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   OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 4 M 26/96   

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https://dejure.org/1996,10036
OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 4 M 26/96 (https://dejure.org/1996,10036)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.06.1996 - 4 M 26/96 (https://dejure.org/1996,10036)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Juni 1996 - 4 M 26/96 (https://dejure.org/1996,10036)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Plangenehmigung; Planfeststellungsbeschluß; Planfeststellungsverfahren; Naturschutzverband; Beteiligungsrecht; Kreuzung; Bundesfernstraße

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 4 M 26/96
    Dadurch wird der Antragsteller nicht unter Umgehung des § 42 Abs. 2 VwGO zu einem Popularkläger (vgl. zum ganzen: Beschluß des Senats vom 30.12.1993 - 4 M 129/93 - in NuR 1994, 307 f.; BVerwGE 87, 62 ff.; OVG Lüneburg, NVwZ 1992, 903).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.12.1993 - 4 M 129/93
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 4 M 26/96
    Dadurch wird der Antragsteller nicht unter Umgehung des § 42 Abs. 2 VwGO zu einem Popularkläger (vgl. zum ganzen: Beschluß des Senats vom 30.12.1993 - 4 M 129/93 - in NuR 1994, 307 f.; BVerwGE 87, 62 ff.; OVG Lüneburg, NVwZ 1992, 903).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.1992 - 3 A 221/88

    Naturschutzverbände; Beteiligungsrecht; Planfeststellungsverfahren; Aufspülen von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 4 M 26/96
    Dadurch wird der Antragsteller nicht unter Umgehung des § 42 Abs. 2 VwGO zu einem Popularkläger (vgl. zum ganzen: Beschluß des Senats vom 30.12.1993 - 4 M 129/93 - in NuR 1994, 307 f.; BVerwGE 87, 62 ff.; OVG Lüneburg, NVwZ 1992, 903).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1994 - 4 M 58/94

    Planfeststellung; Bahnstrecke; Planfeststellungsbeschluß; Vorhabenträger;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 4 M 26/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, SchlHAnz. 1994, 267, u.v. 22.02.1995 - 4 M 112/94) gilt für die sofortige Vollziehung von Planfeststellungsbeschlüssen § 80 a VwGO.
  • BVerwG, 22.03.1995 - 11 A 1.95

    Mitwirkungsrecht der anerkannten Naturschutzverbände - Planfeststellung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 4 M 26/96
    Den Charakter eines absoluten Rechts hat das Mitwirkungsrecht nach § 29 Abs. 1 BNatSchG jedoch nicht, auch wenn es - wie oben dargelegt - eine "subjektivierte" materielle Rechtsposition beinhaltet (für § 14 Abs. 1 a WStrG vgl. BVerwGE 98, 100 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1993 - 8 S 1995/92

    Planfeststellung für Bundesfernstraße; keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 4 M 26/96
    Zudem hat es die Richtlinie, wie sich aus Art. 6 Abs. 3 ergibt, gerade dem nationalen Gesetzgeber überlassen, nicht nur zu bestimmen, wie die Anhörung erfolgen soll, sondern insbesondere auch festzulegen, wer zu dem betroffenen Personenkreis gehört (vgl. OVG Niedersachsen, DVBl. 1994, 770 f.; OVG Hamburg, Beschluß vom 16. Juni 1992 - Bs II 103/93 P; VGH Baden-Württemberg, DÖV 1994, 527 f.; VGH München NVwZ 1991, 490 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.1996 - 4 K 3/95

    Landesnaturschutzverband; Beteiligungsrechte; Altruistische Verbandsklage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 4 M 26/96
    Soweit der Antragsteller darüber hinaus der Meinung ist, er könne ein subjektives Recht auch aus Art. 6 Abs. 2 der UVP-Richtlinie 85/337 EWG ableiten, hält der Senat an seiner bereits in dem Urteil vom 13. März 1996 - 4 K 3/95 - vertretenen Auffassung fest, daß diese Vorschrift den Anforderungen an eine die Klage- bzw. Antragsbefugnis begründende Norm nicht genügt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 112/94

    Prüfungsmaßstab; Planfeststellungsbeschluß; Planungshoheit; Gemeindegebiet;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 4 M 26/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, SchlHAnz. 1994, 267, u.v. 22.02.1995 - 4 M 112/94) gilt für die sofortige Vollziehung von Planfeststellungsbeschlüssen § 80 a VwGO.
  • VGH Bayern, 24.08.1990 - 8 A 89.40037
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 4 M 26/96
    Zudem hat es die Richtlinie, wie sich aus Art. 6 Abs. 3 ergibt, gerade dem nationalen Gesetzgeber überlassen, nicht nur zu bestimmen, wie die Anhörung erfolgen soll, sondern insbesondere auch festzulegen, wer zu dem betroffenen Personenkreis gehört (vgl. OVG Niedersachsen, DVBl. 1994, 770 f.; OVG Hamburg, Beschluß vom 16. Juni 1992 - Bs II 103/93 P; VGH Baden-Württemberg, DÖV 1994, 527 f.; VGH München NVwZ 1991, 490 f.).
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