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   OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2022 - 2 LA 422/18   

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OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2022 - 2 LA 422/18 (https://dejure.org/2022,2587)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.01.2022 - 2 LA 422/18 (https://dejure.org/2022,2587)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - 2 LA 422/18 (https://dejure.org/2022,2587)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 18.17

    Keine Unfallfürsorgeansprüche ohne Unfallmeldung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2022 - 2 LA 422/18
    Auch angesichts eines "dramatischen Geschehens" im Einsatz, wie es hier gegeben war, sind Unfallfürsorgeansprüche - jedenfalls wegen späterer, insbesondere psychischer Unfallfolgen - als grundsätzlich möglich anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, juris Rn. 19).

    Im Übrigen muss sich die Art der Verletzung nicht aus der Meldung des Dienstunfalls ergeben und es müssen mit ihr nicht bereits Unfallfürsorgeansprüche erhoben werden (vgl. Senatsurteil vom 4. April 2017 - 2 LB 10/16 -, juris Rn. 34, nachfolgend BVerwG, Urteile vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, juris Rn. 12 ff. und vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 -, juris Rn. 19), sodass der Kläger auch ohne die Diagnose einer Posttraumatischen Belastungsstörung allein aufgrund der von ihm empfundenen Belastungen eine Meldung hätte machen können und müssen.

  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 22.99

    Meldefrist für Dienstunfall; Meldung eines Dienstunfalls nach Ablauf der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2022 - 2 LA 422/18
    Die vom Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2000 in seinem Urteil vom 21. September 2000 (- 2 C 22.99 -, juris Rn. 14) getroffene Feststellung, dass es nicht genüge, wenn der Beamte nur mit der Möglichkeit rechnete oder rechnen musste, dass sein Leiden durch den Unfall verursacht ist, kann damit keine Geltung mehr beanspruchen (a. A. wohl OVG Münster, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 1 A 163/19 -, juris Rn. 12).

    Damit sei für den Kläger "bemerkbar" geworden im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. September 2000 - 2 C 22.99 -, juris Rn. 14 ), dass sein Leiden durch den Unfall verursacht worden sei (Urteilsumdruck S. 5 f.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2021 - 2 LA 15/19

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten; Berücksichtigung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2022 - 2 LA 422/18
    Für das Vorliegen ernstlicher Zweifel ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erforderlich, dass ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 -, juris LS 3 und Rn. 21, und vom 30. Juli 2021 - 2 LA 15/19 -, juris Rn. 3).

    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris LS und Rn. 9; Senatsbeschlüsse vom 20. August 2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 2, und vom 30. Juli 2021 - 2 LA 15/19 -, juris Rn. 3; OVG Berlin, Beschluss vom 30. November 2020 - OVG 11 N 63.19 -, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2022 - 2 LA 422/18
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris LS und Rn. 9; Senatsbeschlüsse vom 20. August 2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 2, und vom 30. Juli 2021 - 2 LA 15/19 -, juris Rn. 3; OVG Berlin, Beschluss vom 30. November 2020 - OVG 11 N 63.19 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2022 - 2 LA 422/18
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris LS und Rn. 9; Senatsbeschlüsse vom 20. August 2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 2, und vom 30. Juli 2021 - 2 LA 15/19 -, juris Rn. 3; OVG Berlin, Beschluss vom 30. November 2020 - OVG 11 N 63.19 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2022 - 2 LA 422/18
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Rn. 32; Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 -1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2020 - 11 N 63.19

    Türkei; Ausweisung; Straffälligkeit; Wiederholungsgefahr; Drogensucht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2022 - 2 LA 422/18
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris LS und Rn. 9; Senatsbeschlüsse vom 20. August 2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 2, und vom 30. Juli 2021 - 2 LA 15/19 -, juris Rn. 3; OVG Berlin, Beschluss vom 30. November 2020 - OVG 11 N 63.19 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 04.12.2009 - 3 ZB 09.657

    Anerkennung als Dienstunfall; Fahrradunfall in den Sommerferien bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2022 - 2 LA 422/18
    Der Gesetzgeber hat dessen Wortlaut jedoch ausdrücklich im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geändert und den heutigen "Möglichkeitsmaßstab" eingeführt (vgl. BT-Drs. 14/7064, S. 36; wie hier VGH München, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 3 ZB 09.657 -, juris Rn. 8 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2017 - 1 A 469/15

    Meldepflicht von einzelnen Unfallfolgen eines anerkannten Dienstunfalls innerhalb

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2022 - 2 LA 422/18
    Bei der Frage, ab wann mit der Möglichkeit einer den Anspruch auf Unfallfürsorge begründenden Folge des Unfalles gerechnet werden kann, ist auf den Zeitpunkt abzustellen, von dem an Verletzungen oder Symptome feststellbar sind, die eine solche Entwicklung zu Unfallfürsorgeansprüchen hin (objektiv) als möglich erscheinen lassen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 30. November 2017 - 1 A 469/15 -, juris Rn. 109), also etwa wenn Beschwerden auftreten, die einem dienstlich veranlassten Ereignis zugeordnet werden können (vgl. VGH München, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 3 ZB 08.776 -, juris Rn. 5; Plog/ Wiedow, BBG, § 45 BeamtVG Rn. 33 ).
  • BVerwG, 12.12.2019 - 2 A 1.19

    Anerkennung einer Dienstunfallfolge; Anerkennung eines Dienstunfalls;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2022 - 2 LA 422/18
    Im Übrigen muss sich die Art der Verletzung nicht aus der Meldung des Dienstunfalls ergeben und es müssen mit ihr nicht bereits Unfallfürsorgeansprüche erhoben werden (vgl. Senatsurteil vom 4. April 2017 - 2 LB 10/16 -, juris Rn. 34, nachfolgend BVerwG, Urteile vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, juris Rn. 12 ff. und vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 -, juris Rn. 19), sodass der Kläger auch ohne die Diagnose einer Posttraumatischen Belastungsstörung allein aufgrund der von ihm empfundenen Belastungen eine Meldung hätte machen können und müssen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2017 - 2 LB 10/16

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2020 - 1 A 163/19
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2018 - 2 LA 212/17

    Rechtskrafterstreckung eines abweisenden Verpflichtungsurteils

  • VGH Bayern, 12.01.2009 - 3 ZB 08.776

    Anerkennung als Dienstunfall; Zeckenbiss; Versäumung der Meldefrist

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2024 - 2 A 10925/23

    Unfallfürsorge

    Hierbei verkennt der Senat nicht, dass - wie bereits oben ausgeführt wird - mit der Einführung des heutigen "Möglichkeitsmaßstabs" (vgl. hierzu auch BayVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 3 ZB 09.657 -, juris Rn. 8 f.; Beschluss vom 21. November 2008 - 3 ZB 08.1824 -, juris Rn. 8; OVG SH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 2 LA 422/18 -, juris Rn. 6) die Anforderungen an den Beamten bei der Erkennung von unfallfürsorgerechtlich relevanten Umständen und die entsprechenden Meldeerfordernisse angehoben werden sollten.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.06.2022 - 2 LB 19/20

    Unfallfürsorge; berufsbedingte Erkrankung eines beamteten Chemielehrers;

    Bei der Frage, ab wann mit der Möglichkeit einer den Anspruch auf Unfallfürsorge begründenden Folge des Unfalles gerechnet werden kann, ist auf den Zeitpunkt abzustellen, von dem an Verletzungen oder Symptome feststellbar sind, die eine solche Entwicklung zu Unfallfürsorgeansprüchen hin (objektiv) als möglich erscheinen lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 2022 - 2 LA 422/18 -, juris Rn. 13; OVG Münster, Urteil vom 30. November 2017 - 1 A 469/15 -, juris Rn. 109), also etwa wenn Beschwerden auftreten, die einem dienstlich veranlassten Ereignis zugeordnet werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 2022 - 2 LA 422/18 -, juris Rn. 13; VGH München, Beschluss vom 12. Januar 2009.

    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Beamte im Zusammenhang mit dem Ereignis eine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 2022 - 2 LA 422/18 -, juris Rn. 13; Günther/Michaelis/Brüser, Das Dienstunfallrecht für Bundes- und Landesbeamte, 2019, Teil G. Rn. 9).

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