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   OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 1 LA 135/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 1 LA 135/20 (https://dejure.org/2023,8242)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.02.2023 - 1 LA 135/20 (https://dejure.org/2023,8242)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Februar 2023 - 1 LA 135/20 (https://dejure.org/2023,8242)
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Volltextveröffentlichung

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    BauNVO § 3 Abs. 3 Nr. 1 ; BauNVO § 13a S. 1-2
    Klage eines Nachbarn gegen die Ablehnung bauaufsichtlichen Einschreitens gegen die Nutzung von Wohneinheiten auf dem Grundstück als Ferienwohnung; Feinsteuerung der Ansiedlung von Ferienwohnungen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19

    Grenzen der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei jungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 1 LA 135/20
    Dafür spricht, dass das Wort "insbesondere" üblicherweise vom Gesetzgeber verwendet wird, um Regelbeispiele einzuführen, die die Auslegung der Tatbestandsmerkmale steuern sollen, auf die sie sich beziehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.12.2020 - 5 C 9.19 -, juris, Rn. 31 m. w. N., und vom 12.10.2022 - 6 C 10.20 -, juris, Rn. 74).

    Eine "insbesondere"-Formulierung begründet nicht zwingend ein Regelbeispiel (vgl. zu einem wohl vereinzelten Ausnahmefall BVerwG, Urteil vom 11.12.2020 - 5 C 9.19 -, juris, Rn. 31).

  • BVerwG, 12.10.2022 - 6 C 10.20

    Teilbarkeit einer eisenbahnregulierungsrechtlichen Entgeltgenehmigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 1 LA 135/20
    Dafür spricht, dass das Wort "insbesondere" üblicherweise vom Gesetzgeber verwendet wird, um Regelbeispiele einzuführen, die die Auslegung der Tatbestandsmerkmale steuern sollen, auf die sie sich beziehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.12.2020 - 5 C 9.19 -, juris, Rn. 31 m. w. N., und vom 12.10.2022 - 6 C 10.20 -, juris, Rn. 74).

    Kennzeichnend für derartige Regelbeispiele ist ihr nicht abschließender Charakter (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.05.2019 - 1 C 10.18 -, juris, Rn. 14, und vom 12.10.2022 - 6 C 10.20 -, juris, Rn. 74).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2020 - 11 N 63.19

    Türkei; Ausweisung; Straffälligkeit; Wiederholungsgefahr; Drogensucht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 1 LA 135/20
    OVG, Beschluss vom 30.07.2021 - 2 LA 15/19 -, juris, Rn. 3; OVG Berlin-Bbg, Beschluss vom 30.11.2020 - OVG 11 N 63.19 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 1 LA 135/20
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (st. Rspr., vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris, Rn. 16 f.; BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, juris, Rn. 9; Schl.-Holst.
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 1 LA 135/20
    Das ist jedoch nicht zwingend der Fall (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 16.12 -, juris, Rn. 11; BayVGH, Urteil vom 06.07.1995 - 12 B 93.1804 -, juris, Rn. 26; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.10.2021 - 12 S 888/19 -, juris, Rn. 16).
  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 25.16

    Beamter; Beteiligungsrecht; Deckung des Personalbedarfs; Einstellung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 1 LA 135/20
    Ein anderer Anwendungsfall muss aber ein vergleichbares Gewicht wie der ausdrücklich gesetzlich geregelte und mit dem Wort "insbesondere" als maßstabsbildend hervorgehobene Fall haben (BVerwG, Urteil vom 14.12.2017 - 2 C 25/16 -, juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 1 LA 135/20
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.06.2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 32; Kammerbeschluss vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris, Rn. 19).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2020 - 1 LA 120/20

    Behördlichen Aussetzung der Vollziehung der Überstellungsentscheidung nach EUV

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 1 LA 135/20
    Die zulässige Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert die Bezeichnung einer konkreten Frage, die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit und Klärungsbedürftigkeit sowie von Gründen, warum sie im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und schließlich einen Hinweis auf deren über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 09.07.2020 - 1 LA 120/20 -, juris, Rn. 2, und vom 17.08.2021 - 1 LA 43/21 -, juris, Rn. 2, jeweils m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2021 - 1 LA 43/21

    Zur "Erstentscheidung" im Dublin-Verfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 1 LA 135/20
    Die zulässige Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert die Bezeichnung einer konkreten Frage, die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit und Klärungsbedürftigkeit sowie von Gründen, warum sie im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und schließlich einen Hinweis auf deren über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 09.07.2020 - 1 LA 120/20 -, juris, Rn. 2, und vom 17.08.2021 - 1 LA 43/21 -, juris, Rn. 2, jeweils m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2021 - 2 LA 15/19

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten; Berücksichtigung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 1 LA 135/20
    OVG, Beschluss vom 30.07.2021 - 2 LA 15/19 -, juris, Rn. 3; OVG Berlin-Bbg, Beschluss vom 30.11.2020 - OVG 11 N 63.19 -, juris, Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2012 - 6 A 193/11

    Beschränkung des Umfang des Abgeltungsanspruchs für krankheitsbedingt nicht in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 7 A 19/14

    Abrissanordnung des Rheinisch-Bergischen Kreises aufgehoben

  • BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 10.18

    Asylantragstellung; Flüchtling; Gefahrendichte; Gerichtetheit, beachtliche

  • BVerwG, 20.11.2008 - 7 C 10.08

    Grundeigener Bodenschatz; Gewinnungsberechtigung; Grundeigentum; Zulegung;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 12 S 888/19

    Bundesausbildungsförderung; Ausbildungsrückstand; während des Prüfungszeitraums

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VGH Bayern, 06.07.1995 - 12 B 93.1804
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2024 - 14 S 1655/23

    Was ist ein "kleiner" Betrieb des Beherbergungsgewerbes?

    Durch § 13a BauNVO werden Ferienwohnungen mit anderen Worten ausdrücklich zu Unterarten bestimmter der in den §§ 2 bis 7 BauNVO allgemein oder ausnahmsweise zulässigen Nutzungen erklärt (vgl. OVG Schl.-H., Beschluss vom 20.02.2023 - 1 LA 135/20 - NordÖR 2023, 153).

    Im Rahmen dieser Regelungstechnik beschreibt Satz 1 des § 13a BauNVO den Regelfall, dass es sich bei Ferienwohnungen um nicht störende Gewerbebetriebe oder Gewerbebetriebe handelt (vgl. OVG Schl.-H., Beschluss vom 20.02.2023 - 1 LA 135/20 - NordÖR 2023, 153; Blechschmidt in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 151. EL, BauNVO § 13a Rn. 29; Hornmann in Spannowsky/Hornmann/Kämper, BeckOK BauNVO, 35. Ed., § 13a Rn. 33).

    Die Regelung in Satz 2 zielt insbesondere auf reine Wohngebiete, weil dort von vornherein keine Gewerbebetriebe, sondern nur " kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes " ausnahmsweise zulässig sind (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO; dazu BT-Drs. 18/11439, S. 22; OVG Schl.-H., Beschluss vom 20.02.2023 - 1 LA 135/20 - NordÖR 2023, 153; vgl. Stock in König/Roeser/Stock, BauNVO, 5. Aufl., § 13a Rn. 20).

    In reinen Wohngebieten können also z. B. mit einem Bebauungsplan durchaus auch gemischt genutzte Gebäude untergebracht werden, in denen die für Ferienwohnungen genutzte Fläche jene der anderen Nutzungsart überwiegt (Stock in König/Roeser/Stock, BauNVO, 5. Aufl., § 13a Rn. 22, 24; dahin tendierend wohl auch OVG Schl.-H., Beschluss vom 20.02.2023 - 1 LA 135/20 - NordÖR 2023, 153 [" Regelbeispiel "] m. w. N. zum Meinungsstand).

  • VG Schleswig, 21.02.2024 - 2 B 4/24

    Bauordnungsverfügung

    Sie ist nicht als Wohnnutzung zu qualifizieren (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 20. Februar 2023 - 1 LA 135/20 - juris Rn. 11 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11. Mai 2015 - 1 ME 31/15 - juris Rn. 17 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2023 - 3 LA 27/19

    Vollstreckung von Mahngebühren

    An der grundsätzlichen Bedeutung einer aufgeworfenen Rechtsfrage fehlt es, wenn diese bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 20.02.2023 - 1 LA 135/20 -, juris Rn. 29, und v. 05.04.2023 - 4 LA 9/22 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
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