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   OVG Schleswig-Holstein, 18.08.2004 - 2 LB 71/03   

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https://dejure.org/2004,12774
OVG Schleswig-Holstein, 18.08.2004 - 2 LB 71/03 (https://dejure.org/2004,12774)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.08.2004 - 2 LB 71/03 (https://dejure.org/2004,12774)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. August 2004 - 2 LB 71/03 (https://dejure.org/2004,12774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung einer Gemeinde, für eine als öffentliche Einrichtung betriebene Kindertagesstätte Benutzungsgebühren zu erheben; Möglichkeit der Kündigung eines Betreuungsverhältnisses mit sofortiger Wirkung wegen Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und ...

  • Judicialis

    KAG SH § 6; ; KiTaG SH § 25; ; SGB VIII § 90

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG SH § 6; KiTaG SH § 25; SGB VIII § 90
    Kindergartengebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 561
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.1994 - 5 K 2/94
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.08.2004 - 2 LB 71/03
    Die Gemeinde ist berechtigt, derartige Gebührenregelungen für einen Kindergarten durch Satzung zu treffen (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 22.11.1994 - 5 K 2/94 -, Die Gemeinde 1995, 173).

    Vielmehr beginnt die Inanspruchnahme bzw. die Benutzung der Einrichtung regelmäßig mit der Aufnahme des Kindes und endet mit dem Zeitpunkt der Abmeldung (vgl. OVG B-Stadt, Urt. v. 22.11.1994, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.1999 - 2 L 26/98
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.08.2004 - 2 LB 71/03
    Die besonderen Regelungen des § 90 Abs. 1 SGB VIII zur Erhebung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren für die Inanspruchnahme von Angeboten u.a. der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen nach §§ 22, 24 SGB VIII stehen der Befugnis öffentlicher Träger derartiger Einrichtungen nicht entgegen, durch Leistungsbescheid ein Benutzungsentgelt für den Besuch einer Kindertageseinrichtung zu fordern (Senatsurteil v. 12.05.1999 -2 L 26/98 -, NordÖR 2000, 210).
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