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   OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2017 - 14 LB 3/16   

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OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2017 - 14 LB 3/16 (https://dejure.org/2017,25570)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.03.2017 - 14 LB 3/16 (https://dejure.org/2017,25570)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. März 2017 - 14 LB 3/16 (https://dejure.org/2017,25570)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2017 - 14 LB 3/16
    Begeht ein Beamter innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mehr vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 20).

    Die Berücksichtigung des Kriteriums der Vertrauensbeeinträchtigung rechtfertigt ebenfalls die Ausschöpfung des Orientierungsrahmens, da schwerwiegende Vorsatzstraftaten generell einen Vertrauensverlust bewirken, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, Rn. 14 f. mwN, juris unter Verweis auf die gesetzgeberische Wertung in § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2017 - 14 LB 3/16
    Auch Anhaltspunkte für den Milderungsgrund der überwundenen, negativen Lebensphase (BVerwG, Urteil vom 9. August 2010 - 2 C 13.10 -, juris; BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, juris) bestehen nicht.

    cc) Liegen - wie hier - Umstände vor, die für sich genommen nicht genügen, einen anerkannten Milderungsgrund zu erfüllen, muss ernsthaft ermittelt und geprüft werden, ob diese oder weitere Umstände in ihrer Gesamtheit dem Gewicht eines anerkannten Milderungsgrundes vergleichbar sind (stRspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, LS 1 und Rn. 23, juris; vom 24. Mai 2007 - BVerwG 2 C 25.06 -, Rn. 22 mwN, juris, und vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 -, LS und Rn. 14, juris).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2017 - 14 LB 3/16
    Das Kriterium "Umfang der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn und der Allgemeinheit" gemäß § 13 Abs. 1 Satz 4 LDG erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (stRspr., vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 ff. = juris).

    Entscheidungsmaßstab ist insoweit, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen kann, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der belastenden und entlastenden Umstände bekannt würde (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, juris und vom 25. August 2009 - 1 D 1.08 - juris Rn. 78; Beschluss vom 2. März 2012- 2 B 8.11 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 10.10.2014 - 2 B 66.14

    Verwirkung einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei einer unangemessen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2017 - 14 LB 3/16
    Die Dauer des Disziplinarverfahrens ist nicht geeignet, das von dem Beamten zerstörte Vertrauensverhältnis wiederherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, juris Rn. 53, zuletzt Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 2 B 66.14 - , juris Rn. 7).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2017 - 14 LB 3/16
    Die Dauer des Disziplinarverfahrens ist nicht geeignet, das von dem Beamten zerstörte Vertrauensverhältnis wiederherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, juris Rn. 53, zuletzt Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 2 B 66.14 - , juris Rn. 7).
  • BVerwG, 22.12.2010 - 2 B 20.10

    Wirksamkeit des Ausschlusses einer Beihilfefähigkeit nicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2017 - 14 LB 3/16
    Ein Lehrer, der sich wegen sexuellen Missbrauchs einer ihm zur Erziehung anvertrauten Schülerin strafbar gemacht hat, ist regelmäßig Eignungszweifeln ausgesetzt, weil er elementare Rechte einer Person verletzt hat, deren Schutz und Erziehung ihm als Dienstpflicht obliegt; zu einem konkreten Ansehensschaden muss es insoweit nicht gekommen sein (zu letzterem: BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - 2 B 20.10 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2017 - 14 LB 3/16
    Es ist allerdings angesichts der Schwere der Verfehlungen nicht geeignet, das Dienstvergehen in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, da jeder Beamte verpflichtet ist, bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz seiner Arbeitskraft zu erbringen und sich inner- und außerhalb des Dienstes achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris Rn. 82).
  • BVerwG, 02.03.2012 - 2 B 8.11

    Dienstvergehen; Kollegendiebstahl; Verfahrensmangel; Nichtbeachtung entlastender

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2017 - 14 LB 3/16
    Entscheidungsmaßstab ist insoweit, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen kann, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der belastenden und entlastenden Umstände bekannt würde (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, juris und vom 25. August 2009 - 1 D 1.08 - juris Rn. 78; Beschluss vom 2. März 2012- 2 B 8.11 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2017 - 14 LB 3/16
    Das wird letztlich ebenso durch die vom Landgericht ausgeurteilte erhebliche Freiheitsstrafe von elf Monaten zum Ausdruck gebracht - sie liegt nur knapp unterhalb der Grenze von einem Jahr, deren Erreichen nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG zwingend den Verlust der Beamtenrechte zur Folge gehabt hätte -, auch wenn dem ausgeurteilten Strafmaß bei der Bestimmung der konkreten Disziplinarmaßnahme grundsätzlich keine "indizielle" oder "präjudizielle" Bedeutung bei innerdienstlichen Dienstvergehen zukommt (BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 2 B 24.16 -, juris LS und Rn. 15).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2017 - 14 LB 3/16
    Dahinstehen kann, ob nicht auch insoweit allein auf das Statusamt abgestellt werden müsste und nicht mehr auf das Amt im konkret funktionellen Sinn (so BVerwG zu außerdienstlichem Fehlverhalten nach § 34 Satz 3 BeamtStG unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung im Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, LS 1 und Rn. 16, BVerwGE 152, 228 ff. = juris), denn vorliegend fällt beides nicht auseinander.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstvergehen eines Beamten - Kürzung von

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06

    Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20

    Entfernung aus dem Dienst

    Es liegen auch keine weiteren Umstände vor, die in ihrer Gesamtheit mit dem Gewicht eines anerkannten Milderungsgrundes vergleichbar sind (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2017 - 14 LB 3/16 -, Rn. 48, juris m. w. N.).

    Der Umstand, dass der Beklagte zuvor weder straf- noch disziplinarrechtlich in Erscheinung getreten ist und über lange Zeit überdurchschnittliche dienstliche Leistungen erbracht hat, ist zwar für das positive Persönlichkeitsbild von Bedeutung, indes angesichts der Schwere der Verfehlungen nicht geeignet, das Dienstvergehen in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, da jeder Beamte verpflichtet ist, bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz seiner Arbeitskraft zu erbringen und sich inner- und außerhalb des Dienstes achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, Rn. 82, juris und vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 -, Rn. 41, juris; Senatsurteil vom 20. März 2017 - 14 LB 3/16 -, Rn. 51, juris).

    Nicht zusätzlich zulasten des Beklagten berücksichtigt werden kann, dass sein Fehlverhalten einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden ist (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 20. März 2017 - 14 LB 3/16 -, Rn. 46, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2021 - 80 D 5.20

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Studienrat - innerdienstliches

    Sexuelle Kontakte zwischen den Lehrerinnen und Lehrern einerseits und den Schülerinnen und Schülern andererseits sind auch zum Schutz der einzelnen Schülerinnen und Schüler aus dem Unterrichts-, Erziehungs- und Ausbildungsverhältnis herauszuhalten (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. März 2017 - 14 LB 3/16 - juris Rn. 39; OVG Münster, Beschluss vom 11. März 2014 - 6 A 157/14 - juris Rn. 10; Urteil vom 14. April 2021 - 3d A 1050/20.O - juris Rn. 68).

    Begeht ein Beamter innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, reicht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. August 2021 - OVG 80 D 2/21 - juris Rn. 49; vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. März 2017 - 14 LB 3/16 - juris Rn. 41).

    Das große Gewicht, das dem Rechtsgut der Entwicklung junger Menschen im sexuellen Bereich zukommt, die unbehelligt durch von außen kommende Störungen bleiben soll, findet seinen Grund darin, dass der sexuelle Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen in hohem Maß persönlichkeits- und sozialschädlich für den betroffenen Schüler ist (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. März 2017 - 14 LB 3/16 - juris Rn. 43).

    Dem Beklagten ist hier jedenfalls vorzuwerfen, dass er nichts unternommen hat, um die gebotene Distanz zu dem Schüler in sexueller Hinsicht zu wahren bzw. um, nachdem es zu einem Distanzverlust gekommen war, zu einem mit seinen Beamtenpflichten vereinbaren Verhalten zurückzukehren (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. März 2017 - 14 LB 3/16 - juris Rn. 49; OVG Koblenz, Urteil vom 8. März 2016 - 3 A 10861/15 - juris Rn. 64 f.).

    Ein Lehrer, der sich wegen sexuellen Missbrauchs eines ihm zur Erziehung anvertrauten Schülers strafbar gemacht hat, ist regelmäßig Eignungszweifeln ausgesetzt, weil er elementare Rechte einer Person verletzt hat, deren Schutz und Erziehung ihm als Dienstpflicht obliegt (OVG Schleswig, Urteil vom 20. März 2017 - 14 LB 3/16 - juris Rn. 54).

    Die bisherige Erfüllung dieser Verpflichtung kann nicht dazu führen, dass die Anforderungen an das innerdienstliche Verhalten abgesenkt werden (OVG Münster, Urteil vom 14. April 2021 - 3d A 1050/20.O - juris Rn. 139; OVG Schleswig, Urteil vom 20. März 2017 - 14 LB 3/16 - juris Rn. 51; vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 2 B 63.12 - juris Rn. 13).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 14 LB 1/21

    Entfernung aus dem Dienst

    Sie sind zwar für das Persönlichkeitsbild von Bedeutung, sind aber angesichts der Schwere der Verfehlungen nicht geeignet, das Dienstvergehen in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, da jeder Beamte verpflichtet ist, bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz seiner Arbeitskraft zu erbringen und sich inner- und außerhalb des Dienstes achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2017 - 14 LB 3/16 -, Rn. 51, juris m.w.N.).
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