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   OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 14/17   

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https://dejure.org/2018,32733
OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 14/17 (https://dejure.org/2018,32733)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.05.2018 - 3 LB 14/17 (https://dejure.org/2018,32733)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - 3 LB 14/17 (https://dejure.org/2018,32733)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 15 Abs 3 Nr 1 BAföG
    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus für das siebte Fachsemester eines Bachelorstudiums bei Überschreitung aus schwerwiegenden Gründen; Auswirkungen der Änderung der Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudiengang für den ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gewährung von Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus für das siebte Fachsemester eines Bachelorstudiums bei Überschreitung aus schwerwiegenden Gründen; Auswirkungen der Änderung der Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudiengang für den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94

    Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 14/17
    Bei dem Tatbestandsmerkmal des schwerwiegenden Grundes handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um solche Umstände, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind, weil sie es dem Auszubildenden unmöglich oder unzumutbar machen, diese Verzögerung zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.02.1980 - BVerwG 5 C 38.78 -, juris Rn. 12 und v. 28.06.1995 - 11 C 25.94 -, juris Rn. 15 mwN).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78

    Unterbrechung des Studiums - Grundwehrdienst - Zivildienst - Ausbildungsförderung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 14/17
    Bei dem Tatbestandsmerkmal des schwerwiegenden Grundes handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um solche Umstände, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind, weil sie es dem Auszubildenden unmöglich oder unzumutbar machen, diese Verzögerung zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.02.1980 - BVerwG 5 C 38.78 -, juris Rn. 12 und v. 28.06.1995 - 11 C 25.94 -, juris Rn. 15 mwN).
  • OVG Sachsen, 19.05.2011 - 1 B 52/11

    Ausbildungsförderung, schwerwiegender Grund

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 14/17
    Es können nur solche Umstände berücksichtigt werden, die für die Verlängerung der Ausbildung und die daraus resultierende folgende Überschreitung der Förderungshöchstdauer in dem Sinne kausal sind, dass der Auszubildende den Zeitverlust nicht mit zumutbaren Mitteln und Anstrengungen verhindern bzw. aufholen konnte (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.12.2013 - 12 A 2167/13 -, juris Rn. 5 mwN; Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.05.2011 - 1 B 52/11 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 14/17
    Eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG läge vor, wenn durch die Änderung des Masterstudienganges an der Fachhochschule Kiel eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG, Beschl. v. 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris Orientierungssatz 1a m.w.N).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2013 - 12 A 2167/13

    Berücksichtigung von Umständen für die Verlängerung der Ausbildung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 14/17
    Es können nur solche Umstände berücksichtigt werden, die für die Verlängerung der Ausbildung und die daraus resultierende folgende Überschreitung der Förderungshöchstdauer in dem Sinne kausal sind, dass der Auszubildende den Zeitverlust nicht mit zumutbaren Mitteln und Anstrengungen verhindern bzw. aufholen konnte (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.12.2013 - 12 A 2167/13 -, juris Rn. 5 mwN; Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.05.2011 - 1 B 52/11 -, juris Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2018 - 3 LB 9/17

    Ausbildungsförderung für das 5. Fachsemester im Studiengang Humanmedizin nach dem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 14/17
    Eine Verlängerung der Ausbildungszeit, die bei zumutbarer Studienplanung und rationeller Durchführung der Ausbildung vermeidbar gewesen wäre, rechtfertigt nicht eine Verlängerung der Förderungsdauer (Fischer in: Rothe/Blanke, Bundausbildungsförderungsgesetz, Bd. 2, 5. Aufl., § 15 Rn. 19 m.w.N.; OVG Schleswig, Urt. v. 15.02.2018 - 3 LB 9/17 -, juris Rn. 32).
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