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   OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19   

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OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19 (https://dejure.org/2021,21048)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.06.2021 - 2 KN 2/19 (https://dejure.org/2021,21048)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Juni 2021 - 2 KN 2/19 (https://dejure.org/2021,21048)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Schmutzwasserbeseitigungssatzung eines Zweckverbands aus Kreisen, Städten und Gemeinden

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Schmutzwasserbeseitigungssatzung eines Zweckverbands aus Kreisen, Städten und Gemeinden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 970
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (61)

  • BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10

    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19
    Das Bundesverwaltungsgericht führe in seiner Entscheidung vom 27. Januar 2011 (7 C 3.10) hierzu aus, dass der Maßstab für den Verlust der Gewässereigenschaft letztlich die Absonderung vom natürlichen Gewässerhaushalt sei, die sich insbesondere in der Beeinträchtigung der Gewässerfunktionen zeige.

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für ein oberirdisches Gewässer die nicht nur gelegentliche Wasseransammlung in einem Gewässerbett kennzeichnend (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 17).

    Ein Gewässerbett ist eine äußerlich erkennbare natürliche oder künstliche Begrenzung des Wassers in einer Eintiefung an der Erdoberfläche; befindet sich das Wasser an einem solchen Ort, ist es in der Regel in den natürlichen Wasserkreislauf eingebunden und hat Anteil an den Gewässerfunktionen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 17; Senatsurteil vom 15. Dezember 1999 - 2 L 3/98 -, juris, Rn. 24; Sächsisches OVG, Urteil vom 23. März 2017 - 5 A 241/16 -, juris, Rn. 18).

    Allerdings ist, auch im Falle geschlossener Gräben, das Vorliegen eines Gewässerbettes als Ansatzpunkt des wasserrechtlichen Regelungsprogramms nicht in dem Sinne zwingende Voraussetzung der Einordnung als oberirdisches Gewässer, dass jegliche Unterbrechung im oberirdischen Wasserlauf durch unterirdische Teilstrecken - etwa in Felsdurchlässen oder -höhlungen, in Rohren, Tunneln oder Dükern - zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 17 m. w. N.).

    Für die Frage der Absonderung ist eine an den tatsächlichen Gegebenheiten orientierte Betrachtungsweise, ob es zu einer (vollständigen) Unterbrechung des Wasserkreislaufs gekommen ist, erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 20; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Auflage, § 3, Rn. 26; Széchény in Seidler/Zeitler/Dahme, WHG, Stand 2.2017, § 3, Rn. 48; für eine wertende Beurteilung der einzelnen Teile sowie der Anlage als Ganzes vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2005 - 9 C 8.04 -, juris, Rn. 21).

    Erst wenn nach einer solchen Betrachtung der Wasserlauf vollständig in eine Abwasseranlage einbezogen wird, endet die Gewässereigenschaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 20; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Auflage, § 2 Rn. 8, § 3, Rn. 25).

    Die daran anzuschließende Wertung, ob es sich bei einem dergestalt in das Leitungsnetz einbezogenen Graben weiterhin um ein Gewässer oder um einen Bestandteil der Abwassereinrichtung handelt, erfordert stets eine einzelfallorientierte Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 20; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Auflage, § 3, Rn. 25; Széchény in Seidler/Zeitler/Dahme, WHG, Stand 2.2017, § 3, Rn. 48; für eine wertende Beurteilung der einzelnen Teile sowie der Anlage als Ganzes vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2005 - 9 C 8/04 -, juris, Rn. 21) und lässt sich nicht losgelöst hiervon abstrakt beantworten.

  • OVG Sachsen, 23.03.2017 - 5 A 241/16

    Gewässereigenschaft; Verrohrung; Zwei-Naturen-Theorie

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19
    Die Rechtsprechung nahm früher an, dass Wasserläufe durch faktische Einbeziehung in die Ortskanalisation zumindest bei entsprechender Deklaration zur Entwässerungsanlage durch eine gemeindliche Satzung auch rechtlich zum Bestandteil der Ortskanalisation und damit der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung geworden seien (Zwei-Naturen-Theorie; vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 23. März 2017 - 5 A 241/16 -, juris, Rn. 24 m. w. N.).

    Teilweise wird die Zwei-Naturen-Theorie jedoch ausdrücklich abgelehnt und angenommen, einem Gewässer könne neben der Gewässerfunktion nicht auch eine Entwässerungsfunktion zukommen (vgl. OVG für das Land Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. September 2019 - 2 L 19/18 -, juris, Rn. 49; Sächsisches OVG, Beschluss vom 11. April 2016 - 5 A 99/15 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 23. März 2017 - 5 A 241/16 -, juris, Rn. 23; Berendes, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Auflage, § 3, Rn. 8; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Auflage 2019, § 3, Rn. 30; eher ablehnend auch: Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 4. September 2014 - 4 KN 1/13 -, juris, Rn. 36 ff.).

    Die Anwendung der sogenannten Zwei-Naturen-Lehre würde erhebliche Kostenzuordnungsprobleme aufwerfen, zumal - anders als bei technischen Gemeinschaftsanlagen wie etwa bei der Straßenentwässerung - hier typischerweise unterschiedliche Unterhaltungslasten bestehen dürften (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 4. September 2014 - 4 KN 1/13 -, juris, Rn. 37; zu § 76 Abs. 1, § 92 Abs. 3 SächsWG i. d. F. bis 7. August 2013 bzw. ab 8. August 2013 § 27 Abs. 3, § 37 Abs. 1 SächsWG: Sächsisches OVG, Urteil vom 23. März 2017 - 5 A 241/16 -, juris, Rn. 35; zur Unterscheidung zwischen Beiträgen gemäß § 55 Abs. 4 Satz 2 WG LSA und Benutzungsgebühren gemäß § 5 KAG LSA: OVG für das Land Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. September 2019 - 2 L 19/18 -, juris, Rn. 49).

    Ein Gewässerbett ist eine äußerlich erkennbare natürliche oder künstliche Begrenzung des Wassers in einer Eintiefung an der Erdoberfläche; befindet sich das Wasser an einem solchen Ort, ist es in der Regel in den natürlichen Wasserkreislauf eingebunden und hat Anteil an den Gewässerfunktionen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 17; Senatsurteil vom 15. Dezember 1999 - 2 L 3/98 -, juris, Rn. 24; Sächsisches OVG, Urteil vom 23. März 2017 - 5 A 241/16 -, juris, Rn. 18).

    Der Maßstab für den Verlust der Gewässereigenschaft ist letztlich in beiden Fällen die Absonderung vom natürlichen Gewässerhaushalt, die sich insbesondere in der Beeinträchtigung der Gewässerfunktion zeigt (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 23. März 2017 - 5 A 241/16 -, juris, Rn. 18).

  • VerfG Schleswig-Holstein, 26.02.2010 - LVerfG 1/09

    Amtsordnung - Wahl des Amtsausschusses

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19
    Dies sei mit den vom Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Februar 2010 (1 LVerfG 1/09) herausgearbeiteten Grundsätzen nicht vereinbar.

    Das von dem Antragsteller insoweit angeführte Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2010 (LVerfG 1/09) zur Verfassungswidrigkeit der Amtsordnung ist nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Das Landesverfassungsgericht hatte darin bemängelt, dass die Amtsordnung es gestattete, einen Großteil der Selbstverwaltungsaufgaben auf die Ämter zu übertragen, ohne dass in § 5 Abs. 1 Satz 1 AO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S. 112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2009 (GVOBl. S. 93), oder in anderen Gesetzen eine dahingehende Beschränkung enthalten war (vgl. LVerfG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Februar 2010 - LVerfG 1/09 -, juris, Rn. 64).

    Den Gesetzgeber - so das Landesverfassungsgericht - treffe von Verfassungswegen eine Nachbesserungspflicht, weil sich erste Ämter nach Umfang und Gewicht der von ihnen wahrzunehmenden Selbstverwaltungsaufgaben Gemeindeverbänden jedenfalls annäherten, der Gesetzgeber aber für diesen Fall in § 9 keine unmittelbare Wahl der Mitglieder des Amtsausschusses als des zentralen Entscheidungsorgans der Ämter durch das Volk vorgesehen habe (vgl. LVerfG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Februar 2010 - LVerfG 1/09 -, juris, Rn. 59 und 99 ff.).

    Gemeindeverbände sind die zur Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben gebildeten Gebietskörperschaften (formelle Gemeindeverbände) und diesen nach Umfang und Gewicht der von ihnen wahrzunehmenden Selbstverwaltungsaufgaben vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse (materielle Gemeindeverbände; vgl. zum Ganzen: LVerfG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Februar 2010 - LVerfG 1/09 -, juris Rn. 38 m. w. N.).

    Einigkeit besteht dabei darin, dass im Rahmen der Definition des Gemeindeverbandsbegriffs die Kreise als Gemeindeverbände einzustufen sind, während die Zweckverbände wegen ihrer begrenzten Aufgaben nicht als Gemeindeverbände anzusehen sind (vgl. Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Februar 2010 - LVerfG 1/09 -, juris, Rn. 39; Wolf in Dehn: Praxis der Kommunalverwaltung, GkZ-Kommentar, Stand: 2.2016, § 4, Erl. 3).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 5/19

    Ausfertigung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung; Erforderlichkeit des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19
    Das Ausfertigungsoriginal bezeugt die Übereinstimmung des Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtsetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Legalität") (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteile vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, Rn. 58, vom 8. Mai 1996 - 1 L 158/95 -, Rn. 25, und vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 - Rn. 37, jeweils juris m. w. N.).

    Diese Funktion kann die Ausfertigung einer mehrere Seiten umfassenden Satzung erfüllen, wenn entweder alle Einzelteile bzw. Einzelblätter fest miteinander verbunden oder jeweils einzeln ausgefertigt sind (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 24. September 2020 - 1 MR 5/20 -, juris, Rn. 39; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, juris, Rn. 60).

    Ferner ist einer ordnungsgemäßen Ausfertigung dann genügt, wenn sich eine nur auf einem Blatt erfolgte Ausfertigung auch ohne eine körperliche Verbindung auf die anderen Blätter erstreckt, wenn alle Einzelblätter zusammen mit dem ausgefertigten Einzelblatt durch eine Art "gedanklicher Schnur" untereinander derart verknüpft sind, dass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit der nicht gesondert ausgefertigten Einzelblätter zur Gesamtnorm ausgeschlossen ist oder auf den ausgefertigten Teilen/Seiten in einer Weise auf die nicht ausgefertigten Bestandteile der Norm Bezug genommen wird, die jeden Zweifel an der Identität bzw. Zusammengehörigkeit ausschließt (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 24. September 2020 - 1 MR 5/20 -, juris, Rn. 39; Urteil vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, juris, Rn. 61; Bayerischer VGH, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 1 ZB 20.409 -, juris, Rn. 7; Urteil vom 4. August 2017 - 15 N 15.1713 -, juris, Rn. 20; Sächsisches OVG, Urteil vom 6. Juni 2001 - 1 D 442/99 -, juris, Rn. 35; vgl. zur Erfüllung der Identitätsfunktion bei zweifelsfrei feststellbarem Inhalt BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1991 - 4 NB 26.90 -, juris, Rn. 19).

    Eine zweifelsfreie Individualisierung kann z. B. bei einem Text über mehrere Seiten dadurch ermöglicht werden, dass über die fortlaufende Seitenzahlangabe sowie durch die Angabe eines Datums und eines Regelungsbezugs auf allen zur Norm gehörenden Seiten eindeutig bestimmt wird, welche Einzelteile vom Ausfertigungsvermerk erfasst werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 24. September 2020 - 1 MR 5/20 -, juris, Rn. 39; Urteil vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, juris, Rn. 61; Bayerischer VGH, Urteil vom 4. August 2017 - 15 N 15.1713 -, juris, Rn. 20).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - 1 MR 5/20

    Festlegung eines Sanierungsgebiets; Sinn und Zweck der Beurkundungs- und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19
    Diese Funktion kann die Ausfertigung einer mehrere Seiten umfassenden Satzung erfüllen, wenn entweder alle Einzelteile bzw. Einzelblätter fest miteinander verbunden oder jeweils einzeln ausgefertigt sind (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 24. September 2020 - 1 MR 5/20 -, juris, Rn. 39; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, juris, Rn. 60).

    Ferner ist einer ordnungsgemäßen Ausfertigung dann genügt, wenn sich eine nur auf einem Blatt erfolgte Ausfertigung auch ohne eine körperliche Verbindung auf die anderen Blätter erstreckt, wenn alle Einzelblätter zusammen mit dem ausgefertigten Einzelblatt durch eine Art "gedanklicher Schnur" untereinander derart verknüpft sind, dass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit der nicht gesondert ausgefertigten Einzelblätter zur Gesamtnorm ausgeschlossen ist oder auf den ausgefertigten Teilen/Seiten in einer Weise auf die nicht ausgefertigten Bestandteile der Norm Bezug genommen wird, die jeden Zweifel an der Identität bzw. Zusammengehörigkeit ausschließt (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 24. September 2020 - 1 MR 5/20 -, juris, Rn. 39; Urteil vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, juris, Rn. 61; Bayerischer VGH, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 1 ZB 20.409 -, juris, Rn. 7; Urteil vom 4. August 2017 - 15 N 15.1713 -, juris, Rn. 20; Sächsisches OVG, Urteil vom 6. Juni 2001 - 1 D 442/99 -, juris, Rn. 35; vgl. zur Erfüllung der Identitätsfunktion bei zweifelsfrei feststellbarem Inhalt BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1991 - 4 NB 26.90 -, juris, Rn. 19).

    Denn verfassungsrechtlich bedarf es im Rahmen der Ausfertigung nicht zwingend der Herstellung einer einheitlichen (Original-)Urkunde, sofern die Ausfertigung geeignet ist zu bestätigen, dass die zu verkündende Fassung der Rechtsnorm mit der vom Normgeber beschlossenen Fassung übereinstimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 2014 - 4 B 29.14 -, juris, Rn. 5 m. w. N.; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 24. September 2020 - 1 MR 5/20 -, juris, Rn. 39).

    Eine zweifelsfreie Individualisierung kann z. B. bei einem Text über mehrere Seiten dadurch ermöglicht werden, dass über die fortlaufende Seitenzahlangabe sowie durch die Angabe eines Datums und eines Regelungsbezugs auf allen zur Norm gehörenden Seiten eindeutig bestimmt wird, welche Einzelteile vom Ausfertigungsvermerk erfasst werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 24. September 2020 - 1 MR 5/20 -, juris, Rn. 39; Urteil vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, juris, Rn. 61; Bayerischer VGH, Urteil vom 4. August 2017 - 15 N 15.1713 -, juris, Rn. 20).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 KN 2/17

    Normenkontrollantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer inzwischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19
    Andernfalls würde der für die Kontrolle geltender Normen gezogene Anwendungsbereich des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO überschritten (vgl. Urteil des Senats vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 -, juris, Rn. 25).

    Für eine bereits außer Kraft getretene Rechtsvorschrift kommt eine nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO anerkennenswerte Beschwer nur dann in Betracht, wenn die aufgehobene Rechtsvorschrift noch Rechtswirkungen zu äußern vermag, weil entweder in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch nach dieser Vorschrift zu entscheiden sind oder aber der Antragsteller weiterhin geltend machen kann, durch die Rechtsvorschrift in seinen Rechten verletzt worden zu sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 1978 - 7 N 1.78 -, juris, Rn. 12, vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 -, juris, Rn. 7ff. , und Urteil vom 19. Februar 2004 - 7 CN 1.03 -, juris, Rn. 14; Urteil des Senats vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 -, juris, Rn. 26).

    Ein schutzwürdiges Interesse an einer Sachentscheidung kommt darüber hinaus auch bei Wiederholungsgefahr in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 -, Rn. 19; Senatsurteil vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 -, juris, Rn. 27 m. w. N.; OVG Thüringen, Urteil vom 22. September 2016 - 3 N 182/16 -, juris, Rn. 37).

    Die Änderung des § 708 Nr. 10 ZPO - "Berufungsurteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten" statt "Urteile der Oberlandesgerichte in vermögensrechtlichen Streitigkeiten" - durch Art. 1 Nr. 25 des 1. Justizmodernisierungsgesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198) sollte den Anwendungsbereich ausdehnen, nicht beschränken (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 -, juris, Rn. 65 unter Bezugnahme auf BT-Drs. 15/1508, S. 22).

  • BVerwG, 04.09.2014 - 4 B 29.14

    Mindeststandard für die Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19
    Dies dokumentiert die Identität der anzuwendenden Norm und ihres Inhalts mit dem vom Normgeber Beschlossenen ("Identitätsfunktion", "Beurkundungs- und Gewährleistungsfunktion"; vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 2014 - 4 B 29.14 -, juris, Rn. 5 m. w. N.).

    Regeln über Art, Inhalt und Umfang der Ausfertigung gehören zum (irrevisiblen) Landesrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 -, juris, Rn. 30; Beschlüsse vom 4. September 2014 - 4 B 29.14 -, juris, Rn. 5, und vom 27. Januar 1998 - 4 NB 3.97 -, juris, Rn. 16).

    Denn verfassungsrechtlich bedarf es im Rahmen der Ausfertigung nicht zwingend der Herstellung einer einheitlichen (Original-)Urkunde, sofern die Ausfertigung geeignet ist zu bestätigen, dass die zu verkündende Fassung der Rechtsnorm mit der vom Normgeber beschlossenen Fassung übereinstimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 2014 - 4 B 29.14 -, juris, Rn. 5 m. w. N.; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 24. September 2020 - 1 MR 5/20 -, juris, Rn. 39).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 KN 1/13

    Rechtsbegriff der Einrichtung; Bestimmungsrecht bezüglich des Abgabegegenstandes;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19
    Teilweise wird die Zwei-Naturen-Theorie jedoch ausdrücklich abgelehnt und angenommen, einem Gewässer könne neben der Gewässerfunktion nicht auch eine Entwässerungsfunktion zukommen (vgl. OVG für das Land Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. September 2019 - 2 L 19/18 -, juris, Rn. 49; Sächsisches OVG, Beschluss vom 11. April 2016 - 5 A 99/15 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 23. März 2017 - 5 A 241/16 -, juris, Rn. 23; Berendes, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Auflage, § 3, Rn. 8; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Auflage 2019, § 3, Rn. 30; eher ablehnend auch: Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 4. September 2014 - 4 KN 1/13 -, juris, Rn. 36 ff.).

    Die Anwendung der sogenannten Zwei-Naturen-Lehre würde erhebliche Kostenzuordnungsprobleme aufwerfen, zumal - anders als bei technischen Gemeinschaftsanlagen wie etwa bei der Straßenentwässerung - hier typischerweise unterschiedliche Unterhaltungslasten bestehen dürften (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 4. September 2014 - 4 KN 1/13 -, juris, Rn. 37; zu § 76 Abs. 1, § 92 Abs. 3 SächsWG i. d. F. bis 7. August 2013 bzw. ab 8. August 2013 § 27 Abs. 3, § 37 Abs. 1 SächsWG: Sächsisches OVG, Urteil vom 23. März 2017 - 5 A 241/16 -, juris, Rn. 35; zur Unterscheidung zwischen Beiträgen gemäß § 55 Abs. 4 Satz 2 WG LSA und Benutzungsgebühren gemäß § 5 KAG LSA: OVG für das Land Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. September 2019 - 2 L 19/18 -, juris, Rn. 49).

    Vielmehr ist es grundsätzlich rechtlich möglich, mittels eines wasserrechtlichen Planfeststellungs-/-genehmigungsverfahrens gemäß § 68 WHG über den Ausbau eines Gewässers (Herstellung, Beseitigung, wesentliche Umgestaltung, § 67 Abs. 2 Satz 1 WHG) ein solches unter Herauslösung aus dem Gewässerbegriff zu einem Teil einer öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zu machen (so auch Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 4. September 2014 - 4 KN 1/13 -, juris, Rn. 33; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 6. März 2019 - 4 A 180/16 -, juris, Rn. 48).

  • BVerwG, 15.06.2005 - 9 C 8.04

    Klagerücknahme, Abwasserabgabe; Fischzucht; Bruthaus; Kaskade; Trommelfilter;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19
    Dies liegt insbesondere bei offenen Gräben nahe, da eine Teilnahme am natürlichen Gewässerkreislauf bereits dann anzunehmen ist, wenn natürliche Prozesse wie Versickerung, Auffangen von Regenwasser und Auffangen von aufsteigendem Grundwasser stattfinden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2005 - 9 C 8.04 - juris, Rn. 20 m. w. N.).

    Für die Frage der Absonderung ist eine an den tatsächlichen Gegebenheiten orientierte Betrachtungsweise, ob es zu einer (vollständigen) Unterbrechung des Wasserkreislaufs gekommen ist, erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 20; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Auflage, § 3, Rn. 26; Széchény in Seidler/Zeitler/Dahme, WHG, Stand 2.2017, § 3, Rn. 48; für eine wertende Beurteilung der einzelnen Teile sowie der Anlage als Ganzes vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2005 - 9 C 8.04 -, juris, Rn. 21).

    Die daran anzuschließende Wertung, ob es sich bei einem dergestalt in das Leitungsnetz einbezogenen Graben weiterhin um ein Gewässer oder um einen Bestandteil der Abwassereinrichtung handelt, erfordert stets eine einzelfallorientierte Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 20; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Auflage, § 3, Rn. 25; Széchény in Seidler/Zeitler/Dahme, WHG, Stand 2.2017, § 3, Rn. 48; für eine wertende Beurteilung der einzelnen Teile sowie der Anlage als Ganzes vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2005 - 9 C 8/04 -, juris, Rn. 21) und lässt sich nicht losgelöst hiervon abstrakt beantworten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 23/15

    Schließung des Landeshafens Friedrichskoog hat Bestand

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19
    Eine Widmung ist ein hoheitlicher Rechtsakt, durch den die öffentliche Stelle erklärt, dass die Sache einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll und ihre Benutzung durch die Allgemeinheit geregelt wird (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 28. April 2016 - 4 LB 23/15 -, Rn. 74 und Beschluss vom 29. Januar 1992 - 4 L 76/91 -, Rn. 71, jeweils juris).

    Die Widmung kann vielmehr auch hoheitlich durch schlüssiges Verhalten erfolgen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 28. April 2016 - 4 LB 23/15 -, juris, Rn. 74 und Beschluss vom 29. Januar 1992 - 4 L 76/91 -, juris, Rn. 71; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 9 A 2398/03 -, juris, Rn. 26 f. m. w. N.; Beschlüsse vom 30. September 2016 - 15 A 2112/15 -, Rn. 12 f. m. w. N. und vom 6. Juli 2012 - 9 A 980/11 -, Rn. 7 f. m. w. N., jeweils juris; zu leitungsgebundenen Einrichtungen: OVG Thüringen, Urteile vom 24. August 2017 - 4 KO 391/14 -, juris, Rn. 62 m. w. N. und vom 12. Dezember 2001 - 4 N 595/94 -, juris, Rn. 77; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10. Februar 2017 - 4 B 157/16 -, juris, Rn. 13 m. w. N.).

    Es reicht aus, dass der Wille des Trägers öffentlicher Gewalt erkennbar ist, die Sache sei einem bestimmten öffentlichen Zweck zu dienen bestimmt und werde der Allgemeinheit zur Benutzung zur Verfügung gestellt (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 28. April 2016 - 4 LB 23/15 -, juris, Rn. 74; zur Entwässerungseinrichtung: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. September 2016 - 15 A 2112/15 -, juris, Rn. 12).

  • BVerwG, 28.04.2008 - 7 B 16.08

    Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Heranziehung zu Gebühren für die

  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 8.74

    Revisibilität nichtrevisiblen Rechts - Oberirdische Gewässer - Bestandteil einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - 15 A 2112/15

    Anschlusszwang eines Grundstückeigentümers an die öffentliche

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 97/17

    Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - 2 L 19/18

    Zuständigkeit der Gewässerunterhaltungsverbände für die Reparatur von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 9 A 980/11

    Gewässer i.S.d. Landeswassergesetzes NRW und des Wasserhaushaltsgesetzes als

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.01.1992 - 4 L 76/91
  • OVG Thüringen, 24.08.2017 - 4 KO 391/14

    Ersatz von Aufwendungen eines Privaten aus öffentlich-rechtlicher GoA; Reparatur

  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

  • VGH Bayern, 04.08.2017 - 15 N 15.1713

    Anlagenbezogene Planung im Sinne einer Einzelfallregelung in einem Baugebiet

  • BVerwG, 28.04.2008 - 7 B 18.08

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Heranziehung zu Gebühren für die

  • BVerwG, 05.02.2009 - 7 CN 1.08

    Revisibles Recht; Teilnichtigkeit von Gesetzen; Ausfertigung von Gesetzen;

  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1343/11

    Wiederaufleben einer Satzung durch rückwirkende Beseitigung einer Aufhebungsnorm

  • BVerwG, 19.02.2004 - 7 CN 1.03

    Trinkwasserschutzgebiet in der DDR; Beschluss des Kreistags; Gegenstand des

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 14 B 101/11

    Notwendigkeit der Genehmigung des Innenministeriums und des Finanzministeriums

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

  • VGH Hessen, 18.05.1995 - 5 UE 1815/92

    Kommunalabgabenrecht: Einbeziehung eines öffentlichen Gewässers in die

  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 5 C 3180/09
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 3/98

    Antrag auf Aufhebung eines Bescheids zur Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem

  • OVG Sachsen, 11.04.2016 - 5 A 99/15

    Zulassung der Berufung; Bekanntmachung, öffentliche Einrichtung, Kanal, Gewässer

  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2019 - 9 A 2287/18

    Heranziehung zu Niederschlagswassergebühren

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16

    Sofern die Einleitungsformel einer Spielgerätesteuersatzung nicht den

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2018 - 2 LB 24/16

    Gemeinnützigkeit befreit nicht von der Fremdenverkehrsabgabe

  • OVG Sachsen, 06.06.2001 - 1 D 442/99

    Ausfertigungsvermerk einer Satzung; Überprüfung eines Bebauungsplan;

  • VG Schleswig, 06.03.2019 - 4 A 180/16

    Abwasserrechtliche Ordnungsverfügung; wasserführende Gräben und Erdmulden als

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2020 - 2 KN 5/19
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

  • VGH Bayern, 25.01.2021 - 1 ZB 20.409

    Anforderungen an die Ausfertigung von Bebauungsplänen und Befreiung von den

  • VGH Bayern, 06.03.1991 - 4 B 89.2498

    Regelung von Gewässernutzung und Gebührenerhebung durch Gemeindesatzung

  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband;

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

  • OVG Sachsen, 10.02.2017 - 4 B 157/16

    Abwasserentsorgungseinrichtung; Leitungen; Kanäle; öffentliche Widmung;

  • VGH Hessen, 22.10.2015 - 5 A 1298/15

    Niederschlagswassergebühr

  • OVG Thüringen, 30.11.2017 - 4 KO 823/14

    Anschluss eines im ländlichen Raum liegendes Wohngrundstück an zentrale

  • BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05

    Übertragung von Teilen der Abwasserbeseitigung auf einen Zweckverband;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2007 - 9 A 2398/03

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Niederschlagsentwässerungsgebühren wegen der

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.05.1996 - 1 L 158/95

    Genehmigungsvermerk; Bebauungplan

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2018 - 3 KN 4/14

    Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung; Verletzung des Zitiergebots durch die

  • OVG Sachsen, 16.09.2020 - 5 C 9/16

    Abwasserbeseitigung; Überwachungsgebühr; Selbstüberwachung; Eigenkontrolle;

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

  • OVG Thüringen, 22.09.2016 - 3 N 182/16

    Verkaufsöffnung an Sonn- und Feiertagen aus besonderen Anlass

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 1 KN 4/15

    Pinneberger Bebauungsplan Parkstadt Eggerstedt unwirksam

  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17

    Erhebung einer Grundgebühr für die Entsorgung von Niederschlagswasser

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 KN 7/02

    Benutzungsgebühr, dezentrale Abwasserbeseitigung, Gebührensatzung

  • VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17

    Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

  • VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 107/17

    Anschlussbeiträge, auch soweit Wasser- und Bodenverbände Parteien sind

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2021 - 1 KN 20/19

    Formelle und materielle Anforderungen an eine Satzung über eine

    OVG, Urteil vom 10.06.2021 - 2 KN 2/19 -, Rn. 67 f., juris; Schl.-Holst.

    OVG, Urteil vom 10.06.2021 - 2 KN 2/19 -, Rn. 67, juris; Schl.-Holst.

    Insoweit kommt Bedeutung auch dem Umstand zu, dass die beiden Blätter der Ausfertigung mit dem Inhalt der unmittelbar danach ausgehängten Bekanntmachung übereinstimmen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 10.06.2021 - 2 KN 2/19 -, Rn. 70, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2023 - 2 KN 1/22

    Keine höhere Besoldung für Lübecker Senator

    Diese Vorschriften gelten entsprechend für Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts, in denen es, wie im Normenkontrollverfahren, als letzte Tatsacheninstanz entscheidet (vgl. Senatsurteile vom 10. Juni 2021 - 2 KN 2/19 -, juris Rn. 105 und vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 -, juris Rn. 65).
  • VG Schleswig, 24.09.2021 - 4 A 303/19

    Abwassergebühr - Verschmutzungszuschlag

    Eine Rechtsgrundlage zur Übertragung dieser (Teil-)Aufgabe auf den Beigeladenen als freiwilligen Zweckverband findet sich in § 31 Abs. 8 LWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (bzw. Nachfolgeregelungen) und dürfte sich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der bisherigen Rechtsprechung der Kammer (Urteile vom 25. September 2020 - 4 A 107/17 -, juris, Rn. 21 und vom 26. September 2019 - 4 A 209/17 -, juris, Rn. 41; offengelassen: Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 -, juris, Rn. 48) und der aktuellen Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen OVG (Urteil vom 10. Juni 2021 - 2 KN 2/19 -, juris, Rn. 60) zuvor direkt aus dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) ergeben haben.
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.08.2023 - 2 LA 80/19

    Herstellung einer Regenwasserkanalisation im Trennsystem

    Dass eine leitungsgebundene Einrichtung - anders als eine öffentliche Einrichtung im Straßenrecht - nicht durch einen förmlichen Akt, also etwa durch eine Regelung in einer Satzung, erfolgen muss, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt: Urteil des Senats vom 10. Juni 2021 - 2 KN 2/19 -, juris Rn. 90 f. m. w. N. zur Abwassereinrichtung).
  • VG Schleswig, 04.11.2022 - 4 A 192/19

    Klage gegen Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr für das Jahr 2017

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Beklagten angeführten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. Juli 2021 - 2 KN 2/19 - juris.
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