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   OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2021 - 3 MB 10/19   

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https://dejure.org/2021,13285
OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2021 - 3 MB 10/19 (https://dejure.org/2021,13285)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.05.2021 - 3 MB 10/19 (https://dejure.org/2021,13285)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 3 MB 10/19 (https://dejure.org/2021,13285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde; Betriebserlaubnis; Einrichtung; Kinder und Jugendliche; präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt; Träger; Untersagung; Verfügung; Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Teilbetriebsuntersagung ...

  • rechtsportal.de

    Untersagungsverfügung für Mutter-Kind-EInrichtung wegen Zweifel an Zuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Untersagung des Betriebs einer Betreuungseinrichtung ohne Erlaubnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2007 - 12 A 4697/06

    Anfechtungsklage gegen belastende Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2021 - 3 MB 10/19
    Eine Betriebserlaubnis konkretisiert in trägerschaftlicher, räumlicher, organisatorischer, konzeptioneller und personeller Hinsicht, was im Einzelnen von dem generellen Verbot des Betriebs einer Einrichtung ausgenommen und damit erlaubt ist (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 27.11.2007 - 12 A 4697/06 -, juris Rn. 54 bis 56; Mann , a.a.O., § 45 Rn. 11; Busse , in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 45 SGB VIII , Rn. 68).

    Andernfalls könnten auf diese Art zu Lasten der betreuten Kinder bis zu einer Intervention des Landesjugendamtes vollendete Tatsachen geschaffen, der gesetzliche Erlaubnisvorbehalt konterkariert und seine der Gefahrenabwehr dienende Präventivfunktion unterlaufen werden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 27.11.2007 - 12 A 4697/06 -, juris Rn. 58).

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2021 - 3 MB 10/19
    Bei der Ermittlung dieses objektiven Erklärungswertes sind alle dem Empfänger bekannten oder erkennbaren Umstände heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2021 - 3 MB 10/19
    Maßgebend ist vielmehr der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.03.2013 - 5 C 16.12 -, juris Rn. 10; Urt. v. 21.06.2006 - 6 C 19.06 -, juris Rn. 52).
  • BVerwG, 19.03.2013 - 5 C 16.12

    Aufklärungspflicht, kostenbeitragsrechtliche -; Bestimmtheitsgebot,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2021 - 3 MB 10/19
    Maßgebend ist vielmehr der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.03.2013 - 5 C 16.12 -, juris Rn. 10; Urt. v. 21.06.2006 - 6 C 19.06 -, juris Rn. 52).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2021 - 3 MB 10/19
    Eine ordnungsgemäße Anhörung setzt voraus, dass die beabsichtigte behördliche Maßnahme konkretisiert wird, da ansonsten der mit der Anhörung verfolgte Zweck ins Leere geht, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2021 - 3 MB 10/19
    Für die Frage, ob und inwieweit der Bund von seiner Zuständigkeit Gebrauch gemacht hat, ist in erster Linie auf das Bundesgesetz selbst, sodann auf den hinter dem Gesetz stehenden Regelungszweck, ferner auf die Gesetzgebungsgeschichte und die Gesetzesmaterialien abzustellen (BVerfG, Urt. v. 10.02.2004 - 2 BvR 834/02 u.a. -, juris Rn. 143).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2021 - 3 MB 10/19
    In jedem Fall setzt die Sperrwirkung für die Länder voraus, dass der Gebrauch der Kompetenz durch den Bund hinreichend erkennbar ist (BVerfG, Urt. v. 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96 u.a. -, juris Rn. 161).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2019 - 10 LC 13/18

    Ausweitung; Berechnung; Betreuungszeit; Betrieb; Finanzhilfe; Ganztagsgruppe;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2021 - 3 MB 10/19
    Die Beantwortung dieser Frage richtet sich danach, ob die Abweichungen des tatsächlichen Betriebes von dem rechtlich erlaubten Betrieb unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der Erlaubnispflicht nach § 45 SGB VIII (Gewährleistung des Kindeswohls) so gravierend sind, dass der geänderte Betrieb gegenüber dem erlaubten Betrieb als "aliud" anzusehen ist, so dass sich die Frage der Erlaubnispflicht von neuem stellt (OVG Münster, a.a.O., juris Rn. 69; OVG Lüneburg, Urt. v. 03.09.2019 - 10 LC 13/18 -, juris Rn. 34; Mann , a.a.O., § 45 Rn. 11; Mörsberger , in, Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl. 2015, § 45 Rn. 103, der darauf verweist, dass das Erfordernis einer neuen Erlaubnis sich insbesondere ergeben könne, wenn die Änderungen in gravierender Weise Zweck und Konzeption einer Einrichtung betreffen).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2021 - 3 MB 10/19
    Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. Beschl. d. Senats v. 02.04.2020 - 3 MB 8/20 -, juris Rn. 24).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2021 - 2 M 60/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Bescheid über die Änderung und den Betrieb

    Maßgebend ist vielmehr der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2013 - 5 C 16.12 - juris Rn. 10; OVG SH, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 3 MB 10/19 - juris Rn. 102).
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