Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2004 - 1 KN 24/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Aufhebung von Jagdzeiten für Hermeline in der Landesverordnung für jagdbare Tierarten und Jagdzeiten (LVJagdzeiten) vom 01. Juli 2002; Aufhebung der Bundesjagdzeiten unter dem Gesichtspunkt der Störung des biologischen Gleichgewichts; Aufhebung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Jagd - Hermeline
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.09.1998 - 4 VR 11.98
Verwaltungsprozeßrecht - Recht der Fernstraßen - Klagebefugnis gegen Vorhaben im …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2004 - 1 KN 24/03
Dem steht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum grundsätzlichen Fehlen der Klagebefugnis eines Jagdpächters gegen einen Straßenplanfeststellungsbeschluss nicht entgegen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 04. März 1983 - 4 C 74.80 -, NVwZ 1983, 672, und Beschl. v. 18. September 1998 - 4 VR 11.98 -, Buchholz 407.4 § 17 Nr. 141). - BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80
Klagebefugnis eines Jagdmitpächters im Bereich des Straßenbaurechts - Abgrenzung …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2004 - 1 KN 24/03
Dem steht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum grundsätzlichen Fehlen der Klagebefugnis eines Jagdpächters gegen einen Straßenplanfeststellungsbeschluss nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 04. März 1983 - 4 C 74.80 -, NVwZ 1983, 672, und Beschl. v. 18. September 1998 - 4 VR 11.98 -, Buchholz 407.4 § 17 Nr. 141).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 11/15
Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein
Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).
Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 2/15
Landesjagdverordnung über das Jagdeinschränkungen; Rotwildkälber, …
Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.
- OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07
Antragsbefugnis eines Plannachbarn i.R.e. Normenkontrollverfahrens gegen die …
Das Jagdrecht des Eigenjagdbesitzers begründet zwar unter dem Gesichtspunkt von Art. 14 Abs. 1 GG wehrfähige Rechte (…VG Saarland, Urt. v. 30.7.2008 - 5 K 6/08 -, juris) und kann daher als abwägungserheblicher Belang im Rahmen einer Normenkontrolle grundsätzlich zur Antragsbefugnis führen (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 12.8.2004 - 1 KN 24/03 -, NuR 2005, 267).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 14/15
Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein
Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig, Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 8/15
Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein
Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 13/15
Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein
Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 9/15
Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein
Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 4/15
Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein
Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 3/15
Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein
Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 12/15
Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein
Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 6/15
Wirksamkeit der Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 10/15
Landesjagdverordnung über das Jagdverbot der Elster
- VG Berlin, 27.03.2008 - 1 A 193.07
Landes-Jagdzeitenverordnung von 2007 teilweise nichtig
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 5/15
Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein