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   OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2002 - 1 K 16/01   

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OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2002 - 1 K 16/01 (https://dejure.org/2002,21798)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.07.2002 - 1 K 16/01 (https://dejure.org/2002,21798)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 1 K 16/01 (https://dejure.org/2002,21798)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2001 - 8 KN 41/01

    Bauliche Anlage; Bauverbot; Bekanntmachung; Bekanntmachungsfehler; Heilung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2002 - 1 K 16/01
    Statt des repressiven Verbotes ohne Erlaubnisvorbehalt hätte ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgereicht (so auch das Niedersächsische OVG in seinem Urteil vom 24.08.2001 - 8 KN 41/01 -).

    Dieses verstößt jedoch entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht gegen das Übermaßverbot und ist somit zulässig; denn die Errichtung (sonstiger) baulicher Anlagen auf bisher nicht baulich genutzten Grundflächen stellt stets einen Eingriff in die Natur und Landschaft dar, der - weil damit Grundflächen ihrer "landschaftsgerechten" Nutzung entzogen werden und diese baulichen Anlagen, anders als z.B. die erwähnten bevorrechtigt im Außenbereich zulässigen Vorhaben, nicht in die Landschaft "gehören" bzw. dort üblich sind - den Charakter des unter Schutz gestellten Gebietes schlechthin verändert bzw. dem Schutzzweck schlechthin zuwiderläuft (zu diesen Voraussetzungen für ein repressives Verbot ohne Erlaubnisvorbehalt, vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 24.08.2001 - 8 KN 41/01 -, NordÖR 2002, 75 ff, 78 m.w.N.).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2002 - 1 K 16/01
    Der dafür erforderliche Ausgleich werde jedoch nicht - wie nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02. März 1999 - 1 BvL 7/91 - erforderlich - in der Verordnung selbst geregelt; die Entschädigungsregelung in § 42 LNatSchG reiche nicht aus.

    Dagegen muss es der Eigentümer angesichts des hohen Rangs des Landschaftsschutzes grundsätzlich hinnehmen, dass ihm eine rentablere Nutzung - hier: als Bauland - verwehrt wird; Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG schützt nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums (BVerfG, Beschl. v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, BRS 62 Nr. 214, S. 848).

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2002 - 1 K 16/01
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt der Antragstellerin jedoch deshalb, weil unzweifelhaft ist, dass sie ihrem Ziel, einen positiven Vorbescheid für die Bebauung des Flurstücks 125/6 zu erhalten, selbst dann auf unabsehbare Zeit nicht näher kommen könnte, wenn die streitige Verordnung für nichtig erklärt würde, d.h. weil der Erfolg ihres Normenkontrollantrages für sie - offensichtlich - nutzlos wäre (BVerwG, Urt. v. 10.03.1998 - 4 CN 6.97 -, BRS 60 Nr. 44, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.91 -, BRS 54 Nr. 38).

    Es liegen hier - anders als in dem Fall, der dem ebenfalls am heutigen Tage entschiedenen Verfahren 1 K 2/01 zugrunde liegt - auch keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass die Gemeinde, wenn die streitige Verordnung für nichtig erklärt würde, bereit sein könnte, die Bebauung des Flurstücks 125/6 und angrenzender Flächen, die derzeit auch im Landschaftsschutzgebiet liegen, durch Aufstellung entsprechender Bauleitpläne zu ermöglichen (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.91 -, a.a.O., S. 111 und v. 23.04.2002 - 4 CN 3.01 -).

  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2002 - 1 K 16/01
    Regelungen in einer Landschaftsschutzverordnung, die die Nutzbarkeit eines Grundstücks situationsbedingt einschränken, sind keine Enteignungen im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, sondern Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerwG, Urt. v. 31.01.2001 - 6 CN 2.00 -, DVBl. 2001, 931 ff, 932).

    Dass das nicht geboten ist und sich das auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht ableiten lässt, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 31. Januar 2001 - 6 CN 2.00 -, a.a.O., S. 933, li.

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2002 - 1 K 16/01
    Es liegen hier - anders als in dem Fall, der dem ebenfalls am heutigen Tage entschiedenen Verfahren 1 K 2/01 zugrunde liegt - auch keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass die Gemeinde, wenn die streitige Verordnung für nichtig erklärt würde, bereit sein könnte, die Bebauung des Flurstücks 125/6 und angrenzender Flächen, die derzeit auch im Landschaftsschutzgebiet liegen, durch Aufstellung entsprechender Bauleitpläne zu ermöglichen (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.91 -, a.a.O., S. 111 und v. 23.04.2002 - 4 CN 3.01 -).
  • BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99

    Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2002 - 1 K 16/01
    Unzumutbare - und damit nichtige - Beschränkungen sind solche Regelungen erst dann, wenn nicht genügend Raum für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt oder wenn eine Nutzung, die bisher ausgeübt worden ist und sich nach Lage der Dinge objektiv anbietet, ohne jeglichen Ausgleich unterbunden wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.01.2000 - 6 BN 2.99 -, NuR 2000, 267).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2002 - 1 K 16/01
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt der Antragstellerin jedoch deshalb, weil unzweifelhaft ist, dass sie ihrem Ziel, einen positiven Vorbescheid für die Bebauung des Flurstücks 125/6 zu erhalten, selbst dann auf unabsehbare Zeit nicht näher kommen könnte, wenn die streitige Verordnung für nichtig erklärt würde, d.h. weil der Erfolg ihres Normenkontrollantrages für sie - offensichtlich - nutzlos wäre (BVerwG, Urt. v. 10.03.1998 - 4 CN 6.97 -, BRS 60 Nr. 44, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.91 -, BRS 54 Nr. 38).
  • BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88

    Voraussetzungen für die Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2002 - 1 K 16/01
    Dieser Spielraum ist "durch eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Landschaftsschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt" (BVerwG, Beschl. v. 16.06.1988 - 4 B 102.88 -, BRS 48 Nr. 203).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1997 - 1 K 7/95

    Naturschutzgebiet; Schutzzweck; Schutzwürdikeit; Schutzbedürftigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2002 - 1 K 16/01
    Die Beschreibung dieses Landschaftsraums in den folgenden Unterabsätzen des § 3 Abs. 1 durch Hervorhebung seiner Charakteristika, seiner Besonderheiten, zu denen (u.a.) auch die dort erwähnten Biotope gehören, stellt lediglich die - den Senat überzeugende - Begründung bzw. Erläuterung dafür dar, warum der Antragsgegner es für "vernünftigerweise geboten" gehalten hat, den in § 3 Abs. 1, Unterabsatz 1, beschriebenen Landschaftsraum als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen (vgl. bezüglich dieses Maßstabs: Urt. d. Senats v. 31.01.1997 - 1 K 7/95 - UA. S. 34 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2002 - 1 K 16/01
    Das folgt zwar nicht bereits daraus, dass bei Nichtigkeit der streitigen Verordnung die Verordnung vom 28. April 1965 fortgelten würde, die das Flurstück 125/6 ebenfalls erfasst: Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Aufhebung der früheren Verordnung durch § 8 Abs. 2 der streitigen Verordnung auch Bestand haben sollte, falls letztere nichtig wäre; denn einen völlig "schutzlosen" Zustand des betreffenden Gebietes hätte der Antragsgegner sicher nicht gewollt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 10.08.1980 - 4 C 3.90 -, BRS 50 Nr. 2).
  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2017 - 1 KN 8/17

    Sicherstellung geplanter Landschaftsschutzgebiete ist unwirksam

    Im Zweifel gelten Flächen als nicht betroffen (vgl. § 19 Abs. 7 S. 2 2. Hs. LNatSchG SH; vgl. Urt. des Senats v. 18.07.2001, 1 K 16/01, NordÖR 2003, 86 [Ls.] sowie Urt. vom 08.07.2004, 1 LB 21/04, n. v.).
  • VG Köln, 25.07.2002 - 1 K 5720/99

    Ex-ante Genehmigungspflichtigkeit von Entgelten für die sog. Expressentstörung

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch in den Verfahren 1 K 10939/99 und 1 K 16/01 - und der von der Beklagten jeweils vorgelegten Verwaltungsvorgänge verwiesen.
  • VG Köln, 25.07.2002 - 1 K 10939/99

    Ausgestaltung der Genehmigungspflichtigkeit von Entgelten für die sog.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch in den Verfahren 1 K 5720/99 und 1 K 16/01 - und der von der Beklagten jeweils vorgelegten Verwaltungsvorgänge verwiesen.
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