juris [Rn. 9]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1998 - 10 B 1319/98

    Zulässigkeit von Vorhaben; Reines Wohngebiet; Hospiz; Sterbeheim; Pflege der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.09.2017 - 1 MB 11/17
    Diese Kriterien dienen insbesondere dazu, das Wohnen von anderen Nutzungsformen abzugrenzen, etwa der Unterbringung, des Verwahrens unter gleichzeitiger Betreuung, der bloßen Schlafstätte oder anderer Einrichtungen, die dann nicht als Wohngebäude, sondern als soziale Einrichtungen einzustufen sind (vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.11.2016 - 7 A 775/15 -, juris [Rn. 53] m.w.N. und Beschluss vom 23.07.1998 - 10 B 1319/98 -, juris [Rn. 14]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2008 - 1 MB 11/08

    Einstufung eines Beherbergungsbetriebes in einem reinen Wohngebiet als "klein";

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.09.2017 - 1 MB 11/17
    In diesem Fall ist ausnahmsweise ein "Durchgriff auf das wirklich Gewollte" anerkannt, weil die Bauaufsichtsbehörde sich in einem solchen Fall nicht zu Lasten betroffener Nachbarn auf den formalen Standpunkt stellen darf, sie habe lediglich eine nach dem Gesetz zulässige Nutzung antragsgemäß genehmigt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23.09.2015 - 2 B 909/15 -, juris [Rn. 16]; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 24.07.2008 - 1 MB 11/08 -, juris [Rn. 31]).
  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.09.2017 - 1 MB 11/17
    Zudem ist für den Begriff des Wohnens eine Freiwilligkeit des Aufenthalts kennzeichnend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.03.1996 - 4 B 302/95 -, juris [Rn. 12]).
  • BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 37.96

    Beschlüsse - Tatsächliche Grundlagen - Wechsel der täglichen Arbeitszeit -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.09.2017 - 1 MB 11/17
    Ein gesondert dargestellter Tatbestand mag zweckmäßig sein (Happ, in: Eyermann, a.a.O, § 122 Rn. 5); ausreichend ist aber, dass sich die tatsächlichen Grundlagen, die für die Entscheidung maßgeblich waren, aus den Entscheidungsgründen ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.1997 - 2 C 37/96 -, juris [Rn. 14]).
  • OVG Bremen, 18.10.2002 - 1 B 315/02

    Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Verkehrszunahme aufgrund des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.09.2017 - 1 MB 11/17
    Probleme, die sich aus der Verteilung knappen öffentlichen Verkehrsraums auf verschiedene Verkehrsteilnehmer ergeben, wären im Übrigen mit den Mitteln des Straßenverkehrsrechts zu lösen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 18.10.2002 - 1 B 315/02 -, juris [Rn. 12).
  • OVG Hamburg, 08.10.2021 - 2 Bs 192/21

    Prüfungsgegenstand einer baunachbarrechtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle;

    Prüfungsgegenstand der baunachbarrechtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle ist grundsätzlich das Vorhaben, wie es sich aus dem Regelungsgehalt der Baugenehmigung, mithin auch aus den Genehmigungsbestandteil gewordenen Bauvorlagen, ergibt (vgl. hierzu und zum Folgenden auch OVG Münster, Beschl. v. 10.11.2020, 2 B 1263/20, BauR 2021, 520, juris Rn. 31; Urt. v. 25.8.2011, 2 A 38/10, BauR 2012, 58, juris Rn. 49 m.w.N., 91 ff.; OVG Schleswig, Beschl. v. 7.9.2017, 1 MB 11/17, juris Rn. 7; OVG Magdeburg, Beschl. v. 4.5.2006, 2 M 132/06, juris Rn. 4, 7 f.; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.11.1993, 1 L 355/91, UPR 1994, 345, juris Rn. 6; Urt. v. 26.4.1993, 6 L 169/90, MDR 1993, 759, juris Rn. 27 ff.).
  • VG Schleswig, 13.01.2022 - 2 B 10006/21

    Kein Abwehrrecht des Nachbarn aus der formellen Baurechtswidrigkeit einer

    Das in § 15 BauNVO enthaltene Rücksichtnahmegebot gebietet nur, nach § 12 BauNVO an sich zulässige Stellplätze und Garagen im Einzelfall dann als unzulässig zu erachten, wenn sie zu über das von den Nachbarn hinzunehmende Maß hinausgehenden Beeinträchtigungen führen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 07.09.2017 - 1 MB 11/17 -, Rn. 13, juris, m.w.N.).
  • VG Schleswig, 21.10.2021 - 2 B 49/21

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Die Eigentümer der innerhalb der im selben Baugebiet gelegenen Grundstücke sind nur berechtigt, Bauvorhaben abzuwehren, die in einem festgesetzten Baugebiet der Art nach weder allgemein planungsrechtlich zulässig sind noch nach § 31 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Wege einer Ausnahme oder Befreiung zugelassen werden können (OVG Schleswig, Beschl. v. 07.09.2017, - 1 MB 11/17 -, Rn. 7).
  • VG Schleswig, 02.01.2024 - 2 B 21/23

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

    Der Verordnungsgeber mutet daher den Anwohnern selbst in reinen Wohngebieten (vgl. § 12 Abs. 2 BauNVO) prinzipiell zu, das mit einer zulässigen Nutzung verbundene Abstellen und Einparken von Kraftfahrzeugen und das damit einhergehende Lärmaufkommen hinzunehmen (OVG Schleswig, Beschl. v. 7. September 2017 - 1 MB 11/17 - juris Rn. 13).
  • VG Schleswig, 10.06.2022 - 2 B 22/22

    Baugenehmigung (Nachbarklage)

    Das darüber hinaus auch insoweit geltende Rücksichtnahmegebot gebietet nur, nach § 12 BauNVO an sich zulässige Stellplätze und Garagen im Einzelfall dann als unzulässig zu erachten, wenn sie zu über das von den Nachbarn hinzunehmende Maß hinausgehenden Beeinträchtigungen führen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 07.09.2017 - 1 MB 11/17 -, Rn. 13, juris, m.w.N.).
  • VG Schleswig, 02.06.2022 - 2 B 15/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

    Das darüber hinaus auch insoweit geltende, in § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO enthaltene Rücksichtnahmegebot gebietet nur, nach § 12 BauNVO an sich zulässige Stellplätze und Garagen im Einzelfall dann als unzulässig zu erachten, wenn sie zu über das von den Nachbarn hinzunehmende Maß hinausgehenden Beeinträchtigungen führen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 07.09.2017 - 1 MB 11/17 -, Rn. 13, juris, m.w.N.).
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