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   OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2020 - 4 LA 152/19   

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https://dejure.org/2020,7887
OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2020 - 4 LA 152/19 (https://dejure.org/2020,7887)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.04.2020 - 4 LA 152/19 (https://dejure.org/2020,7887)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. April 2020 - 4 LA 152/19 (https://dejure.org/2020,7887)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992, § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG 1992
    Asylverfahren Türkei; Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Tatsachenfrage im Berufungszulassungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 ; AsylG § 78 Abs. 4 S. 4
    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit; Tatsachenfrage; Asylrecht (Türkei) hier: Antrag auf Zulassung der Berufung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 26.03.2007 - 7 UZ 3020/06

    Asylverfahren - Ablehnung von Beweisanträgen - rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2020 - 4 LA 152/19
    Vielmehr bedarf es in diesen Fällen zumindest eines überprüfbaren Hinweises auf vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigte sonstige Tatsachen- und Erkenntnisquellen (z.B. Gutachten, Auskünfte, Presseberichte), die zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit aufzeigen, dass die aufgeworfene Tatsachenfrage anders als in der angefochtenen Entscheidung zu beantworten ist (OVG Schleswig, Beschl. v. 16.11.2016 - 2 LA 106/16 -, juris Rn. 7 m.w.N.; vgl. auch OVG Münster, Beschl. v. 08.06.2016 - 13 A 1222/16.A -, juris Rn. 6; VGH Kassel, Beschl. v. 26.03.2007 - 7 UZ 3020/06.A -, juris Rn. 84).
  • BVerwG, 10.09.2012 - 10 B 36.12

    Asylrechtsstreitigkeit; grundsätzliche Bedeutung; Berufungszulassungsgrund;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2020 - 4 LA 152/19
    Diese Frage lässt sich nur aufgrund der tatrichterlichen Feststellung und Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse in der Türkei beantworten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.09.2006 - 1 B 113/06 -, juris Rn. 4, Beschl. v. 10.09.2012 - 10 B 36/12 -, juris Rn. 3 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2016 - 13 A 1222/16

    Darlegungsanforderungen eines auf die grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2020 - 4 LA 152/19
    Vielmehr bedarf es in diesen Fällen zumindest eines überprüfbaren Hinweises auf vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigte sonstige Tatsachen- und Erkenntnisquellen (z.B. Gutachten, Auskünfte, Presseberichte), die zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit aufzeigen, dass die aufgeworfene Tatsachenfrage anders als in der angefochtenen Entscheidung zu beantworten ist (OVG Schleswig, Beschl. v. 16.11.2016 - 2 LA 106/16 -, juris Rn. 7 m.w.N.; vgl. auch OVG Münster, Beschl. v. 08.06.2016 - 13 A 1222/16.A -, juris Rn. 6; VGH Kassel, Beschl. v. 26.03.2007 - 7 UZ 3020/06.A -, juris Rn. 84).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.04.2015 - 2 LA 39/15

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache in Asylverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2020 - 4 LA 152/19
    Darzulegen sind die konkrete Frage, ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre Klärungsfähigkeit und ihre allgemeine Bedeutung (OVG Schleswig, Beschl. v. 13.04.2015 - 2 LA 39/15 -, juris, Rn. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2019 - 4 LA 171/19

    Aufruf der Sache als Bedingung für die Öffentlichkeit der Verhandlung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2020 - 4 LA 152/19
    Zudem muss substantiiert dargelegt werden, welche neueren Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen könnten (Beschl. des Senats v. 20.05.2019 - 4 LA 171/19 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 10.07.2019 - 2 BvR 1545/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters im Asylverfahren durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2020 - 4 LA 152/19
    Bei Tatsachenfragen kommt es wegen der Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts regelmäßig nur auf die Klärung des im Instanzenzug übergeordneten Oberverwaltungsgerichts an (BVerfG, Beschl. v. 10.07.2019 - 2 BvR 1545/14 -, juris Rn. 15).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2016 - 2 LA 106/16

    Berufungszulassung in Rücküberstellungsverfahren (hier nach Bulgarien); Nachweis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2020 - 4 LA 152/19
    Vielmehr bedarf es in diesen Fällen zumindest eines überprüfbaren Hinweises auf vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigte sonstige Tatsachen- und Erkenntnisquellen (z.B. Gutachten, Auskünfte, Presseberichte), die zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit aufzeigen, dass die aufgeworfene Tatsachenfrage anders als in der angefochtenen Entscheidung zu beantworten ist (OVG Schleswig, Beschl. v. 16.11.2016 - 2 LA 106/16 -, juris Rn. 7 m.w.N.; vgl. auch OVG Münster, Beschl. v. 08.06.2016 - 13 A 1222/16.A -, juris Rn. 6; VGH Kassel, Beschl. v. 26.03.2007 - 7 UZ 3020/06.A -, juris Rn. 84).
  • BVerwG, 13.09.2006 - 1 B 113.06

    Vorliegen einer Verfolgungssituation i.S.v. § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2020 - 4 LA 152/19
    Diese Frage lässt sich nur aufgrund der tatrichterlichen Feststellung und Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse in der Türkei beantworten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.09.2006 - 1 B 113/06 -, juris Rn. 4, Beschl. v. 10.09.2012 - 10 B 36/12 -, juris Rn. 3 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 LA 111/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Darlegung des

    Anders verhält es sich jedoch bei Tatsachenfragen; hier kommt es regelmäßig nur auf die Klärung des im Instanzenzug übergeordneten Oberverwaltungsgerichts an, weil wegen der Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts eine weitergehende Vereinheitlichung der Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht ausscheidet (BVerfG, Kammerbeschl. v. 14.11.2016 - 2 BvR 31/14 -, juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Schleswig, Beschl. v. 15.04.2020 - 4 LA 152/19 -, juris Rn. 5; OVG Münster, Beschl. v. 10.01.2003 - 9 A 4513/02.A - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2023 - 4 LA 61/22

    Asylrecht - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist des § 78 Abs. 4 Satz 1

    Darzulegen sind mithin die Klärungsbedürftigkeit, ihre Klärungsfähigkeit und ihre allgemeine Bedeutung (OVG Schleswig, Beschl. v. 13.04.2015 - 2 LA 39/15 -, juris Rn. 2; Beschl. des Senats v. 15.04.2020 - 4 LA 152/19 -, juris Rn. 5 m.w.N.; Berlit in: GK-AsylG, Stand April 2016, § 78 Rn. 592, 599).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2023 - 4 LA 34/21

    Anwendung des Art. 15b RL 2011/95/EU und des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG bei

    Darzulegen sind danach die konkrete Frage, ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre Klärungsfähigkeit und ihre allgemeine Bedeutung (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 13.04.2015 - 2 LA 39/15 -, juris Rn. 2; Beschl. des Senats v. 15.04.2020 - 4 LA 152/19 -, juris Rn. 5 m.w.N.; Roth in: BeckOK VwGO, 65. Ed., Stand 01.04.2023, § 124a Rn. 76 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 04.11.2020 - 4 Bf 88/20
    Bei als grundsätzlich klärungsbedürftig bezeichneten Tatsachenfragen ver langt das Darlegungserfordernis gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG, dass die tatsächliche Frage nicht nur aufgeworfen wird, sondern dass im Wege der inhaltlichen Auseinanderset zung mit den Ausführungen in dem angefochtenen Urteil und mit den wichtigsten Erkennt nismitteln herausgearbeitet wird, warum ein allgemeiner Klärungsbedarf bestehen soll (OVG Schleswig, Beschl. v. 15.4.2020, 4 LA 152/19, juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2023 - 4 LA 26/20
    Darzulegen sind die konkrete Frage, ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre Klärungsfähigkeit und ihre allgemeine Bedeutung (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 13.04.2015 - 2 LA 39/15 -, juris Rn. 2; Beschl. des Senats v. 15.04.2020 - 4 LA 152/19 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
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