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   OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 9/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 9/20 (https://dejure.org/2020,12684)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.05.2020 - 1 MB 9/20 (https://dejure.org/2020,12684)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 1 MB 9/20 (https://dejure.org/2020,12684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein genereller Gebietserhaltungsanspruch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 9/20
    Diese Vorgehensweise sei mit Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans gleichzusetzen und müsse unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 09.08.2018 (- 4 C 7.17 -, sog. Wannsee-Entscheidung) daher auch im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zu einem Drittschutz führen.

    Hierzu überträgt der Antragsteller die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der sog. "Wannsee-Entscheidung" (Urteil vom 09.08.2018 - 4 C 7.17 -, juris) auf den Fall des unbeplanten Innenbereichs und liest aus einer - positiven wie negativen - Genehmigungspraxis der Antragsgegnerin hinsichtlich jener Faktoren eine Konzeption ab, wonach diese Faktoren in ein wechselseitiges, die Eigentümer des betreffenden Gebiets zu einer rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbindenden Austauschverhältnis gestellt worden seien, sodass ihnen nach ihrem objektiven Gehalt Schutzfunktion der an dem Austauschverhältnis beteiligten Grundstückseigentümer zukomme.

    Aus dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.08.2018 (- 4 C 7.17 -) lässt sich zugunsten des Antragstellers nichts herleiten.

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2020 - 1 ME 154/19

    Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahme; Rücksichtnahmegebot; Stellplatz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 9/20
    Es gibt keinen von konkreten Beeinträchtigungen unabhängigen Anspruch auf Einhaltung eines aus der Umgebungsbebauung abgeleiteten Maßes der baulichen Nutzung entsprechend dem hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung auch für nach § 34 Abs. 2 BauGB zu beurteilende Gebiete anerkannten Gebietserhaltungsanspruch (Nds. OVG, Beschluss vom 09.03.2020 - 1 ME 154/19 -, juris [Rn. 8]).

    Keineswegs aber hat das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung einen aus Bundesrecht abgeleiteten - generellen - Gebietserhaltungsanspruch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung anerkannt; es leitet den Drittschutz von Maßfestsetzungen in einem Bebauungsplan vielmehr von einer entsprechenden Zwecksetzung der Gemeinde ab, die im unbeplanten Innenbereich - wie er hier in Rede steht - naturgemäß fehlt (Nds. OVG, Beschluss vom 09.03.2020 - 1 ME 154/19 -, a.a.O. [Rn. 8]).

  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 16.73

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Begriff des Bebauungszusammenhanges;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 9/20
    Dazu kann entgegen der Annahme der Beschwerde sehr wohl auch die Bebauung eines angrenzenden (qualifiziert) beplanten Gebiets gehören (BVerwG, Beschluss vom 24.11.2009 - 4 B 1.09 -, juris [Rn. 5] und Urteil vom 31.10.1975 - IV C 16.73 -, juris [Rn. 15]).
  • BVerwG, 24.11.2009 - 4 B 1.09

    Berücksichtigung der horizontalen und auch vertikalen topographischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 9/20
    Dazu kann entgegen der Annahme der Beschwerde sehr wohl auch die Bebauung eines angrenzenden (qualifiziert) beplanten Gebiets gehören (BVerwG, Beschluss vom 24.11.2009 - 4 B 1.09 -, juris [Rn. 5] und Urteil vom 31.10.1975 - IV C 16.73 -, juris [Rn. 15]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2020 - 2 B 1322/19

    Gebot der Rücksichtnahme und Nachbarschutz bei Erteilung einer Baugenehmigung zur

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 9/20
    Bereits bei "jüngeren" Bauleitplänen aus der Zeit nach 1960 bzw. gar unter Geltung des Baugesetzbuches dürfte die genannte Rechtsprechung schwerlich Anwendung finden (vgl. a. OVG NRW, Beschluss vom 15.04.2020 - 2 B 1322/19 -, juris [Rn. 25]).
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 9/20
    Maßstabsbildend in diesem Sinne ist die Umgebung, soweit sich die Ausführung eines Vorhabens auf sie auswirken kann und insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (BVerwG, Beschluss vom 13..2014 - 4 B 38/13 -, juris [Rn. 7] m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.07.2020 - 15 CS 20.1332

    Wannsee-Rechtsprechung, Nachbarschutz und Art der baulichen Nutzung

    Ob dies der Fall ist, ist durch Auslegung des Schutzzwecks der jeweiligen Festsetzung im konkreten Einzelfall zu ermitteln, wobei sich ein entsprechender Wille unmittelbar aus dem Bebauungsplan selbst (etwa kraft ausdrücklicher Regelung von Drittschutz), aus seiner Begründung, aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung oder aus einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs ergeben kann (zusammenfassend BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 16 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 19.9.1986 - 4 C 8.84 - NVwZ 1987, 409 = juris Rn. 11; B.v. 19.10.1995 - 4 B 215.95 - NVwZ 1996, 888 = juris Rn. 3; B.v. 13.12.2016 - 4 B 29.16 - juris Rn. 5; U.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - BVerwGE 162, 363 = juris Rn. 14; B.v. 11.6.2019 - 4 B 5.19 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 21.5.2019 - 1 CS 19.474 - juris Rn. 4; B.v. 7.10.2019 a.a.O. juris Rn. 17; B.v. 5.8.2019 a.a.O. juris Rn. 5 ff.; VGH BW, B.v. 12.2.2019 - 5 S. 2487 - BauR 2019, 1127 = juris Rn. 32; OVG SH, B.v. 12.5.2020 - 1 MB 9/20 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 27.3.2020 - 10 A 1973/19 - juris Rn. 7 ff.).

    Insbesondere bei neueren Bebauungsplänen, die unter der Geltung des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, erscheint es - was im Rahmen der vorliegenden (Eil-) Beschwerdeentscheidung nicht abschließend entschieden werden muss - unter dem Gesichtspunkt der verfassungsrechtlichen Funktionenverteilung zwischen Gerichten als Funktionsträger rechtsprechender Gewalt einerseits und kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften andererseits (vgl. Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 2, Art. 92, Art. 97 Abs. 1 GG) jedenfalls nicht unproblematisch, einer bauleitplanerischen Festsetzung im Wege richterrechtlicher "Korrektur" unter Berufung auf die "WannseeRechtsprechung" des Bundesverwaltungsgerichts eine vom Plangeber nicht positiv gewollte Drittschutzwirkung zu unterstellen (vgl. auch OVG SH, B.v. 12.5.2020 - 1 MB 9/20 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 15.4.2020 - 2 B 1322/19 - juris Rn. 25; VG Schleswig, B.v. 20.5.2020 - 2 B 21/20 - juris Rn. 10; weitergehend wohl HambOVG, B.v. 25.6.2019 - 2 Bs 100/19 - NVwZ 2019, 1365 = juris Rn. 28 ff.).

  • VG Schleswig, 14.12.2020 - 2 B 57/20

    Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern mit geringer Grundflächenzahl, nicht entspricht, erkennt die Kammer in ständiger Rechtsprechung nicht an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012, - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014, - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014,  - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017, - 2 B 25/17; so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 - OVG Schleswig, Beschl. v. 21.07.2015, - 1 MB 16/15 - Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 -).

    Bei diesen Kriterien handelt es sich aber nach allgemeiner Auffassung der Verwaltungsgerichte um solche, die nur im überplanten Gebiet und auch nur dann bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 - Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 -).

    Bei Abweichungen vom "einfügsamen" Maß der Nutzung, wie dies von den Antragstellern gerügt wird, bietet - allein - das drittschützende Rücksichtnahmegebot ausreichenden Schutz (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 - Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 LB 17/17

    Auswirkung der Festsetzung von Baugrenzen auf Grundstücke ohne eine solche

    Als insoweit maßstabsbildend sieht der Senat in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Umgebung an, soweit sich die Ausführung eines Vorhabens auf sie auswirken kann und insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstückes prägt oder beeinflusst (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 MB 9/20 -, Rn. 8, juris; Beschluss vom 28. Juli 2020 - 1 MB 11/20 - n. v.; BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 4 B 38.13 -, Rn. 7, juris m. w. N.).
  • VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 41/22

    Bauvorbescheid (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Häusern mit geringer Größe, nicht entspricht, erkennen weder die Kammer noch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 21.07.2015 - 1 MB 16/15 - s. a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 -).

    Bei diesen Kriterien handelt es sich aber nach allgemeiner Auffassung der Verwaltungsgerichte um solche, die nur im überplanten Gebiet und auch nur dann bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -).

  • VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Häusern mit geringer Größe, nicht entspricht, erkennen weder die Kammer noch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 21.07.2015 - 1 MB 16/15 - s. a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 -).

    Bei diesen Kriterien handelt es sich aber nach allgemeiner Auffassung der Verwaltungsgerichte um solche, die nur im überplanten Gebiet und auch nur dann bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -).

  • VG Schleswig, 23.06.2022 - 2 B 26/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Häusern mit geringer Größe, nicht entspricht, erkennen weder die Kammer noch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 21.07.2015 - 1 MB 16/15 - s. a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 -).

    Bei diesen Kriterien handelt es sich aber nach allgemeiner Auffassung der Verwaltungsgerichte um solche, die nur im überplanten Gebiet und auch nur dann bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -).

  • VG Schleswig, 01.09.2021 - 2 B 41/21

    Baugenehmigung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Häusern mit geringer Grundflächenzahl, nicht entspricht, erkennen weder die Kammer noch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 21.07.2015 - 1 MB 16/15 - s. a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014, - 1 ME 47/14 -).

    Bei diesen Kriterien handelt es sich aber nach allgemeiner Auffassung der Verwaltungsgerichte um solche, die nur im überplanten Gebiet und auch nur dann bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -).

  • VG Schleswig, 10.06.2022 - 2 B 18/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

    Bei den Kriterien des Maßes und der überbaubaren Grundstücksfläche handelt es sich jedoch nach allgemeiner Auffassung der Verwaltungsgerichte um solche, die nur im überplanten Gebiet und auch dann nur bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 25.10.2012, - 1 MB 38/12, Rn. 8 ff. -, juris sowie Beschluss vom 12.05.2020, - 1 MB 9/20 -, Rn 7, juris, jeweils m.w.N.).

    Zum Schutz der Nachbarn ist vielmehr das Rücksichtnahmegebot ausreichend, das eine Abwägung der nachbarlichen Interessen ermöglicht und den Nachbarn vor unzumutbaren Beeinträchtigungen schützt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 12.05.2020, - 1 MB 9/20 -, Rn 6 f., juris).

  • VG Schleswig, 10.06.2022 - 2 B 22/22

    Baugenehmigung (Nachbarklage)

    (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 12.05.2020, - 1 MB 9/20 -, Rn 6, juris; Beschluss vom 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -, juris).

    Zum Schutz der Nachbarn ist vielmehr das Rücksichtnahmegebot ausreichend, das eine Abwägung der nachbarlichen Interessen ermöglicht und den Nachbarn vor unzumutbaren Beeinträchtigungen schützt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 12.05.2020, - 1 MB 9/20 -, Rn 6 f., juris).

  • VG Schleswig, 02.06.2022 - 2 B 15/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

    Traufhöhe, Grundfläche und Anzahl der Geschosse - nicht in die nähere Umgebung einfüge, so handelt es sich bei diesen Kriterien nach allgemeiner Auffassung der Verwaltungsgerichte um solche, die nur im überplanten Gebiet und auch dann nur bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 12.05.2020, - 1 MB 9/20 -, Rn 6, juris; Beschluss vom 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -, juris).

    Zum Schutz der Nachbarn ist vielmehr das Rücksichtnahmegebot ausreichend, das eine Abwägung der nachbarlichen Interessen ermöglicht und den Nachbarn vor unzumutbaren Beeinträchtigungen schützt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 12.05.2020, - 1 MB 9/20 -, Rn 6 f., juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2021 - 10 B 1891/20
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 10 S 69.20

    Beschwerde; Baugenehmigung; Befreiung GFZ; Nachbarwiderspruch; Eckbebauung im

  • VG Schleswig, 20.05.2020 - 2 B 21/20

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

  • VG Schleswig, 04.01.2022 - 2 B 53/21

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eines Nachbarn gegen Baugenehmigung in

  • VG Düsseldorf, 29.04.2021 - 28 K 2728/19

    Wannsee-Entscheidung, Gebietscharakter, Anlage für soziale Zwecke, Gebot der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2021 - 10 A 1328/20
  • VG Schleswig, 02.01.2024 - 2 B 21/23

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

  • VG Schleswig, 21.07.2020 - 2 B 24/20

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)- Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2023 - 10 A 1523/22

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses

  • VG Schleswig, 21.10.2021 - 2 B 49/21

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Schleswig, 16.06.2021 - 2 B 26/21

    Baugenehmigung (Nachbarklage) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung -

  • VG Schleswig, 05.10.2020 - 8 B 14/20

    Baugenehmigung (Nachbarklage) - Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

  • VG Schleswig, 08.07.2020 - 2 B 28/20

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Schleswig, 23.06.2022 - 8 B 31/22
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