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   OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 6/13   

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OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 6/13 (https://dejure.org/2016,49766)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.10.2016 - 4 LB 6/13 (https://dejure.org/2016,49766)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 4 LB 6/13 (https://dejure.org/2016,49766)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigungsbegehren eines gemeinnützigen Vereins für dessen Tätigkeit zur Notfallrettung und zum Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes; Genehmigungserteilungen für die Notfallrettung an Private; Wahrnehmung des öffentlichen Rettungsdienstes auf der Grundlage ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigungsbegehren eines gemeinnützigen Vereins für dessen Tätigkeit zur Notfallrettung und zum Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes; Genehmigungserteilungen für die Notfallrettung an Private; Wahrnehmung des öffentlichen Rettungsdienstes auf der Grundlage ...

  • rechtsportal.de

    Genehmigungsbegehren eines gemeinnützigen Vereins für dessen Tätigkeit zur Notfallrettung und zum Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes; Genehmigungserteilungen für die Notfallrettung an Private; Wahrnehmung des öffentlichen Rettungsdienstes auf der Grundlage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 13 A 1779/06

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zum qualifizierten Krankentransport mit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 6/13
    Der vom Verwaltungsgericht vorgenommenen relativierenden Gesamtbetrachtung sei nicht beizutreten, weil sie mit der insoweit übertragbaren Rechtsprechung des OVG Münster nicht vereinbar sei (vgl. OVG Münster, Urt. v. 07.03.2007 - 13 A 3700/04 - , Urt. v. 10.06.2008 - 13 A 1779/06 - ).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Erteilung einer Genehmigung nach § 10 Abs. 1 RDG ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 15.04.1988 - Az. 7 C 94.86 -, BVerwGE 79, 208; OVG NRW, Urt. v. 10.06.2008 - 13 A 1779/06 m.w.N. -, vgl. auch BVerwG, Urt. v. 26.10.1995 - 3 C 10.94 - NJW 1996, 1608).

    Diese Auslegung der Funktionsschutzklausel entspricht grundsätzlich dem Verständnis auch der anderen Obergerichte in den Ländern, in denen das sogenannte Trennungsmodell vorgesehen ist (vgl. Münster, Urt. v. 10.06.2008 - 13 A 1779/06 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.02.2003 - 11 LA 323/02 -, juris; OVG Saarlouis, Urt. v. 26.10.1999 - 2 R 12/98 -, juris; OVG Mannheim, Urt. v. 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, juris).

    Wollte man entgegen der hier vertretenen Auffassung entscheidend darauf abstellen, ob die Erteilung einer Genehmigung in einem der beiden Bereiche zu einer Minderung der Gesamterlöse aus beiden Bereichen (Krankentransport und Notfallrettung) führt, wäre es privaten Wettbewerben möglich, ihre Konkurrenzbestrebungen gezielt auf Betriebsbereiche zu richten, in denen ein leistungsstarkes, ertragreiches System der Notfallrettung besteht, in der Absicht, im Wege der Relativierung der negativen Auswirkungen ihrer Beteiligung für den Krankentransport eine Verträglichkeitsprüfung im Ergebnis faktisch zu umgehen (vgl. ausdrücklich zur Abwehr einer unerwünschten "Rosinenpickerei" OVG Münster, Urt. v. 10.06.2008 - 13 A 1779/06 -, juris).

    Zur alten Rechtslage in Nordrhein-Westfalen hat das OVG NRW (Urt. v. 10.06.2008 - 13 A 1779/06 -, DVBl. 2008, 1139) allerdings die Auffassung vertreten, wegen der nach § 6 RettG NRW a.F. zwingend obliegenden Verpflichtung zur Vorhaltung eines bedarfs- und flächengerechten öffentlichen Rettungsdienstes dürften bestehende Bedarfslücken gerade nicht durch private Unternehmer aufgefangen werden.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 4 LB 21/03

    Zulässigkeit der Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 6/13
    Eine behördliche Entscheidung könne daher gerichtlich nur dahingehend überprüft werden, ob der maßgebliche Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt worden sei, die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte erkannt worden seien und der mögliche Verlauf der Entwicklung nicht offensichtlich fehlerhaft eingeschätzt wurde (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 22.10.2003 - 4 LB 21/03 - ).

    Wie eine Verträglichkeitsprüfung i.S.d. § 11 Abs. 3 RDG durchzuführen sei, sei durch die Entscheidung des OVG Schleswig vom 22.10.2003 - 4 LB 21/03 - geklärt, dessen Herangehensweise sich das Verwaltungsgericht auch in der vorliegenden Sache anschließe.

    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 11 Abs. 3 S. 1 RDG, der davon spricht, dass eine entsprechende Beeinträchtigung "zu erwarten" sein muss (OVG Schleswig, Urt. v. 22.10.2003 - 4 LB 21/03 -, NordÖR 2004, 495; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.06.1999 - 11 L 719/98 -, juris unter Verweis auf einen vergleichbaren Gesetzeswortlaut sowie VGH Mannheim, Urt. v. 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110, 111).

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht zunächst im Grundsatz die Rechtsprechung des Senats zur Beurteilung des Vorliegens einer Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses an einem funktionsfähigen öffentlichen Rettungsdienst im Sinne des § 11 Abs. 3 RDG (OVG Schleswig, Urt. v. 22.10.2003 - 4 LB 21/03 -, NordÖR 2004, 495 ff) zum Maßstab seiner Entscheidung gemacht.

    Entgegen der Auffassung des Beklagten lässt sie sich nicht aus der Entscheidung des Senats vom 22.10.2003 (4 LB 21/03 - NordÖR 2004, 495) herleiten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2007 - 13 A 3700/04

    Durchführung des Rettungsgesetzes NRW

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 6/13
    Der vom Verwaltungsgericht vorgenommenen relativierenden Gesamtbetrachtung sei nicht beizutreten, weil sie mit der insoweit übertragbaren Rechtsprechung des OVG Münster nicht vereinbar sei (vgl. OVG Münster, Urt. v. 07.03.2007 - 13 A 3700/04 - , Urt. v. 10.06.2008 - 13 A 1779/06 - ).

    Nach der aktuellen Analyse der F... GmbH vom 04.01.2013 gehe die Auslastung der Rettungsmittel im begutachteten Bereich auf 34, 9 % zurück, was unter Heranziehung der Rechtsprechung des OVG Münster (Urt. v. 07.03.2007 - 13 A 3700/04 -) und des OVG Lüneburg (Beschl. v. 19.06.2000 - 11 M 1026/00 - ) als derart unzureichend einzustufen sei, dass es als Abwägungsgesichtspunkt im Rahmen einer Ermessensentscheidung Berücksichtigung finden könne.

    Nur soweit besondere Umstände vorliegen, sind Auswirkungen auf den jeweils anderen Aufgabenbereich in den Blick zu nehmen, etwa dann, wenn beide Aufgabenbereiche eine rechtlich-medizinische Einheit bilden und faktische Abhängigkeiten bestehen (OVG Münster, Urt. v. 07.03.2007 - 13 A 3700/04 -, DVBl. 2007, 1503, 1505; OVG Münster, Urt. v. 10.06.2008 - 13 A 1779/056 -, juris; ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.06.2000 - 11 M 1026/00 -, Juris).

    Auch dieser Gesichtspunkt, auf den der Beklagte auch noch in der mündlichen Verhandlung hingewiesen hat, ist tragfähiges Indiz für die Unverträglichkeitsprognose Ein weiteres Absinken einer bereits schlechten Auslastung von lediglich ca. 70 % (vgl. OVG NRW, Urt. v. 07.03.2000 - 13 A 3700/04 -, juris) bzw. unter 60 % (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.06.2000 - 11 M 1026/99 -, juris) darf als Kriterium und Indiz für eine Unverträglichkeit herangezogen werden.

  • VG Schleswig, 26.10.2012 - 3 A 16/10

    Genehmigung für Notfallrettung mit Rettungswagen und Krankentransportwagen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 6/13
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 26. Oktober 2012 - 3 A 16/10 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 26.10.2012 - 3 A 16/10 - aufzuheben,.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 26.10.2012 - 3 A 16/10 - aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu bescheiden.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1996 - 10 S 8/96

    Genehmigung von Krankentransporten durch private Anbieter - Gewährleistung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 6/13
    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 11 Abs. 3 S. 1 RDG, der davon spricht, dass eine entsprechende Beeinträchtigung "zu erwarten" sein muss (OVG Schleswig, Urt. v. 22.10.2003 - 4 LB 21/03 -, NordÖR 2004, 495; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.06.1999 - 11 L 719/98 -, juris unter Verweis auf einen vergleichbaren Gesetzeswortlaut sowie VGH Mannheim, Urt. v. 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110, 111).

    Diese Auslegung der Funktionsschutzklausel entspricht grundsätzlich dem Verständnis auch der anderen Obergerichte in den Ländern, in denen das sogenannte Trennungsmodell vorgesehen ist (vgl. Münster, Urt. v. 10.06.2008 - 13 A 1779/06 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.02.2003 - 11 LA 323/02 -, juris; OVG Saarlouis, Urt. v. 26.10.1999 - 2 R 12/98 -, juris; OVG Mannheim, Urt. v. 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2000 - 11 M 1026/00

    Funktionsschutzklausel; Krankentransport; Privatunternehmen; Privatunternehmer;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 6/13
    Nach der aktuellen Analyse der F... GmbH vom 04.01.2013 gehe die Auslastung der Rettungsmittel im begutachteten Bereich auf 34, 9 % zurück, was unter Heranziehung der Rechtsprechung des OVG Münster (Urt. v. 07.03.2007 - 13 A 3700/04 -) und des OVG Lüneburg (Beschl. v. 19.06.2000 - 11 M 1026/00 - ) als derart unzureichend einzustufen sei, dass es als Abwägungsgesichtspunkt im Rahmen einer Ermessensentscheidung Berücksichtigung finden könne.

    Nur soweit besondere Umstände vorliegen, sind Auswirkungen auf den jeweils anderen Aufgabenbereich in den Blick zu nehmen, etwa dann, wenn beide Aufgabenbereiche eine rechtlich-medizinische Einheit bilden und faktische Abhängigkeiten bestehen (OVG Münster, Urt. v. 07.03.2007 - 13 A 3700/04 -, DVBl. 2007, 1503, 1505; OVG Münster, Urt. v. 10.06.2008 - 13 A 1779/056 -, juris; ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.06.2000 - 11 M 1026/00 -, Juris).

  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 6/13
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Erteilung einer Genehmigung nach § 10 Abs. 1 RDG ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 15.04.1988 - Az. 7 C 94.86 -, BVerwGE 79, 208; OVG NRW, Urt. v. 10.06.2008 - 13 A 1779/06 m.w.N. -, vgl. auch BVerwG, Urt. v. 26.10.1995 - 3 C 10.94 - NJW 1996, 1608).

    Grundlage dieser Rechtsprechung ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 1988 zum Personenbeförderungsrecht (Az. 7 C 94.86 -, BVerwGE 79, 208).

  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 30.93

    Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt - §§ 88, 121 VwGO, "Streitgegenstand" läßt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 6/13
    Für einen im Interesse der Bevölkerung unverzichtbaren funktionierenden Rettungsdienst kann nichts anderes gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 20/98 -, Rn. 47, juris unter Absetzung von BVerwG, Urt. v. 3.11.1994 - 3 C 30.93 -, juris -zum Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt).
  • BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98

    Rettungsdienst; Notfallrettung; qualifizierter Krankentransport; Berufsfreiheit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 6/13
    Für einen im Interesse der Bevölkerung unverzichtbaren funktionierenden Rettungsdienst kann nichts anderes gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 20/98 -, Rn. 47, juris unter Absetzung von BVerwG, Urt. v. 3.11.1994 - 3 C 30.93 -, juris -zum Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 6/13
    Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 12. Juni 1990 zum Merkmal der Bedarfsgerechtigkeit von Krankenhäusern ausgeführt, die erforderliche Zielplanung könne sachgerecht nur im Rahmen eines planerischen Gestaltungsfreiraums verwirklicht werden (BVerfGE 82, S. 209, 225).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2016 - 13 A 180/13

    Feststellung über das Nichteingreifen der Funktionsschutzklausel durch das

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 11 L 719/98

    Prognoseentscheidung; Genehmigung eines Krankentransportes; Rettungsdienst;

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 323/02

    Bedarf; Beeinträchtigung; Funktionsfähigkeit; Funktionsschutz; Krankentransport;

  • OVG Saarland, 26.10.1999 - 2 R 12/98

    Betrieb eines Krankentransports; Betriebs einer Notfallrettung; Selbstständige

  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 10.94

    Berufsrecht: Berufsfreiheit und Zulassung zum qualifizierten Krankentransport

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2021 - 13 A 928/19

    Anspruch auf Durchführung von Krankenhaustransporten

    Allein aus dem Verweis der Klägerin auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 2016 - 4 LB 6/13 -, juris, Rn. 56, wonach nach dortigem Landesrecht bei einem Unternehmer, der seinen Betrieb erst noch aufnehmen wolle, die Anforderungen zu den von ihm zu erbringenden Vorleistungen nicht überspannt werden dürften, folgt nichts anderes.
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