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   OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2011 - 2 LB 17/10   

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https://dejure.org/2011,28143
OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2011 - 2 LB 17/10 (https://dejure.org/2011,28143)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.01.2011 - 2 LB 17/10 (https://dejure.org/2011,28143)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 2 LB 17/10 (https://dejure.org/2011,28143)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; Grundsatz von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2011 - 2 LB 17/10
    Dies ist für Kindertageseinrichtungen, für die Kostenbeiträge nach § 90 SGB VIII erhoben werden, durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (BVerwG, Urt. v. 29.01.2009 - 4 C 15.07 -, E 133, 85, 97 f.).

    Auch dann kann die Maßnahme als Folge des geplanten Vorhabens anzusehen sein (BVerwG, Urt. v. 29.01.2009, a.a.O., S. 94).

    Dabei sind alle in einem städtebaulichen Vertrag enthaltenen Verpflichtungen des Grundstückseigentümers im Zusammenhang und damit in ihrer wirtschaftlichen Gesamtwirkung zu würdigen (BVerwG, Urt. v. 29.01.2009, a.a.O., S. 97).

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2011 - 2 LB 17/10
    Der herkömmliche Anwendungsbereich des Folgelastenvertrages ist auf Aufwendungen begrenzt, die der Gemeinde jenseits der beitragsfähigen Erschließung als Folge neuer Ansiedlungen entstehen (BVerwG, Urt. v. 06.07.1973 - IV C 22.72 -, E 42, 331, 336 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2002 - 2 L 246/01

    Erschließungsbeitragsrecht: Vorfinanzierungsvertrag ein Erschließungsvertrag,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2011 - 2 LB 17/10
    Die Übernahme der Kosten der Leitungsverlegung im Erschließungsgebiet durch den Erschließungsunternehmer führt nicht dazu, dass für die Herstellung der abzurechnenden Einrichtung kein Aufwand entstanden ist und demzufolge für die Grundstücke des Vertragsgebietes Anschlussbeiträge nicht entstehen (Senatsurt. v. 18.12.2002 - 2 L 246/01 -, NordÖR 2003, 206).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 58/04

    Anspruchsentstehung, Gesetzesänderung, Kindergartenrecht, Kostenausgleich,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2011 - 2 LB 17/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist § 291 Satz 1 BGB im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar, wenn das einschlägige Fachgesetz keine gegenteilige Regelung enthält (Senatsurt. v. 05.01.2005 - 2 LB 58/04 -, NordÖR 2005, 280 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2011 - 2 LB 17/10
    Es hat darüber hinaus diesen Vorschriften entnommen, dass die Gemeinden Erschließungskosten nicht durch vertragliche Vereinbarungen mit den Anliegern auf diese abwälzen dürfen, sondern dass sie gehalten sind, die Kosten durch Beiträge aufgrund einer Ortssatzung abzudecken (BVerwG, Urt. v. 27.01.1982 - 8 C 24.81 -, E 64, 361, 363 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Danach gilt nicht das Veranlassungsprinzip, sondern das Solidarprinzip, und jeder Grundstückseigentümer hat sich an den Kosten der Einrichtung nur in dem Umfang zu beteiligen, in dem sein Grundstück Vorteile von der Einrichtung hat (vgl. auch Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2149; vgl. weiter OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13. Januar 2011 - 2 LB 17/10 - VGH Bayern, Urt. v. 23. Juli 2009 - 20 BV 08.1197 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12

    Folgekosten; salvatorische Klausel

    Ein solches Verbot ergibt sich insbesondere nicht aus gesetzlichen Regelungen über spezielle Entgelte, die von Nutzern für die Inanspruchnahme von kommunalen Einrichtungen wie Kindertagesstätten gezahlt werden müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 15.07 -, BVerwGE 133, 85, JURIS-Rdnr. 35; OVG Schleswig, Urt. v. 13.1.2011 - 2 LB 17/10 -, NordÖR 2011, 237, JURIS-Rdnr. 52).
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