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   OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2020 - 2 KN 5/19   

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OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2020 - 2 KN 5/19 (https://dejure.org/2020,25675)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.08.2020 - 2 KN 5/19 (https://dejure.org/2020,25675)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. August 2020 - 2 KN 5/19 (https://dejure.org/2020,25675)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 92/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2020 - 2 KN 5/19
    Die Vorgängersatzungen waren mit dem Ergebnis, dass der darin enthaltene Steuermaßstab gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG resultierende Gebot der steuerlichen Belastungsgleichheit verstößt, Gegenstand eines Verfahrens vor dem Senat (Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 LB 92/18 -) und dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 -), in dem sich die Klägerin erfolgreich gegen Vorauszahlungsbescheide für die Jahre 2014 und 2015 gewandt hatte.

    Zu den inhaltsgleichen Bestimmungen der Vorgängersatzung(en) hatte der Senat in seinem Urteil vom 30. Januar 2019 (- 2 LB 92/18 -, Juris Rn. 75 ff.) bereits ausgeführt, dass die Antragsgegnerin nicht berechtigt ist, den erneut in § 4 Abs. 2 der Zweitwohnungssteuersatzung festgelegten Steuermaßstab für die Bemessung der Zweitwohnungssteuer zu verwenden.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Entscheidungsgründe sowohl des - bereits die identischen Beteiligten betreffenden - Urteils des Senats vom 30. Januar 2019 (- 2 LB 92/18 -, Juris Rn. 77 ff.), als auch des diese Entscheidung bestätigenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 2019 (- 9 C 4.19 -, Juris Rn. 15 ff.) verwiesen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2020 - 2 KN 5/19
    Hinsichtlich der in § 4 ZwWStS erfolgten Bestimmung des Steuermaßstabes fehlt es hinsichtlich des in Absatz 2 normierten Primärmaßstabes sowie der in den Absätzen 3 und 4 normierten Sekundärmaßstäbe an der objektiven Teilbarkeit (vgl. bereits Urteil des Senats vom 30. Januar 2019 - a.a.O. -, Juris Rn. 121).

    Denn ohne den in § 4 der Satzung normierten Steuermaßstab verliert sie ihre Kernregelung und stellt damit insgesamt kein inhaltlich sinnvolles, anwendbares Regelungswerk mehr dar, das der Satzungsgeber ohne den nichtigen Teil erlassen hätte (stRspr., vgl. zu diesen Voraussetzungen zuletzt: Senatsurteile vom 15. August 2019 - 2 LB 6/19 -, Juris Rn. 49, vom 30. Januar 2019 - 2 LB 90/18 - Juris Rn. 111 ff. und - a.a.O.- Juris Rn. 122 ff., jeweils m.w.N).

  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19

    Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2020 - 2 KN 5/19
    Die Vorgängersatzungen waren mit dem Ergebnis, dass der darin enthaltene Steuermaßstab gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG resultierende Gebot der steuerlichen Belastungsgleichheit verstößt, Gegenstand eines Verfahrens vor dem Senat (Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 LB 92/18 -) und dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 -), in dem sich die Klägerin erfolgreich gegen Vorauszahlungsbescheide für die Jahre 2014 und 2015 gewandt hatte.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Entscheidungsgründe sowohl des - bereits die identischen Beteiligten betreffenden - Urteils des Senats vom 30. Januar 2019 (- 2 LB 92/18 -, Juris Rn. 77 ff.), als auch des diese Entscheidung bestätigenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 2019 (- 9 C 4.19 -, Juris Rn. 15 ff.) verwiesen.

  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12

    Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2020 - 2 KN 5/19
    Zudem hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Berechnung einer Zweitwohnungsteuer aufgrund einer nach dem Wert im Hauptfeststellungszeitraum 1. Januar 1964 festgesetzten und entsprechend dem Preisindex der Lebenshaltung für Wohnungsmieten gesteigerten Jahresrohmiete gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (vgl. zum Ganzen: Stattgebender Kammerbeschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvR 807/12 -, Juris Rn. 25 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - 2 KN 1/05

    Stellplatzsteuer für Wohnmobile; kommunale Aufwandsteuer; Standplatzmiete;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2020 - 2 KN 5/19
    Derartige Bestimmungen in kommunalen Satzungen sind aufgrund der abdrängenden Sonderzuweisung in § 68 OWiG der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle entzogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2003 - 4 CN 6.03 -, Juris Rn. 27; Beschluss des Senats vom 25. Januar 2006 - 2 KN 1/05 -, Juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2020 - 2 KN 5/19
    Derartige Bestimmungen in kommunalen Satzungen sind aufgrund der abdrängenden Sonderzuweisung in § 68 OWiG der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle entzogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2003 - 4 CN 6.03 -, Juris Rn. 27; Beschluss des Senats vom 25. Januar 2006 - 2 KN 1/05 -, Juris Rn. 3).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10

    Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2020 - 2 KN 5/19
    Dabei ist auf den (objektivierten) mutmaßlichen Willen des Normgebers abzustellen (vgl. zu den in ständiger Rechtsprechung angenommenen Voraussetzungen bei normativen Regelungen: BVerwG, Urteile vom 26. September 2012 - 2 C 74.10 - Juris Rn. 28, und vom 27. März 2011 - 2 C 50.11 - Juris Rn. 11, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 9 B 17.15 - Juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16

    Sofern die Einleitungsformel einer Spielgerätesteuersatzung nicht den

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2020 - 2 KN 5/19
    § 708 Nr. 10 ZPO gilt entsprechend für Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts, in denen es, wie im Normenkontrollverfahren, als letzte Tatsacheninstanz entscheidet (vgl.Urteil des Senats vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 -, Juris Rn. 48 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.07.2015 - 9 B 17.15

    Gebühr; Abwassergebühr; Niederschlagswassergebühr; Schmutzwassergebühr;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2020 - 2 KN 5/19
    Dabei ist auf den (objektivierten) mutmaßlichen Willen des Normgebers abzustellen (vgl. zu den in ständiger Rechtsprechung angenommenen Voraussetzungen bei normativen Regelungen: BVerwG, Urteile vom 26. September 2012 - 2 C 74.10 - Juris Rn. 28, und vom 27. März 2011 - 2 C 50.11 - Juris Rn. 11, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 9 B 17.15 - Juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 2 LB 6/19

    Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Straßenausbau

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2020 - 2 KN 5/19
    Denn ohne den in § 4 der Satzung normierten Steuermaßstab verliert sie ihre Kernregelung und stellt damit insgesamt kein inhaltlich sinnvolles, anwendbares Regelungswerk mehr dar, das der Satzungsgeber ohne den nichtigen Teil erlassen hätte (stRspr., vgl. zu diesen Voraussetzungen zuletzt: Senatsurteile vom 15. August 2019 - 2 LB 6/19 -, Juris Rn. 49, vom 30. Januar 2019 - 2 LB 90/18 - Juris Rn. 111 ff. und - a.a.O.- Juris Rn. 122 ff., jeweils m.w.N).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19

    Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung

    § 708 Nr. 10 ZPO gilt entsprechend für Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts, in denen es, wie im Normenkontrollverfahren, als letzte Tatsacheninstanz entscheidet (vgl. Senatsbeschluss vom 13. August 2020 - 2 KN 5/19 -, juris, Rn. 24; Senatsurteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 -, juris, Rn. 48 m. w. N.).
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