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   OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 4 LB 4/22   

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OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 4 LB 4/22 (https://dejure.org/2023,7302)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.02.2023 - 4 LB 4/22 (https://dejure.org/2023,7302)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Februar 2023 - 4 LB 4/22 (https://dejure.org/2023,7302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 2 TierSchG, § 16a Abs 1 S 1 TierSchG, § 16a Abs 1 S 2 Nr 3 TierSchG
    Allgemeines Tierhaltungs- und Betreuungsverbot für Hunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TierSchG § 16a Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2 -3
    Untersagung des Haltens oder Betreuens von Hunden wegen Zuwiderhandlungen (hier: Übergewicht und Verhaltensauffälligkeiten)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15

    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 4 LB 4/22
    Dem Umstand, dass das Verbot auf Dauer angelegt ist, wird in einem erfolgreichen Wiedergestattungsverfahren dadurch Rechnung getragen, dass das Verbot mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben wird (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 20.04.2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 35; VGH München, Urt. v. 10.09.2012 - 9 B 11.1216 -, juris Rn. 28; OVG Weimar, Urt. v. 28.09.2000 - 3 KO 700/99 -, juris Rn. 44).

    In diesem Fall kommt es in einer Gesamtbetrachtung insbesondere auf die Intensität und Dauer der Verstöße, die Größe der herbeigeführten Gefahren, das Ausmaß und die Dauer der verursachten Schmerzen, Leiden und Schäden sowie den Grad des Verschuldens an (OVG Lüneburg, Urt. v. 20.04.2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 48, juris; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Auflage 2016, § 16a TierSchG, Rn. 45).

    "Leiden" sind dann anzunehmen, wenn Tiere über einen nicht nur ganz geringfügigen Zeitraum hinweg in ihrem natürlichen Wohlbefinden beeinträchtigt werden (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 20.04.2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 50; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, § 16a TierSchG, Rn. 46).

    Liegen, über längere Zeit - wie hier - gravierende Verstöße gegen § 2 TierSchG vor, ist die Untersagung der Tierhaltung bereits dann gerechtfertigt, wenn die Gefahr besteht, dass den Tieren andernfalls erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden (vgl. Beschl. des Senats v. 12.10.2021 - 4 MB 39/21 -, juris Rn. 15, 21 m.w.N.; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.04.2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 51; VGH Manheim, Beschl. v. 25.04.2002 - 1 S 1900/00 -, juris Rn. 10; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, § 16a TierSchG, Rn. 46).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass auch bei der Frage, ob den Tieren die genannten Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt worden sind bzw. die Gefahr derartiger Folgen droht, die vorrangige Beurteilungskompetenz des verbeamteten Tierarztes zu beachten ist (VGH München, Beschl. v. 31.01.2017 - 9 CS 16.2021 -, juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.04.2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 50; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, § 16a TierSchG, Rn. 46).

  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79

    Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 4 LB 4/22
    Wegen der prozessrechtlich gebotenen Klarheit über das Bestehen oder Nichtbestehen der Rechtshängigkeit (vgl. § 81 Abs. 1 Satz 1, § 90 Abs. 1 VwGO) ist unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage, dass die Klageerhebung als die das gerichtliche Verfahren einleitende Prozesshandlung bedingungs- und vorbehaltlos erklärt wird (vgl. stRspr BVerwG, Urt. v. 17.01.1980 - 5 C 32.79 - juris Rn. 9; Urt. v. 27.04.1990 - 8 C 70.88 -, juris Rn. 20 m.w.N.; Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 43. EL 2022, § 81 VwGO Rn. 4a).

    Eine spätere, unbedingte Erhebung der Klage (ggf. in Verbindung mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gemäß § 60 Abs. 1 VwGO (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17.01.1980 - 5 C 32.79 -, juris Rn. 11; Beschl. d. Senats v. 15.05.2018 - 4 MB 57/18 -, juris Rn. 3) lässt sich den Akten ebenfalls nicht entnehmen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.10.2021 - 4 MB 39/21

    Tierschutzwidrige Haltung von Rindern

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 4 LB 4/22
    Liegen, über längere Zeit - wie hier - gravierende Verstöße gegen § 2 TierSchG vor, ist die Untersagung der Tierhaltung bereits dann gerechtfertigt, wenn die Gefahr besteht, dass den Tieren andernfalls erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden (vgl. Beschl. des Senats v. 12.10.2021 - 4 MB 39/21 -, juris Rn. 15, 21 m.w.N.; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.04.2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 51; VGH Manheim, Beschl. v. 25.04.2002 - 1 S 1900/00 -, juris Rn. 10; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, § 16a TierSchG, Rn. 46).

    Ein schlichtes Bestreiten der vorgenommenen amtstierärztlichen Wertungen und der ihnen zugrundeliegenden Feststellungen ist jedoch ebenso wenig ausreichend (vgl. Beschl. des Senats v. 05.06.2019 - 4 MB 42/19 -, Rn. 11, juris; OVG Berlin-Bbg., Beschl. v. 28.06.2010 - OVG 5 S 10.10 -, juris Rn. 9) wie die hier in den klägerischen Schriftsätzen enthaltene Behauptung des Gegenteils (Beschl. d. Senats v. 12.10.2021 - 4 MB 39/21 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 4 LB 4/22
    Wegen der prozessrechtlich gebotenen Klarheit über das Bestehen oder Nichtbestehen der Rechtshängigkeit (vgl. § 81 Abs. 1 Satz 1, § 90 Abs. 1 VwGO) ist unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage, dass die Klageerhebung als die das gerichtliche Verfahren einleitende Prozesshandlung bedingungs- und vorbehaltlos erklärt wird (vgl. stRspr BVerwG, Urt. v. 17.01.1980 - 5 C 32.79 - juris Rn. 9; Urt. v. 27.04.1990 - 8 C 70.88 -, juris Rn. 20 m.w.N.; Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 43. EL 2022, § 81 VwGO Rn. 4a).

    Ob überhaupt ein Rechtsbehelf und ob er gegebenenfalls vorbehaltlos oder bedingt eingelegt worden ist, hängt von der an den §§ 133, 157 BGB zu orientierenden Auslegung der daraufhin zu würdigenden Prozesshandlung ab (BVerwG, Urt. v. 27.04.1990 - 8 C 70.88 -, juris Rn. 20, 23).

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 4 LB 4/22
    In derartigen getrennten Verfahren muss sich der Betroffene darauf verweisen lassen, etwaige nachhaltige Verbesserungen in der Sach- und Rechtslage zu seinen Gunsten in einem dem Untersagungsverfahren nachfolgenden gesonderten Wiedergestattungsverfahren geltend zu machen (vgl. zu § 35 GewO BVerwG, Urt. v. 15.04.2015 - BVerwG 8 C 6.14 -, juris Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2002 - 1 S 1900/00

    Pferdehaltungsverbot - Gefahrenprognose

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 4 LB 4/22
    Liegen, über längere Zeit - wie hier - gravierende Verstöße gegen § 2 TierSchG vor, ist die Untersagung der Tierhaltung bereits dann gerechtfertigt, wenn die Gefahr besteht, dass den Tieren andernfalls erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden (vgl. Beschl. des Senats v. 12.10.2021 - 4 MB 39/21 -, juris Rn. 15, 21 m.w.N.; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.04.2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 51; VGH Manheim, Beschl. v. 25.04.2002 - 1 S 1900/00 -, juris Rn. 10; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, § 16a TierSchG, Rn. 46).
  • OVG Thüringen, 28.09.2000 - 3 KO 700/99

    Tierschutz; Tierschutz; Pferdehaltung; Unterbringung; Weidekoppel; Einzäunung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 4 LB 4/22
    Dem Umstand, dass das Verbot auf Dauer angelegt ist, wird in einem erfolgreichen Wiedergestattungsverfahren dadurch Rechnung getragen, dass das Verbot mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben wird (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 20.04.2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 35; VGH München, Urt. v. 10.09.2012 - 9 B 11.1216 -, juris Rn. 28; OVG Weimar, Urt. v. 28.09.2000 - 3 KO 700/99 -, juris Rn. 44).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 4 LB 4/22
    Dies folgt aus dem materiellen Recht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.03.1996 - 1 C 28.94 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 5 S 10.10

    Tierschutz; Tierhaltungsverbot; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 4 LB 4/22
    Ein schlichtes Bestreiten der vorgenommenen amtstierärztlichen Wertungen und der ihnen zugrundeliegenden Feststellungen ist jedoch ebenso wenig ausreichend (vgl. Beschl. des Senats v. 05.06.2019 - 4 MB 42/19 -, Rn. 11, juris; OVG Berlin-Bbg., Beschl. v. 28.06.2010 - OVG 5 S 10.10 -, juris Rn. 9) wie die hier in den klägerischen Schriftsätzen enthaltene Behauptung des Gegenteils (Beschl. d. Senats v. 12.10.2021 - 4 MB 39/21 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.09.2012 - 9 B 11.1216

    Rinderhaltung; Auflage; eigenständiger Verwaltungsakt; maßgeblicher Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2023 - 4 LB 4/22
    Dem Umstand, dass das Verbot auf Dauer angelegt ist, wird in einem erfolgreichen Wiedergestattungsverfahren dadurch Rechnung getragen, dass das Verbot mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben wird (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 20.04.2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 35; VGH München, Urt. v. 10.09.2012 - 9 B 11.1216 -, juris Rn. 28; OVG Weimar, Urt. v. 28.09.2000 - 3 KO 700/99 -, juris Rn. 44).
  • BVerwG, 02.04.2014 - 3 B 62.13

    Untersagung der Haltung von Pferden auf mit Stacheldraht eingezäunten Weiden

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2018 - 4 MB 57/18

    Inhaber des Hausrechts in den Gerichten des Landes; Vertretungserfordernis für

  • VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 CS 16.2021

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde - Tierhaltungsverbot,

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19

    Erhebliche Vernachlässigung im Falle einer Pferdehaltung

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