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   OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - 3 MB 13/21   

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https://dejure.org/2021,8905
OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - 3 MB 13/21 (https://dejure.org/2021,8905)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.04.2021 - 3 MB 13/21 (https://dejure.org/2021,8905)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. April 2021 - 3 MB 13/21 (https://dejure.org/2021,8905)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Möbelhaus in Bad Segeberg bleibt geschlossen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Möbelhaus in Bad Segeberg bleibt geschlossen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Bestehen eines sachlichen Grunds für die Ungleichbehandlung mit den in der Regelung aufgeführten privilegierten Verkaufsstellen des Einzelhandels i.R.d. Infektionsschutzes; Versorgung mit Gütern der täglichen Lebensführung (hier: Anschaffung von Möbeln)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 15/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Möbelhäusern

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - 3 MB 13/21
    Die Anschaffung von Möbeln gehört nicht zur Versorgung mit Gütern der täglichen Lebensführung; eine Ungleichbehandlung mit dem privilegierten großflächigen Einzelhandel (z. B. Baumärkte, Gartencenter) ist daher aufgrund der jeweils unterschiedlich vorhandenen Bedarfslagen sachlich gerechtfertigt (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschl. v. 30.04.2020 - 3 MR 15/20 -, juris Rn. 41 und Beschl. v. 08.05.2020 - 3 MR 23/20 -, juris Rn. 41).

    Denn diesem Bedürfnis kommt eine besondere Bedeutung zu, weil bislang Theater, Opern, Konzerthäusern und Museen der Zutritt verwehrt ist und das Verbleiben zuhause zum Lesen dem Infektionsschutz dienlich ist" (vgl. Beschl. v. 30.04.2020 - 3 MR 15/20 - juris Rn. 41 und v. 08.05.2020 - 3 MR 23/20 -, juris Rn. 41.).

    Der Senat nimmt insoweit ergänzend Bezug auf seine Ausführungen in dem Beschluss vom 30. April 2020 (3 MR 15/20 -, juris Rn. 40), an denen er festhält:.

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2020 - 3 MR 23/20

    Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 m² während der Corona-Pandemie bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - 3 MB 13/21
    Die Anschaffung von Möbeln gehört nicht zur Versorgung mit Gütern der täglichen Lebensführung; eine Ungleichbehandlung mit dem privilegierten großflächigen Einzelhandel (z. B. Baumärkte, Gartencenter) ist daher aufgrund der jeweils unterschiedlich vorhandenen Bedarfslagen sachlich gerechtfertigt (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschl. v. 30.04.2020 - 3 MR 15/20 -, juris Rn. 41 und Beschl. v. 08.05.2020 - 3 MR 23/20 -, juris Rn. 41).

    Denn diesem Bedürfnis kommt eine besondere Bedeutung zu, weil bislang Theater, Opern, Konzerthäusern und Museen der Zutritt verwehrt ist und das Verbleiben zuhause zum Lesen dem Infektionsschutz dienlich ist" (vgl. Beschl. v. 30.04.2020 - 3 MR 15/20 - juris Rn. 41 und v. 08.05.2020 - 3 MR 23/20 -, juris Rn. 41.).

  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20

    Eilantrag gegen Corona-Eindämmungsmaßnahmen im Falle psychisch erkrankter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - 3 MB 13/21
    In diesem Zusammenhang nimmt der Senat Bezug auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach im Rahmen einer anzustellenden Folgenabwägung zu berücksichtigen ist, dass es nach Einschätzung des Normgebers mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem erneuten, gegebenenfalls exponentiellen Anstieg der Ausbreitungszahlen des Corona-Virus kommen könnte, der schlimmstenfalls zu einer Überlastung des Gesundheitssystems mit entsprechenden gesundheitlichen und auch zum Tod führenden Folgen für eine sehr große Zahl von Personen führen könnte (Ablehnung einstweilige Anordnung vom 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20 -, juris Rn. 10).
  • VG Schleswig, 07.04.2021 - 1 B 41/21

    Möbelhäuser im Kreis Segeberg bleiben geschlossen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - 3 MB 13/21
    unter Abänderung des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 7. April 2021 (1 B 41/21) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen Ziffer 2 der Allgemeinverfügung des Antragsgegners über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Segeberg aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen vom 30. März 2021 anzuordnen,.
  • VGH Bayern, 22.02.2021 - 20 NE 21.395

    Erfolgloser Eilantrag gegen das Verbot von Präsenzunterricht für außerschulische

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - 3 MB 13/21
    Dies gilt in besonderer Weise bei Auftreten neuartiger Gefahrenlagen und Entwicklungen, die ein schnelles gesetzgeberisches Eingreifen erforderlich machen, für die es bisher aber an zuverlässigen Erfahrungen fehlt (vgl. VGH München, Beschl. v. 22.02.2021 - 20 NE 21.395 -, juris Rn. 19f., mit weiteren Nachweisen auf die Rspr. des BVerfG und des BayVerfGH).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - LVG 25/20

    Einstweiliger Rechtsschutz, 8. SARS-CoV-2-EindV

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - 3 MB 13/21
    Für die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassenen Regelungen ist nämlich kennzeichnend, dass diese typischerweise auf eine kurze Geltungsdauer angelegt sind mit der Folge, dass die jeweilige Bestimmung zum Zeitpunkt ihrer gerichtlichen Überprüfung, etwa in einem Beschwerdeverfahren, infolge Zeitablaufs ihrer Geltungsdauer bereits keine Rechtswirkungen mehr zu entfalten vermag (vgl. hierzu auch Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, juris Rn. 34 mwN).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Spielhallen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - 3 MB 13/21
    Hinzu kommt die mit dem Möbelkauf in der Regel einhergehende relativ lange Verweildauer im Geschäft (vgl. zu erhöhter Infektionsgefahr bei langer Verweildauer und zur Gefahr der Unterschreitung des Mindestabstands: Beschl. des Senats v. 29.04.2020 - 3 MR 10/20 -); denn es gilt, das große Sortiment zu sichten, bevor eine größere Investition getätigt wird.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 3/21

    Corona-Lockdown - TEDi-Filialen bleiben geschlossen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - 3 MB 13/21
    Der Senat nimmt Bezug auf seine Ausführungen in dem Beschluss vom 22. Januar 2021 (3 MR 3/21 -, juris Rn. 37ff.), die hier entsprechend gelten:.
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2021 - 13 MN 63/21

    Corona; Folgenabwägung; Möbelhaus; Normenkontrolleilverfahren; Schließung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - 3 MB 13/21
    Die Anschaffung von Möbeln gehört demgegenüber, wie auch vom Verwaltungsgericht ausgeführt, nicht zur Versorgung mit Gütern der täglichen Lebensführung (vgl. auch OVG Lüneburg. Beschl. v. 26.02.2021 - 13 MN 63/21 -, juris Rn. 42).
  • OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 62/21

    Einschränkung des Betriebs von Einrichtungs- und Möbelhäusern während der

    [Vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 14.4.2021 - 3 MB 13/21 -, juris] Dies gilt auch, soweit es um den Ein- und Ausgangsbereich sowie den Bereich von Treppen und Rolltreppen geht; insoweit können organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung von Mindestabständen getroffen werden.

    [Vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 14.4.2021 - 3 MB 13/21 -, juris] Jedoch haben die Einrichtungshäuser der Antragstellerinnen neben dem Vollsortiment an Möbeln auch zahlreiche Produkte im Sortiment (z.B. Leuchten, Teppiche, Bettwäsche, Wohnzubehör), die von den großen SB-Warenhäuser, Vollsortimenter, Discounter und Supermärkte ohne vergleichbare Beschränkungen verkauft werden durften.

  • OVG Thüringen, 14.12.2022 - 3 N 233/21

    Corona-Pandemie ("3. Welle"): Schließung von Möbelmärkten

    Die Anschaffung von Möbeln stellt in der Regel eine langfristig planbare und zeitlich flexible Investition dar, die nicht zuletzt aufgrund von Lieferzeiten regelmäßig auch erst lange nach dem Bedarfsfall zur Bedarfsdeckung führt (im Ergebnis ebenso: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26. Februar 2021 - 13 MN 63/21 - juris Rn. 42; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. April 2021 - 3 MB 13/21 - juris Rn. 11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2021 - 3 MB 14/21

    Vorherige Terminreservierung für Autohäuser in Flensburg bestätigt

    Denn maßgebend für die unbeschränkte Öffnung des privilegierten Einzelhandels ist der Gesichtspunkt, dass die betreffenden Geschäfte zur Deckung des Grundbedarfs der Bevölkerung dienen (vgl. Beschl. des Senats vom 14. April 2021 - 3 MB 13/21 - noch nicht veröffentlicht zu Möbelhäusern bei einer Inzidenz von über 100).
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