Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2023 - 2 MB 2/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8880
OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2023 - 2 MB 2/23 (https://dejure.org/2023,8880)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.04.2023 - 2 MB 2/23 (https://dejure.org/2023,8880)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. April 2023 - 2 MB 2/23 (https://dejure.org/2023,8880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,8880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 ; BeamtStG § 9 S. 1-3
    Untersagung der Besetzung der ausgeschriebenen Planstelle an der Grundschule mit einem Mitbewerber; Heranziehen der Rechtsprechung zum Vergleich von Leistungsbewertungen in dienstlichen Beurteilungen; Auswahlgespräch als ausschlaggebend für die Auswahlentscheidung

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - 6 B 1461/19

    Dienstliche Beurteilung; im Wesentlichen gleich; Gesamturteil

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2023 - 2 MB 2/23
    Leistungsbewertungen können im Vergleich von Beurteilungen demnach von vorneherein nur als "im Wesentlichen gleich" eingestuft werden, wenn sie im selben Wertungsbereich bzw. in derselben Notenstufe liegen und sich der Unterschied der Bewertungen in einem begrenzten Rahmen hält, damit die beabsichtigte Differenzierung und Aussagekraft der Leistungsbewertungen dadurch nicht eingeebnet wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 -, juris Rn. 54, vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 -, juris Rn. 25 und vom 18. November 2022 - 1 W-VR 20.22 -, juris Rn. 42; OVG Münster, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 6 B 1109/16 -, juris Rn. 49, vom 14. Januar 2020 - 6 B 1461/19 -, juris Rn. 15 und vom 27. August 2020 - 1 B 284/20 -, juris Rn. 8).

    Es liegt regelmäßig außerhalb des Beurteilungsspielraums der Auswahlbehörde, auch in solchen Fällen im Wesentlichen gleiche Beurteilungen anzunehmen, in denen die Gesamtnoten unter Anlegung derselben Maßstäbe um eine (volle) Notenstufe auseinanderfallen (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 3. Februar 2014 - 6 B 1427/13 -, juris Rn. 11 und vom 14. Januar 2020, a. a. O., Rn. 19).

    Die Annahme eines Leistungsgleichstands erfordert in einem solchen Fall einen erhöhten Begründungsaufwand, der sie sich im Auswahlvermerk niederschlagen muss (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 14. Januar 2020, a. a. O., juris Rn. 13 und 19).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2023 - 2 MB 2/23
    Dies dürfte dem Anforderungsprofil der Stellenausschreibung zuzuordnen sein, da auch weitere, zum Anforderungsprofil gehörenden Aspekte (insbesondere Fächerkombination Religion und Deutsch) unter der Überschrift Aufgabenbeschreibung und nicht unter der Überschrift Anforderungsprofil ausgeführt sind, so dass potentiellen Bewerbern nach dem objektiven Empfängerhorizont (vgl. zu dessen Maßgeblichkeit BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 32) klar sein dürfte, dass insofern ein sog. "weiches" Kriterium für die Auswahlentscheidung aufgerufen wurde.

    Schließlich erscheint die Auswahl der Antragstellerin angesichts der im Vergleich zur Beigeladenen besseren Note im zweiten Staatsexamen in einem neuen Auswahlverfahren nicht ausgeschlossen (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013, a. a. O., Rn. 16; Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschluss des Senats vom 10. November 2022 - 2 MB 7/22 -, juris Rn. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03

    Vorzug von Berufsanfängern gegenüber diensterfahrenem Beamten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2023 - 2 MB 2/23
    Im Hinblick auf den Leistungsgrundsatz ist bei Einstellungsbewerbern grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn dem Staatsexamen das größte Gewicht beigemessen wird (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 4 S 1051/03 -, juris Rn. 8).

    Der Senat kann daher dahinstehen lassen, ob ein Auswahlgespräch bei nach der Examensnote nicht im Wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern überhaupt geführt werden darf (vgl. zur Zulässigkeit eines Auswahlgesprächs etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Februar 1995 - 5 M 5913/94 -, juris Rn. 7; VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 4 S 1051/03 -, juris Rn. 11 m. w. N.).

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2023 - 2 MB 2/23
    Leistungsbewertungen können im Vergleich von Beurteilungen demnach von vorneherein nur als "im Wesentlichen gleich" eingestuft werden, wenn sie im selben Wertungsbereich bzw. in derselben Notenstufe liegen und sich der Unterschied der Bewertungen in einem begrenzten Rahmen hält, damit die beabsichtigte Differenzierung und Aussagekraft der Leistungsbewertungen dadurch nicht eingeebnet wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 -, juris Rn. 54, vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 -, juris Rn. 25 und vom 18. November 2022 - 1 W-VR 20.22 -, juris Rn. 42; OVG Münster, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 6 B 1109/16 -, juris Rn. 49, vom 14. Januar 2020 - 6 B 1461/19 -, juris Rn. 15 und vom 27. August 2020 - 1 B 284/20 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2023 - 2 MB 2/23
    Schließlich erscheint die Auswahl der Antragstellerin angesichts der im Vergleich zur Beigeladenen besseren Note im zweiten Staatsexamen in einem neuen Auswahlverfahren nicht ausgeschlossen (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013, a. a. O., Rn. 16; Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschluss des Senats vom 10. November 2022 - 2 MB 7/22 -, juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2014 - 6 B 1427/13

    Untersagung der Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle "Sachbearbeitung mit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2023 - 2 MB 2/23
    Es liegt regelmäßig außerhalb des Beurteilungsspielraums der Auswahlbehörde, auch in solchen Fällen im Wesentlichen gleiche Beurteilungen anzunehmen, in denen die Gesamtnoten unter Anlegung derselben Maßstäbe um eine (volle) Notenstufe auseinanderfallen (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 3. Februar 2014 - 6 B 1427/13 -, juris Rn. 11 und vom 14. Januar 2020, a. a. O., Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 4 S 2543/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - dienstliche Beurteilung und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2023 - 2 MB 2/23
    Aus dem Erlass ergibt sich aber weder, dass infolge des Auswahlgesprächs bei nach der Benotung nicht im Wesentlichen gleich qualifizierten Bewerbern der Ausschlag zugunsten desjenigen mit der schlechteren Note der Staatsprüfung ausfallen kann (vgl. zu einer ähnlich gelagerten Konstellation VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 S 2543/11 -, juris Rn. 7) noch enthält er überhaupt Regelungen dazu, in welchem Verhältnis Examensnote und Auswahlgespräch für die Auswahlentscheidung stehen, während er andererseits detailliert regelt, wie Examensnote und eine ggfs. vorhandene dienstliche Beurteilung in Relation zueinander stehen.
  • BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 77.19

    "erwünschte" bzw "wünschenswerte" Anforderungskriterien; Anforderungsprofil;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2023 - 2 MB 2/23
    Leistungsbewertungen können im Vergleich von Beurteilungen demnach von vorneherein nur als "im Wesentlichen gleich" eingestuft werden, wenn sie im selben Wertungsbereich bzw. in derselben Notenstufe liegen und sich der Unterschied der Bewertungen in einem begrenzten Rahmen hält, damit die beabsichtigte Differenzierung und Aussagekraft der Leistungsbewertungen dadurch nicht eingeebnet wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 -, juris Rn. 54, vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 -, juris Rn. 25 und vom 18. November 2022 - 1 W-VR 20.22 -, juris Rn. 42; OVG Münster, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 6 B 1109/16 -, juris Rn. 49, vom 14. Januar 2020 - 6 B 1461/19 -, juris Rn. 15 und vom 27. August 2020 - 1 B 284/20 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2023 - 2 MB 2/23
    Schließlich erscheint die Auswahl der Antragstellerin angesichts der im Vergleich zur Beigeladenen besseren Note im zweiten Staatsexamen in einem neuen Auswahlverfahren nicht ausgeschlossen (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013, a. a. O., Rn. 16; Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschluss des Senats vom 10. November 2022 - 2 MB 7/22 -, juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 1 B 284/20
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2023 - 2 MB 2/23
    Leistungsbewertungen können im Vergleich von Beurteilungen demnach von vorneherein nur als "im Wesentlichen gleich" eingestuft werden, wenn sie im selben Wertungsbereich bzw. in derselben Notenstufe liegen und sich der Unterschied der Bewertungen in einem begrenzten Rahmen hält, damit die beabsichtigte Differenzierung und Aussagekraft der Leistungsbewertungen dadurch nicht eingeebnet wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 -, juris Rn. 54, vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 -, juris Rn. 25 und vom 18. November 2022 - 1 W-VR 20.22 -, juris Rn. 42; OVG Münster, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 6 B 1109/16 -, juris Rn. 49, vom 14. Januar 2020 - 6 B 1461/19 -, juris Rn. 15 und vom 27. August 2020 - 1 B 284/20 -, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • OVG Niedersachsen, 28.02.1995 - 5 M 5913/94

    Einstellung; Beurteilung; Bewertung von Examensnoten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 6 B 1109/16

    Neuregelung zur Frauenförderung verfassungswidrig

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 2 MB 7/22

    Unterschiedliche dienstliche Beurteilungen von gleich qualifizierten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht