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   OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2022 - 2 LA 427/18   

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https://dejure.org/2022,2589
OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2022 - 2 LA 427/18 (https://dejure.org/2022,2589)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.01.2022 - 2 LA 427/18 (https://dejure.org/2022,2589)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - 2 LA 427/18 (https://dejure.org/2022,2589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SHBesG § 28 Abs. 1 S. 4
    Konkretes Interesse von Vordienstzeiten für die Verwendung eines Beamten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 316
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2021 - 2 LA 15/19

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten; Berücksichtigung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2022 - 2 LA 427/18
    Für das Vorliegen ernstlicher Zweifel ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erforderlich, dass ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 -, juris LS 3 und Rn. 21, und vom 30. Juli 2021 - 2 LA 15/19 -, juris Rn. 3).

    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris LS und Rn. 9; Senatsbeschlüsse vom 20. August 2018 -2 LA 212/17 -, juris Rn. 2, und vom 30. Juli 2021 - 2 LA 15/19 -, juris Rn. 3; OVG Berlin, Beschluss vom 30. November 2020 - OVG 11 N 63.19 -, juris Rn. 5).

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2022 - 2 LA 427/18
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Rn. 32; Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 -1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 19).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2018 - 2 LA 212/17

    Rechtskrafterstreckung eines abweisenden Verpflichtungsurteils

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2022 - 2 LA 427/18
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris LS und Rn. 9; Senatsbeschlüsse vom 20. August 2018 -2 LA 212/17 -, juris Rn. 2, und vom 30. Juli 2021 - 2 LA 15/19 -, juris Rn. 3; OVG Berlin, Beschluss vom 30. November 2020 - OVG 11 N 63.19 -, juris Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2022 - 2 LA 427/18
    Für das Vorliegen ernstlicher Zweifel ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erforderlich, dass ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 -, juris LS 3 und Rn. 21, und vom 30. Juli 2021 - 2 LA 15/19 -, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2020 - 11 N 63.19

    Türkei; Ausweisung; Straffälligkeit; Wiederholungsgefahr; Drogensucht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2022 - 2 LA 427/18
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris LS und Rn. 9; Senatsbeschlüsse vom 20. August 2018 -2 LA 212/17 -, juris Rn. 2, und vom 30. Juli 2021 - 2 LA 15/19 -, juris Rn. 3; OVG Berlin, Beschluss vom 30. November 2020 - OVG 11 N 63.19 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2022 - 2 LA 427/18
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Rn. 32; Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 -1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 25.16

    Beamter; Beteiligungsrecht; Deckung des Personalbedarfs; Einstellung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2022 - 2 LA 427/18
    Als förderlich angesehen werden können nach dem Willen des Gesetzgebers insbesondere Berufszeiten, die für die Wahrnehmung der künftigen Dienstaufgaben von konkretem Interesse sind (vgl. LT-Drs. 17/1267, S. 266; s. a. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 2 C 25.16 -, juris Rn. 15 m. w. N., wonach eine Tätigkeit förderlich ist, "wenn sie für die Dienstausübung des Beamten nützlich ist, also wenn diese entweder erst aufgrund der früher gewonnenen Fähigkeiten und Erfahrungen ermöglicht oder wenn sie jedenfalls erleichtert und verbessert wird".).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2022 - 2 LA 427/18
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris LS und Rn. 9; Senatsbeschlüsse vom 20. August 2018 -2 LA 212/17 -, juris Rn. 2, und vom 30. Juli 2021 - 2 LA 15/19 -, juris Rn. 3; OVG Berlin, Beschluss vom 30. November 2020 - OVG 11 N 63.19 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2022 - 2 LA 427/18
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris LS und Rn. 9; Senatsbeschlüsse vom 20. August 2018 -2 LA 212/17 -, juris Rn. 2, und vom 30. Juli 2021 - 2 LA 15/19 -, juris Rn. 3; OVG Berlin, Beschluss vom 30. November 2020 - OVG 11 N 63.19 -, juris Rn. 5).
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