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   OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 KN 1/21   

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OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 KN 1/21 (https://dejure.org/2023,8239)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.02.2023 - 2 KN 1/21 (https://dejure.org/2023,8239)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Februar 2023 - 2 KN 1/21 (https://dejure.org/2023,8239)
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Gebührenkalkulation einer Gemeinde für die zentrale Abwasserentsorgung; Gebührenfähigkeit der eingestellten Kosten; Beruhen der für die Kalkulation erstellten Prognosen und Wertungen auf begründeten Annahmen; Einhaltung des dem Satzungsgeber ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.10.2016 - 9 B 28.16

    Maßstab für die kommunale Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 KN 1/21
    Das durch Art. 106 Abs. 6 Satz 2 GG i. V. m. § 25 Abs. 1 GrStG eingeräumte Hebesatzrecht dient der Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung der Gemeinden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 9 B 28.16 -, juris Rn. 4).

    Das Grundsteuergesetz sieht keinen allgemein vorgeschriebenen Höchstsatz des Hebesatzes vor (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 9 B 28.16 -, juris Rn. 4).

    Zwar wird das grundsätzlich weite Ermessen, das den Gemeinden im Rahmen ihrer Finanzhoheit zusteht, dadurch begrenzt, dass Steuern nicht willkürlich erhöht werden und keine "erdrosselnde" Wirkung haben dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 9 B 28.16 -, juris Rn. 4).Die Erhöhung ist jedoch nicht willkürlich.

  • BVerwG, 11.06.1993 - 8 C 32.90

    Landesrechtliche Bindung des Hebesatzrechts an Ausschöfpung von Gebührenrahmen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 KN 1/21
    Eine Koppelung der Bemessung des Hebesatzes an die Höhe der Einnahmen der Gemeinde fällt nicht darunter (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1993 - 8 C 32.90 -, juris Rn. 10 sowie VGH Kassel, Beschluss vom 5. August 2014 - 5 A 884/14.Z -, juris Rn. 11).

    § 26 GrStG bietet keine Grundlage für landesrechtliche Vorschriften darüber, in welchem Verhältnis der örtliche Hebesatz für die Gewerbesteuer zu den sonstigen Einnahmen der Gemeinde, insbesondere aus Leistungsentgelten, stehen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1993 - 8 C 32.90 -, juris Rn. 10).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 KN 2/17

    Normenkontrollantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer inzwischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 KN 1/21
    § 708 Nr. 10 ZPO gilt entsprechend für Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts, in denen es, wie im Normenkontrollverfahren, als letzte Tatsacheninstanz entscheidet (vgl. Urteil des Senats vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 -, juris Rn. 65 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 9 C 10.07

    Normerlassklage; Tätigwerden des Normgebers; Erlass einer Rechtsverordnung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 KN 1/21
    Dass ihr bzw. ihm solche Rechte zustehen, muss nach ihrem bzw. seinem Vorbringen zumindest möglich erscheinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 9 C 10.07 -, juris Rn. 13-14 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.09.1990 - 13 C 4/87

    Kopplungsvorschriften und Höchsthebesätze bei der Grundsteuer; Bedeutung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 KN 1/21
    Insofern kann offenbleiben, ob es sich bei der Regelung um eine programmatische Finanzierungsregel handelt, die bereits ihrer Natur nach einer gerichtlichen Nachprüfung grundsätzlich nicht zugänglich ist (so Wolf in: Bochert u. a., Praxis der Kommunalverwaltung - Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein. Kommentar, Stand September 2022, § 76 GO Rn. 11, sowie zum niedersächsischen Landesrecht OVG Lüneburg, Urteil vom 19. September 1990 - 13 OVG C 4/87 -, juris Rn. 10).
  • VGH Hessen, 05.08.2014 - 5 A 884/14

    Kein klagbarer Anspruch des Steuerpflichtigen auf Einhaltung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 KN 1/21
    Eine Koppelung der Bemessung des Hebesatzes an die Höhe der Einnahmen der Gemeinde fällt nicht darunter (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1993 - 8 C 32.90 -, juris Rn. 10 sowie VGH Kassel, Beschluss vom 5. August 2014 - 5 A 884/14.Z -, juris Rn. 11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 KN 1/21
    Darüber wäre allenfalls nach einer kommunalaufsichtlichen Beanstandung der Nichterhebung spezieller Leistungsentgelte und daraus gefolgertem Verstoß gegen den Subsidiaritätsgrundsatz zu befinden (Urteil des Senats vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, juris Rn. 48 m. w. N.).
  • BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12

    Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 KN 1/21
    Es genügt, dass hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen werden, die eine Verletzung des Antragstellers in einem subjektiven Recht als möglich erscheinen lassen (vgl. stRspr., vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 4 BN 19.12 -?, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 20.10.2011 - 4 ZB 11.1187

    Kein Rechtsanspruch des Steuerschuldners auf Einhaltung der Haushaltsgrundsätze

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 KN 1/21
    Der Gemeindebürger kann jedoch nicht mit Hilfe der Verwaltungsgerichte die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze durch die Gemeinde überwachen (vgl. zum dortigen Landesrecht VGH München, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 ZB 11.1187 -, juris Rn. 12 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2011 - 2 KN 3/10
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 KN 1/21
    Entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Gebührenkalkulation ist, ob die eingestellten Kosten gebührenfähig sind, die für die Kalkulation erstellten Prognosen und Wertungen auf begründeten Annahmen beruhen und der Satzungsgeber den ihm zuzubilligenden Einschätzungsspielraum nicht überschritten hat (vgl. Urteil des Senats vom 16. Juni 2011 - 2 KN 3/10 -, juris Rn. 29).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 3 KN 42/20

    Berufsfreiheit; Corona; Dienstleistungen mit Körperkontakt;

    § 708 Nr. 10 ZPO gilt entsprechend für Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts, in denen es, wie im Normenkontrollverfahren, als letzte Tatsacheninstanz entscheidet (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 09.02.2023 2 KN 1/21 -, juris Rn. 47).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 1/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

    § 708 Nr. 10 ZPO gilt entsprechend für Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts, in denen es, wie im Normenkontrollverfahren, als letzte Tatsacheninstanz entscheidet (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 09.02.2023 - 2 KN 1/21 -, juris Rn. 47).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 5/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

    § 708 Nr. 10 ZPO gilt entsprechend für Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts, in denen es, wie im Normenkontrollverfahren, als letzte Tatsacheninstanz entscheidet (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 09.02.2023 - 2 KN 1/21 -, juris Rn. 47).
  • VG Würzburg, 17.07.2023 - W 8 K 23.242

    Erfolglose Klage gegen Grundsteuerbescheide wegen Verfristung

    Auch eine erdrosselnde Wirkung, welche erst dann anzunehmen ist, wenn die Steuer unter normalen Umständen nicht nur von einzelnen Steuerpflichtigen, sondern von den Steuerpflichtigen allgemein nicht mehr aufgebracht werden kann (vgl. OVG SH, U.v. 9.2.2023 - 2 KN 1/21 - juris Rn. 39; BVerwG, B.v. 25.1.2022 - 9 B 20/21 - juris Rn. 28; VG Düsseldorf, U.v. 6.11.2019 - 5 K 2524/19 - juris Rn. 144), ist nicht ersichtlich und vom Kläger auch nicht vorgetragen.
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