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   OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22   

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OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22 (https://dejure.org/2023,7297)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.02.2023 - 2 LB 6/22 (https://dejure.org/2023,7297)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Februar 2023 - 2 LB 6/22 (https://dejure.org/2023,7297)
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    KAG § 10 Abs. 2 S. 1; KAS SH § 4 Abs. 2 Buchst. b)
    Festsetzung einer Jahreskurabgabenpauschale für eine Ferienwohnung i.R.d. Grundsatzes der Belastungsgleichheit; Verhältnismäßigkeit der Typisierung einer pauschalierten Berechnung für 28 Tage der Hauptsaison im Fall eines Erwerbs der Wohngelegenheit in der Nebensaison ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2009 - 2 LB 4/09

    Pauschaler Kurbeitrag bei zeitlich begrenztem Nutzungsrecht eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22
    Ob dies den Anforderungen an eine ausdrückliche Festsetzung einer Abgabe noch gerecht wird (§ 11 Abs. 1 Satz 2 KAG i. V. m. § 155 Abs. 1 Satz 1, § 157 Abs. 1 Satz 2 AO, vgl. dazu Urteil des Senats vom 22. Juni 2009 - 2 LB 4/09 -, juris Rn. 33) oder diese Festsetzung im Wege der Auslegung bezogen auf die rückwirkende Änderung als eine solche verstanden werden kann (vgl. zur grundsätzlichen Auslegbarkeit nur bei Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein, 22. und 26. Lfg., Erl. § 11 Rn. 213 m. w. N.) oder sogar grundsätzlich umdeutbar oder eine Umdeutung entbehrlich wäre (hierzu grundsätzlich BVerwG, Urteil vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 -, Juris LS und Rn. 12 f.), bedarf hier keiner Entscheidung.

    Bei Heranziehung zu einer Jahreskurabgabe ist es daher im Allgemeinen einem Zweitwohnungsinhaber als Abgabenschuldner verwehrt, im Einzelfall den Nachweis zu führen, er habe sich nur für einen kürzeren Zeitraum in seiner Wohnung aufgehalten (zum Ganzen vgl. Urteil des Senats vom 22. Juni 2009 - 2 LB 4/09 -, juris Rn. 26 m. w. N.).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Grundsätze der Pauschalierung auf den Normalfall eines längerfristigen Nutzungsrechts an Ferienwohnungen zugeschnitten sind (vgl. Urteil des Senats vom 22. Juni 2009 - 2 LB 4/09 -, juris Rn. 28).

    Bei der Festsetzung als wahrscheinlich geltender Aufenthaltstage ist nach der konkreten Lebenserfahrung zu verfahren und zu beachten, dass die Festsetzung im Durchschnitt aller vom Ersatzmaßstab erfassten Fälle zutreffend sein muss (vgl. Urteil des Senats vom 22. Juni 2009 - 2 LB 4/09 -, juris Rn. 27 m. w. N.).

    Die konkrete Aufenthaltsdauer wäre vielmehr für die Beklagte ohne Weiteres feststellbar gewesen, zumal die Beteiligten zur Mitwirkung verpflichtet sind, vgl. § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG i. V. m. § 90 Abs. 1 Satz 2 AO, bzw. der Behörde mit der Schätzungsmöglichkeit nach § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG i. V. m. § 162 Abs. 1 Satz 1 AO bei mangelnder Mitwirkung des Abgabenpflichtigen eine mit vertretbarem Verwaltungsaufwand verbundene Möglichkeit zur Festsetzung der Abgabenschuld zur Seite steht (vgl. Urteil des Senats vom 22. Juni 2009 - 2 LB 4/09 -, juris Rn. 31).

    Die Jahrespauschale darf nicht willkürlich gegriffen werden und in ihrer Höhe außer Verhältnis zu den gewährten Vorteilen stehen, sondern ist nachvollziehbar festzulegen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juni 2009 - 2 LB 4/09 -, juris Rn. 27).

    Für die allgemein anerkannte pauschalierte Erhebung der Kurabgabe von Inhabern von Zweitwohnungen hat die Rechtsprechung im Rahmen der Berechnung der Jahrespauschale einen Ansatz von bis zu 30 Tagen allgemein anerkannt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Mai 1990 - 8 B 170.89 -, juris Rn. 6; vom 4. Januar 1980 - 7 B 252.79 -, juris Rn. 2 f. und vom 21 Juni 1976 - VII B 126.75 - juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urteile vom 22. Juni 2009 - 2 LB 4/09 -, juris Rn. 27; und vom 4. Oktober 1995 - 2 L 197/94 -, juris Rn. 36 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 25. Februar 1986 - 5 TH 1207/85 -, juris Rn. 22, jeweils 28 Tage; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 8. September 2017 - 9 ME 86/17 -, juris Rn. 2 und vom 30. Mai 2000 - 9 L 977/99 -, juris Rn. 1, VGH Mannheim, Urteil vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 -, juris Rn. 120, jeweils 30 Tage; vgl. zur Zusammenfassung der Rspr. Wölfl, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 62. Erg.

    Angesichts der ausdrücklich beschiedenen Jahrespauschale kommt eine sich an der Zahl der tatsächlichen Aufenthaltstage - die im Übrigen auch nicht festgesetzt wurde (vgl. zum Erfordernis der ausdrücklichen Festsetzung einer Abgabe bereits oben, Urteil des Senats vom 22. Juni 2009 - 2 LB 4/09 -, juris, Rn. 33) - orientierende Auslegung oder Umdeutung des Bescheides nicht mehr in Betracht.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22

    Heranziehung zu einer pauschalierten Jahreskurtaxe für Inhaber eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22
    Für die allgemein anerkannte pauschalierte Erhebung der Kurabgabe von Inhabern von Zweitwohnungen hat die Rechtsprechung im Rahmen der Berechnung der Jahrespauschale einen Ansatz von bis zu 30 Tagen allgemein anerkannt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Mai 1990 - 8 B 170.89 -, juris Rn. 6; vom 4. Januar 1980 - 7 B 252.79 -, juris Rn. 2 f. und vom 21 Juni 1976 - VII B 126.75 - juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urteile vom 22. Juni 2009 - 2 LB 4/09 -, juris Rn. 27; und vom 4. Oktober 1995 - 2 L 197/94 -, juris Rn. 36 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 25. Februar 1986 - 5 TH 1207/85 -, juris Rn. 22, jeweils 28 Tage; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 8. September 2017 - 9 ME 86/17 -, juris Rn. 2 und vom 30. Mai 2000 - 9 L 977/99 -, juris Rn. 1, VGH Mannheim, Urteil vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 -, juris Rn. 120, jeweils 30 Tage; vgl. zur Zusammenfassung der Rspr. Wölfl, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 62. Erg.

    Soweit auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinen Urteilen vom 13. September 1985 (- 14 S 2868/84 - und - 14 S 2528/84 - jeweils a. a. O.) bei der Pauschalierung der Kurabgabe für Zweitwohnungen den Ansatz von bis zu 50 Tagen für zulässig gehalten hatte, ist diese Rechtsprechung vereinzelt geblieben und von ihm nachfolgend aufgegeben worden (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 -, juris Rn. 121).

    Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung begegnet eine Pauschalierung der Kurtaxe, die im Falle ganzjährig selbstgenutzter Zweitwohnungen eine Aufenthaltsdauer von 30 Tagen bzw. Übernachtungen überschreitet, rechtlichen Zweifeln, wenn der Satzungsgeber den höheren Tagessatz nicht auf Grundlage konkret ermittelter Anknüpfungstatsachen (etwa zur Anzahl der Nebenwohnsitze bei Zweitwohnungsinhabern) plausibel und nachvollziehbar machen kann (zum Ganzen ebenso: VGH Mannheim, Urteil vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 -, juris Rn. 121).

  • VG Augsburg, 18.12.2002 - Au 5 K 00.1628
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22
    Der Verweis der Beklagten auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg (Urteil vom 18. Dezember 2002 - Au 5 K 00.1628 -, juris Rn. 26), nach dem ein pauschalierter Jahreskurbeitrag auf der Grundlage einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 50 Tagen rechtmäßig sei, und gemessen daran die hiesige Beklagte dem Kläger mit einer beschiedenen Pauschalierung auf 28 Tage bereits entgegengekommen sei und den unterjährigen Erwerb berücksichtigt habe, verfängt nicht.

    Dieser Pauschalierung lagen statistische Erhebungen bzw. Ermittlungen zur durchschnittlichen Aufenthaltsdauer der Zweitwohnungsinhaber im Satzungsgebiet der dortigen Gemeinde zugrunde (vgl. Urteil vom 18. Dezember 2002, a. a. O., Rn. 28).

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2017 - 9 ME 86/17

    Eigengenutzte Zweitwohnung; Eigentümer; Inhaber; Jahreskurbeitrag; Kapitalanlage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22
    Für die allgemein anerkannte pauschalierte Erhebung der Kurabgabe von Inhabern von Zweitwohnungen hat die Rechtsprechung im Rahmen der Berechnung der Jahrespauschale einen Ansatz von bis zu 30 Tagen allgemein anerkannt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Mai 1990 - 8 B 170.89 -, juris Rn. 6; vom 4. Januar 1980 - 7 B 252.79 -, juris Rn. 2 f. und vom 21 Juni 1976 - VII B 126.75 - juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urteile vom 22. Juni 2009 - 2 LB 4/09 -, juris Rn. 27; und vom 4. Oktober 1995 - 2 L 197/94 -, juris Rn. 36 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 25. Februar 1986 - 5 TH 1207/85 -, juris Rn. 22, jeweils 28 Tage; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 8. September 2017 - 9 ME 86/17 -, juris Rn. 2 und vom 30. Mai 2000 - 9 L 977/99 -, juris Rn. 1, VGH Mannheim, Urteil vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 -, juris Rn. 120, jeweils 30 Tage; vgl. zur Zusammenfassung der Rspr. Wölfl, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 62. Erg.
  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19

    Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22
    Es handelt sich bei der Zweitwohnungssteuer um eine örtliche Aufwandssteuer, d.h. Bezugspunkt der Steuer ist der vom Steuerpflichtigen betriebene Aufwand für das Halten einer Zweitwohnung (stRspr., vgl. z.B.: BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 9 C 2.20 -, juris Rn. 10, Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 -, juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1985 - 14 S 2868/84

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Zweitwohnungsinhabers zu einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22
    Soweit auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinen Urteilen vom 13. September 1985 (- 14 S 2868/84 - und - 14 S 2528/84 - jeweils a. a. O.) bei der Pauschalierung der Kurabgabe für Zweitwohnungen den Ansatz von bis zu 50 Tagen für zulässig gehalten hatte, ist diese Rechtsprechung vereinzelt geblieben und von ihm nachfolgend aufgegeben worden (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 -, juris Rn. 121).
  • BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 2.20

    Bodenwert als Bemessungsgrundlage einer Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22
    Es handelt sich bei der Zweitwohnungssteuer um eine örtliche Aufwandssteuer, d.h. Bezugspunkt der Steuer ist der vom Steuerpflichtigen betriebene Aufwand für das Halten einer Zweitwohnung (stRspr., vgl. z.B.: BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2021 - 9 C 2.20 -, juris Rn. 10, Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 16.05.1990 - 8 B 170.89

    Aufenthaltsvermutung und Erhebung einer pauschalen Jahreskurabgabe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22
    Für die allgemein anerkannte pauschalierte Erhebung der Kurabgabe von Inhabern von Zweitwohnungen hat die Rechtsprechung im Rahmen der Berechnung der Jahrespauschale einen Ansatz von bis zu 30 Tagen allgemein anerkannt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Mai 1990 - 8 B 170.89 -, juris Rn. 6; vom 4. Januar 1980 - 7 B 252.79 -, juris Rn. 2 f. und vom 21 Juni 1976 - VII B 126.75 - juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urteile vom 22. Juni 2009 - 2 LB 4/09 -, juris Rn. 27; und vom 4. Oktober 1995 - 2 L 197/94 -, juris Rn. 36 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 25. Februar 1986 - 5 TH 1207/85 -, juris Rn. 22, jeweils 28 Tage; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 8. September 2017 - 9 ME 86/17 -, juris Rn. 2 und vom 30. Mai 2000 - 9 L 977/99 -, juris Rn. 1, VGH Mannheim, Urteil vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 -, juris Rn. 120, jeweils 30 Tage; vgl. zur Zusammenfassung der Rspr. Wölfl, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 62. Erg.
  • VGH Hessen, 25.02.1986 - 5 TH 1207/85

    Funktion und Rechtsnatur des Kurbeitrags; Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22
    Für die allgemein anerkannte pauschalierte Erhebung der Kurabgabe von Inhabern von Zweitwohnungen hat die Rechtsprechung im Rahmen der Berechnung der Jahrespauschale einen Ansatz von bis zu 30 Tagen allgemein anerkannt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Mai 1990 - 8 B 170.89 -, juris Rn. 6; vom 4. Januar 1980 - 7 B 252.79 -, juris Rn. 2 f. und vom 21 Juni 1976 - VII B 126.75 - juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urteile vom 22. Juni 2009 - 2 LB 4/09 -, juris Rn. 27; und vom 4. Oktober 1995 - 2 L 197/94 -, juris Rn. 36 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 25. Februar 1986 - 5 TH 1207/85 -, juris Rn. 22, jeweils 28 Tage; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 8. September 2017 - 9 ME 86/17 -, juris Rn. 2 und vom 30. Mai 2000 - 9 L 977/99 -, juris Rn. 1, VGH Mannheim, Urteil vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 -, juris Rn. 120, jeweils 30 Tage; vgl. zur Zusammenfassung der Rspr. Wölfl, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 62. Erg.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94

    Abgabensatz; Kalkulation; Kalkulationsmängel; Abgabenpflichtiger; Kurabgabe;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22
    Für die allgemein anerkannte pauschalierte Erhebung der Kurabgabe von Inhabern von Zweitwohnungen hat die Rechtsprechung im Rahmen der Berechnung der Jahrespauschale einen Ansatz von bis zu 30 Tagen allgemein anerkannt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Mai 1990 - 8 B 170.89 -, juris Rn. 6; vom 4. Januar 1980 - 7 B 252.79 -, juris Rn. 2 f. und vom 21 Juni 1976 - VII B 126.75 - juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urteile vom 22. Juni 2009 - 2 LB 4/09 -, juris Rn. 27; und vom 4. Oktober 1995 - 2 L 197/94 -, juris Rn. 36 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 25. Februar 1986 - 5 TH 1207/85 -, juris Rn. 22, jeweils 28 Tage; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 8. September 2017 - 9 ME 86/17 -, juris Rn. 2 und vom 30. Mai 2000 - 9 L 977/99 -, juris Rn. 1, VGH Mannheim, Urteil vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 -, juris Rn. 120, jeweils 30 Tage; vgl. zur Zusammenfassung der Rspr. Wölfl, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 62. Erg.
  • VGH Bayern, 19.06.2017 - 4 ZB 16.449

    Aufrundung des pauschalierten Kurbeitrags für Zweitwohnungsinhaber

  • BVerwG, 04.01.1980 - 7 B 252.79

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer pauschalierten

  • BVerwG, 21.06.1976 - 7 B 126.75
  • VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973

    Pauschalisierter Kurbeitrag für Zweitwohnungsinhaber und deren Ehegatten

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1985 - 14 S 2528/84

    Zulässigkeit einer Jahreskurtaxe für Zweitwohnungsinhaber

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2000 - 9 L 977/99

    Jahreskurbeitragspflicht für Inhaber einer Zweitwohnung

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15

    Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe/Tourismusabgabe

  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung;

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2020 - 6 B 11.18

    Nachträgliche Bewilligung von Ausbildungsförderungsleistungen

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 16/08

    Aufwendungen; Fremdenverkehrsabgabe; Fremdleistungskosten; Gewinnstufe; Maßstab;

  • BVerwG, 14.06.2021 - 9 B 47.20

    Verletzung der Belastungsgleichheit durh die Kurtaxepflicht ortsfremder Personen,

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