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   OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2004 - 1 KN 24/03   

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https://dejure.org/2004,27745
OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2004 - 1 KN 24/03 (https://dejure.org/2004,27745)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.08.2004 - 1 KN 24/03 (https://dejure.org/2004,27745)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. August 2004 - 1 KN 24/03 (https://dejure.org/2004,27745)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung von Jagdzeiten für Hermeline in der Landesverordnung für jagdbare Tierarten und Jagdzeiten (LVJagdzeiten) vom 01. Juli 2002; Aufhebung der Bundesjagdzeiten unter dem Gesichtspunkt der Störung des biologischen Gleichgewichts; Aufhebung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Jagd - Hermeline

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.09.1998 - 4 VR 11.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Recht der Fernstraßen - Klagebefugnis gegen Vorhaben im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2004 - 1 KN 24/03
    Dem steht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum grundsätzlichen Fehlen der Klagebefugnis eines Jagdpächters gegen einen Straßenplanfeststellungsbeschluss nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 04. März 1983 - 4 C 74.80 -, NVwZ 1983, 672, und Beschl. v. 18. September 1998 - 4 VR 11.98 -, Buchholz 407.4 § 17 Nr. 141).
  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80

    Klagebefugnis eines Jagdmitpächters im Bereich des Straßenbaurechts - Abgrenzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2004 - 1 KN 24/03
    Dem steht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum grundsätzlichen Fehlen der Klagebefugnis eines Jagdpächters gegen einen Straßenplanfeststellungsbeschluss nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 04. März 1983 - 4 C 74.80 -, NVwZ 1983, 672, und Beschl. v. 18. September 1998 - 4 VR 11.98 -, Buchholz 407.4 § 17 Nr. 141).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 11/15

    Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein

    Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).

    Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).

    Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 2/15

    Landesjagdverordnung über das Jagdeinschränkungen; Rotwildkälber,

    Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).

    Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07

    Antragsbefugnis eines Plannachbarn i.R.e. Normenkontrollverfahrens gegen die

    Das Jagdrecht des Eigenjagdbesitzers begründet zwar unter dem Gesichtspunkt von Art. 14 Abs. 1 GG wehrfähige Rechte (VG Saarland, Urt. v. 30.7.2008 - 5 K 6/08 -, juris) und kann daher als abwägungserheblicher Belang im Rahmen einer Normenkontrolle grundsätzlich zur Antragsbefugnis führen (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 12.8.2004 - 1 KN 24/03 -, NuR 2005, 267).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 14/15

    Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein

    Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig, Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).

    Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 8/15

    Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein

    Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).

    Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 13/15

    Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein

    Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).

    Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 9/15

    Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein

    Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).

    Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 4/15

    Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein

    Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).

    Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 3/15

    Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein

    Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).

    Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 12/15

    Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein

    Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).

    Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 6/15

    Wirksamkeit der Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 10/15

    Landesjagdverordnung über das Jagdverbot der Elster

  • VG Berlin, 27.03.2008 - 1 A 193.07

    Landes-Jagdzeitenverordnung von 2007 teilweise nichtig

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 5/15

    Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein

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