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   OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19   

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OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19 (https://dejure.org/2020,53156)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.10.2020 - 14 LB 1/19 (https://dejure.org/2020,53156)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Oktober 2020 - 14 LB 1/19 (https://dejure.org/2020,53156)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 36 S 3 BRRG, § 45 Abs 1 S 2 BRRG, § 66 S 3 BG SH 2005, § 93 Abs 1 BG SH 2005, § 34 S 3 BG SH 2009
    Disziplinarrecht: Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis bei Besitz kinderpornografischer Schriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen eines einheitlichen, außerdienstlichen Dienstvergehens (Besitz kinderpornografischer digitaler Videodateien); Entgültiger Verlust des Vertrauens des Dienstherrn und der Allgemeinheit durch das festgestellte Dienstvergehen im ...

  • rechtsportal.de

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen eines einheitlichen, außerdienstlichen Dienstvergehens (Besitz kinderpornografischer digitaler Videodateien); Entgültiger Verlust des Vertrauens des Dienstherrn und der Allgemeinheit durch das festgestellte Dienstvergehen im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
    Für die disziplinarrechtliche Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornografischer Schriften ist auch in Ansehung des mittleren Strafrahmens bei Lehrern hingegen aufgrund des engen Dienstbezugs als Orientierungsrahmens auf die Höchstmaßnahme abzustellen (BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - 2 C 3.18 -, juris Ls 1 und Rn. 31).

    Bei verbeamteten Lehrern führt der außerdienstliche Besitz von kinderpornographischen Schriften i.S.v. § 184b StGB - auch bei geringer Anzahl oder von niedrigschwelligem Inhalt - aufgrund des damit verbundenen Vertrauensverlusts beim Dienstherrn und der Allgemeinheit in aller Regel zur disziplinaren Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - 2 C 3.18 -, juris Ls 1 und Rn. 31).

    Das gilt - im Hinblick auf das Schuldprinzip und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - nur dann nicht, wenn außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls die Annahme des vollständigen Vertrauensverlusts in die Person des Lehrers ausnahmsweise widerlegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 a.a.O. Rn. 31).

    Ein den Lehrern vorwerfbares Verhalten im unmittelbaren Umgang mit Schülerinnen und Schülern konkret ihrer Schule ist gerade nicht erforderlich (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - 2 C 3.18 -, juris Rn. 31 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2017 - 14 LB 4/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Verurteilung nach § 176 Abs 4 Nr 1,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
    Denn ein funktionaler Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung des Beklagten und dem bekleideten Amt liegt nicht vor, weil das Verhalten weder formell in sein Amt noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2001 - 1 D 55.99 -, juris Rn. 57; Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, juris Rn. 44).

    An dieser Wertung hat sich auch die Entscheidung über die Eignung zur Vertrauensbeeinträchtigung zu orientieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13.10 -, juris Rn. 17; Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, juris Rn. 47, m. w. N.).

    Dies ist dem auch im Disziplinarverfahren geltenden Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) geschuldet (Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, juris Rn. 50, unter Verweis auf stRspr. des BVerwG, z. B. Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, juris Rn. 21 f).

    Es beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen der Beamtin oder des Beamten für das pflichtwidrige Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, juris Rn. 51; vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
    Denn zum einen hat der Pflichtenverstoß des Beamten einen Bezug zu seinem Dienst, zum anderen handelt es sich um vorsätzliche Straftaten mit einem Strafrahmen von bis zu 2 Jahren (vgl. zu beidem: BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, juris Rn. 15).

    Die Anhebung der Strafandrohung für den (bloßen) Besitz kinderpornografischer Schriften auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe gemäß § 184b Abs. 3 StGB in der Fassung des Gesetzes vom 21. Januar 2015 (BGBl I S. 10) ist erst nach dem hier in Rede stehenden Tatzeitraum in Kraft getreten und muss daher unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14, juris Rn. 32).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass für die disziplinarrechtliche Ahndung von außerdienstlichen Straftaten mit einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe für die Maßnahmenbemessung grundsätzlich auf einen Orientierungsrahmen bis zur Zurückstufung abzustellen ist (BVerwG, Beschluss vom 21.06.2017 - 2 B 83.16 -, juris Rn. 7), wobei dieser Orientierungsrahmen bei hinreichendem Dienstbezug des Dienstvergehens bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis reicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.03.2018 - 2 B 48.17 -, juris Rn. 13; Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, juris Rn. 33).

    Es liegt - wie soeben dargestellt - eine Verfehlung von erheblichem Gewicht vor, wobei der Ausspruch der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften angezeigt ist, da das Verhalten des Beklagten insoweit schon aufgrund der Tatumstände, insbesondere Anzahl, Art und Inhalt der Darstellungen, als besonders verwerflich einzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, juris Rn. 36).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
    Zur Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine von Beamtinnen und Beamten vorsätzlich begangene Straftat hervorgerufen worden ist, ist bei außerdienstlichen Dienstvergehen im Ausgangspunkt auf den gesetzlichen Strafrahmen zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 17).

    Das Gewicht der Pflichtverletzung ist für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme richtungweisend (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 12).

    Es beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen der Beamtin oder des Beamten für das pflichtwidrige Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, juris Rn. 51; vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
    Maßgeblich ist insoweit die Rechtslage zum Tatzeitpunkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13.10 -, juris Rn. 8), hier von Juli 2006 bis August 2013.

    Der erforderliche Bezug des Dienstvergehens zum Amt des Beklagten, der als Lehrer ständig Kontakt zu Kindern hat und deren Entwicklungsprozess begleiten soll, ist gegeben, weil das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung zulässt und den Beklagten in der Dienstausübung beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13.10 -, juris Rn. 15).

    An dieser Wertung hat sich auch die Entscheidung über die Eignung zur Vertrauensbeeinträchtigung zu orientieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13.10 -, juris Rn. 17; Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, juris Rn. 47, m. w. N.).

  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
    Die Reise in die USA wäre auch nicht als Verabredung zu einem Verbrechen (§ 30 Abs. 2 Variante 3 StGB) strafbar, weil nach verbreiteter Meinung keine Verabredung vorliegt, wenn von zwei Beteiligten eine - wie hier die Sonderermittlerin - nur zum Schein auf den Tatplan eingeht (stRspr. vgl. BGH, Beschluss vom 23.03.2017 - 3 StR 260/16 -, juris Ls 1 und Rn. 9 m.w.N.; Renzikowski in: MüKoStGB, 3. Aufl. 2017, § 176, Rn. 58; Kühl in: Lackner/ Kühl, 29. Aufl. 2018, StGB, § 30, Rn. 6; Waßmer in: Leipold/ Tsambikakis/ Zöller, Anwaltkommentar StGB, 3. Aufl. 2020, § 30 Rn. 39).

    Zwar ist diese Tatbestandsvariante unabhängig von der subjektiven Einstellung der Erklärungsempfangenden, so dass deren innerer Vorbehalt, die Tat nicht zu wollen, eine Strafbarkeit insoweit nicht hindert (vgl. BGH, Beschluss vom 23.03.2017 a.a.O. Ls 2 und Rn. 12 m.w.N.).

    Dies kann entweder in Form der Annahme einer Aufforderung oder als aktives Erbieten geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.03.2017 a.a.O. Rn. 11 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 B 24.20

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Inaugenscheinnahme von kinderpornographischem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
    Insbesondere der im Disziplinarverfahren geltende Durchführungsgrundsatz verlangt die Anwesenheit des Beklagten nicht (ausführlich Senatsurteil vom 14.11.2019 - 14 LB 1/19 -, juris Rn. 64 ff.; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 2 B 24.20 -, juris Rn. 14).

    Dies vermag der Senat insbesondere nicht aus dem Zurückverweisungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 2 B 24.20 -, juris Rn. 13) abzuleiten.

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
    Denn ein funktionaler Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung des Beklagten und dem bekleideten Amt liegt nicht vor, weil das Verhalten weder formell in sein Amt noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2001 - 1 D 55.99 -, juris Rn. 57; Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, juris Rn. 44).
  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
    Dabei konnten neben dem vom Senat eingeholten Gutachten auch das im behördlichen Verfahren ebenso wie das im Strafverfahren eingeholte schriftliche Gutachten des Sachverständigen der Urteilsfindung nach § 411a ZPO (analog) i. V. m. § 98 VwGO i. V. m. § 4 LDG zugrunde gelegt werden, weil sie mittels Beweisbeschluss vom 30.10.2019 in das Verfahren einbezogen worden sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.04.2011 - 2 B 84.10 -, juris Rn. 5, vom 29.05.2009 - 2 B 3.09 -, juris Rn. 8, vom 01.03.1984 - 2 B 214.82 -, juris Rn. 10 und vom 18.06.1991 - 2 B 70.91 -, juris Rn. 7; Benz/ Frankenstein in: LDG, Stand April 2019, § 41 Rn. 2.4.2.3; Huber in: Musielak/ Voit, 17. Aufl. 2020, ZPO § 411a Rn. 13, 14; zur Möglichkeit der analogen Anwendung des § 411a ZPO auf im behördlichen Verfahren eingeholte Gutachten auch Rudisile in: Schoch/ Schneider/ Bier/ Rudisile, 38. EL Januar 2020, VwGO § 98 Rn. 180 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 13.03.1992 - 4 B 39.92 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 08.03.2018 - 2 B 48.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis i.R.e. Dienstvergehens durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass für die disziplinarrechtliche Ahndung von außerdienstlichen Straftaten mit einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe für die Maßnahmenbemessung grundsätzlich auf einen Orientierungsrahmen bis zur Zurückstufung abzustellen ist (BVerwG, Beschluss vom 21.06.2017 - 2 B 83.16 -, juris Rn. 7), wobei dieser Orientierungsrahmen bei hinreichendem Dienstbezug des Dienstvergehens bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis reicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.03.2018 - 2 B 48.17 -, juris Rn. 13; Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 14.03.2011 - 8 B 61.10

    Zulässigkeit des Richterwechsels; Unterrichtung des nachfolgenden Richters

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2016 - 14 LB 3/15

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2015 - 2 RVs 36/15

    Strafbarkeit des Besitzes kinderpornographischer Vorschaubilder ("Thumbnails")

  • BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 59.09

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme; außerdienstliches Sexualdelikt gegen ein Kind;

  • BVerwG, 01.04.2011 - 2 B 84.10

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Behandlung eines Beweisantrags;

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

  • BVerwG, 11.09.2019 - 2 WD 26.18

    Besitz; Dublette; Festplatte; Freispruch; Laptop; Löschung; Screenshot;

  • BVerwG, 18.06.1991 - 2 B 70.91

    Beurteilungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit einer Zurruhesetzungsverfügung -

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

  • BVerwG, 27.04.2017 - 2 B 38.16

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Steuerhinterziehung;

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2012 - DL 13 S 155/12

    Disziplinarrecht - Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Besitz

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - 3d A 1002/13
  • BVerwG, 01.03.1984 - 2 B 214.82

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung -

  • BVerwG, 21.06.2017 - 2 B 83.16

    Rechtfertigung der disziplinarischen Höchstmaßnahme bei einem mittelschweren

  • BVerwG, 11.07.2018 - 2 B 41.18

    Beamtenbeisitzer; Gerichtliches Disziplinarverfahren; Pflicht zur Entbindung des

  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs

  • BVerwG, 06.06.2013 - 2 B 50.12

    Einheitsgrundsatz; Beschränkung; rechtliches Gehör.

  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Einwirken auf ein Kind mittels Schriften, um es

  • BGH, 19.05.2015 - 1 StR 128/15

    Rechtstaatswidrige Tatprovokation (Verletzung des Rechts auf ein faires

  • EGMR, 04.11.2010 - 18757/06

    Recht auf ein faires Verfahren (Abgrenzung der unzulässigen Tatprovokation von

  • VG Magdeburg, 07.12.2021 - 15 A 17/20

    Disziplinarmaßnahme gegen einen pädophilen Polizeibeamten

    Ein Anklicken der Vorschaubilder und damit Betrachten der Bilder durch Besuch dieser Seiten ist vom LKA LSA nicht festgestellt worden (insoweit anders: OVG Schleswig-Holstein, Urteil v. 09.10.2020, 14 LB 1/19; juris).
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