Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 13.03.1996 - 4 K 3/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10399
OVG Schleswig-Holstein, 13.03.1996 - 4 K 3/95 (https://dejure.org/1996,10399)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.03.1996 - 4 K 3/95 (https://dejure.org/1996,10399)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. März 1996 - 4 K 3/95 (https://dejure.org/1996,10399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,10399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Landesnaturschutzverband; Beteiligungsrechte; Altruistische Verbandsklage; Umweltverträglichkeitsprüfung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1995 - 4 M 87/94

    Anfechtungsrecht; Naturschutzverband; Verbandsklage; Umweltverträglichkeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.1996 - 4 K 3/95
    Die vom Senat in dessen Entscheidungen vom 09. Februar 1995 - 4 M 87/94 - eingenommene Rechtsauffassung könne nicht aufrecht erhalten bleiben, wenn man Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anh. I.7 der UVP-Richtlinie beachte, wonach für den Bau von Autobahnen und Schnellstraßen in jedem Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen sei, sofern nicht von der Ausnahmeregelung des Art. 2 Abs. 3 Gebrauch gemacht werde.

    Denn die Notwendigkeit einer solchen selbständigen Prüfung besteht nach Überzeugung des Senats nicht (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, S. 8 f.; siehe auch Urt. d. BVerwG v. 18.05.1995 - 4 C 4.94 -, NVwZ 1996/381, 388).

  • EuGH, 09.08.1994 - C-396/92

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. / Freistaat Bayern

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.1996 - 4 K 3/95
    Die Entscheidung des EuGH über die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 22 Abs. 1 UVPG (DVBl. 1994, 1126) führt nicht zur Anwendung des UVPG auf von der Übergangsvorschrift erfaßte Vorhaben.

    Die Notwendigkeit, das UVPG dennoch anzuwenden, ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 09. August 1994 - C-396/92 - (EuGHE 1994 I 3717 = DVBl. 1994, 1126).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.12.1993 - 4 M 129/93
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.1996 - 4 K 3/95
    § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG regelt nicht nur eine Verpflichtung der Behörden, anerkannte Naturschutzverbände zu beteiligen, sondern vermittelt diesen auch ein entsprechendes subjektiv-öffentliches Recht (siehe etwa BVerwG, Urt. v. 22.03.1995 - 11 A 1.95 -, UA S. 9, sowie Beschluß d. Senats v. 30.12.1993 - 4 M 129/93 -, NVwZ 1994/590, 591; a.A. Meßerschmidt, Kommentar zum Bundesnaturschutzrecht, Bd. 1, Stand: September 1995, § 29 BNatSchG RdZiff. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1993 - 23 D 52/92

    Ausdehnung des zeitlichen Geltungsbereiches ; Bau von Schnellstraßen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.1996 - 4 K 3/95
    Die Unvereinbarkeit der Übergangsregelung des § 22 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbs. UVPG mit der UVP-Richtlinie ist aber nach Überzeugung des Senats nicht geeignet, den zeitlichen Geltungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entgegen dem erklärten Willen des nationalen Gesetzgebers auszudehnen (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10.11.1993 - 23 D 52/92 AK -, S. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 16.06.1992 - Bs II 103/91 P -, S. 28).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.1996 - 4 K 3/95
    Denn die Notwendigkeit einer solchen selbständigen Prüfung besteht nach Überzeugung des Senats nicht (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, S. 8 f.; siehe auch Urt. d. BVerwG v. 18.05.1995 - 4 C 4.94 -, NVwZ 1996/381, 388).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 11 A 1.95

    Mitwirkungsrecht der anerkannten Naturschutzverbände - Planfeststellung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.1996 - 4 K 3/95
    § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG regelt nicht nur eine Verpflichtung der Behörden, anerkannte Naturschutzverbände zu beteiligen, sondern vermittelt diesen auch ein entsprechendes subjektiv-öffentliches Recht (siehe etwa BVerwG, Urt. v. 22.03.1995 - 11 A 1.95 -, UA S. 9, sowie Beschluß d. Senats v. 30.12.1993 - 4 M 129/93 -, NVwZ 1994/590, 591; a.A. Meßerschmidt, Kommentar zum Bundesnaturschutzrecht, Bd. 1, Stand: September 1995, § 29 BNatSchG RdZiff. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.12.1994 - 1 C 10893/92

    Planfeststellungsbeschluß; Verwaltungsstreitverfahren; Umweltverträglichkeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.1996 - 4 K 3/95
    Die abweichende Ansicht sowohl des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, der sich insoweit auf den Rechtsgedanken des § 139 BGB stützt (BayVGH, Urt. v. 15.02.1996 - 8 A 94.40116 - u.a., S. 14 f.) und hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 22 Abs. 1 Satz 1 UVPG - wie auch das OVG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 29.12.1994 - 1 C 10893/92 - S. 29 f.) - im wesentlichen auf einen dem Bundesgesetzgeber zu unterstellenden Willen zur richtlinienkonformen Umsetzung europäischen Rechts in nationales Recht abstellt, teilt der Senat nicht; denn eine solche Art der Rechtsanwendung überschritte nach Überzeugung des Senats die Grenzen, die der richterlichen Rechtsfortbildung durch den Gewaltenteilungsgrundsatz gezogen sind und die Gerichte an einer inhaltlichen Änderung gesetzten Rechts - auch in Gestalt der Ausdehnung der zeitlichen Grenzen für dessen Anwendung - gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Gesetzgebers hindern.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 4.94
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.1996 - 4 K 3/95
    Denn die Notwendigkeit einer solchen selbständigen Prüfung besteht nach Überzeugung des Senats nicht (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, S. 8 f.; siehe auch Urt. d. BVerwG v. 18.05.1995 - 4 C 4.94 -, NVwZ 1996/381, 388).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.1996 - 4 K 29/95

    Landesnaturschutzverband; Beteiligtenrechte; Substantiierung;

    Die am 30. Oktober 1995 vor dem Verwaltungsgericht erhobene und durch Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 23. November 1995 an das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht verwiesene Klage begründet der Kläger zunächst mit dem Hinweis auf die rechtlichen Gesichtspunkte, die er auch zum Gegenstand des Streitverfahrens - 4 K 3/95 - gemacht hat, welches den eigentlichen Neubau der B ... (Südumgehung N.), Streckenabschnitt 1, betrifft.

    Ein solcher bloßer Hinweis auf die "Akzessorietät" des Planfeststellungsergänzungsbeschlusses über die Seitenentnahme im Verhältnis zur "Grundmaßnahme" Neubau der B ..."Südumgehung N." aber rechtfertigt und trägt das Klagebegehren hier schon deshalb nicht (mehr), weil die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß für den Neubau der B ... "Südumgehung N." - wie die Abweisung der dagegen erhobenen Klagen (vgl. dazu die Urteile vom heutigen Tage in den Verwaltungsstreitverfahren - 4 K 3/95 -und - 4 K 4/95 -) deutlich macht - nach Überzeugung des Senats ohne Erfolg bleiben muß.

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 4 M 26/96

    Plangenehmigung; Planfeststellungsbeschluß; Planfeststellungsverfahren;

    Soweit der Antragsteller darüber hinaus der Meinung ist, er könne ein subjektives Recht auch aus Art. 6 Abs. 2 der UVP-Richtlinie 85/337 EWG ableiten, hält der Senat an seiner bereits in dem Urteil vom 13. März 1996 - 4 K 3/95 - vertretenen Auffassung fest, daß diese Vorschrift den Anforderungen an eine die Klage- bzw. Antragsbefugnis begründende Norm nicht genügt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht