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   OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 18/19   

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https://dejure.org/2020,8265
OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 18/19 (https://dejure.org/2020,8265)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.03.2020 - 2 LB 18/19 (https://dejure.org/2020,8265)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. März 2020 - 2 LB 18/19 (https://dejure.org/2020,8265)
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einzelfall; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Verfolgung; Rückkehr; Iran; (exil-)politische Tätigkeit; PDKI

  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 18/19
    Dieser in dem Tatbestandsmerkmal "... aus der begründeten Furcht vor Verfolgung ..." des Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 2011/95/EU (ABl. L 337/9) enthaltene Wahrscheinlichkeitsmaßstab orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ( EGMR ), der bei der Prüfung des Art. 3 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ( EMRK ) auf die tatsächliche Gefahr abstellt ("real risk"); das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 10 C 7.11 -, Juris Rn. 12).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 18/19
    Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgungshandlungen entkräften (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, Juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 ZB 12.30263

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung (Iran); Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 18/19
    Denn es ist auch dem iranischen Regime bekannt, dass eine große Zahl iranischer Asylbewerber aus wirtschaftlichen oder anderen unpolitischen Gründen versucht, im westlichen Ausland und insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland dauernden Aufenthalt zu finden, und hierzu Asylverfahren betreibt, in deren Verlauf eine oppositionelle Betätigung geltend gemacht und dementsprechend auch ausgeübt wird (vgl. auch Bayerischer VGH , Beschluss vom 9. August 2012 - 14 ZB 12.30263 -, Juris Rn. 5; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. August 2010 - 13 A 829/09.A -, Juris Rn. 5 f., jeweils zu exilpolitischen Aktivitäten).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 18/19
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d. h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, Juris Rn. 19).
  • VGH Hessen, 23.11.2005 - 11 UE 3311/04

    Asyl; Iraner, Tätigkeit in monarchistischer Exilgruppierung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 18/19
    Lediglich im Falle hervorgehobener Funktionäre dürfte danach regelhaft von einer belastbaren Verfolgungsgefahr auszugehen sein (vgl. auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 23. November 2005 - 11 UE 3311/04.A -, Juris Rn. 48).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 18/19
    Dabei entspricht die zunächst zum nationalen Recht entwickelte Rechtsdogmatik zur Frage der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" auch dem neueren europäischen Recht, welches hierfür den Begriff des "real risk" verwendet (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, Juris Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 18/19
    Maßgebend ist im Sinne einer objektiven Gerichtetheit die Zielrichtung, die der Maßnahme unter den jeweiligen Umständen ihrem Charakter nach zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009 - 10 C 52.07 -, Juris Rn. 22, 24).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 18/19
    Zu bewerten ist letztlich, ob aus Sicht eines besonnen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Schutzsuchenden nach Abwägung aller bekannten Umstände eine Rückkehr in das Herkunftsland als unzumutbar erscheint; insoweit geht es also um die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Schutzsuchenden in seinen Heimatstaat (BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - 9 C 14.89 -, Juris Rn. 13).
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 18/19
    Dabei gilt als vorverfolgt, wer seinen Heimatstaat entweder vor eingetretener oder vor unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat (vgl. BVerwG, Urteil 14. Dezember 1993 - 9 C 45.92 -, Juris Rn. 8).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 18/19
    Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, macht es auch aus der Sicht eines besonnen und vernünftig denkenden Menschen bei der Überlegung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z. B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber die Todesstrafe riskiert (BVerwG, Urteil vom 5. November 1991 - 9 C 118.90 - , Juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2010 - 13 A 829/09

    Asylrechtliche bzw. abschiebungsrechtliche Relevanz einer exilpolitischen

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