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   OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 2 LB 4/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 2 LB 4/20 (https://dejure.org/2020,18241)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.06.2020 - 2 LB 4/20 (https://dejure.org/2020,18241)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - 2 LB 4/20 (https://dejure.org/2020,18241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstunfälle - Telefonat vom Parkplatz auf Weg von Dienststelle zur häuslichen Unterkunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 39.68

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 2 LB 4/20
    Der erforderliche Zusammenhang mit dem Dienst wird dabei jedoch nicht schon dann gelöst, wenn der Beamte zu einer privaten Verrichtung etwa für eine kurze Zeit den Kraftwagen verlässt und sich zu Fuß auf die gegenüber liegende Straßenseite begibt, um anschließend den Heimweg mit dem Wagen oder zu Fuß fortzusetzen (so ausdrücklich BVerwG, Urteile vom 04. Juni 1970 - 2 C 39.68 -, Juris Rn. 33 und vom 10. Dezember 2013 - 2 C 7.12 -,.

    Während einer unbeachtlichen Unterbrechung besteht Wegeunfallschutz zumindest im allgemeinen Verkehrsraum fort (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 4. Juni 1970 a.a.O.; vom 21. Juni 1982 - 6 C 90.78 -, Juris Rn. 17; vom 9. Dezember 2010 - 2 A 4.10 -, a.a.O und vom 10. Dezember 2013 a.a.O.).

    Es handelt sich damit um ein Handlungsgeschehen, welches ohne weiteres mit den einen (Wege-)Unfallschutz nicht unterbrechenden Konstellationen etwa eines kurzzeitigen Lebensmitteleinkaufes oder Kioskbesuches unter fußläufigem Wechsel der Straßenseite oder Halten des PKW (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1970 - 2 C 39.68 -, a.a.O.) gleichzusetzen ist.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen die Vergleichbarkeit der Bestimmungen zur gesetzlichen Unfallversicherung und zum Dienstunfallschutz betont (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1970 - II C 39.68 -, Juris Rn. 3).

  • BVerwG, 27.05.2004 - 2 C 29.03

    Wegeunfall; unmittelbarer Weg zwischen Wohnung und Dienststelle; Umweg;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 2 LB 4/20
    27. Mai 2004 - BVerwG 2 C 29.03 -, Juris Rn. 11 m.w.N; vom 9. Dezember 2010 - 2 A 4.10 -, Juris Rn. 13).

    Der Beamte muss sich auf dem - unmittelbaren - Weg zwischen seiner Dienststelle und seiner regelmäßigen häuslichen Unterkunft befinden, um sich zum Dienst zu begeben oder aus dem Dienst in seinen privaten Lebensbereich zurückzukehren (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1965 - BVerwG 2 C 39.63 -, Juris Rn. 21; vom 27. Mai 2004 - BVerwG 2 C 29.03 -, a.a.O. und vom.

    Dies ist im Rahmen des § 31 Abs. 2 BeamtVG bzw. § 34 Abs. 2 SHBeamtVG nicht vorgesehen, da neben den gesetzlich normierten Ausnahmen lediglich der - unmittelbare - Weg zwischen Dienststelle und häuslicher Unterkunft geschützt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.12.2010 - 2 A 4.10

    Dienstunfall; Wegeunfall; Abweichen von dem unmittelbarem Weg; Zusammenhang mit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 2 LB 4/20
    27. Mai 2004 - BVerwG 2 C 29.03 -, Juris Rn. 11 m.w.N; vom 9. Dezember 2010 - 2 A 4.10 -, Juris Rn. 13).

    9. Dezember 2010 - 2 A 4.10 -, a.a.O.).

    Während einer unbeachtlichen Unterbrechung besteht Wegeunfallschutz zumindest im allgemeinen Verkehrsraum fort (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 4. Juni 1970 a.a.O.; vom 21. Juni 1982 - 6 C 90.78 -, Juris Rn. 17; vom 9. Dezember 2010 - 2 A 4.10 -, a.a.O und vom 10. Dezember 2013 a.a.O.).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 2 LB 4/20
    Eine abweichende Beurteilung ergibt sich insoweit auch nicht im Lichte der - vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten - jüngeren (nunmehr ständigen) Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, nach welcher für das Bestehen des gesetzlichen Unfallschutzes im Falle eines Wegeunfalls maßgeblich ist, ob eine konkrete Verrichtung noch der Fortbewegung auf das ursprüngliche Ziel (in der Regel die Wohnung des Versicherten) dient (vgl. Urteile vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R -, Juris Rn. 26; vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R -, Juris Rn. 10; vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R -, Juris Rn. 14 und - B 2 U 26/06 R -, Juris Rn. 22; vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 R -, Juris Rn. 11; sowie vom 4. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R -, Juris Rn. 12).
  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - dritter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 2 LB 4/20
    Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII besteht die versicherte Möglichkeit Arbeitswege von und zu anderen Orten - den sog. "dritten Ort" - als der Familienwohnung oder sonstigen Unterkünften iSd. § 8 Abs. 2 Nr. 3 SGB VII zu wählen (vgl. dazu etwa BSG, Urteile vom 5. Mai 1998 - B 2 U 40/97 R -, Juris Rn. 13 und vom 12. Mai 2009 - B 2 U 11/08 R -, Juris Rn. 18).
  • BVerwG, 06.07.1965 - II C 39.63

    Begriff des Dienstunfalls - Unterbrechung des mit dem Dienst zusammenhängenden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 2 LB 4/20
    Der Beamte muss sich auf dem - unmittelbaren - Weg zwischen seiner Dienststelle und seiner regelmäßigen häuslichen Unterkunft befinden, um sich zum Dienst zu begeben oder aus dem Dienst in seinen privaten Lebensbereich zurückzukehren (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1965 - BVerwG 2 C 39.63 -, Juris Rn. 21; vom 27. Mai 2004 - BVerwG 2 C 29.03 -, a.a.O. und vom.
  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 9.12

    Dienstunfall; Unfallfürsorge des Dienstherrn; Wegeunfall; Beginn und Ende des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 2 LB 4/20
    Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass die Klägerin sich während dieser Unterbrechung des Weges ausschließlich im öffentlichen Verkehrsraum aufhielt (vgl. zum Entfallen des Dienstunfallschutzes auf privaten Flächen: BVerwG, Urteil vom 26. November 2013 - 2 C 9.12 -, Juris LS und Rn. 10 - 11).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 2 LB 4/20
    Eine abweichende Beurteilung ergibt sich insoweit auch nicht im Lichte der - vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten - jüngeren (nunmehr ständigen) Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, nach welcher für das Bestehen des gesetzlichen Unfallschutzes im Falle eines Wegeunfalls maßgeblich ist, ob eine konkrete Verrichtung noch der Fortbewegung auf das ursprüngliche Ziel (in der Regel die Wohnung des Versicherten) dient (vgl. Urteile vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R -, Juris Rn. 26; vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R -, Juris Rn. 10; vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R -, Juris Rn. 14 und - B 2 U 26/06 R -, Juris Rn. 22; vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 R -, Juris Rn. 11; sowie vom 4. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R -, Juris Rn. 12).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 7.04

    Dienstunfall; Unfallfürsorge des Dienstherrn; Wegeunfall; Beginn und Ende des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 2 LB 4/20
    Aufgrund des sich ohnehin aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergebenden begrenzteren Schutzumfanges bei Wegeunfällen von Beamten, besteht - anders als dies im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung sein mag - kein Bedürfnis nach einer weiteren Restriktion (vgl. zum restriktiven Verständnis des Anwendungsbereiches des § 31 Abs. 2 BeamtVG: BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 2 C 7.04 -, Juris Rn. 11).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - 2 LB 4/20
    Eine abweichende Beurteilung ergibt sich insoweit auch nicht im Lichte der - vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten - jüngeren (nunmehr ständigen) Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, nach welcher für das Bestehen des gesetzlichen Unfallschutzes im Falle eines Wegeunfalls maßgeblich ist, ob eine konkrete Verrichtung noch der Fortbewegung auf das ursprüngliche Ziel (in der Regel die Wohnung des Versicherten) dient (vgl. Urteile vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R -, Juris Rn. 26; vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R -, Juris Rn. 10; vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R -, Juris Rn. 14 und - B 2 U 26/06 R -, Juris Rn. 22; vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 R -, Juris Rn. 11; sowie vom 4. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R -, Juris Rn. 12).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfallversicherung - Wegeunfall -

  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer -

  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 C 90.78

    Anspruch eines Beamten auf Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall - Frage

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LB 8/10

    Unterbrechung des Dienstunfallschutzes eines Beamten mit dem Verlassen seines

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2003 - 3 LB 18/03

    Beamtenrecht, Dienstunfall, Wegeunfall, Zusammenhang mit dem Dienst, dritter Ort

  • BVerwG, 10.12.2013 - 2 C 7.12

    Dienstreise; Dienstunfall; Einkauf; Gegenstände des täglichen Bedarfs;

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

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