Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 4 LA 222/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,50017
OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 4 LA 222/19 (https://dejure.org/2021,50017)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.12.2021 - 4 LA 222/19 (https://dejure.org/2021,50017)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Dezember 2021 - 4 LA 222/19 (https://dejure.org/2021,50017)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,50017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylverfahren; Darlegung; Entscheidungserheblichkeit; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Asylrecht (Afghanistan) Antrag auf Zulassung der Berufung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsverletzung im Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15

    Erheblicher Vortrag zum Hilfsantrag ist in die gerichtlichen Erwägungen zum

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 4 LA 222/19
    Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies grundsätzlich auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des erkennenden Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschl. v. 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15 -, juris Rn.15 m.w.N.).

    Das Verfahrensgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG schützt allerdings nicht davor, dass das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt oder das Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (BVerfG, Beschl. v. 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15 -, juris Rn.14 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 4 LA 222/19
    Dies wiederum bedarf der Sichtung des Streitstoffs und der Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.01.2016 - 2 B 34.14 -, juris Rn. 60).
  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen ärztlichen Honoraranspruch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 4 LA 222/19
    Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass dem tatsächlich nicht so ist (BVerwG a.a.O. und Beschl. v. 04.06.2018 - 1 B 31.18 -, Rn. 7 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 04.06.2018 - 1 B 31.18

    Maßgeblichkeit der Erklärung eines Konsulats der Republik Kosovo für den Erwerb

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 4 LA 222/19
    Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass dem tatsächlich nicht so ist (BVerwG a.a.O. und Beschl. v. 04.06.2018 - 1 B 31.18 -, Rn. 7 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 15.09.2011 - 5 B 23.11

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Ablehnung der beantragten Einholung weiterer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 4 LA 222/19
    Zutreffend führt der Kläger aus, dass Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht verpflichtet, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, bei der Entscheidungsfindung in Erwägung zu ziehen und die wesentlichen Gründe für ihre Entscheidung anzugeben (BVerwG, Beschl. v. 15.09.2011 - 5 B 23.11 -, juris Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht