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   OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 20/19   

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OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 20/19 (https://dejure.org/2020,8266)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.03.2020 - 2 LB 20/19 (https://dejure.org/2020,8266)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. März 2020 - 2 LB 20/19 (https://dejure.org/2020,8266)
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  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 LA 67/16

    Berufungszulassungsverfahren; Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 20/19
    Hierbei kommt es entscheidend auf die Glaubhaftigkeit der Schilderung und die Glaubwürdigkeit der Person des Asylbewerbers an, die das Gericht selbst im Rahmen einer persönlichen Anhörung des Asylbewerbers zu überprüfen und tatrichterlich zu würdigen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 -, Juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 29. September 2017 - 2 LA 67/16 -, Juris Rn. 11).

    Denn es ist ureigene Aufgabe des Gerichts, die Ernsthaftigkeit eines vom Asylbewerber behaupteten Glaubenswechsels zu würdigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 -, Juris LS und Rn 9; Senatsbeschluss vom 29. September 2017, a.a.O.).

    Die iranischen Behörden schätzen die Nachfluchtaktivitäten iranischer Asylbewerber realistisch ein und ziehen aus diesen Umständen ohne Hinzutreten weiterer Umstände keinen Rückschluss auf die religiöse Gesinnung des Asylbewerbers (vgl. Senatsbeschluss vom 29. September 2017 - a.a.O. -, Juris Rn. 14 m.w.N.).

    Die Einschätzung einer Dritten, auch wenn diese Pastorin der aktuellen Kirchengemeinde des Asylbewerbers ist, kann die allein vom Gericht zu beurteilende Ernsthaftigkeit einer vom Asylbewerber behaupteten Konversion nicht ersetzen (Senatsbeschluss vom 29. September 2017 - a.a.O. -, Juris Rn. 12).

  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 20/19
    Denn es ist ureigene Aufgabe des Gerichts, die Ernsthaftigkeit eines vom Asylbewerber behaupteten Glaubenswechsels zu würdigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 -, Juris LS und Rn 9; Senatsbeschluss vom 29. September 2017, a.a.O.).

    Der unter dem Druck der Verfolgungsgefahr erzwungene Verzicht auf die Glaubensbetätigung führt jedoch nur dann zu einer hinreichend schweren Verletzung der Religionsfreiheit, wenn die Befolgung einer bestimmten gefahrträchtigen religiösen Praxis in der Öffentlichkeit zur Wahrung der religiösen Identität des Asylbewerbers besonders wichtig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, Juris Rn. 29; Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 -, Juris Rn. 11).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 20/19
    Bereits der unter dem Druck der Verfolgungsgefahr erzwungene Verzicht auf die Glaubensbetätigung kann die Qualität einer Verfolgung erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, Juris Rn. 26).

    Der unter dem Druck der Verfolgungsgefahr erzwungene Verzicht auf die Glaubensbetätigung führt jedoch nur dann zu einer hinreichend schweren Verletzung der Religionsfreiheit, wenn die Befolgung einer bestimmten gefahrträchtigen religiösen Praxis in der Öffentlichkeit zur Wahrung der religiösen Identität des Asylbewerbers besonders wichtig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, Juris Rn. 29; Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 -, Juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 25.02.2019 - 14 B 17.31462

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Verfolgungsschicksal nicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 20/19
    Es gibt keine Erkenntnisse dahingehend, dass allein der bloß formale Glaubenswechsel zum christlichen Glauben mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in den Iran eine asylrechtlich relevante Verfolgung drohen könnte (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Länderreport 10 - Iran -, Situation der Christen vom 1. März 2019, Seite 9 ff.; so auch Bayerischer VGH , Urteil vom 25. Februar 2019 - 14 B 17.31462 -, Juris Rn. 25; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. April 2014 - A 3 S 269/14 -, Juris Rn. 6; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2013 - 5 A 1062/12.A -, Juris Rn. 8 ff.).

    Denn der Kläger schildert insoweit keinen neuen, das Vorfluchtvorbringen überlagernden Strang zu einem identitätsprägenden inneren Einstellungswandel (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. Februar 2019 - 14 B 17.31462 -, Juris Rn. 57; so wohl auch BVerwG, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 1 B 42/19 -, Juris Rn. 4-5).

  • BVerwG, 15.08.2003 - 1 B 107.03

    Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts; Verletzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 20/19
    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (stRspr. vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1983 - 9 C 68.81 -, Juris Rn. 5; Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, Juris, Rn. 8; Beschluss vom 15. August 2003 - 1 B 107.03 -, Juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2014 - A 3 S 269/14

    Anforderungen an die Asylrechtsgewährung für Konvertiten zum christlichen Glauben

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 20/19
    Es gibt keine Erkenntnisse dahingehend, dass allein der bloß formale Glaubenswechsel zum christlichen Glauben mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in den Iran eine asylrechtlich relevante Verfolgung drohen könnte (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Länderreport 10 - Iran -, Situation der Christen vom 1. März 2019, Seite 9 ff.; so auch Bayerischer VGH , Urteil vom 25. Februar 2019 - 14 B 17.31462 -, Juris Rn. 25; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. April 2014 - A 3 S 269/14 -, Juris Rn. 6; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2013 - 5 A 1062/12.A -, Juris Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 20/19
    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (stRspr. vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1983 - 9 C 68.81 -, Juris Rn. 5; Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, Juris, Rn. 8; Beschluss vom 15. August 2003 - 1 B 107.03 -, Juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2013 - 5 A 1062/12

    Hinwendung zum christlichen Glauben als Verfolgungsgrund

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 20/19
    Es gibt keine Erkenntnisse dahingehend, dass allein der bloß formale Glaubenswechsel zum christlichen Glauben mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in den Iran eine asylrechtlich relevante Verfolgung drohen könnte (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Länderreport 10 - Iran -, Situation der Christen vom 1. März 2019, Seite 9 ff.; so auch Bayerischer VGH , Urteil vom 25. Februar 2019 - 14 B 17.31462 -, Juris Rn. 25; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. April 2014 - A 3 S 269/14 -, Juris Rn. 6; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2013 - 5 A 1062/12.A -, Juris Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 20/19
    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (stRspr. vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1983 - 9 C 68.81 -, Juris Rn. 5; Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, Juris, Rn. 8; Beschluss vom 15. August 2003 - 1 B 107.03 -, Juris Rn. 5).
  • BVerwG, 21.05.2019 - 1 B 42.19

    Prüfung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör; Vorliegen eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2020 - 2 LB 20/19
    Denn der Kläger schildert insoweit keinen neuen, das Vorfluchtvorbringen überlagernden Strang zu einem identitätsprägenden inneren Einstellungswandel (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. Februar 2019 - 14 B 17.31462 -, Juris Rn. 57; so wohl auch BVerwG, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 1 B 42/19 -, Juris Rn. 4-5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2019 - 6 A 3923/19

    Nachweis strafrechtlicher Konsequenzen der Taufe eines iranischen

  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss;

  • VGH Bayern, 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207

    Iran, formal getaufter Christ, keine innere Glaubensüberzeugung, Verfolgung,

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