Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2014 - 3 MR 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50438
OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2014 - 3 MR 2/14 (https://dejure.org/2014,50438)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.12.2014 - 3 MR 2/14 (https://dejure.org/2014,50438)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 3 MR 2/14 (https://dejure.org/2014,50438)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,50438) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 23 SGB 8, § 43 SGB 8, § 90 SGB 8, § 46 Abs 6 VwGO
    Eilrechtsschutz einer Tagespflegeperson gegen eine Kindertagespflegesatzung (zur Erlangung eines leistungsgerechten Förderentgelts)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz einer Tagespflegesperson gegen eine Kindertagespflegesatzung; Anspruch einer Tagespflegesperson auf Erlangung eines leistungsgerechten Förderentgelts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilrechtsschutz einer Tagespflegesperson gegen eine Kindertagespflegesatzung (zur Erlangung eines leistungsgerechten Förderentgelts); Kindertagespflege; erzieherische Leistung; leistungsgerechtes Förderentgelt; Normenkontrollantrag; Sozialstaffel; Tagespflegeperson

  • rechtsportal.de

    Einstweiliger Rechtsschutz einer Tagespflegesperson gegen eine Kindertagespflegesatzung; Anspruch einer Tagespflegesperson auf Erlangung eines leistungsgerechten Förderentgelts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2016 - 3 KN 2/14
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2014 - 3 MR 2/14
    Am 18. Juni 2014 hat die Antragstellerin zum einen die Kindertagespflegesatzung im Wege des Normenkontrollverfahrens (Aktenzeichen 3 KN 2/14) zur Überprüfung gestellt und zugleich beantragt, den einstweiligen Vollzug der Unwirksamkeit der Satzung anzuordnen.

    die Kindertagespflegesatzung über die Höhe der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen und für die Festsetzung des Kostenbeitrags für die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege des Kreises Pinneberg im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zur Entscheidung der Hauptsache (3 KN 2/14) außer Kraft zu setzen.

    Der zum Aktenzeichen 3 KN 2/14 gestellte Normenkontrollantrag der Antragstellerin ist nicht von vornherein unzulässig.

  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2014 - 3 MR 2/14
    Soll - wie hier - im Rahmen des beantragten Eilrechtsschutzes eine (orts-) rechtliche Regelung vorübergehend außer Kraft gesetzt werden, so ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. Juni 1997- 1 BvR 2306 u. 2314/96 -, BVerfGE 96, 120; Beschluss vom 22. Mai 2001, 2 BvQ 48/00-, BVerfGE 104, 23, jeweils zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2014 - 3 MR 2/14
    Soll - wie hier - im Rahmen des beantragten Eilrechtsschutzes eine (orts-) rechtliche Regelung vorübergehend außer Kraft gesetzt werden, so ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. Juni 1997- 1 BvR 2306 u. 2314/96 -, BVerfGE 96, 120; Beschluss vom 22. Mai 2001, 2 BvQ 48/00-, BVerfGE 104, 23, jeweils zitiert nach Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2012 - 4 MR 1/12

    Bettensteuer in Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2014 - 3 MR 2/14
    Die Regelung des § 47 Abs. 6 VwGO lehnt sich an die des § 32 Abs. 1 BVerfGG an (vgl. BT-Drs. 7/4324 S. 12), so dass die vom Bundesverfassungsgericht zum einstweiligen Rechtsschutzverfahren entwickelten Grundsätze anzuwenden sind, soweit der unterschiedliche Wortlaut der Regelung und Besonderheiten des Normenkontrollverfahrens nicht eine Abweichung gebieten (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 15. Februar 2012 - 4 MR 1/12 - NordÖR, 2012, 286 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2016 - 3 KN 2/14

    Unwirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung mangels Regelung zur Staffelung von

    Der Senat hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 3 MR 2/14 - den Antrag der Antragstellerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens, die Kindertagespflegesatzung über die Höhe der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen und die Festsetzung des Kostenbeitrags für die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege (Kindertagespflegesatzung - KiTaPfls -) vorläufig für unwirksam zu erklären, abgelehnt.

    Wegen des weiteren Inhaltes wird auf den Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 3 MR 2/14 - Bezug genommen.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten sowie das beigezogene Eilverfahren - 3 MR 2/14 - und - 3 O 6/15 - und den Verwaltungsvorgang Bezug genommen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 2/17

    Kinderbetreuungssatzung des Kreises Pinneberg - Normenkontrollantrag;

    Sofern sie - etwa wegen fehlender Nachfrage oder aufgrund Fluktuation - zeitweise weniger als fünf Kinder betreuen, unterfällt dies dem unternehmerischen Risiko einer selbstständig Tätigen (so bereits der Senat im Beschl. v. 16.12.2014 - 3 MR 2/14 -).
  • VG Stade, 08.09.2015 - 4 A 2991/13

    Anfechtungsklage; Erstattungsanspruch; Förderung, frühkindliche; Geldleistung;

    Die Höhe der Geldleistung ist auch nicht im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens überprüft worden (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 3 MR 2/14 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 3/17

    Normenkontrollantrag gegen eine Kinderbetreuungssatzung; Ausgangspunkt für eine

    Sofern sie - etwa wegen fehlender Nachfrage oder aufgrund Fluktuation - zeitweise weniger als fünf Kinder betreuen, unterfällt dies dem unternehmerischen Risiko einer selbstständig Tätigen (so bereits der Senat im Beschl. v. 16.12.2014 - 3 MR 2/14 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 6/17

    Pauschalierung des Sachaufwandes in einer Kinderbetreuungssatzung; Betrag zur

    Sofern sie - etwa wegen fehlender Nachfrage oder aufgrund Fluktuation - zeitweise weniger als fünf Kinder betreuen, unterfällt dies dem unternehmerischen Risiko einer selbstständig Tätigen (so bereits der Senat im Beschl. v. 16.12.2014 - 3 MR 2/14 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht