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   OVG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 3 LB 7/18   

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https://dejure.org/2019,44973
OVG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 3 LB 7/18 (https://dejure.org/2019,44973)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.08.2019 - 3 LB 7/18 (https://dejure.org/2019,44973)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. August 2019 - 3 LB 7/18 (https://dejure.org/2019,44973)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Kostenübernahme; Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd; Kinder- und Jugendhilfe; Reittherapie; Selbstbeschaffung; Jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe; Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine selbstbeschaffte Reittherapie

  • rechtsportal.de

    Klage auf Übernahme der Kosten für eine selbstbeschaffte Reittherapie im Rahmen der jugendhilferechtlichen Eingliederungshilfe; Gewährung von Leistungen zur sozialen und zur medizinischen Rehabilitation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 15.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Selbstbeschaffung; selbst

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 3 LB 7/18
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.10.2012 - 5 C 15.11 - juris Rn. 17) sind Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, d.h. zur sozialen Rehabilitation, und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation anhand der Bedürfnisse, die mit der Leistung befriedigt werden sollen, voneinander abzugrenzen.

    Ein Anspruch auf Gewährung heilpädagogischen Reitens als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft kann Kindern oder Jugendlichen auch dann zustehen, wenn sie eingeschult sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.2012 - 5 C 15.11 -, juris Leitsatz und Rn. 21).Nach § 55 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung sind Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach § 55 Abs. 1 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung insbesondere heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 3 LB 7/18
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 - juris Rn. 31) ist die gerichtliche Kontrolldichte aufgrund der aus § 36a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII folgenden Steuerungsverantwortung des Jugendhilfeträgers beschränkt.
  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 12 C 16.2159

    Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags bei einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 3 LB 7/18
    Obgleich nach dem Gesetzeswortlaut des § 35 a SGB VIII - im Gegensatz zu § 27 Abs. 1 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) - die Geeignetheit und Notwendigkeit der Hilfe keine geschriebenen Tatbestandsvoraussetzungen sind, ist auch im Rahmen des § 35 a SGB VIII eine Entscheidung über die im jeweiligen Einzelfall geeignete und notwendige Hilfe auf Tatbestandsseite zu treffen (vgl. VGH München, Beschl. v. 06.02.2017 - 12 C 16.2159 - juris Rn. 11; Kepert/Dexheimer , in: Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 7. Aufl. 2018, § 35a Rn. 23).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 30.86

    Verzicht auf Vorverfahren; zureichender Grund für die Nichtbescheidung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 3 LB 7/18
    Stellt das Gericht aber fest, dass ein zureichender Grund für die Verzögerung besteht, so darf es auch nach Ablauf der Frist des Satz 2 nur dann zur Sache entscheiden, wenn die Behörde auch innerhalb der vom Gericht nach § 75 Satz 3 VwGO gesetzten Frist nicht entscheidet; erst dann ist die Klage nach § 75 VwGO "voll" zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 30.86 - NVwZ 1987, 969, 970; Kopp/Schenke , VwGO, 25. Auflage 2019, § 75 Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2020 - 12 S 3015/18

    In Ausnahmefällen hat der Träger der Kinder- und Jugendhilfe die Kosten für den

    § 36a Abs. 3 SGB VIII setzt voraus, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe zum maßgeblichen Zeitpunkt der Selbstbeschaffung vorlagen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.08.2019 - 3 LB 7/18 - juris Rn. 56; von Koppenfels-Spies in jurisPK-SGB VIII, Stand 25.09.2019, § 36a Rn. 53; BVerwG, Urteil vom 28.09.2000 - 5 C 29.99 - juris Rn. 18).
  • VG München, 07.07.2021 - M 18 K 18.2218

    Hilfe für junge Volljährige, Privatschule mit Internat, Kostenübernahme für

    Auch mit dieser Kostenerstattungsklage wird die Durchsetzung eines Anspruchs auf Erlass eines Verwaltungsaktes bezweckt, folglich liegt eine Verpflichtungsklage i.S.v. § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO vor (vgl. BVerwG, U.v. 18.10.2012 - 5 C 15/11 - juris Rn. 12; VGH BW, B.v. 28.10.2019 - 12 S 1821/18 - juris Rn. 4; OVG NW, U.v. 8.7.2019 - 12 A 2195/16 - juris Rn. 22; OVG SH, U.v. 15.8.2019 - 3 LB 7/18 - juris Rn. 41; LPK-SGB VIII/Peter-Christian Kunkel/Andreas Pattar, 7. Aufl. 2018, SGB VIII § 36a Rn. 23; a. A. VGH BW, U.v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15 - juris Rn. 30).
  • VG München, 21.01.2021 - M 18 E 20.6374

    Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Übernahme von Internats- bzw.

    Die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe in Form der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII lagen des Weiteren zum maßgeblichen Zeitpunkt der Selbstbeschaffung (vgl. VGH BW, B.v. 26.2.2020 - 12 S 3015/18 - juris Rn. 21; OVG SH, U.v. 15.8.2019 - 3 LB 7/18 - juris Rn. 56) vor, § 36a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII.
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