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   OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2022 - 5 MB 42/21   

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OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2022 - 5 MB 42/21 (https://dejure.org/2022,2258)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.02.2022 - 5 MB 42/21 (https://dejure.org/2022,2258)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - 5 MB 42/21 (https://dejure.org/2022,2258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Mitwirkung eines Überlassungspflichtigen durch Verbringen der Abfallbehältnisse an einen grundstücksfernen Ort mangels Befahrbarkeit des Weges mit Abfallsammelfahrzeugen; Rückwärtsfahren und Zurücksetzen von Abfallsammelfahrzeugen als gefährliche ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Keine individuelle Lösung bei der Müllabfuhr

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine "individuelle Lösung" bei der Müllabfuhr

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sackgassen-Anwohner muss Mülltonne 180 Meter transportieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine "individuelle Lösung" bei der Müllabfuhr - Anwohner einer Sackgasse müssen Mülltonne zu Sammelplatz bringen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 352
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - 9 N 179.13

    Müllentsorgung; Bereitstellungsort für Müllbehälter; Stichstraße; Müllfahrzeug;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2022 - 5 MB 42/21
    Auch der Einsatz eines Einweisers im Sinne des § 9 Abs. 5 Halbsatz 2 StVO schließt nicht aus, dass der mit dem Müllfahrzeug rückwärtsfahrende Müllwerker nicht die erforderliche "äußerste Sorgfalt" zu erbringen vermag, wenn die tatsächlichen Verhältnisse dem entgegenstehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.02.2016 - OVG 9 N 179.13 -, juris Rn. 16).

    Vielmehr ist stets die konkrete örtliche Situation unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dafür entscheidend, welche Transportstrecke zum Bereitstellungsort noch zumutbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.03.2011 - 7 B 4.11 -, juris Rn. 9; Urt. v. 25.08.1999 - BVerwG 7 C 27.98 -, juris Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.02.2016 - OVG 9 N 179.13 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 4.11

    Verbringung von Abfallbehältnissen an grundstücksfernen Aufstellort

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2022 - 5 MB 42/21
    Rechtliche Hindernisse folgen dabei insbesondere aus straßenverkehrsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen (BVerwG, Beschl. v. 17.03.2011 - 7 B 4.11 -, juris Rn. 9; Urt. v. 25.08.1999 - BVerwG 7 C 27.98 -, juris Rn. 20 f.).

    Vielmehr ist stets die konkrete örtliche Situation unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dafür entscheidend, welche Transportstrecke zum Bereitstellungsort noch zumutbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.03.2011 - 7 B 4.11 -, juris Rn. 9; Urt. v. 25.08.1999 - BVerwG 7 C 27.98 -, juris Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.02.2016 - OVG 9 N 179.13 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 27.98

    Überlassung von Abfällen; Einsammeln; Befördern; Aufstellort eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2022 - 5 MB 42/21
    Rechtliche Hindernisse folgen dabei insbesondere aus straßenverkehrsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen (BVerwG, Beschl. v. 17.03.2011 - 7 B 4.11 -, juris Rn. 9; Urt. v. 25.08.1999 - BVerwG 7 C 27.98 -, juris Rn. 20 f.).

    Vielmehr ist stets die konkrete örtliche Situation unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dafür entscheidend, welche Transportstrecke zum Bereitstellungsort noch zumutbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.03.2011 - 7 B 4.11 -, juris Rn. 9; Urt. v. 25.08.1999 - BVerwG 7 C 27.98 -, juris Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.02.2016 - OVG 9 N 179.13 -, juris Rn. 22).

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2022 - 5 MB 42/21
    Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (OVG Schleswig, Beschl. v. 02.04.2020 - 3 MB 8/20 -â , juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 20 ZB 18.957

    Anordnung einer Bringpflicht des Abfallerzeugers

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2022 - 5 MB 42/21
    Von Bedeutung sind daher auch die Unfallverhütungsvorschriften "Müllbeseitigung", auf welche § 4 Abs. 2 Abfallwirtschaftssatzung für den Transport und den Standplatz von Abfallbehältern Bezug nimmt; denn dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bzw. seinen Beauftragten kann nicht abverlangt werden kann, solche Vorschriften zu missachten und dadurch Unfälle in Kauf zu nehmen oder deshalb rechtliche Risiken mit nicht abschätzbaren Folgen auf sich zu nehmen (VGH München, Beschl. v. 29.10.2018 - 20 ZB 18.957 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2004 - 9 ME 1/04

    Leerung von Abfallbehältern; Voraussetzungen für die Zufahrt zu den

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2022 - 5 MB 42/21
    Auch nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 17.03.2004 - 9 ME 1/04 -, juris Rn. 8) ist eine generalisierende Festlegung der den Überlassungspflichtigen noch zumutbaren Mitwirkung nicht möglich; dafür seien die einzelnen Fallkonstellationen zu unterschiedlich gestaltet bzw. vorstellbar.
  • OVG Sachsen, 26.07.2022 - 4 B 176/22

    Abfallüberlassung; Abfallbehälter; Bereitstellung; Zumutbarkeit;

    Für die Frage der Zumutbarkeit des Transports eines Abfallbehälters zur Überlassung an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger kann kein allgemeingültiger Maßstab entwickelt werden; entscheidend ist die konkrete Situation vor Ort (OVG Schl.-H., Beschl. v. 9. Februar - 5 MB 42/21 -, juris Rn. 28; BayVGH, Beschl. v. 29. Oktober 2018 - 20 ZB 18.957 -, juris Rn. 14).

    Im Übrigen kommt es nicht darauf an, ob in der Person der Antragsteller liegende Gründe den Transport der Abfallbehälter besonders mühsam erscheinen lassen (OVG Schl.-H., Beschl. v. 9. Februar 2022 - 5 MB 42/21 -, juris Rn. 29).

    Dass das Rückwärtsfahren von Müllfahrzeugen über eine enge Straße und mehrere hundert Metern mit Gefahren für Menschen und Sachen einhergeht, hat die Antragsgegnerin überzeugend dargelegt (zu den Gefahren rückwärtsfahrender Müllfahrzeuge ferner OVG Schl.-H., Beschl. v. 9. Februar 2022 - 5 MB 42/21 -, juris Rn. 26; BayVGH, Urt. v. 11. März 2005 - 20 B 04.2741 -, juris Rn. 18; BayVGH, Beschl. v. 29. Oktober 2018 - 20 ZB 18.957 -, juris Rn. 16; VG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 26. Juni - 5 L 375/16 -, juris Rn. 35 ff.).

  • VG Oldenburg, 28.09.2022 - 15 A 3633/19

    Abstimmungsvereinbarung; Rahmenvorgabe

    Die Grundstückseigentümer im Entsorgungsgebiet der Beklagten, denen im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung ein Wahlrecht zugestanden worden ist, haben keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung der in der Vergangenheit praktizierten Abfallentsorgung (OVG Schleswig, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 5 MB 42/21 -, juris Rn. 29; OVG D-Stadt-Bbg., Beschluss vom 26. Februar 2016 - OVG 9 N 179.13 -, juris Rn. 22, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 17. März 2004 - 9 ME 1/04 -, juris Rn. 9).
  • VG Magdeburg, 23.08.2023 - 9 A 115/21

    Anschluss- und Benutzungszwang zur Abfallentsorgung - grundstücksferner

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist die Berücksichtigung der oben erörterten DGUV-Regeln bei der Beurteilung einer auf § 10 Abs. 5 Satz 2 AES gestützten Verfügung rechtlich auch beachtlich (vgl. BayVGH, B. v. 29.10.2018 20 ZB 18.957 sowie OVG Schleswig-Holstein, B. v. 09.02.2022 5 MB 42/21, beide juris).
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