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   OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 4 O 30/18   

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https://dejure.org/2018,46957
OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 4 O 30/18 (https://dejure.org/2018,46957)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.10.2018 - 4 O 30/18 (https://dejure.org/2018,46957)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 4 O 30/18 (https://dejure.org/2018,46957)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verbindung von Kostenfestsetzungsverfahren aus getrennt geführten Prozessen hinsichtlich Erstattung der Anwaltskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 1/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung des Missbrauchseinwands gegenüber

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 4 O 30/18
    Insbesondere kann es als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein, wenn der Kläger die Festsetzung von Mehrkosten beantragt, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Kläger in engem zeitlichem Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Klagebegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen gegen denselben Beklagten vorgegangen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2012 - VI ZB 59/11 -, juris Rn. 9 f.; Beschluss vom 18. Oktober 2012 - V ZB 58/12 -, juris Rn. 5 und 7; Beschluss vom 20. November 2012 - VI ZB 1/12 -, juris Rn. 9 f.; Beschluss vom 20. Mai 2014 - VI ZB 9/13 -, juris Rn. 6 f.;Herget, in: Zöller, ZPO, 32. Auflage 2018, § 103 Rn. 21 "Rechtsmissbrauch").

    Im Falle der missbräuchlichen Prozessaufspaltung sind die Kosten der Rechtsverfolgung nicht in voller Höhe zu erstatten, sondern nur anteilig im Verhältnis der Gegenstandswerte der Einzelverfahren zu einem nach § 22 Abs. 1 RVG zu ermittelnden (fiktiven) Gesamtgegenstandswert eines einheitlichen Verfahrens (BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - VI ZB 1/12 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 20. November 2012 - VI ZB 73/11 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 2. Oktober 2012 - VI ZB 68/11 -, juris Rn. 12).

  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 100/83

    Rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 4 O 30/18
    Dieses ist nach der gesetzlichen Regelung ein dem Bereich der staatlichen Daseinsfürsorge zuzurechnendes, nicht kontradiktorisches Verfahren, in dem sich nur Gericht und Antragsteller gegenüberstehen (BGH, Urteil vom 15. November 1983 - VI ZR 100/83 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 18. April 1991 - I ARZ 748/90 -, juris Rn. 19; Reichling, in: Vorwerk/Wolf, ZPO, Stand 2018, § 118 Rn. 1; Wache, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 118 Rn. 8).
  • BGH, 18.04.1991 - I ARZ 748/90

    Bindungswirkung der im Prozeßkostenhilfeverfahren wegen sachlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 4 O 30/18
    Dieses ist nach der gesetzlichen Regelung ein dem Bereich der staatlichen Daseinsfürsorge zuzurechnendes, nicht kontradiktorisches Verfahren, in dem sich nur Gericht und Antragsteller gegenüberstehen (BGH, Urteil vom 15. November 1983 - VI ZR 100/83 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 18. April 1991 - I ARZ 748/90 -, juris Rn. 19; Reichling, in: Vorwerk/Wolf, ZPO, Stand 2018, § 118 Rn. 1; Wache, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 118 Rn. 8).
  • BGH, 10.03.2011 - VII ZB 3/10

    Rechtsanwaltsvergütung in der Zwangsvollstreckung: Gebührenrechtliche Gegenstände

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 4 O 30/18
    Er bezeichnet das konkrete Recht oder Rechtsverhältnis, auf das sich die anwaltliche Tätigkeit bezieht (BGH, Beschluss vom 10. März 2011 - VII ZB 3/10 -, juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2011 - 18 E 1299/11

    Erhöhung des Gebührensatzes der rechtsanwaltlichen Verfahrensgebühr nach Nr. 1008

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 4 O 30/18
    Wohnsitzauflagen sind, auch wenn sie gegenüber den Angehörigen einer Familie erlassen werden, von den Adressaten nicht in Rechtsgemeinschaft, sondern jeweils individuell zu erfüllen (ähnlich OVG Münster, Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 18 E 1299/11 -, juris Rn. 4).
  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 68/11

    Kostenfestsetzung: Rechtsmissbrauch durch getrennte Geltendmachung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 4 O 30/18
    Im Falle der missbräuchlichen Prozessaufspaltung sind die Kosten der Rechtsverfolgung nicht in voller Höhe zu erstatten, sondern nur anteilig im Verhältnis der Gegenstandswerte der Einzelverfahren zu einem nach § 22 Abs. 1 RVG zu ermittelnden (fiktiven) Gesamtgegenstandswert eines einheitlichen Verfahrens (BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - VI ZB 1/12 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 20. November 2012 - VI ZB 73/11 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 2. Oktober 2012 - VI ZB 68/11 -, juris Rn. 12).
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 73/11

    Berücksichtigung der ungerechtfertigten Verursachung von Mehrkosten wegen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 4 O 30/18
    Im Falle der missbräuchlichen Prozessaufspaltung sind die Kosten der Rechtsverfolgung nicht in voller Höhe zu erstatten, sondern nur anteilig im Verhältnis der Gegenstandswerte der Einzelverfahren zu einem nach § 22 Abs. 1 RVG zu ermittelnden (fiktiven) Gesamtgegenstandswert eines einheitlichen Verfahrens (BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - VI ZB 1/12 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 20. November 2012 - VI ZB 73/11 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 2. Oktober 2012 - VI ZB 68/11 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2018 - 3 O 255/18

    Kostenfestsetzung bei Vertretung mehrerer Auftraggeber

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 4 O 30/18
    Um den durch die Tätigkeit für mehrere Mandanten erhöhten Aufwand des Rechtsanwaltes zu vergüten, sieht Nr. 1008 VV-RVG für diesen Fall eine Erhöhung des Gebührensatzes um 0, 3 für jeden zusätzlichen Auftraggeber vor, wobei mehrere Erhöhungen zusammengenommen einen Gebührensatz von 2, 0 nicht überschreiten dürfen (OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. Juni 2018 - 3 O 255/18 -, juris Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 03.07.2001 - 8 W 87/01

    Notwendigkeit / Mehrere Prozesse - Bindung an Kostentitel

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 4 O 30/18
    Eine Verbindung mehrerer Kostenfestsetzungsverfahren aus getrennt geführten Prozessen würde den engen Bezug der Kostenfestsetzung zu dem zugrundeliegenden Titel und dem vorausgegangenen Erkenntnisverfahren in Frage stellen und ist daher nicht statthaft (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 1980 - 23 W 270/80 -, juris Rn. 16; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 8 W 87/01 -, juris Rn. 9 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 4 W 98/08 -, juris Rn. 15; VG München, Beschluss vom 18. August 2015 - M 8 M 15.3136 -, juris Rn. 17; Thomas/Putzo, ZPO, 39. Auflage 2018, § 104 Rn. 7;Schulz, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 103 Rn. 58; Jaspersen, in:Vorwerk/Wolf, ZPO, Stand 2018, § 91 Rn. 152).
  • OLG Zweibrücken, 09.02.2009 - 4 W 98/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Kostenerstattungsanspruch eines Streithelfers bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 4 O 30/18
    Eine Verbindung mehrerer Kostenfestsetzungsverfahren aus getrennt geführten Prozessen würde den engen Bezug der Kostenfestsetzung zu dem zugrundeliegenden Titel und dem vorausgegangenen Erkenntnisverfahren in Frage stellen und ist daher nicht statthaft (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 1980 - 23 W 270/80 -, juris Rn. 16; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 8 W 87/01 -, juris Rn. 9 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 4 W 98/08 -, juris Rn. 15; VG München, Beschluss vom 18. August 2015 - M 8 M 15.3136 -, juris Rn. 17; Thomas/Putzo, ZPO, 39. Auflage 2018, § 104 Rn. 7;Schulz, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 103 Rn. 58; Jaspersen, in:Vorwerk/Wolf, ZPO, Stand 2018, § 91 Rn. 152).
  • BGH, 09.07.2009 - VII ZB 56/08

    Kostenerstattungsansprüche der obsiegenden Partei nach Bewilligung von

  • OLG Hamm, 11.08.1980 - 23 W 270/80
  • BGH, 21.06.2011 - VI ZR 73/10

    Erstattungsanspruch für Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2009 - 24 U 150/08
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 59/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Kostenfestsetzungsverfahrens bei Verfolgung

  • BGH, 18.10.2012 - V ZB 58/12

    Kostenfestsetzung: Abzug von Mehrkosten wegen missbräuchlicher Prozessführung im

  • BGH, 20.05.2014 - VI ZB 9/13

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsmissbräuchlichkeit eines

  • LAG Nürnberg, 22.10.2015 - 2 Ta 118/15

    Kostenfestsetzung - Bindung an PKH-Beschluss - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

  • VG München, 18.08.2015 - M 8 M 15.3136

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • VGH Bayern, 22.02.2018 - 15 C 17.2522

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltsvergütung auf Beklagtenseite für ein

  • VGH Hessen, 26.06.2018 - 2 E 1964/17

    Anrechnung von Rechtsanwaltskosten aus Widerspruchsverfahren auf gerichtliches

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 5 O 11/21

    Streitwertbeschwerde; Änderung der Streitwertfestsetzung bei Unzulässigkeit;

    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann dazu führen, dass das Festsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist und die unter Verstoß gegen Treu und Glauben zur Festsetzung angemeldeten Mehrkosten vom Urkundsbeamten im Kostenfestsetzungsverfahren abzusetzen sind (OVG Schleswig, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 4 O 30/18 -, juris Rn. 14).
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