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   OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2020 - 2 LB 2/19   

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https://dejure.org/2020,3631
OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2020 - 2 LB 2/19 (https://dejure.org/2020,3631)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.01.2020 - 2 LB 2/19 (https://dejure.org/2020,3631)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Januar 2020 - 2 LB 2/19 (https://dejure.org/2020,3631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweitwohnungssteuer

  • rechtsportal.de

    VwGO § 108 Abs. 1 S. 1; LVwG § 112 Abs. 1 S. 1
    Streit über die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer; Nachträglicher Wegfall des für die Anfechtungsklage erforderlichen Rechtsschutzbedürfnisses im Berufungsverfahren; Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes bei Bestreiten des Zugangs; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2020 - 2 LB 2/19
    Der in Hamburg lebende Kläger wendet sich, nachdem der Senat das Verfahren betreffend die Anfechtungsklage gegen den Bescheid vom 11. Januar 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. Februar 2016, soweit er darin auch zu einer Zweitwohnungssteuervorauszahlung für das Jahr 2016 in Höhe von 772, 92 Euro herangezogen worden ist, in der mündlichen Verhandlung vom 30. Januar 2019 von dem Verfahren 2 LB 90/18 (vgl. Beschluss vom 30. Januar 2019; Sitzungsprotokoll vom 30. Januar 2019, Seite 2, Bl. 1 R d. A) abgetrennt hatte, noch gegen diese Veranlagung für die von ihm im Dachgeschoss seines Ferienhauses selbst genutzte Wohnung in der Gemeinde Friedrichskoog.

    Wegen des Tatbestandes im Weiteren wird auf das Urteil des Senats vom 30. Januar 2019 - 2 LB 90/18 - (UA Seite 2 bis 9, 2. Absatz oder juris, Rn. 2 bis 44) verwiesen.

    Wegen des Sachvortrags des Beklagten wird auf den Tatbestand des Urteils des Senats vom 30. Januar 2019 - 2 LB 90/18 - (UA Seite 9, vorletzter Absatz bis 12, 2. Absatz bzw. juris, Rn. 51 bis 58) verwiesen.

    Insoweit hat der Senat ihn anders, und zwar als streitbaren Kollegen, in den beiden Berufungsverhandlungen (2 LB 90/18 und 2 LB 2/19) erlebt.

    Der bestandskräftige Bescheid vom 9. Januar 2017 über die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für das Jahr 2016 in Höhe von 772, 92 ersetzt damit den angefochtenen Vorauszahlungsbescheid in gleicher Höhe vom 11. Januar 2016 (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 30. Januar 2019 - 2 LB 90/18 -, juris, Rn. 63 bis 66 mit Verweis auf das Urteil des Senats vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 -, juris, Rn. 29 bis 34; in denen die Festsetzungsbescheide, weil sie jeweils angegriffen worden sind, die jeweiligen Vorauszahlungsbescheide nicht ersetzt haben).

  • BFH, 09.12.2009 - II R 52/07

    Auslegung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Beginn der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2020 - 2 LB 2/19
    Die Feststellungslast (objektive Beweislast) für den Tag der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post trägt die Behörde (vgl. zum Ganzen: BFH, Urteil vom 9. Dezember 2009 - II R 52/07 -, juris, Rn. 27 für Fälle, in denen die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 AO Anwendung findet, m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs).

    Bei Fehlen eines solchen Vermerks kann die Behörde vielmehr darlegen, wie der Ablauf der Postversendung gestaltet war und welche Maßnahmen ergriffen worden waren, um die Gewähr für die Übereinstimmung von Bescheiddatum und tatsächlichem Aufgabetag zu bieten (vgl. zum Ganzen: BFH, Urteil vom 9. Dezember 2009 - II R 52/07 -, juris, Rn. 28 für Fälle, in denen die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 AO Anwendung findet, m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2017 - 14 A 386/17
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2020 - 2 LB 2/19
    aus der Literatur; OVG Münster, Beschluss vom 8. November 2017 - 14 A 386/17 -, juris, Ls 1 und Rn. 2; VGH München, Urteil vom 24. November 2011 - 20 B 11.1659 -, juris, Rn. 27; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 9 LA 124/18 -, juris, Rn. 8 f. mwN.

    Insoweit genügt zwar nicht der auf einen typischen, nicht aber auf den tatsächlichen Geschehensablauf abstellende Beweis des ersten Anscheins; jedoch können bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen innerhalb eines längeren Zeitraums nach Absendung des Steuerbescheides vom Gericht im Zusammenhang mit dem Nachweis der Absendung unter Berücksichtigung der hohen Wahrscheinlichkeit, dass ein abgesandtes Schriftstücks seinen Empfänger auch erreicht hat, im Wege einer freien Beweiswürdigung dahingehend gewürdigt werden, dass - entgegen der Behauptung des Steuerpflichtigen - von einem Zugang des Steuerbescheides auszugehen ist (vgl. BFH, Beschluss vom 4. November 2008 - I B 106/08 -, juris, Rn. 7; OVG Münster, Beschluss vom 8. November 2017 - 14 A 386/17 -, juris, Ls 2 und Rn. 6).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16

    Zweitwohnungssteuer bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2020 - 2 LB 2/19
    Der bestandskräftige Bescheid vom 9. Januar 2017 über die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für das Jahr 2016 in Höhe von 772, 92 ersetzt damit den angefochtenen Vorauszahlungsbescheid in gleicher Höhe vom 11. Januar 2016 (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 30. Januar 2019 - 2 LB 90/18 -, juris, Rn. 63 bis 66 mit Verweis auf das Urteil des Senats vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 -, juris, Rn. 29 bis 34; in denen die Festsetzungsbescheide, weil sie jeweils angegriffen worden sind, die jeweiligen Vorauszahlungsbescheide nicht ersetzt haben).
  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 3.19

    Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2020 - 2 LB 2/19
    Sie wäre zwar begründet (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 30. Januar 2019 - 2 LB 90/19 -, juris, Rn. 63-129; bestätigt durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 2019 - 9 C 3.19 -), ist aber als unzulässig zu verwerfen.
  • BVerwG, 22.02.1994 - 4 B 212.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zustellung oder

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2020 - 2 LB 2/19
    Es ist weder erforderlich, dass der Adressat das Schriftstück tatsächlich zur Kenntnis genommen hat, noch, dass er es besonders in Besitz genommen hat (BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1994 - 4 B 212.93 -, juris, Rn. 3; zur Anwendbarkeit des § 130 BGB: Kopp/ Ramsauer, VwVfG, 20. Auflage 2019, § 41, Rn. 7c).
  • BVerfG, 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch gerichtliche Entscheidung aufgrund von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2020 - 2 LB 2/19
    aus der Rechtsprechung des BFH; VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 2 S 114/17 -, juris, Rn. 27; BFH, Beschluss vom 3. Juli 2009 - IX B 18/09 -, juris, Rn. 3 mwN; vgl. auch BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Juni 2013 - 2 BvR 1960/12 -, juris, Rn. 9 mwN., wonach auch bei der formlosen Versendung gerichtlicher Dokumente keine Vermutung des Zugangs besteht und der Bürger weder das Risiko des Verlustes im Übermittlungswege noch eine irgendwie geartete Beweislast für den Nichtzugang trägt).
  • BFH, 03.07.2009 - IX B 18/09

    Postausgangskontrolle beim Finanzamt - Beweiswürdigung beim Fehlen eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2020 - 2 LB 2/19
    aus der Rechtsprechung des BFH; VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 2 S 114/17 -, juris, Rn. 27; BFH, Beschluss vom 3. Juli 2009 - IX B 18/09 -, juris, Rn. 3 mwN; vgl. auch BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Juni 2013 - 2 BvR 1960/12 -, juris, Rn. 9 mwN., wonach auch bei der formlosen Versendung gerichtlicher Dokumente keine Vermutung des Zugangs besteht und der Bürger weder das Risiko des Verlustes im Übermittlungswege noch eine irgendwie geartete Beweislast für den Nichtzugang trägt).
  • BFH, 04.11.2008 - I B 106/08

    Beweis des Zugangs eines Steuerbescheids

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2020 - 2 LB 2/19
    Insoweit genügt zwar nicht der auf einen typischen, nicht aber auf den tatsächlichen Geschehensablauf abstellende Beweis des ersten Anscheins; jedoch können bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen innerhalb eines längeren Zeitraums nach Absendung des Steuerbescheides vom Gericht im Zusammenhang mit dem Nachweis der Absendung unter Berücksichtigung der hohen Wahrscheinlichkeit, dass ein abgesandtes Schriftstücks seinen Empfänger auch erreicht hat, im Wege einer freien Beweiswürdigung dahingehend gewürdigt werden, dass - entgegen der Behauptung des Steuerpflichtigen - von einem Zugang des Steuerbescheides auszugehen ist (vgl. BFH, Beschluss vom 4. November 2008 - I B 106/08 -, juris, Rn. 7; OVG Münster, Beschluss vom 8. November 2017 - 14 A 386/17 -, juris, Ls 2 und Rn. 6).
  • BFH, 19.08.2002 - IX B 179/01

    NZB; Anscheinsbeweis, fehlender Abgangsvermerk der FA-Poststelle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2020 - 2 LB 2/19
    Insoweit reichen bei fehlendem Abgangsvermerk durch die Poststelle der Behörde (vgl. dazu: BFH, Beschluss vom 19. August 2002 - IX B 179/01 -, juris, Ls 2 und Rn. 3) die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch unter Berufung auf den allgemeinen organisatorischen behördeninternen Verfahrensablauf nicht aus, da eine Ausgangskontrolle gerade nicht gewährleistet ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2017 - 2 S 114/17

    Bestreiten des Zugangs von Rundfunkgebührenbescheiden; anzuwendendes Landesrecht;

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2018 - 9 LA 124/18
  • BVerwG, 15.06.2016 - 9 C 19.15

    Verwaltungsakt; Steuerbescheid; Steuermessbescheid; Steuerschuld; Grundsteuer;

  • VGH Bayern, 24.11.2011 - 20 B 11.1659

    Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses richtige

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 2 LB 59/04

    Abgabebescheid, Ausbaubeitrag, Bekanntgabe, Beweiswürdigung

  • LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13

    Bekanntgabefiktion gilt im Sozialverwaltungsverfahren auch an Sonn- und

    Ob der Vortrag des die Fiktion bestreitenden Beteiligten geeignet ist, ernsthafte/berechtigte Zweifel an dem sich aus der Zugangsfiktion ergebenden Bekanntgabetag zu wecken, also dass die nicht entfernt liegende Möglichkeit besteht, dass der tatsächliche Zugang erst nach dem von § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X fingierten Zeitpunkt erfolgt ist, obliegt der tatrichterlichen Würdigung und Überzeugungsbildung im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG im konkreten Fall (vgl. BFH, Beschlüsse vom 31.03.2008, III B 151/07, und vom 11.07.2008, III B 141/07; Hess. LSG, Urteil vom 19.09.2005, L 9 AL 81/04; Sächs. LSG, Urteil vom 24.01.2013, L 3 AL 112/11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2022, L 4 P 3924/20; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.01.2020, 2 LB 2/19).
  • VG Schleswig, 16.06.2022 - 4 B 13/22

    Eilrechtsschutz gegen Schmutzwassergebührenbescheid mit Frage des Zugangs

    In Fällen, in denen der Adressat eines Bescheids - wie hier - bestreitet, diesen erhalten zu haben, genügt nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts regelmäßig schon dieser Umstand, um Zweifel am Zugang im Sinne des § 110 Abs. 2 LVwG zu wecken (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 9. Januar 2020 - 2 LB 2/19 - juris Rn. 25 ff. m.w.N.).

    Insoweit genügt zwar nicht der auf einen typischen, nicht aber auf den tatsächlichen Geschehensablauf abstellende Beweis des ersten Anscheins; jedoch können bestimmte Verhaltensweisen des Betroffenen innerhalb eines längeren Zeitraums nach Absendung des Bescheids vom Gericht im Zusammenhang mit dem Nachweis der Absendung unter Berücksichtigung der hohen Wahrscheinlichkeit, dass ein abgesandtes Schriftstück seinen Empfänger auch erreicht hat, im Wege einer freien Beweiswürdigung dahingehend gewürdigt werden, dass - entgegen der Behauptung des Adressaten - von einem Zugang des Bescheids auszugehen ist (siehe ausführlich OVG Schleswig, Urteil vom 9. Januar 2020 - 2 LB 2/19 - juris Rn. 25 ff. m.w.N.; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 9. August 2021 - 5 Bs 177/21 - juris Rn. 10 ff.).

  • OVG Hamburg, 09.08.2021 - 5 Bs 177/21

    Bestreiten des Zugangs eines Bescheides

    Wählt die Behörde statt der förmlichen Zustellung die Bekanntgabe des Bescheides durch einfachen Brief, trägt sie im Falle des Bestreitens das Risiko der Unerweislichkeit des Zugangs, ohne dass ihr die Erleichterungen des Anscheinsbeweises zugutekommen (zu § 122 Abs. 2 AO: BVerwG, Urt. v. 15.6.2016, 9 C 19/15, juris Rn. 18 m.w.N. aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs; OVG Schleswig, Urt. v. 9.1.2020, 2 LB 2/19, juris Rn. 27; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.12.2018, 9 ME 142/18, juris Rn. 41; OVG Greifswald, Beschl. v. 25.1.2018, 1 LZ 782/17, juris Ls. und Rn. 7; OVG Münster, Beschl. v. 8.11.2017, 14 A 386/17, juris Rn. 2; Urt. v. 1.4.2003, 15 A 2468/01, juris Rn. 7; VGH München, Urt. v. 24.11.2011, 20 B 11.1659, juris Rn. 27; Baer, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsverfahrensgesetz, Grundwerk Juli 2020, § 41 Rn. 89; Tegethoff, in: Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 21. Auflage 2020, § 41 Rn. 42a; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 41 Rn. 128).
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.06.2022 - L 1 R 145/19

    Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Rückforderung überzahlter

    Wählt die Behörde statt der förmlichen Zustellung die Bekanntgabe des Bescheides durch einfachen Brief, trägt sie im Falle des Bestreitens das Risiko der Unerweislichkeit des Zugangs, ohne dass ihr die Erleichterungen des Anscheinsbeweises zugutekommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2016 - 9 C 19/15 -, Rn. 18 m.w.N.; OVG Schleswig, Urteil vom 9. Januar 2020 - 2 LB 2/19 -, Rn. 27; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Dezember 2018 - 9 ME 142/18 -, Rn. 41; OVG Münster, Beschluss vom 8. November 2017 - 14 A 386/17 -, Rn. 2, jeweils juris; Tegethoff, in: Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 21. Auflage 2020, § 41 Rn. 42a).
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