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   OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2021 - 4 LA 259/19   

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OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2021 - 4 LA 259/19 (https://dejure.org/2021,2432)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.02.2021 - 4 LA 259/19 (https://dejure.org/2021,2432)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 4 LA 259/19 (https://dejure.org/2021,2432)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Drohen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit für besonders schutzbedürftige Personen im Falle einer Rücküberstellung nach Griechenland; Durchführung eines rechtzeitig anberaumten Verhandlungstermins trotz Verlegungsantrag ...

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2019 - 4 LB 17/18

    Zulässigkeit der Abschiebung eines dort anerkannten Asylbewerbers nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2021 - 4 LA 259/19
    Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 19.03.2019 - Rs. C-163/17 - Jawo) zum gleichlautenden Art. 4 GRC ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass anerkannt schutzberechtigte Personen in Griechenland nicht mit einer konventionswidrigen Behandlung rechnen müssen, weil sie sich in so ernsthafter Armut, Bedürftigkeit und extremer materieller Not wiederfänden, dass dies mit der Menschenwürde nicht mehr vereinbar wäre (Urt. v. 06.09.2019 - 4 LB 17/18 -, juris Rn. 50, 160 ff.).

    Inwieweit die o.g. Rechtsprechung zu dem fehlenden Vorliegen von Anhaltspunkten für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung auch für besonders vulnerable Personen gilt, hat der Senat zwar offengelassen (Urt. v. 06.09.2019 - 4 LB 17/18 -, juris Rn. 162).

    Vulnerableren Gruppen (z.B. Familien mit kleinen Kindern) kann kein so hohes Maß an Eigeninitiative zugemutet werden wie arbeitsfähigen alleinstehenden gesunden Männern (Urt. v. 06.09.2019 a.a.O. Rn. 162, 174).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2020 - 4 LA 204/18

    Berufungszulassung in Asylrechtsverfahren: Verletzung des Rechts auf rechtliches

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2021 - 4 LA 259/19
    Allerdings sind die Beteiligten gehalten, sich im Rahmen des Zumutbaren das rechtliche Gehör zu verschaffen, so dass letztlich nur eine ihnen trotz zumutbaren eigenen Bemühens um die Erlangung rechtlichen Gehörs verweigerte oder abgeschnittene Möglichkeit zur Äußerung eine Gehörsverletzung darstellt (OVG Schleswig, Beschl. v. 07.12.2020 - 4 LA 204/18 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Darunter sind solche Umstände zu verstehen, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Aufhebung bzw. Verlegung des bereits anberaumten Termins und damit eine Zurückstellung des berührten Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern, weil sich die Beteiligten trotz aller zumutbaren eigenen Bemühungen nicht in hinreichender Weise rechtliches Gehör verschaffen konnten, sofern die Abwesenheit nicht verschuldet oder durch die Absicht der Verschleppung getragen war (BVerwG, Beschl. v. 07.04.2020 - 5 B 30.19 D -, juris Rn. 29; OVG Schleswig, Beschl. v. 07.12.2020 - 4 LA 204/18 - juris Rn. 11 m.w.N.).

  • BVerfG, 31.07.2018 - 2 BvR 714/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2021 - 4 LA 259/19
    Eine Abweichung des angegriffenen Urteils vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 2018 (Az. 2 BvR 714/18) ist nicht dargelegt.

    Der Kläger rügt eine fehlerhafte bzw. unterbliebene Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 2018 (Az. 2 BvR 714/18, juris), bzw. eine mangelhafte Sachaufklärung, arbeitet anhand der konkret zitierten Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts unter Rn. 18, 19 aber keinen abstrakten tragenden Rechtssatz heraus, von dem das Verwaltungsgericht mit einem ebenso tragenden Rechtssatz abgerückt sein soll.

  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 28.92

    Feststellung eines höheren Betriebsvermögensschadens

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2021 - 4 LA 259/19
    Zwingend ist dies aber erst dann, wenn dies zur Gewährung rechtlichen Gehörs tatsächlich notwendig ist (BVerwG, Urt. v. 29.09.1994 - 3 C 28/92 -, BVerwGE 96, 368 ff., juris Rn. 48), weil auch keine andere Möglichkeit besteht, rechtliche Gehör zu gewähren.
  • BFH, 18.10.2000 - VIII B 57/00

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2021 - 4 LA 259/19
    Etwas Anderes kann gelten, wenn das Gericht zuvor den Eindruck erweckt, dass es den Termin aufheben oder ohne den Kläger nicht verhandeln werde (so BFH, Beschl. v. 18.10.2000 - VIII B 57/00 -, juris Rn. 3; Urt. v. 16.10.1984 - VIII R 14/80 -, juris Rn. 18) oder wenn es dem Verlegungsantrag sogar zunächst stattgibt, die Verlegung aber einen Tag vor dem Temin wieder aufhebt und den Verlegungsantrag erst in der durchgeführten mündlichen Verhandlung ablehnt (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 02.09.2003 - A 5 B 357/01 - NVwZ-RR 2004, 4, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2018 - 5 A 2129/16

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Ablehnung des Antrags auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2021 - 4 LA 259/19
    Im Übrigen war mit dem rechtzeitigen Verweis auf eine unverschuldete Terminskollision das Vorliegen eines erheblichen Grundes i.S.d. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO zwar zunächst dargetan, wenn, wie vorgetragen, die Ladung zum Kollisionstermin früher erfolgt war (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 10.01.2018 - 5 A 2129/16.A - juris Rn. 7-10 m.w.N.; Dolderer in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, VwGO § 102 Rn. 35).
  • BFH, 16.10.1984 - VIII R 14/80

    Verfahrensmängel der Versagung des rechtlichen Gehörs und der Verletzung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2021 - 4 LA 259/19
    Etwas Anderes kann gelten, wenn das Gericht zuvor den Eindruck erweckt, dass es den Termin aufheben oder ohne den Kläger nicht verhandeln werde (so BFH, Beschl. v. 18.10.2000 - VIII B 57/00 -, juris Rn. 3; Urt. v. 16.10.1984 - VIII R 14/80 -, juris Rn. 18) oder wenn es dem Verlegungsantrag sogar zunächst stattgibt, die Verlegung aber einen Tag vor dem Temin wieder aufhebt und den Verlegungsantrag erst in der durchgeführten mündlichen Verhandlung ablehnt (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 02.09.2003 - A 5 B 357/01 - NVwZ-RR 2004, 4, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 02.09.2003 - A 5 B 357/01

    Terminsaufhebung, Terminsverlegung, rechtliches Gehör, Ladungsfrist

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2021 - 4 LA 259/19
    Etwas Anderes kann gelten, wenn das Gericht zuvor den Eindruck erweckt, dass es den Termin aufheben oder ohne den Kläger nicht verhandeln werde (so BFH, Beschl. v. 18.10.2000 - VIII B 57/00 -, juris Rn. 3; Urt. v. 16.10.1984 - VIII R 14/80 -, juris Rn. 18) oder wenn es dem Verlegungsantrag sogar zunächst stattgibt, die Verlegung aber einen Tag vor dem Temin wieder aufhebt und den Verlegungsantrag erst in der durchgeführten mündlichen Verhandlung ablehnt (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 02.09.2003 - A 5 B 357/01 - NVwZ-RR 2004, 4, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01

    Erheblicher Grund für Terminsaufhebung; chronische Erkrankung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2021 - 4 LA 259/19
    Auch verdichtet sich das richterliche Ermessen in einem solchen Fall regelmäßig zu einer Pflicht zur Terminsaufhebung oder -verlegung (BVerwG, Beschl. v. 21.12.2009 - 6 B 32/09 -, juris Rn. 3 f.; Beschl. v. 22.05.2001 - 8 B 69/01 -, juris Rn. 5).
  • BFH, 20.09.2010 - V B 105/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2021 - 4 LA 259/19
    Gegebenenfalls muss er sich bei Gericht nach dem Ausgang seines Antrags erkundigen (OVG Münster, Beschl. v. 18.01.2018 - 9 A 2837/17.A -, juris Rn. 15; BGH, Beschl. v. 23.09.2016 - AnwZ (Brfg) 34/16 -, BeckRS 2016, 20675 und juris Rn. 15, 16 m.w.N.; BFH, Beschl. v. 20.09.2010 - V B 105/09 - BeckRS 2016, 20675, juris Rn. 7 m.w.N.; Stadler in: Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl. 2020, 227 Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2018 - 9 A 2837/17

    Zulassung der Berufung hinsichtlich Darlegen der Versagung rechtlichen Gehörs

  • BGH, 23.09.2016 - AnwZ (Brfg) 34/16

    Anwaltgerichtliches Verfahren wegen Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung:

  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09

    Fehlen einer Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer

  • BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausnahmen vom Prinzip der Vermeidung von

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2018 - 4 LA 56/17

    Entscheidungserheblichkeit berufungsgerichtlicher Rechtsfragen; Zulassung der

  • VGH Bayern, 01.07.2019 - 15 ZB 19.32414

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2008 - 1 LA 48/08

    Gegenstandslosigkeit eines Bescheides über Abschiebungsverbote bei fehlender

  • VGH Bayern, 24.06.2019 - 15 ZB 19.32283

    Aufstockerklage eines in Griechenland als subsidiär Schutzberechtigten

  • VGH Bayern, 25.06.2019 - 9 ZB 19.31841

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen asylrechtliche Entscheidung

  • BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 13.17

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Geltendmachung einer

  • VG Regensburg, 03.01.2019 - RN 11 K 18.31292

    Keine Überstellung von besonders schutzbedürftigen Personen nach Griechenland

  • BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19

    Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer; Wartepflicht bei Ablehnungsgesuch;

  • BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 157/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2018 - 4 LA 41/18

    Zulassungsgrund der Divergenz

  • BGH, 02.12.2021 - IX ZR 53/21

    Anspruch auf Schadensersatz gegen eine Rechtsanwältin wegen fehlerhafter

    Deswegen musste die Klägerin damit rechnen, dass über ihr Befangenheitsgesuch rechtzeitig - gegebenenfalls auch durch die abgelehnten Richter - entschieden und das Berufungsgericht verhandeln werde (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2015 - VI ZR 488/14, BGHZ 208, 75 Rn. 10; OVG Schleswig, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 4 LA 259/19, juris Rn. 23).
  • VG Würzburg, 19.07.2023 - W 1 K 23.30277

    Griechenland, anerkannt Schutzberechtigter, Einzelfall einer Bestätigung der

    Bei Letzteren ist der Schutzbedarf naturgemäß höher, da ihnen kein so hohes Maß an Eigeninitiative zugemutet werden kann, wie etwa arbeitsfähigen alleinstehenden Männern (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 06.09.2019 - 4 LB 17/18 - juris Rn. 74 m.w.N., 162, 174; Beschluss vom 16.02.2021 - 4 LA 259/19 - juris Rn. 9).

    Damit ist jedoch nicht gesagt, dass die einer vulnerablen Gruppe zumutbare Eigeninitiative generell nicht zum Erfolg führen kann (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 16.02.2021 - 4 LA 259/19 - juris Rn. 9).

  • VG Schleswig, 14.03.2023 - 13 A 238/20

    Rückkehr von Personen mit internationalem Schutzstatus nach Griechenland

    Bei Letzteren ist der Schutzbedarf naturgemäß höher, da ihnen kein so hohes Maß an Eigeninitiative zugemutet werden kann, wie arbeitsfähigen alleinstehenden Männern (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 06.09.2019 - 4 LB 17/18 - juris Rn. 74 m.w.N., 162, 174; Beschluss vom 16.02.2021 - 4 LA 259/19 - juris Rn. 9).

    Damit ist jedoch nicht gesagt, dass die einer vulnerablen Gruppe zumutbare Eigeninitiative generell nicht zum Erfolg führen kann (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 16.02.2021 - 4 LA 259/19 - juris Rn. 9).

  • VG Schwerin, 20.01.2022 - 5 A 2083/20

    Ablehnung des Asylantrags als unzulässig mit Abschiebungsandrohung nach

    Das OVG Schleswig-Holstein hat zu den Verhältnissen in Griechenland und zur Frage eines Abschiebungsverbotes für Personen, denen in Griechenland zuvor ein internationaler Schutzstatus gewährt worden ist, Folgendes ausgeführt (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. September 2019 - 4 LB 17/18 -, Rn. 76 - 159, juris; durch Beschluss vom 16. Februar 2021 - 4 LA 259/19 - weiterhin in der Sache bestätigt):.
  • VG Augsburg, 06.12.2021 - Au 7 K 19.31331

    Gewährung nationalen Abschiebungsschutzes für in Griechenland anerkannte,

    Danach ist obergerichtlich geklärt, dass anerkannt schutzberechtigte Personen in Griechenland nicht generell mit einer konventionswidrigen Behandlung rechnen müssen, weil sie sich in so ernsthafter Armut, Bedürftigkeit und extremer materieller Not wiederfänden, dass dies mit der Menschenwürde nicht mehr vereinbar wäre (BayVGH, B.v. 8.3.2021 - 13a ZB 20.30880 - Rn. 11; OVG Schleswig-Holstein, B.v. 16.2.2021 - 4 LA 259/19 - juris Rn. 4 ff.).
  • VG Leipzig, 27.08.2021 - 6 K 1679/20
    Zusammenfassend betrachtet sind systemische Schwachstellen im Allgemeinen, die eine Ge fahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GRCh bzw. Art. 3 EMRK mit sich bringen, für den Kläger als nicht vulnerable Person in Griechenland nicht gegeben (VG Leipzig, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 6 L 413/19.A -, juris Rn. 25; VG Chemnitz, Urteil vom 21. Februar - 5 K 736/19.A -, n. v.; VG Ansbach, Urteil vom 7. September 2020 - AN 17 K 18.50545 -, juris Rn. 58; VG Cottbus, Urteil vom 3. März 2020 - 5 K 1196/18.A -, juris Rn. 37; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 4 LA 259/19 -, juris Rn. 6 und Urteil vom 6. September 2019 - 4 LB 17/18 -, juris Rn. 50, 160 ff.).
  • VG Schleswig, 14.07.2021 - 13 A 417/21
    Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse ist die zuvor dargestellte besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit für die Annahme einer Verletzung von Art. 4 Charta/Art. 3 EMRK nicht erreicht (vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 06.09.2019 - 4 LB 17/18 - juris Rn. 75 ff.; vgl. bereits zuvor OVG Schleswig, Nichtzulassungsbeschlüsse vom 12.03.2019 - 4 LA 193/18, 4 LA 59/19 und 4 LA 61/19 und vom 13.03.2019 - 4 LA 48/19 (kinderreiche Familien) und danach z.B. Nichtzulassungsbeschlüsse vom 12.11.2019 - 4 LA 230/18 -, vom 20.11.2019 - 4 LA 291/19 - und vom 12.06.2020 - 4 LA 192/18 - sowie vom 16.02.2021 - 4 LA 259/19 - juris Rn. 6).
  • VG Schleswig, 06.05.2021 - 13 A 280/21
    nicht erreicht (vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 06.09.2019 - 4 LB 17/18 - juris Rn. 75 ff.; vgl. bereits zuvor OVG Schleswig, Nichtzulassungsbeschlüsse vom 12.03.2019 - 4 LA 193/18, 4 LA 59/19 und 4 LA 61/19 und vom 13.03.2019 - 4 LA 48/19 (kinderreiche Familien) und danach z.B. Nichtzulassungsbeschlüsse vom 12.11.2019 - 4 LA 230/18 - , vom 20.11.2019 - 4 LA 291/19 - und vom 12.06.2020 - 4 LA 192/18 - sowie vom 16.02.2021 - 4 LA 259/19 - juris Rn. 6).
  • VG Schleswig, 06.05.2021 - 13 A 244/21
    nicht erreicht (vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 0 6 . 0 9 . 2 0 1 9 - 4 LB 1 7 / 1 8 - juris Rn. 75 ff.; vgl. bereits zuvor OVG Schleswig, Nichtzulassungsbeschlüsse vom 12.03.2019 - 4 LA 193/18, 4 LA 59/19 und 4 LA 61/19 und vom 13.03.2019 - 4 LA 48/19 (kinderreiche Familien) und danach z.B. Nichtzulassungsbeschlüsse vom 12.11.2019 - 4 LA 2 3 0 / 1 8 - , vom 20.11.2019-4 LA 2 9 1 / 1 9 - u n d vom 12.06.2020-4 LA 192/18-sowie vom 16.02.2021 - 4 LA 259/19 - juris Rn. 6).
  • VG Schleswig, 21.04.2021 - 13 A 222/21
    Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse ist die zuvor dargestellte besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit für die Annahme einer Verletzung von Art. 4 Charta/Art. 3 EMRK nicht erreicht (vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 06.09.2019 - 4 LB 17/18 - ju ris Rn. 75 ff.; vgl. bereits zuvor OVG Schleswig, Nichtzulassungsbeschlüsse vom 12.03.2019 - 4 LA 193/18, 4 LA 59/19 und 4 LA 61/19 und vom 13.03.2019 - 4 LA 48/19 (kinderreiche Familien) und danach z.B. Nichtzulassungsbeschlüsse vom 12.11.2019 - 4 LA 230/18 - , vom 20.11.2019 - 4 LA 291/19 - und vom 12.06.2020 - 4 LA 192/18 - sowie vom 16.02.2021 - 4 LA 259/19 - juris Rn. 6).
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